Entscheidungsbefugnis
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Passau Land“
Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.
Ermessenslenkende Weisungen 2017 zum Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. 44 SGB III Hinweis: Änderungen 2017 farblich hervorgehoben Leistungsart/ Entscheidung durch Beschreibung Markt & Integration Ausbildungsvermittlung Förderzweck IFK TL Kosten für Bewerbung Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen; Alle Kosten für die Erstellung und pauschal 5.- € pro nachgewiesener schriftlicher Bewerbung (komplette Versendung von schriftlichen Bewerbungsunterlagen); keine Kostenerstattung für E-Mail-Bewerbungen, Telefon, Visitenkarten, Printmedien >300 € Bewerbungsunterlagen (Stellenmarkt) o.ä. bis 300 € Im Einzelfall auch Einzelabrechnung, Gesamtbetrag Gesamtbetrag Bewerbungskosten Hinweis: Antragstellung erfolgt Nachweis: Auflistung der AG mit Kopie des jeweiligen Anschreibens; in begründeten im Kalenderjahr i.d.R. im Rahmen der maximale Förderhöhe: 300 € im Kalenderjahr Ausnahmefällen Eingliederungsvereinbarung! Nachhaltung: die IFK überprüft quartalsweise die Wirksamkeit der Bewerbungen, dokumentiert dies in Verbis und schränkt ggf. die Kostenerstattung ein. Prüfung der Notwendigkeit und der vorrangigen Leistungspflicht des Arbeitgebers Für Inland keine Förderung überregionaler Vorstellungsfahrten, wenn zumutbare regionale Bemühungen durch eLb verweigert werden (ohne Jobcenter-/ AA-/ Fahrkostenerstattung (Wegstreckenentschädigung, kein Tagegeld!) bei eigenständiger Nutzung Fachdienstbesuche zum Zwecke eines PKW analog zu § 85 SGB III; Beratung/ Vermittlung/ bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten; Fachdienste) berücksichtigungsfähige Fahrkosten sind bei Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels die niedrigste Klasse des zweckmäßigsten Verkehrsmittel unter Beachtung von X Vorherige Antragstellung Fahrpreisermäßigungen. erforderlich! Übernachtung bei mehrtägigen Fahrten: Übernachtungskosten können bei nachgewiesener notwendiger Übernachtung bis max. 60,- € erstattet werden. Reisekosten zum Kostenerstattung nur auf Nachweis (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers über das Vorstellungsgespräch Hinweis: regionaler Rahmen ist in Vorstellungsgespräch) der Eingliederungsvereinbarung Nachhaltung: die IFK überprüft quartalsweise die Wirksamkeit der Bewerbungen, dokumentiert festzulegen! dies in Verbis und schränkt ggf. die Kostenerstattung ein. Grundsätzlich nur dann, wenn eine versicherungspflichtige Auslandsbeschäftigung (mindestens Für Ausland 15 Stunden) im Rahmen der Integrationsstrategie unter Berücksichtigung des inländischen (EU, EWG, Schweiz) Arbeitsmarktes zielführend ist. X Fahrkostenerstattung wie inländische Reisekosten Kostenerstattung nur auf Nachweis (Bescheinigung des ausl. AG über Versicherungspflicht in deutscher Sprache) 1
Leistungsart/ Entscheidung durch Beschreibung Markt & Integration Ausbildungsvermittlung Förderzweck IFK TL Mobilitätshilfen Herstellung von Möglichkeiten, vom Wohn- zum Arbeitsort zu gelangen; jedoch auch durch Arbeitsaufnahme bedingter Wohnsitzwechsel. für die Fahrt zum Antritt einer Fahrkosten zum Antritt für für versicherungspflichtigen Arbeits- Fahrkostenerstattung gem. Reisekosten nach Vorlage des Arbeits-/Ausbildungsvertrages einer Arbeits- oder Inlandsarbeit Auslandsarbeit oder Ausbildungsstelle Ausbildungsstelle bis max. 200 für tägliche Fahrten zwischen Fahrkostenerstattung gem. Reisekosten bis zur Dauer von 2 Monaten Kosten für Pendelfahrten Erstattung nur gegen Vorlage des Arbeits-/ Ausbildungsvertrages km einfache >200 km Wohnung und Arbeitsstätte Keine Förderung bei BAB- Anspruch Entfernung Antragstellung vor Arbeitsaufnahme Zusicherung der Kostenübernahme in der Eingliederungsvereinbarung bei Arbeits-/ Ausbildungsaufnahme Der Umzug ist notwendig zur Aufnahme/ Beibehaltung einer Beschäftigung. mit Arbeitsvertrag über sechs Durchführung des Umzuges bis max. 2 Monate nach Ende der Probezeit (soweit keine Monate außerhalb des