150930_Verfahren_ESF_LZA_JC

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Calw

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

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ESF-Bundesprogramm - Langzeitarbeitslosigkeit beim Jobcenter Landkreis Calw Für das ESF-Bundesprogramm gelten die ESF-Vorschriften und die Verfahrensregelungen des BVA. Das Verfahren beim Jobcenter Landkreis Calw wird um die folgenden Regelungen ergänzt:   Hauptbetreuer bleibt die reguläre Integrationsfachkraft.   Der Betriebsakquisiteur wird als Nebenbetreuer in Verbis eingetragen.   Die Abwicklung des Vermittlungsbudgets / Sanktionen / MAG-Buchungen …. erfolgen weiterhin durch den Hauptbetreuer.   Die Integration wird auf den Hauptbetreuer gebucht. Kundenzuweisung: Es können jederzeit Kunden zum Programm zugewiesen werden. Wichtig ist die Teilnahme am Programm ist für den Kunden freiwillig. 50 Plus Kunden können nicht am Programm teilnehmen (keine Doppeltförderung möglich). Der Betriebsakquisiteur (BAK) kann Kunden auch wieder an die reguläre Vermittlung zurückgeben. Ab 01.10.2015 gilt folgendes Verfahren für die Kundenzuweisung: 1. Die IFK sucht aus dem Kundenbestand potenzielle Teilnehmer für das Programm raus. 2. Die IFK lädt den Kunden zu einem Gespräch ein und klärt die Teilnahme am Programm zusammen mit dem Kunden. 3. Bei einer positiven Programmteilnahme wird von der IFK eine entsprechende EingV mit der Programmaufnahme zusammen mit dem Kunden abgeschlossen. Ergänzend wird von der IFK der Fördercheck (Offizieller Vordruck des BVA) ausgefüllt. 4. Das Folgegespräch erfolgt zusammen mit dem BAK („Warme Übergabe“). Hierzu kann gleich bei der Kundenvorsprache ein Termin beim BAK über ATV gebucht werden. Alternativ kann dieser auch mit dem BAK persönlich abgestimmt werden und der Kunde wird danach von der IFK zu diesem Gespräch eingeladen. Der BAK ist     Mo. und Mi. in Nagold Di. und Do. in Calw Bitte die Kundengespräche vormittags legen, da am Nachmittag überwiegend die Arbeitgeberkontakte und Außendienste erfolgen. 5.) Die IFK weißt den Kunden darauf hin, dass er zu diesem Gespräch eine aktuelle Bewerbungsmappe vorlegen soll. 6.) Nach dem Übergabegespräch wird der Kunde vom BAK in die Aufnahmeliste eingetragen. 7.) Die Folgegespräche werden vom BAK geführt, ebenso wird die Folge-EGV vom BAK mit dem Kunden abgeschlossen. Es ist aber wichtig, dass sich BAK und Hauptbetreuer zusammen um den Fall kümmern und sich gegenseitig abstimmen. 30.09.2015 TL 481
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