2016-06-23-lvwa-prufung-dokumente-asylverfahren
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug“
Freistaat Thüringen DS Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz : Postfach 90 04 62 - 99107 Erfurt Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 210 Postfach 2249 99403 Weimar Prüfung von vorgelegten Dokumenten im Rahmen des Asylverfahrens Im Freistaat Bayern wurden im Rahmen von Überprüfungen von syrischen Dokumenten durch eine spezialisierte bayerische Polizeiinspektion viele Fäl- schungen festgestellt. Diese Dokumente waren zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen der Asylverfahren geprüft und für echt befunden worden. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, dass die Ausländerbehörden, sofern sie Zweifel an der Echtheit auch der schon vom BAMF überprüften ausländi- schen Dokumente haben, diese dem LKA zur erneuten Prüfung vorlegen. Ich bitte um entsprechende Information der Ausländerbehörden. Im Auftrag HM Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Ihr/e Ansprechpartnerlin: Frau Schäffner Durchwahl: Telefon +49 (361) 37-95175 Telefax 0361 3795111 poststelle@ tmmjv.thueringen.de Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) 2072-3784/2008-3-5402/2016 Erfurt, 23.06.2016 Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Werner-Seelenbinder-Straße 5 99096 Erfurt www.thueringen.de