2016-10-25-verbot-erwerbstatigkeit-ss-60a-abs-6-aufenthg
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug“
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz : Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 210 Postfach 2249 99403 Weimar Verbot der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach $ 60a Abs. 6 Aufent- haltsgesetz (AufenthG) Im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung des $ 60a Abs. 6 AufenthG (Anordnung von Erwerbstätigkeitsverbot für Duldungsinhaber) möchte ich aus gegebenem Anlass auf Folgendes hinweisen: Die Stellung eines Härtefallantrags allein berechtigt die Ausländerbehörde nicht dazu, die Erwerbstätigkeit von Duldungsinhabern zu verbieten. Viel- müssen müssen jeweils die Voraussetzungen nach $ 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 3 AufenthG erfüllt sein. Nach 8 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG darf einem Ausländer, der eine Duldung besitzt, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit dann nicht erlaubt wer- den, wenn bei ihm aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, aufenthalts- beendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können. Nach 8 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG hat der Ausländer diese Gründe insbesondere dann zu ver- treten, wenn er das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder eigene falsche Angaben selbst herbeiführt. Auch eine unzureichende Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt grundsätzlich einen Versagungsgrund nach dieser Vorschrift dar. Die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise des Ausländers in sein Heimatland führt nach dem Wortlaut des $ 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dagegen noch nicht zu einem Beschäftigungsverbot. Es kommt ausschließlich darauf an, dass die Abschiebung aufgrund eines Verhaltens des Ausländers unmög- lich ist. Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schäffner Durchwahl: Telefon 0361 3795175 Telefax 0361 3795111 poststelle@ tmmjv.thueringen.de Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) 21-2072/E3585/2016 Erfurt, 25. Oktober 2016 Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Werner-Seelenbinder-Straße 5 99096 Erfurt www.thueringen.de
Ich bitte um Beachtung und Information der Ausländerbehörden Thüringens. YHY Im Auftrag t Id Seite 2 von 2