2021-02-02-tlvwa-erk-dienstl-behandlg-nachgeborener-kinder

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Freistaat "=:

Thüringe

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt

Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprün-Platz 4
99423 Weimar

Erkennungsdienstliche Behandlung nachgeborener Kinder
hier: Sensibilisierung der Ausländerbehörden

Im Rahmen einer Besprechung zwischen Vertretern des Thüringer Ministeri-
ums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und der Außenstelle des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Jena-Hermsdorf,
Landesasylstelie, am 22. Januar 2021 wurde unter anderem die Thematik
„Erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) nachgeborener
Kinder“ erörtert.

Die Vertreter des BAMF wiesen darauf hin, dass es vereinzelt zu Verzöge-
rungen bei der ED-Behandlung nachgeborener Kinder komme.

Für einen kurzfristigen Hinweis an die Ausländerbehörden, die ED-
Behandlung nachgeborener Kinder unverzüglich vorzunehmen, um so
etwaige Verzögerungen der Asylverfahren zu vermeiden, wäre ich dankbar.

Im Auftrag

 

 

 

Ministerium
für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz

Ihr/e Ansprechpartnerlin:
Stefan Zabold

Durchwahl:
Telefon +49 361 57351-1170
Telefax +49 361 57351-1111

Stefan.Zabold@
tmmijv.thueringen.de

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(bitte bei Antwort angeben)
2072/E-2845/2013-2

Erfurt,
2. Februar 2021

Thüringer Ministerium für
Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

www.thueringen.de
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