160928_GA_05-2016_VB
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Calw“
Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.
Geschäftsanweisung 05/2016 26. September 2016 II - 1210 Weisung zur Ermessenleistung Vermittlungsbudget § 44 SGB III i.V.m. §16 SGB II Ersetzt die GA 05/2015 vom 04.11.2015 Zielsetzung: Ist eine Integration in Arbeit oder Ausbildung nur mit einer Förderung möglich, ist stets die wirkungsvollste und wirtschaftlichste Förderung für eine möglichst nachhaltige Integration (versicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung – auch EU-/EWR-Staaten, Schweiz -) zu wählen. Die Produktvergabe/ der Mitteleinsatz orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf des Kunden. Der Förderumfang ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Personenkreis: Gefördert werden arbeitslose, arbeitsuchende und ausbildungssuchende erwerbsfähige Leistungsberechtigte (DA 44.11 und § 16 Abs. 3 SGB II beachten). Grundsätze: Eine Förderung soll nur dann eingesetzt werden, wenn folgende Grundsätze beachtet wurden: keine Maßnahmeförderung keine Leistungen zum Lebensunterhalt Arbeitgeber erbringt keine gleichartigen Leistungen Förderung darf andere Leistungen nach dem SGB II und SGB III nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen Leistungsausschluss nach § 22 Abs. 2 SGB III (Reha Fremdkostenträger) Passgenauigkeit: Nur durch das gewählte Produkt kann das bestehende Problem/ der vermittlungsrelevante Handlungsbedarf erfolgreich beseitigt werden. Erfolgssicherheit: Der erfolgreiche Produkteinsatz wird nicht durch ein anderes Problem/ anderen Handlungsbedarf gefährdet. Wirkung: Produkte werden nur an Kunden vergeben, bei welchen Sie zur Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit bzw. des Leistungsbezuges erforderlich sind. Das Vermittlungsbudget muss die Eingliederungschancen der Kunden nachvollziehbar verbessern. Diese Weisungen dienen einer einheitlichen Rechtsanwendung. Sie entbinden nicht von der Ausübung des erforderlichen Ermessens im Einzelfall. Die Entscheidungen sind in jedem Fall nachvollziehbar zu dokumentieren. Ortwin Arnold Geschäftsführer
Förderzweck Beschreibung Förderumfang Bemerkungen Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem 1. Bewerbungsunterlagen -Die VB-Beratung ist in VerBIS per Kosten für Bewerbungsverfahren - Pauschale von 5 € je Bewerbung VB-Vermerk zu dokumentieren. Bewerbungen stehen. - Nachweis der Bewerbungen per Liste - Die individuelle Förderung orientiert Anlage zur Geschäftsanweisung Fahrt- und Reisekosten 05/2016 zur Vorstellung, (zentrale BK-Textvorlage) sich an der Vereinbarung in der Kosten für Bewerbungsunterlagen, Porto, etc. - personenbezogene Obergrenze von insgesamt EinV. § 44 SGB III i.V.m. § 16 SGB II Vermittlungsbudget (VB max. 260 € bis zur Integration. - In begründeten Einzelfällen und mit Sollte die Dauer der Arbeitslosigkeit 12 Monate Zustimmung des TL kann der Förderrahmen überschreiten, erneute Obergrenze von 260 €. geändert werden. 2. Fahrt- und Reisekosten - Die Ermessensentscheidung ist - Kosten für öffentl. Verkehrsmittel oder Kilometer nachvollziehbar und plausibel in pauschale in Höhe von 0,20 € je Km VerBIS zu dokumentieren (entsprechend dem BRKG, Hin-, Rückfahrt) - max. 130 € je Einzelfahrt - die Gewährung eines „Vorschusses“ ist nicht zulässig!! - max. 250 € je Vorstellungstermin/-reise; diese Pauschale Förderzweck Beschreibung deckt alleFörderumfang Kosten im Zusammenhang mit der Bemerkungen Vorstellungsreise ab ( z.B. Fahrkosten, Parkgebühren, Anpassung des persönlichen Erscheinungsbildes an Kostendie der Unterkunft und Verpflegung). - personenbezogene Obergrenze von insgesamt - Die VB-Beratung ist in VerBIS per Unterstützung der üblichen Anforderungen des Berufsbildes; Aktivitäten - personenbezogene zur max. 250oObergrenze von insgesamt € bis zur Integration. Ein höherer VB-Vermerk zu dokumentieren. Persönlichkeit Gewährleistung einer angemessenen Außenwirkung.max. 800Aufwand € bis zur im Integration. Einzelfall nur nach Genehmigung durch -Die individuelle Förderung orientiert