2016-10-12-abschiebungsstopp-fur-syrien-gem-ss-60a-abs-1-aufenthg-verlangerung-bis-30-09-2017-tlvwa
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug“
Freistaat ==>] Ministerium an. ze.) für Migration, Justiz Thüringen Gr und Verbraucherschutz Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz : Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt Ihr/e Ansprechpartnerlin: Herr Mayer Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 210 Durchwahl: y Telefon 0361 37-95172 Weimarplatz 4 Telefax 0361 37-95111 99423 Weimar Helmut.Mayer@ tmmjv.thueringen.de Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) ; : : 2072-1583/2014-5-36032/2016 Anordnung der weiteren Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien gemäß $ 60 a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Erfurt, 12. Oktober 2016 hier: Verlängerung bis zum 30. September 2017 Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat am 26. März 2012 im Umlaufverfahren den Beschluss zu einem bun- desweit einheitlichen Abschiebungsstopp nach Syrien auf der Grundlage des 8 60a Abs. 1 AufenthG gefasst. Das Thüringer Innenministerium hatte bereits zuvor am 22. Februar 2012 die Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien bis zum 22. August 2012 ange- ordnet und hat diese mehrmals verlängert. Die letzte Verlängerung erfolgte durch das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz bis zum 30. September 2016. Mit Schreiben vom 30. September 2016 hat das Bundesministerium des In- nern nunmehr gemäß $ 60a Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit &$ 23 Abs. 1 Satz 3 AufenthG sein Einvernehmen für die Verlängerung der Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien um ein weiteres Jahr erklärt. Ich ordne daher mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 die Verlängerung der Aus- Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und - Verbraucherschutz Werner-Seelenbinder-Straße 5 99096 Erfurt setzung von Abschiebungen nach Syrien bis zum 30. September 2017 an. www.thueringen.de
Die inhaltliche Ausgestaltung der Regelung vom 22. Februar 2012 bleibt hier- von unberührt. Ich bitte, die Ausländerbehörden umgehend zu informieren. Im Auftrag N 7? Seite 2 von 2