Jobcenter Fichtelgebirge

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Wunsiedel im Fichtelgebirge

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

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Geschäftsanweisung Nr. ___/2011 1.1.2014 - 5 Verteiler: 5410, 5420, 5430, 5490 Alle Mitarbeiter Team 53 52, 55 CF INTERN Zusammenlegung der Sachbearbeitung Unterhalt, Anspruchsübergänge, Ersatzansprüche, SGG und Ordnungswidrigkeiten Ab 1.1.2014 werden im Jobcenter Fichtelgebirge die Sachbearbeitungen für Unterhalt, für Anspruchsübergänge nach § 33 SGB II, für Ersatzansprüche nach § 34 SGB II, für Ordnungswidrigkeiten, sowie die Widerspruchsstelle zusammengelegt. Vorteil für das Jobcenter Fichtelgebirge ist eine größere Sicherheit des Erhalts der Arbeitsfähigkeit dreier kleiner Bereiche. Das Fachwissen wird somit von mehreren Personen vorgehalten. Außerdem können Belastungsspitzen intern besser kompensiert werden. Somit stehen für diesen gemeinsamen Bereich insgesamt 3,0 Vollzeitstellen in der TE IV, sowie eine 0,5 Stelle in der TE V zur Verfügung. Die Aufgabenverteilung innerhalb der neuen Einheit soll wie folgt erfolgen: -  Herr Benjamin Schmidt ist weiterhin federführend für den Bereich Unterhalt und Anspruchsübergänge nach § 33 SGB II zuständig. Außerdem bearbeitet er die Vorgänge im Bereich Ersatzansprüche nach § 34 SGB II und fertigt die Berechnungen gem. § 9 Abs. 5 SGB II. -  Herr Bernd Schöbel ist federführend für die Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) zuständig. Außerdem unterstützt er bei der Bearbeitung im Bereich Ersatzansprüche nach § 34 SGB II. -  Herr Bernd Rubner ist zuständig für die Bereiche Unterhalt, Ersatzansprüche, Berechnungen gem. § 9 Abs. 5 SGB II und Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz. Er setzt hier seine Schwerpunkte eigenverantwortlich nach dem jeweiligen Arbeitsanfall in den einzelnen Bereichen. -  Frau Sabine König ist weiterhin federführend für den Bereich der Ordnungswidrigkeiten zuständig. Die anderen Kollegen des gemeinsamen Teams stellen sicher, dass bei ihrer Abwesenheit die Vertretung in dringenden Fällen sichergestellt ist.
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Jobcenter Fichtelgebirge 2 Künftig muss im Jobcenter Fichtelgebirge das Thema „Erbenhaftung (§ 35 SGB II)“ stärker in den Fokus genommen werden. Um Erfahrungswerte zu erhalten wird dieser Bereich auf der nächsten Tagung der oberfränkischen Geschäftsführer thematisiert. Ggf. sollen auf bereits etablierte Kenntnisse anderer Jobcenter aufgebaut werden. Nachhaltung: Am 2.1.2014 werden die Zahlen der Bearbeitungsrückstände in den einzelnen Bereichen erhoben. Eine weitere Erhebung dieser Zahlen erfolgt zum 31.3.2014 und zum 30.6.2014. Zu diesen Terminen sind die Zahlen an 5 und 53 zu melden. Qualifizierung: Die Einarbeitung erfolgt durch den jeweils vorher zuständigen Kollegen am Arbeitsplatz. Außerdem meldet 5 folgende Qualifizierungsbedarfe an den IS: - Unterhalt (Grund- und Aufbauschulung): Bernd Rubner - Unterhalt (Aufbauschulung): Benjamin Schmidt Weitere notwendige Qualifizierungen können nach dem jeweiligen Angebot absolviert werden. Organisation: Organisatorisch wird die „neue Einheit“ direkt dem Geschäftsführer unterstellt. Fachliche Weisungsbefugnis, insbesondere im Bereich Unterhalt und OWiG liegt beim Teamleiter 53. Mittelfristig wird angestrebt, die Mitarbeiter/-innen räumlich in zwei nebeneinander liegenden Büros mit Zwischentür im Landratsamt Wunsiedel i. F. unterzubringen. Die Mitarbeiter/-innen erhalten folgende Organisationszeichen: -    Herr Bernd Schöbel:            5410 -    Herr Bernd Rubner:             5420 -    Frau Sabine König:             5430 -    Herr Benjamin Schmidt:         5490 Der Personalrat wurde beteiligt. gez. Hans Plank Geschäftsführer
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