Eigenleistungsfähigkeit besteht) Nachweis: Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsbescheinigung, neuer Mietvertrag, Rechnung Tagespendelbereiches Grundsätzlich werden nur Kosten für den Umzug und o die notwendigen Kosten eines selbst durchgeführten Umzuges übernommen bis 3.000 € >3.000 € sofern keine ausreichenden (Mietfahrzeug, Mieten für Umzugshilfsmittel, Tankkosten etc.) und Beschäftigungsmöglichkeiten auf o die Kosten für das Befördern des Umzugsgutes im Sinne des § 6 dem hiesigen Arbeitsmarkt BundesumzugskostenG von der bisherigen Wohnung zur neuen Wohnung erstattet. bestehen. Soweit ein Umzug aus nachgewiesenen und intensiv geprüften Gründen nicht in Eigenleistungsfähigkeit durchgeführt werden kann, sind die Kostenvoranschläge von zwei unabhängigen Transportunternehmen einzuholen. Kosten für Arbeits- bzw. Ausbildungsaufnahme Als monatliche Trennungskostenbeihilfe können für die ersten sechs Monate der Beschäftigung bis zu 300 € monatlich BAB- Anspruch; bis 300 € >300 € getrennte mit Arbeitsvertrag außerhalb des übernommen werden Keine Erstattung über VB! monatlich monatlich Haushaltsführung Tagespendelbereiches Nachweis: Arbeitsvertrag und Mietverträge Nachweis: Arbeitsvertrag Förderung grundsätzlich nur möglich, wenn o die auszuübende Tätigkeit den Pkw- FS erfordert oder ausschließlich der o der festgestellte Handlungsbedarf ausschließlich in der fehlenden Mobilität liegt oder FS KL. M (Mofa) oder o die Arbeitsaufnahme nicht durch andere Alternativen (Umzug, Nutzung ÖPNV, FS KL. B (Pkw, o. Anhänger) Mitfahrgelegenheiten) sichergestellt werden kann. darüber Kostenvoranschlag: Für Fahrschulen i.d.R nicht möglich, da Leistungsfähigkeit nicht bis 1.500 € Führerschein Hinweis: Keine Kostenübernahme hinausgehende einschätzbar als Zuschuss für MPU bzw. im Zusammenhang Förderhöhe: max. 1.500 € Zuschuss (damit sind i.d.R mind. 75% der vorauss. Kosten Einzelfälle mit MPU bezuschusst; Eigenbeteiligung und evtl. Mehrkosten hat der eLb zu tragen; einen Nachweis zur Deckung der Finanzierungslücke hat der eLb zu erbringen) Zahlung: Abtretungserklärung; Zahlungsweise nach Absprache mit der Fahrschule Führerschein C/CE bzw. D/DE: nur über FbW (BiGu-Verfahren) 2
Leistungsart/ Entscheidung durch Beschreibung Markt & Integration Ausbildungsvermittlung Förderzweck IFK TL Nachweis: Arbeitsvertrag und nachgereichte Anmeldung (Zulassungsbescheinigung Teil II) Förderung grundsätzlich nur möglich, wenn Beschaffung von Verkehrs- o der festgestellte Handlungsbedarf ausschließlich in der fehlenden Mobilität liegt oder mitteln (Fahrrad, Mofa, Kfz) zur konkreten Aufnahme einer o die Arbeitsaufnahme nicht durch andere Alternativen (Umzug, Nutzung ÖPNV, Beschäftigung oder Ausbildung; Mitfahrgelegenheiten) sichergestellt werden kann. darüber Verkehrsmittel Prüfung einer kostengünstigeren Zweiradförderung bis 1.200 € hinausgehende Förderung der Mobilität (z.B. Einzelfälle Reparaturen: nur zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft/ Verkehrssicherheit; 2 Reparatur der Bremsen, etc.) voneinander unabhängige Kostenvoranschläge sind einzuholen. Förderhöhe: max. 1.200,-€ als Zuschuss Vorrang der Kfz-Hilfeverordnung für Rehabilitanden und SB ist zu beachten Zahlung: Abtretungserklärung; Zahlung an den Verkäufer bzw. Werkstatt Arbeitsmittel Arbeitskleidung und Ausrüstungsgegenstände, die für die Aufnahme einer Beschäftigung notwendig und nicht vom Arbeitgeber zu stellen sind Nachweis: Arbeitsvertrag Übernahme der notwendigen (unter Berücksichtigung der nur berufstypische gesetzlichen Verpflichtung des AG) Kosten bis zu 300 € im Arbeitsausrüstung, soweit die Kalenderjahr Pflichtleistung des bis 300 € >300 € Arbeitsausrüstung Bereitstellung für den Arbeitgeber Nachweis: keine Erstattung gleichartiger Leistungen durch AG Ausbildungsbetriebes im Kalenderjahr im Kalenderjahr nicht verpflichtend oder Erstattung: Grundsätzlich nur gegen Rechnungsvorlage; alternativ Keine Erstattung über VB obligatorisch Vorleistung gegen Vorlage von 2 Kostenvoranschlägen oder direkte Abrechnung mit Firma nach Rechnungsstellung. Nachweis: Arbeitsvertrag Übernahme der notwendigen (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtung des AG) Kosten bis zu 300.