2016-10-25-verbot-erwerbstatigkeit-ss-60a-abs-6-aufenthg

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

/ 2
PDF herunterladen
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz : Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 210

Postfach 2249

99403 Weimar

Verbot der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach $ 60a Abs. 6 Aufent-
haltsgesetz (AufenthG)

Im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung des $ 60a Abs. 6
AufenthG (Anordnung von Erwerbstätigkeitsverbot für Duldungsinhaber)

möchte ich aus gegebenem Anlass auf Folgendes hinweisen:

Die Stellung eines Härtefallantrags allein berechtigt die Ausländerbehörde
nicht dazu, die Erwerbstätigkeit von Duldungsinhabern zu verbieten. Viel-
müssen müssen jeweils die Voraussetzungen nach $ 60a Abs. 6 Satz 1 Nr.
1, 2 oder 3 AufenthG erfüllt sein.

Nach 8 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG darf einem Ausländer, der eine
Duldung besitzt, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit dann nicht erlaubt wer-
den, wenn bei ihm aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, aufenthalts-
beendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können. Nach 8 60a Abs. 6
Satz 2 AufenthG hat der Ausländer diese Gründe insbesondere dann zu ver-
treten, wenn er das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über
seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder eigene falsche Angaben selbst
herbeiführt. Auch eine unzureichende Mitwirkung bei der Passbeschaffung
stellt grundsätzlich einen Versagungsgrund nach dieser Vorschrift dar.

Die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise des Ausländers in sein Heimatland
führt nach dem Wortlaut des $ 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dagegen
noch nicht zu einem Beschäftigungsverbot. Es kommt ausschließlich darauf
an, dass die Abschiebung aufgrund eines Verhaltens des Ausländers unmög-
lich ist.

Ministerium
für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz

Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Schäffner

Durchwahl:
Telefon 0361 3795175
Telefax 0361 3795111

poststelle@
tmmjv.thueringen.de

Ihr Zeichen:

Ihre Nachricht vom:

Unser Zeichen:
(bitte bei Antwort angeben)
21-2072/E3585/2016

Erfurt,
25. Oktober 2016

Thüringer Ministerium für
Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

www.thueringen.de
1

Ich bitte um Beachtung und Information der Ausländerbehörden Thüringens.

YHY

Im Auftrag

t Id

Seite 2 von 2
2