2016-09-23-lvwa-rechtskreiswechsel-bei-anerkennung-subs-schutz

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Freistaat Ministerium
a x für Migration, Justiz
Thüringen und Verbraucherschutz

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz : Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt

Ihr/e Ansprechpartnerl/in:

Thüringer Landesverwaltungsamt Frau Mächold
Referat 210 rn

» = urchwani:
Weimarplatz 4 vorab per Fax und E-Mail Telefon +49 (361) 37-95174
99423 Weimar Telefax 0361 3795-111

Sybille.maechold@
tmmjv.thueringen.de

Ihr Zeichen:
Rechtskreiswechsel bei Anerkennung subsidiären Schutzes vom

AsylbLG zum SGB Il; Ihre Nachricht vom:

Aufenthaltserlaubnis bei Gewährung subsidiären Schutzes und anhän-

Unser Zeichen:

(bitte bei Antwort angeben)
2071/E-3156/2016-
32359/2016

gigem Klageverfahren

Anlage: -1- Schreiben des TMASGFF vom 21. September 2016 Erfurt

23.09.2016

Das beigefügte Schreiben des TMASGFF zur Thematik des Zeitpunktes ei-
nes Rechtskreiswechsels vom AsylbLG zum SGB Il, übersende ich mit der
Bitte um unverzügliche Weiterleitung an die Landkreise und kreisfreien Städ-
te (Ausländerbehörden und Sozialbehörden).

Zudem weise ich auf Folgendes hin:
In den Fallkonstellationen, in denen der subsidiäre Schutzstatus durch das

BAMF zuerkannt worden ist, aber noch ein Klageverfahren gegen den ableh-
nenden Bescheid (Ablehnung Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung)
des BAMF anhängig ist, ist den Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis nach
8 25 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative AufenthG zu erteilen.

Ich bitte um Übersendung eines Abdrucks Ihres Zuleitungsschreibens an die

Landkreise und kreisfreien Städte.

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Im Auftrag

 

Thüringer Ministerium für
Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

www.thueringen.de
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