2016-11-18-wohnsitzregelung-gemass-ss-12a-aufenthg-erlass-vom-18-11-16

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Thüringen &

Thürmger Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt

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Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 210

Weimarplatz 4

99423 Weimar

Ergänzende Hinweise zur Handhabung der Wohnsitzregelung des 8 12a
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Sehr geehrter Herr Reinhardt,

nach dem Abschluss weiterer Abstimmungsprozesse innerhalb der Landes-
regierung teile ich Ihnen mit, dass die vorläufigen Anwendungshinweise
hinsichtlich $ 12a AufenthG (Wohnsitzregelung), die mit Schreiben vom
2. November 2016 an Sie mit der Bitte um Weiterleitung an die Thüringer
Ausländerbehörden übersandt worden waren, nunmehr als endgültig be-
stätigt werden.

Dieses Schreiben wird zum Anlass genommen, zusätzlich auf die folgen-
den Aspekte erläuternd Bezug zu nehmen:

«e Wohnsitzverpflichtung im Sinne des $ 12a Abs. 1 AufenthG, wenn
in einem Rückwirkungsfall die Härtefallregelung des
8 12a Abs. 58. 1 Nr. 2 c) Anwendung findet

«e Anhaltspunkte für die Berechnung der Dreijahresfrist (Dauer der
Auflage nach Abs. 1)

« Hinweis darauf, dass derzeit noch keine abschließende Entschei-
dung der Landesregierung dazu vorliegt, ob von der Verordnungs-
ermächtigung des $ 12a Abs. 9 AufenthG hinsichtlich einer landesin-
ternen Regelung im Sinne der $ 12a Abs. 2 bis 4 AufenthG Ge-
brauch gemacht werden soll

Zum Zwecke der Übersichtlichkeit übersende ich in der Anlage zu diesem
Schreiben ein Dokument, das die Anwendungshinweise des Schreibens
vom 2. November 2016 in aktualisierter Form, ergänzt um Hinwelse zu
den benannten Aspekten, enthält.

Ministerium
für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz

Ihrie Ansprechpartner/in:
Stefan Zabold

Durchwahl:
Telefon 0361 5735-1170
Telefax 0361 5735-1188

poststelle&®
tmmjv.thueringen.de

ihr Zeichen:

Ihre Nachricht vom:

Unser Zeichen:
(bitte bei Antwort angeben)
2072/E-4902/2015-10

Erfurt
18. November 2016

Thüringer Ministerium für
Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99098 Erfurt

www.ihueringen.de
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Um eine unverzügliche Unterrichtung der Ausländerbehörden des Frei-
staates Thüringen wird gebeten. Einen Abdruck des Rundschreibens bitte
ich, mir nachrichtlich zu übersenden.

Im Auftrag

Anlage

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