Anlage 2 – Stand 01

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Wunsiedel im Fichtelgebirge

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

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Anlage 2 – Stand 01.01.2014 Einmalige Leistungen (§§ 22, 24 Abs. 3 SGB II)  Erläute rung e n zu den einzelnen Leistungsar t e n: siehe Richtlinien Leistungsart                         Betrag                         Sonstiges § 22 Abs. 1 SGB II (soweit keine           Heizkostenmedian lt. orientiert sich am lfd. Leistung)                                Mietwerterhebung x Verbrauch, nicht am angemessene Preis Wohnfläche Beihilfe für Heizmaterial                Grenzwert lt. Bundesweitem Heizspiegel beachten! § 22 Abs. 6 SGB II Mietkautionen / Geschäftsanteile            tats. Bedarf, grs.2          ausschl. als Darlehen! Monatsmieten § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II                 nach Bedarfsprüfung durch den Außendiens t vorrangig aus den Beständen der Gebraucht mö b el hä us er oder Gebraucht w a r e nh ä ndl e r zu decken! Erstausstattung   Wohnung komplett 900,00                         pauschal 1-2 Personen Erstausstattung   Wohnung komplett 3 1100,00                         pauschal Personen Erstausstattung   Wohnung komplett 4 1250,00                         pauschal Personen Erstausstattung   Wohnung jede 150,00                         pauschal weitere Person Erstausstattung Küche (komplett)                   400,00 Erstausstattung Schlafzimmer                       200,00 (komplett) Bett mit Matratze                                  150,00                   in Erstausstattung (Einzel- /Doppelbett)                                                           „ Wohnung“ enthalten! Matratze                                            80,00 Beträge dienen im Erstausstattung Wohnzimmer                         200,00 Wesentlichen (komplett) zum Ansatz von Teil- Ölofen                                              80,00 oder Minderleistungen Elektroherd                                        100,00 Kühlschrank                                        130,00 Waschmaschine                                     200,00 § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II Erstausstattung Bekleidung                         250,00 Erstausstattung bei Schwangerschaft                100,00                 Geringere Beihilfe im Erstausstattung bei Geburt                         300,00                Einzelfall möglich, z. B. (nachrichtlich – falls Bedarf bereits                                       bei Zweit- oder teilweise gedeckt - davon:                                            Drittgeburten innerhalb 100 € Bekleidung,                                                     weniger Jahre ist Bedarf 150 € Wohnungseinrichtung etc.,                                           zu prüfen und ggf. 50 € Kinderwagen)                                                    ergänzende Beihilfe zu gewähren. § 24 Abs. 3 Nr. 3 SGB II Anschaffung und Reparatur orthopäd. Schuhe, Reparatur                 Eigenanteile, nicht Leistung KK vorrangig therapeut. Geräte und Ausrüstung               Zuzahlungen! sowie deren Miete
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