Bsp.: Friseurbesuch, Waschsalon, Reinigungskosten, 3.)ggf. Online-Bewerbungen die Geschäftsführung. sich an der Vereinbarung in der - pro E-Mail für Vorstellung erforderliche Bekleidung, Stilberatung, bzw. Online Bewerbung - Originalbeleg als Nachweispauschal 0,50 € und Einbehaltung EinV. Individualcoaching etc. - wenn dies dem Bewerberprofil entspricht und Sinn macht und - In begründeten Einzelfällen und mit zuvor beantragt wurde. Zustimmung des TL kann der Förderrahmen geändert werden. Möglichkeiten schaffen, um vom Wohn- zum Fahrkosten -- Die Die VB-Beratung ist in VerBISist Ermessensentscheidung per Mobilität Arbeitsort zu gelangen, aber auch - Kosten für öffentl. Verkehrsmittel, VB-Vermerk zu dokumentieren. nachvollziehbar und plausibel in berufsbedingt den Wohnsitz zu wechseln. - Kilometerpauschale in Höhe von 0,20 € je Km (entsprechend - Die individuelle VerBIS Förderung orientiert zu dokumentieren. Fahrkosten, Umzugskosten, Kosten für dem BRKG) sich an der Vereinbarung in der EinV. doppelte Haushaltsführung, - personenbezogene Obergrenze von insgesamt max. - In begründeten Einzelfällen und mit Führerschein, Übernahme vonetc. Kosten, die den anderen Möglichkeiten1.800 € bis zu 6 Monaten nachObergrenze - personenbezogene Arbeitsaufnahme von insgesamt -Zustimmung Die VB-Beratungdes TListkann der Förderrahmen in VerBIS per Sonstige Kosten nicht zugeordnet werden können. max. 500 € bis Integration geändert VB-Vermerk werden. zu dokumentieren. Es können Besuch auch Fahrkostenzur von Veranstaltungen fürAnbahnung konkrete von Trennungskostenbeihilfe - Originalbelegbeials doppelter NachweisHaushaltsführung und Einbehaltung -- Die Die Ermessensentscheidung ist nachvollziehbar und plausibel individuelle Förderung orientiert Vorstellungsgespräche und den Antritt der Beschäftigungsverhältnissen - 260 € pauschal pro Monat, bis max. 6 Monate nach insich VerBIS zu dokumentieren. an der Vereinbarung in der EinV. Arbeitsaufnahme (Fahrkosten, über VB als Vorschuss Eintritt, Übernachtungskosten), Arbeitsaufnahme -- Der private Nutzen In begründeten des Kunden Einzelfällen und mitmuss berücksichtigt bezahlt Abo werden (Überweisung, und Anzeigen in Eiltfällen in Fachzeitschriften etc. als werden, Zustimmung einedes Förderung TL kann derin voller Kostenhöhe ist deshalb Förderrahmen Scheck auch als Vorschuss möglich, Umzugskosten nicht möglich. geändert werden. Fahrkarten alternativ auch über Phönix BT), - Eigenleistungsfähigkeit und Förderobergrenze: -- Vorlage der Original-Belege und Die Ermessensentscheidung Einbehaltung und ist nachvollziehbar bis 3000 € Einkommen – Förderung bis 2000 € - Bei Förderungen plausibel in VerBISüber zu 1000,00 € sind entsprechend der BHO 3 dokumentieren. über 3000 € Einkommen – Förderung bis 1000 € vergleichbare Angebote vorzulegen - ein berufsbedingter Umzug muss innerhalb von - Förderung grundsätzlich nur möglich, 12 Monaten nach Arbeitsaufnahme erfolgen wenn Arbeitsplatz mit öffentlichen (zumutbare Pendelzeiten FH zu §10 SGB II RZ 10.31) Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist und eine verbindliche Einstellungszusage des AG vorliegt Förderzweck Beschreibung Förderumfang Bemerkungen Führerschein - PKW-Führerschein – max. 1500 € - Anschaffung PKW – max. 2.500 € Mietwagen Ein PKW der kleinsten Kategorie (Kleinwagen) Für die Dauer von maximal 3 Wochen Bis zum Gesamtbetrag von maximal 600,00 € Inkl. Vollkaskoversicherung Jedoch ohne Spritkosten Erstattung durch Vorlage des Mietvertrages bis zu 90% des Mietpreises Arbeitsmittel Arbeitskleidung und Ausrüstungsgegenstände, - personenbezogene Obergrenze von insgesamt - Die VB-Beratung ist in VerBIS per
Hinweise: Dokumentationspflicht in Kundenhistorie - Vermittlungsfachkraft: Typ: VB-Vermerk Betreff: Folgende Leistungen angeboten: Kosten für Bewerbungen, Mobilitätskosten, Arbeitsmittel*, Nachweise*, Unterstützung der Persönlichkeit*, Sonstige Kosten*. Text: Auswahl des Förderzwecks treffen *ggf. näher bezeichnen Zweck und Höchstgrenzen: Der Kundenbereich der Sachbearbeitung prüft anhand CoSach bereits gezahlte Beträge