190527-WeisungSennInnDSanPPr

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisung zur Durchführung von Direktabschiebungen aus Wohnheimen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport be e
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‚Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstr. 47 10179 Berlin Geschäftszeichen (bitte angeben)
Il B 3 - 0320
Bearbeiter: Herr Rock

Der Polizeipräsident in Berlin DIERRGEREUGBBIERINANINS

PPr St Klosterstraße 47, 10179 Berlin

Zimmer 4424

(per E-Mail) Teer (030) 90223 - 1049
Vermittlung (030) 90223-0
intern 9223 — 1049
PC-Fax (030) 9028 — 4470
E-Mail Joerg.rock@

seninnds.berlin.de
Elektronische Zugangsöffnung gemäß
8 3a Abs. 1 VwVfG:
poststelle@seninnds.berlin.de.

Internet www.berlin.de/sen/inneres

U +.05.2019

Ar

Zertifliat seit 2009
audit berufundfamilie

Betreten von Unterkünften des LAF durch die Polizei Berlin im Rahmen von Rück-
führungen und Abschiebungen

Sehr geehrter Herr Dublies,

vor dem Hintergrund des bestehenden Dissenses zwischen der Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales und meinem Haus über die rechtliche Beurteilung des
Betretens von Unterkünften des LAF durch die Polizei Berlin im Rahmen von Rückfüh-
rungen und Abschiebungen wird gebeten, bei der Durchführung von Direktabschiebun-

gen abweichend von der Weisung vom 21.12.2015 bis auf Weiteres wie folgt zu verfah-
ren:

1. Ein Betreten von Wohnungen oder Wohn- und Schlafräumen durch Polizeikräfte bei
Direktabschiebungen soll nicht gegen den Willen der jeweiligen Bewohnenden er-
folgen.

Nicht öffentlich zugängliche Gemeinschafträume in Gemeinschafts- oder Notunter-
künften sollen nicht ohne Zustimmung des Betreibenden betreten werden.
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2. Auf eine Anwendung unmittelbaren Zwanges in den in Nr. 1 genannten Räumlich-
keiten ist zu verzichten. Dies gilt auch für das Öffnen verschlossener Türen.

Mit dieser Weisung ist ausdrücklich keine Aufgabe der bisherigen Rechtsposition mei-
nes Hauses verbunden. Ihre Anwendung wird nach Maßgabe der oben genannten Nr.
1. und 2. bis zur Klärung der streitigen Rechtsfragen lediglich zurückgestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

ul

Zuch

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