2021-02-02-tlvwa-erk-dienstl-behandlg-nachgeborener-kinder
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug“
Freistaat "=: Thüringe Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt Thüringer Landesverwaltungsamt Jorge-Semprün-Platz 4 99423 Weimar Erkennungsdienstliche Behandlung nachgeborener Kinder hier: Sensibilisierung der Ausländerbehörden Im Rahmen einer Besprechung zwischen Vertretern des Thüringer Ministeri- ums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Jena-Hermsdorf, Landesasylstelie, am 22. Januar 2021 wurde unter anderem die Thematik „Erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) nachgeborener Kinder“ erörtert. Die Vertreter des BAMF wiesen darauf hin, dass es vereinzelt zu Verzöge- rungen bei der ED-Behandlung nachgeborener Kinder komme. Für einen kurzfristigen Hinweis an die Ausländerbehörden, die ED- Behandlung nachgeborener Kinder unverzüglich vorzunehmen, um so etwaige Verzögerungen der Asylverfahren zu vermeiden, wäre ich dankbar. Im Auftrag Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Ihr/e Ansprechpartnerlin: Stefan Zabold Durchwahl: Telefon +49 361 57351-1170 Telefax +49 361 57351-1111 Stefan.Zabold@ tmmijv.thueringen.de Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) 2072/E-2845/2013-2 Erfurt, 2. Februar 2021 Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Werner-Seelenbinder-Straße 5 99096 Erfurt www.thueringen.de