2017-06-13-tlvwa-anwendungshinweise-bmi-13-06-2017
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug“
Freistaat Ministerium Thüringen utz Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbrucherschutz Postfach 90 04 62 99107 Erfurt . ihrie Ansprechpartner/in: Herr Zaboid Thüringer Landesverwaltungsamt Durchwahl: . Teiefon 0361 573511-170 Weimarlatz 4 Teiefax 0361 573511-888 99423 Weimar. poststelie@ tmmjv.thueringen.de Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Allgemeine Anwendungshinweise des BMI zur Duldungserteilung nach § 60a AufenthG UnserZeichen: Anlage: -1- . . (bitte bei Antwort angeben) 2072/E-3585/201 6-2-. 23770/2017 Das Bundesministerium des Inneren übersandte den Ländern am 30. Mai Erfurt, 2017 Allgemeine Anwendungshinweise zur Duldungserteilung nach §60a 13. Juni2017 AufenthG. . Ich bitte, die in der Anlage beigefügten Anwendungshinweise des Bundesmi- - nisteriumsdes Inneren den Ausländerbehörden unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Die Anwendungshinweise können zudem auf der Internetseite des Bundesministeriums eingesehen werden1 . Zudem weise ich darauf hin, dass die Erlasse des Migrationsministeriums vom 22. November 2016, 1. Februar 2017 und 3. Mai 2017 -weiterhin Gültig- .keit behalten. Ihre entsprechenden Erlasse bitte ich, den Ausländerbehörden zu übersenden und mir einen Abdruck Ihres Schreibens zukommen zu las- sen. • 0 . ImAuftrag .. /e Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 1 http:/Iwww. bmi. bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Migratlonl ntegratlon/ Werner-Seelenbinder-Straß,e 5 anwendungshinweise-duldungsregelung. html . . . 99096 Erfurt - . . www.thueringen.de