- € im Kalenderjahr Pflichtleistung des bis 300 € >300 € Arbeitskleidung nur berufstypische Arbeitskleidung Nachweis: keine Erstattung gleichartiger Leistungen durch AG Ausbildungsbetriebes im Kalenderjahr im Kalenderjahr Erstattung: Grundsätzlich nur gegen Rechnungsvorlage; alternativ Keine Erstattung über VB Vorleistung gegen Vorlage von 2 Kostenvoranschlägen oder direkte Abrechnung mit Firma nach Rechnungsstellung. Keine firmentypische Arbeitskleidung Nachweise Bescheinigungen, die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich sind 3
Berechtigungsscheine, Zertifikate, Nachweis: grundsätzliche Notwendigkeit oder schriftliche Einstellungszusage/ Arbeitsvertrag bis 300 € >300 € Übersetzungen, Übernahme der berufsbedingt notwendigen und nachgewiesenen Kosten im Kalenderjahr im Kalenderjahr Gesundheitsnachweise, Impfungen Kein anderer Sozialleistungsträger vorrangig Leistungsart/ Entscheidung durch Beschreibung Markt & Integration Ausbildungsvermittlung Förderzweck IFK TL Unterstützung der Anpassung des persönlichen Erscheinungsbildes an die üblichen Anforderungen des Berufsbildes; Aktivitäten zur Gewährleistung einer angemessenen Persönlichkeit Außenwirkung und zur Sicherung des Integrationsfortschrittes Beispiele: Friseurbesuche; Waschsalon; Reinigungskosten; ggf. für die Vorstellung erforderliche Bekleidung… bis 300 € >300 € Keine medizinischen Eingriffe (z.B. Zahnbehandlung, -sanierung)! im Kalenderjahr im Kalenderjahr Erstattung von Erstattung von Maßnahmenkosten aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 SGB II i.V.m. § 44 SGB III (s. Nr. 9 der Maßnahmenkosten Fachliche Hinweise SGB II - Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) Beispiel: Maßnahmenkosten für Lehrgang/Vorbereitung Prüfung Bewachungsgewerbe, Schwesternhelferinnenkurse o.ä. X http://www.baintern.de/zentraler-Content/HEGA/2011/06/HEGA-06-2011-VG-Vermittlungsbudget-Anlage.pdf Sonstiges Übernahme von Kosten, die den anderen Möglichkeiten nicht zugeordnet werden können darüber bis 300 € hinausgehende im Kalenderjahr Einzelfälle Abwicklung: Die Entscheidung liegt grundsätzlich bei der IFK. Das Ergebnis der Bedarfsermittlung und die Feststellung der Notwendigkeit, sowie die im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung getroffene Entscheidung zu Förderart, Dauer und Förderhöhe sind in der Kundenhistorie nachvollziehbar zu dokumentieren mit Betreff „VB …“. Außerdem Buchung der Leistung über >MLK >coSach. Hinweis: Reisekosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III (GruSi) werden nicht im Rahmen VB erstattet! Finanzposition: 7-685 11-01-0081 GruSi - Reisekosten nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III - allg. Meldepflicht 7-685 11-01-9242 GruSi - Reisekosten nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III – MDK ACHTUNG: LEISTUNGSVERBOT NACH § 22 SGB III BEI DER ZUSTÄNDIGKEIT EINES FREMD-REHA-TRÄGERS IST ZU BEACHTEN NEU: § 16g Abs. 2 SGB II Zur nachhaltigen Eingliederung in Arbeit können Leistungen nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels, nach § 44 oder § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Dritten Buches oder nach § 16a oder § 16f bis zu sechs Monate nach Beschäftigungsaufnahme auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit der oder des Erwerbsfähigen aufgrund des zu berücksichtigenden Einkommens entfallen ist. Eine Förderleistung aus dem Vermittlungsbudget muss zwingend zur nachhaltigen Eingliederung notwendig sein. 4
In der Dokumentation zur Ermessensentscheidung sind mit zunehmender Dauer der Erwerbstätigkeit/Entfall der Hilfebedürftigkeit höhere Anforderungen an die Eigenleistungsfähigkeit der/des Antragstellers/in festzuhalten. Grundsätzlich sind alle aufgeführten Leistungsarten auch nach dieser gesetzlichen Regelung möglich. Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage wird vor einer Förderentscheidung eine Rücksprache bei der Teamleitung erwartet. 5