160928_GA_05-2016_VB

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Calw

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

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Geschäftsanweisung 05/2016 26. September 2016 II - 1210 Weisung zur Ermessenleistung Vermittlungsbudget § 44 SGB III i.V.m. §16 SGB II Ersetzt die GA 05/2015 vom 04.11.2015 Zielsetzung: Ist eine Integration in Arbeit oder Ausbildung nur mit einer Förderung möglich, ist stets die wirkungsvollste und wirtschaftlichste Förderung für eine möglichst nachhaltige Integration (versicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung – auch EU-/EWR-Staaten, Schweiz -) zu wählen. Die Produktvergabe/ der Mitteleinsatz orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf des Kunden. Der Förderumfang ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Personenkreis: Gefördert werden arbeitslose, arbeitsuchende und ausbildungssuchende erwerbsfähige Leistungsberechtigte (DA 44.11 und § 16 Abs. 3 SGB II beachten). Grundsätze: Eine Förderung soll nur dann eingesetzt werden, wenn folgende Grundsätze beachtet wurden:   keine Maßnahmeförderung   keine Leistungen zum Lebensunterhalt   Arbeitgeber erbringt keine gleichartigen Leistungen   Förderung darf andere Leistungen nach dem SGB II und SGB III nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen   Leistungsausschluss nach § 22 Abs. 2 SGB III (Reha Fremdkostenträger) Passgenauigkeit: Nur durch das gewählte Produkt kann das bestehende Problem/ der vermittlungsrelevante Handlungsbedarf erfolgreich beseitigt werden. Erfolgssicherheit: Der erfolgreiche Produkteinsatz wird nicht durch ein anderes Problem/ anderen Handlungsbedarf gefährdet. Wirkung: Produkte werden nur an Kunden vergeben, bei welchen Sie zur Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit bzw. des Leistungsbezuges erforderlich sind. Das Vermittlungsbudget muss die Eingliederungschancen der Kunden nachvollziehbar verbessern. Diese Weisungen dienen einer einheitlichen Rechtsanwendung. Sie entbinden nicht von der Ausübung des erforderlichen Ermessens im Einzelfall. Die Entscheidungen sind in jedem Fall nachvollziehbar zu dokumentieren. Ortwin Arnold Geschäftsführer
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Förderzweck          Beschreibung                                       Förderumfang                                                     Bemerkungen Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem           1. Bewerbungsunterlagen                                          -Die VB-Beratung ist in VerBIS per Kosten für           Bewerbungsverfahren                                - Pauschale von 5 € je Bewerbung                                   VB-Vermerk zu dokumentieren. Bewerbungen          stehen.                                            - Nachweis der Bewerbungen per Liste                             - Die individuelle Förderung orientiert Anlage zur Geschäftsanweisung Fahrt- und Reisekosten 05/2016 zur Vorstellung,          (zentrale BK-Textvorlage)                                        sich an der Vereinbarung in der Kosten für Bewerbungsunterlagen, Porto, etc.       - personenbezogene Obergrenze von insgesamt                        EinV. § 44 SGB III i.V.m. § 16 SGB II Vermittlungsbudget (VB max. 260 € bis zur Integration.                                                     - In begründeten Einzelfällen und mit Sollte die Dauer der Arbeitslosigkeit 12 Monate                  Zustimmung des TL kann der Förderrahmen überschreiten, erneute Obergrenze von 260 €.                     geändert werden. 2. Fahrt- und Reisekosten                                        - Die Ermessensentscheidung ist - Kosten für öffentl. Verkehrsmittel oder Kilometer                nachvollziehbar und plausibel in pauschale in Höhe von 0,20 € je Km                               VerBIS zu dokumentieren (entsprechend dem BRKG, Hin-, Rückfahrt) - max. 130 € je Einzelfahrt                                      - die Gewährung eines „Vorschusses“ ist nicht zulässig!! - max. 250 € je Vorstellungstermin/-reise; diese Pauschale Förderzweck            Beschreibung                                           deckt alleFörderumfang Kosten im Zusammenhang mit der                       Bemerkungen Vorstellungsreise ab ( z.B. Fahrkosten, Parkgebühren, Anpassung des persönlichen Erscheinungsbildes an Kostendie     der  Unterkunft und Verpflegung). - personenbezogene       Obergrenze von insgesamt     - Die VB-Beratung ist in VerBIS per Unterstützung der      üblichen Anforderungen des Berufsbildes; Aktivitäten - personenbezogene zur        max. 250oObergrenze      von insgesamt € bis zur Integration. Ein höherer       VB-Vermerk zu dokumentieren. Persönlichkeit         Gewährleistung einer angemessenen Außenwirkung.max. 800Aufwand    € bis zur im Integration. Einzelfall nur nach Genehmigung durch  -Die individuelle Förderung orientiert Bsp.: Friseurbesuch, Waschsalon, Reinigungskosten,   3.)ggf. Online-Bewerbungen die Geschäftsführung.                                   