160518_GA_03_2016_Elektische_Gerte

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Calw

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

/ 2
PDF herunterladen
Geschäftsanweisung 03/2016 18.05.2016 II - 5220 Gültigkeitsbereich:    Diese GA gilt für alle Beschäftigten des Jobcenters Landkreis Calw Nutzung privater elektrischer Geräte 1. Grundsätze und Haftungsregelungen für die Nutzung privater elektrischer Geräte in Diensträumen Elektrische Geräte, die Sie für Ihre Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen benötigen, beschafft grundsätzlich der Interne Service. Die Regelungen zur Nutzung privater elektrischer Geräte im Geltungsbereich dieser Geschäftsanweisung wurden überarbeitet um die Beschäftigten vor dem Risiko zu schützen, im Brandfall für Schäden zu haften, die durch den Betrieb privater elektrischer Geräte in Diensträumen entstanden sind. Aus diesem Grund dürfen künftig in allen Liegenschaften des Jobcenters Landkreis Calw grundsätzlich nur dienstlich bereitgestellte elektrische Geräte und Maschinen benutzt werden. Mit dieser klaren Linie möchte die Geschäftsleitung Sie vor folgendem Haftungsrisiko im Brandfall schützen (Quelle: Bereich Recht der RD, Brandschutzordnung 2.5, 2. Abschnitt) Beim Einsatz von privaten elektrischen Geräten in den Diensträumen des Jobcenters Landkreis Calw haften Sie als Beschäftigte/r wie bisher persönlich und in unbegrenzter Höhe mit Ihrem ganzen Privatvermögen für Schäden, die ursächlich und schuldhaft durch den Betrieb Ihres elektrischen Gerätes entstanden sind. 2. Verfahrensregelungen für die dienstliche Beschaffung elektrischer Geräte (ohne IT-Geräte) Elektrische Geräte, die Sie oder Ihr Team    zur Aufgabenerledigung oder    aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Kühlschrank, um Insulin zu kühlen) benötigen, beantragen Sie bitte über das Büro der Geschäftsführung des Jobcenters Landkreis Calw beim Internen Service. Die Notwendigkeit muss im Antrag begründet sein, bei gesundheitlichen Gründen ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Sind die Geräte notwendig, erfolgt die Beschaffung durch den Bereich Infrastruktur im IS. Anträge auf Beschaffung von Schreibtischleuchten, die Sie für Ihren Arbeitsplatz benötigen, sind Ihrerseits aus gesundheitlicher oder rechtlicher Sicht zu begründen. Sie werden dann in besonderen Einzelfällen dem Betriebsarzt und /oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Beurteilung der Notwendigkeit vorgelegt.
1

3. Ausnahmeregelungen Eine Ausnahmeregelung gilt für Kaffeemaschinen und Wasserkocher. Diese Geräte müssen dem Team Interner Dienstbetrieb angezeigt werden und dürfen dann mit Genehmigung verwendet werden. Wichtig ist:     Ihr privater Wasserkocher und Ihre Kaffeemaschine müssen den technischen Anforderungen entsprechen (z.B. hinsichtlich des Energieverbrauchs), die für amtseigene Geräte gelten und sind wie diese regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen zu unterziehen.     Bitte achten Sie darauf, dass alle Geräte auf feuerfesten Unterlagen bzw. nicht brennbarem Materialien stehen (z. B. Fliese) und täglich bei Dienstende aus Sicherheits-/Brandschutzgründen vom Strom zu trennen sind.     Eine Haftung durch die Dienststelle bei evtl. Beschädigungen ist ausgeschlossen. Wenn Sie Ihre Kaffeemaschine und/oder Ihren Wasserkocher weiterhin benutzen möchten, senden Sie bitte bis 27.05.2016 den beigefügten Antrag an das Team 831 Interner Dienstbetrieb. T-Genehmigung-priv- Elektrogeraete.docx Jedes Gerät erhält eine Registrierungsnummer. Sie erhalten einen Aufkleber mit der Nummer, den Sie bitte am Gerät anbringen. Alle privat genutzten elektrischen Geräte, die nicht unter o. g. Ausnahmeregelung fallen, entfernen Sie bitte umgehend aus den Diensträumen. Dies gilt auch für Geräte, deren Eigentümer nicht mehr festzustellen ist und für die niemand den o. g. Antrag zur Genehmigung der Nutzung stellt. Geräte, deren Eigentümer nicht feststellbar sind, übergeben Sie bitte an den zuständigen Hausmeister. 4. Inkrafttreten Diese Geschäftsanweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Gremien wurden beteiligt. gez. Ortwin Arnold -Geschäftsführer-
2