160316_EGZ_Arbeitshilfe_JC_CW

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Calw

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

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Arbeitshilfe Eingliederungszuschuss: (Ermessensleistung) §§ 88 – 92 SGB III (i. V. m. § 16 (1) Nr. 5 SGB II) Umfang Allgemein: EGZ für Zeit der Einarbeitung, wenn Einarbeitung über normale Einarbeitungszeit hinausgeht, insbesondere wenn Kunde nicht über erforderliche Kenntnisse verfügt (in der Person liegende Gründe) oder andere Vermittlungsmöglichkeiten nicht vorhanden sind „normaler“ EGZ:    max. 12 Monate 50% (keine Degression)    Nachbeschäftigungszeit (so lange wie Förderdauer, max. 12 Monate) beachten    kein EGZ, wenn AN innerhalb der letzten 4 Jahre mehr als 3 Monate SV- pflichtig beschäftigt war oder anderer AN dafür gekündigt wurde    Förderung bei Verwandten möglich, wenn AM-Interesse AG-Interesse überwiegt (Vermittlungsbemühungen bislang erfolglos, Einstellung auf Initiative der AA)    Fördervoraussetzungen: erschwerte Vermittlung und Minderleistung Verfahren 1. EGZ Fragebogen Fördervoraussetzungen SGB II an AG senden (Vermerk in VerBIS und STEP) 2. Kontakt mit AG wegen EGZ-Dauer & -höhe (Vermerk in VerBIS und STEP über EGZ- Dauer & -höhe + Begründung) 3. EGZ-Fragebogen und folgende Infos an AGT:  Betriebsname und –nummer  Kundenname und –nummer  EGZ-Art, -höhe und –dauer 4. Info an Lei und Abmelder über Arbeitsaufnahme 5. nach Eingang Antragsunterlagen durch AGT Info an AV, damit AV Stellungnahme und Entscheidung machen und an AGT zurückschicken kann. Hierbei Datum Unterschrift des Arbeitsvertrages beachten, das Gehalt (entspricht das Bruttogehalt dem geltenden Tarifvertrag oder (wenn nicht vorhanden) der ortüblichen Bezahlung) und die Urlaubstage (Vermerk in VerBIS). 03/2016 JC Landkreis Calw
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