sich an der Vereinbarung in der - pro E-Mail für Vorstellung erforderliche Bekleidung, Stilberatung,            bzw. Online Bewerbung - Originalbeleg   als Nachweispauschal  0,50 € und Einbehaltung       EinV. Individualcoaching etc.                              - wenn dies dem Bewerberprofil entspricht und Sinn macht und      - In begründeten Einzelfällen und mit zuvor beantragt wurde.                                              Zustimmung des TL kann der Förderrahmen geändert werden. Möglichkeiten schaffen, um vom Wohn- zum           Fahrkosten                                                       -- Die Die VB-Beratung     ist in VerBISist Ermessensentscheidung          per Mobilität            Arbeitsort zu gelangen, aber auch                  - Kosten für öffentl. Verkehrsmittel,                              VB-Vermerk     zu dokumentieren. nachvollziehbar    und plausibel in berufsbedingt den Wohnsitz zu wechseln.            - Kilometerpauschale in Höhe von 0,20 € je Km (entsprechend      - Die  individuelle VerBIS            Förderung orientiert zu dokumentieren. Fahrkosten, Umzugskosten, Kosten für                 dem BRKG)                                                        sich an der Vereinbarung in der EinV. doppelte Haushaltsführung,                         - personenbezogene Obergrenze von insgesamt max.                 - In begründeten Einzelfällen und mit Führerschein, Übernahme     vonetc. Kosten, die den anderen Möglichkeiten1.800 € bis  zu 6 Monaten nachObergrenze - personenbezogene        Arbeitsaufnahme von insgesamt   -Zustimmung Die VB-Beratungdes TListkann  der Förderrahmen in VerBIS   per Sonstige Kosten        nicht zugeordnet werden können.                                    max. 500 € bis Integration                           geändert VB-Vermerk werden. zu dokumentieren. Es können Besuch        auch Fahrkostenzur von Veranstaltungen      fürAnbahnung konkrete von Trennungskostenbeihilfe - Originalbelegbeials doppelter NachweisHaushaltsführung und Einbehaltung    -- Die Die Ermessensentscheidung         ist nachvollziehbar und plausibel individuelle Förderung orientiert Vorstellungsgespräche und den Antritt der Beschäftigungsverhältnissen                          - 260 € pauschal pro Monat, bis max. 6 Monate nach               insich VerBIS   zu dokumentieren. an der  Vereinbarung in der EinV. Arbeitsaufnahme (Fahrkosten,             über VB als Vorschuss Eintritt, Übernachtungskosten),         Arbeitsaufnahme                                                -- Der  private Nutzen In begründeten          des Kunden Einzelfällen   und mitmuss berücksichtigt bezahlt Abo       werden (Überweisung, und Anzeigen                    in Eiltfällen in Fachzeitschriften  etc. als                                                                    werden, Zustimmung einedes Förderung TL kann derin voller  Kostenhöhe ist deshalb Förderrahmen Scheck auch als Vorschuss möglich,                 Umzugskosten                                                       nicht   möglich. geändert   werden. Fahrkarten alternativ auch über Phönix BT),        - Eigenleistungsfähigkeit und Förderobergrenze:                  -- Vorlage  der Original-Belege und Die Ermessensentscheidung              Einbehaltung und ist nachvollziehbar bis 3000 € Einkommen – Förderung bis 2000 €                    - Bei  Förderungen plausibel  in VerBISüber zu 1000,00    € sind entsprechend der BHO 3 dokumentieren. über 3000 € Einkommen – Förderung bis 1000 €                   vergleichbare Angebote vorzulegen - ein berufsbedingter Umzug muss innerhalb von                   - Förderung grundsätzlich nur möglich, 12 Monaten nach Arbeitsaufnahme erfolgen                          wenn Arbeitsplatz mit öffentlichen (zumutbare Pendelzeiten FH zu §10 SGB II RZ 10.31)                Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist und eine verbindliche Einstellungszusage des AG vorliegt Förderzweck          Beschreibung                                       Förderumfang                                                     Bemerkungen Führerschein - PKW-Führerschein – max. 1500 € - Anschaffung PKW – max. 2.500 € Mietwagen  Ein PKW der kleinsten Kategorie (Kleinwagen)  Für die Dauer von maximal 3 Wochen  Bis zum Gesamtbetrag von maximal 600,00 €  Inkl. Vollkaskoversicherung  Jedoch ohne Spritkosten  Erstattung durch Vorlage des Mietvertrages bis zu 90% des Mietpreises Arbeitsmittel Arbeitskleidung und Ausrüstungsgegenstände,        - personenbezogene Obergrenze von insgesamt                      - Die VB-Beratung ist in VerBIS per
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Hinweise: Dokumentationspflicht in Kundenhistorie - Vermittlungsfachkraft: Typ: VB-Vermerk Betreff: Folgende Leistungen angeboten: Kosten für Bewerbungen, Mobilitätskosten, Arbeitsmittel*, Nachweise*, Unterstützung der Persönlichkeit*, Sonstige Kosten*. Text: Auswahl des Förderzwecks treffen *ggf. näher bezeichnen Zweck und Höchstgrenzen: Der Kundenbereich der Sachbearbeitung prüft anhand CoSach bereits gezahlte Beträge
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