2016-06-23-lvwa-prufung-dokumente-asylverfahren

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Freistaat

Thüringen DS

 

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz : Postfach 90 04 62 - 99107 Erfurt

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 210

Postfach 2249

99403 Weimar

Prüfung von vorgelegten Dokumenten im Rahmen des Asylverfahrens

Im Freistaat Bayern wurden im Rahmen von Überprüfungen von syrischen
Dokumenten durch eine spezialisierte bayerische Polizeiinspektion viele Fäl-
schungen festgestellt. Diese Dokumente waren zuvor vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen der Asylverfahren geprüft und
für echt befunden worden.

Vor diesem Hintergrund wird angeregt, dass die Ausländerbehörden, sofern
sie Zweifel an der Echtheit auch der schon vom BAMF überprüften ausländi-

schen Dokumente haben, diese dem LKA zur erneuten Prüfung vorlegen. Ich
bitte um entsprechende Information der Ausländerbehörden.

Im Auftrag

HM

Ministerium
für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz

Ihr/e Ansprechpartnerlin:
Frau Schäffner

Durchwahl:
Telefon +49 (361) 37-95175
Telefax 0361 3795111

poststelle@
tmmjv.thueringen.de

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(bitte bei Antwort angeben)
2072-3784/2008-3-5402/2016

Erfurt,
23.06.2016

Thüringer Ministerium für
Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

www.thueringen.de
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