2016-10-12-abschiebungsstopp-fur-syrien-gem-ss-60a-abs-1-aufenthg-verlangerung-bis-30-09-2017-tlvwa

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Freistaat ==>] Ministerium
an. ze.) für Migration, Justiz
Thüringen Gr und Verbraucherschutz

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz : Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt Ihr/e Ansprechpartnerlin:

Herr Mayer
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 210 Durchwahl:

y Telefon 0361 37-95172
Weimarplatz 4 Telefax 0361 37-95111
99423 Weimar

Helmut.Mayer@

tmmjv.thueringen.de

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; : : 2072-1583/2014-5-36032/2016
Anordnung der weiteren Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien

gemäß $ 60 a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Erfurt,
12. Oktober 2016
hier: Verlängerung bis zum 30. September 2017

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK)
hat am 26. März 2012 im Umlaufverfahren den Beschluss zu einem bun-
desweit einheitlichen Abschiebungsstopp nach Syrien auf der Grundlage des
8 60a Abs. 1 AufenthG gefasst.

Das Thüringer Innenministerium hatte bereits zuvor am 22. Februar 2012 die
Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien bis zum 22. August 2012 ange-
ordnet und hat diese mehrmals verlängert. Die letzte Verlängerung erfolgte
durch das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
bis zum 30. September 2016.

Mit Schreiben vom 30. September 2016 hat das Bundesministerium des In-
nern nunmehr gemäß $ 60a Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit &$ 23 Abs. 1 Satz
3 AufenthG sein Einvernehmen für die Verlängerung der Aussetzung von
Abschiebungen nach Syrien um ein weiteres Jahr erklärt.

Ich ordne daher mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 die Verlängerung der Aus-

Thüringer Ministerium für
Migration, Justiz und -
Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

setzung von Abschiebungen nach Syrien bis zum 30. September 2017 an.

www.thueringen.de
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Die inhaltliche Ausgestaltung der Regelung vom 22. Februar 2012 bleibt hier-
von unberührt.

Ich bitte, die Ausländerbehörden umgehend zu informieren.

Im Auftrag

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