2016-09-23-lvwa-rechtskreiswechsel-bei-anerkennung-subs-schutz
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug“
Freistaat Ministerium a x für Migration, Justiz Thüringen und Verbraucherschutz Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz : Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt Ihr/e Ansprechpartnerl/in: Thüringer Landesverwaltungsamt Frau Mächold Referat 210 rn » = urchwani: Weimarplatz 4 vorab per Fax und E-Mail Telefon +49 (361) 37-95174 99423 Weimar Telefax 0361 3795-111 Sybille.maechold@ tmmjv.thueringen.de Ihr Zeichen: Rechtskreiswechsel bei Anerkennung subsidiären Schutzes vom AsylbLG zum SGB Il; Ihre Nachricht vom: Aufenthaltserlaubnis bei Gewährung subsidiären Schutzes und anhän- Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) 2071/E-3156/2016- 32359/2016 gigem Klageverfahren Anlage: -1- Schreiben des TMASGFF vom 21. September 2016 Erfurt 23.09.2016 Das beigefügte Schreiben des TMASGFF zur Thematik des Zeitpunktes ei- nes Rechtskreiswechsels vom AsylbLG zum SGB Il, übersende ich mit der Bitte um unverzügliche Weiterleitung an die Landkreise und kreisfreien Städ- te (Ausländerbehörden und Sozialbehörden). Zudem weise ich auf Folgendes hin: In den Fallkonstellationen, in denen der subsidiäre Schutzstatus durch das BAMF zuerkannt worden ist, aber noch ein Klageverfahren gegen den ableh- nenden Bescheid (Ablehnung Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung) des BAMF anhängig ist, ist den Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis nach 8 25 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative AufenthG zu erteilen. Ich bitte um Übersendung eines Abdrucks Ihres Zuleitungsschreibens an die Landkreise und kreisfreien Städte. 4 Im Auftrag Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Werner-Seelenbinder-Straße 5 99096 Erfurt www.thueringen.de