2016-11-18-wohnsitzregelung-gemass-ss-12a-aufenthg-erlass-vom-18-11-16
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug“
„ „ Freistaat ER] Thüringen & Thürmger Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt Nur per Email! Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 210 Weimarplatz 4 99423 Weimar Ergänzende Hinweise zur Handhabung der Wohnsitzregelung des 8 12a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Sehr geehrter Herr Reinhardt, nach dem Abschluss weiterer Abstimmungsprozesse innerhalb der Landes- regierung teile ich Ihnen mit, dass die vorläufigen Anwendungshinweise hinsichtlich $ 12a AufenthG (Wohnsitzregelung), die mit Schreiben vom 2. November 2016 an Sie mit der Bitte um Weiterleitung an die Thüringer Ausländerbehörden übersandt worden waren, nunmehr als endgültig be- stätigt werden. Dieses Schreiben wird zum Anlass genommen, zusätzlich auf die folgen- den Aspekte erläuternd Bezug zu nehmen: «e Wohnsitzverpflichtung im Sinne des $ 12a Abs. 1 AufenthG, wenn in einem Rückwirkungsfall die Härtefallregelung des 8 12a Abs. 58. 1 Nr. 2 c) Anwendung findet «e Anhaltspunkte für die Berechnung der Dreijahresfrist (Dauer der Auflage nach Abs. 1) « Hinweis darauf, dass derzeit noch keine abschließende Entschei- dung der Landesregierung dazu vorliegt, ob von der Verordnungs- ermächtigung des $ 12a Abs. 9 AufenthG hinsichtlich einer landesin- ternen Regelung im Sinne der $ 12a Abs. 2 bis 4 AufenthG Ge- brauch gemacht werden soll Zum Zwecke der Übersichtlichkeit übersende ich in der Anlage zu diesem Schreiben ein Dokument, das die Anwendungshinweise des Schreibens vom 2. November 2016 in aktualisierter Form, ergänzt um Hinwelse zu den benannten Aspekten, enthält. Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Ihrie Ansprechpartner/in: Stefan Zabold Durchwahl: Telefon 0361 5735-1170 Telefax 0361 5735-1188 poststelle&® tmmjv.thueringen.de ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) 2072/E-4902/2015-10 Erfurt 18. November 2016 Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Werner-Seelenbinder-Straße 5 99098 Erfurt www.ihueringen.de
Um eine unverzügliche Unterrichtung der Ausländerbehörden des Frei- staates Thüringen wird gebeten. Einen Abdruck des Rundschreibens bitte ich, mir nachrichtlich zu übersenden. Im Auftrag Anlage Seite 2 von 2