2021-05-03-21-tlvwa-erstattung-support-kosten-pik-fast-id

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Freistaat

Thüringen

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt

Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprün-Platz 4
99423 Weimar

- vorab per E-Mail -

Kooperationsvereinbarung für den Betrieb der Personalisierungsinfra-

struktur zur Registrierung und/oder Identitätsüberprüfung von Asylsu-

chenden zwischen Bund und Ländern

hier: Erstattung der Support-Kosten für den Betrieb der zentralen und de-
zentralen Personalisierungsinfrastruktur-Komponenten (PIK) für Be-
hörden nach dem AufenthG sowie der Support-Kosten für den Betrieb
der FAST-ID PIK für Behörden nach AsylbLG an die Landkreise und
kreisfreien Städte

Die Verwaltungsvereinbarung über die Bund-Länder Kooperation zur Zusam-
menarbeit im Hinblick auf die Registrierung und/oder Identitätsüberprüfung
von Asylsuchenden und unerlaubt eingereisten bzw. unerlaubt aufhältigen
Ausländern sowie die Personalisierung von Ankunftsnachweisen und Anlauf-
bescheinigungen bildet die Grundlage für den Betrieb der zentralen und de-
zentralen Personalisierungsinfrastruktur-Komponenten (PIK) zur Registrie-
rung und Identitätsüberprüfung in den Ausländerbehörden sowie der Fast-ID
PIK-Stationen zur Identitätsüberprüfung in den Leistungsbehörden nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Um die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Wahrnehmung von Aufga-
ben im übertragenen Wirkungskreis zu entlasten, wurden hinsichtlich der für
den Betrieb der 0.9. Komponenten in den Ausländerbehörden sowie in den
Leistungsbehörden nach dem AsylbLG anfallenden Support-Kosten ent-
sprechende Vorkehrungen im Landeshaushalt getroffen. Die hierfür notwen-
digen Mittel wurden gemäß $ 23 Abs. 5 ThürFAG für zusätzliche Erstattun-
gen für technische Aufwände der kommunalen Ausländer- bzw. Sozialbehör-
den für das Haushaltsjahr 2021 in einem neuen Titel des TMMJV (Kapitel
0502 Titel 613 72) veranschlagt.

In diesem Zusammenhang bitte ich, entsprechende Nutzeranträge für die
Bewirtschaftung der Mittel im HAMASYS in eigener Zuständigkeit zu stellen,
sofern dem TLVwA eine Bewirtschaftung nicht bereits genehmigt wurde.

informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Ansprechpartner hierzu

Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.

  

Ministerium
für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz

Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Angie Marhold

Durchwahl:
Telefon +49 361 57351-1256
Telefax +49 361 57351-1888

Angie.Marhold@
tmmjv.thueringen.de

Ihr Zeichen:

Ihre Nachricht vom:

Unser Zeichen:
(bitte bei Antwort angeben)
2071-4820/2015-7-28448/2021

Erfurt,
3. Mai 2021

Thüringer Ministerium für
Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

www.thueringen.de
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Hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Mittel i.H.v. 44.000,00 Euro weise
ich auf Folgendes hin:

1. Die den kommunalen Aufgabenträgern für den Betrieb der zentralen
und dezentralen PIK-Stationen in Phase 2 (1. Juli 2020 bis 31. De-
zember 2024) entstandenen Support-Kosten sind anteilig für das
Jahr 2021, folglich 2/3 der seitens der Bundesdruckerei bereits im vo-
rangegangenen Jahr in Rechnung gestellten Support-Kosten, erstat-
tungsfähig.

2. Ausgehend:von einer jährlichen Rechnungslegung durch die Bundes-
druckerei, sind die den kommunalen Aufgabenträgern für den Betrieb
der Fast-ID-PIK im Haushaltsjahr 2021 anfallenden Support-Kosten
vollständig erstattungsfähig.

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich um Erstattungen an die Kommunen. Et-
waige direkte Zahlungen an die Bundesdruckerei zur Begleichung der in
Rechnung gestellten Kosten sind folglich nicht vorgesehen.

Ich rege an, das Erstattungsverfahren weitgehend formlos unter Vorlage der
durch die kommunalen Aufgabenträger sachlich und rechnerisch richtig ge-
zeichneten Rechnungen der Bundesdruckerei durchzuführen. Zudem bitte
ich um Prüfung und Bestätigung der als Anlage beigefügten Aufstellung der
voraussichtlich anfallenden Erstattungsleistungen an die Kommunen.

Im Auftrag

 

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