2021-08-05-21-tlvwa-arbeitskrafte-aufbauarbeiten-hochwasser-landerschreiben-bmi

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Freistaat |-

Thüringen |

 

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Postfach 90 04 62 - 99107 Erfurt

Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprün- Platz 4
99423 Weimar

- vorab per E-Mail -

Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Wiederaufbau nach der Hochwasser-
katastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz
Anlage: Länderschreiben des BMI vom 2. August 2021

Nach $ 19c Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kann einem Auslän-
der im begründeten Einzelfall eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn
an seiner Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirt-
schaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht.

Mit beigefügtem Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) vom 2. August 2021 wurden die Länder darüber informiert,
dass aus Sicht des BMI, des Auswärtigen Amtes (AA) sowie des Bundesmi-
nisteriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für den Wiederaufbau nach der
Hochwasserkatastrohe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz die
Anwendbarkeit des & 19c Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Betracht
kommt und nach Einschätzung des BMI die Möglichkeit besteht, für ein inlän-
disches Beschäftigungsverhältnis im direkten Zusammenhang mit dem Wie-
deraufbau nach der Flutkatastrophe, ein solches öffentliches, insbesondere
"regionales Interesse zu bejahen.

Entsprechend der Ausführungen des BMI gilt weiterhin, dass vorrangig Ar-
beitskräftepotenziale aus dem Inland und der Europäischen Union genutzt
werden sollen. Gleichwohl besteht die Möglichkeit der Nutzung des $ 19c
Abs. 3 AufenthG in dem im beigefügten Länderschreiben des BMI aufgeführ-
ten befristeten Ausnahmefall ohne Vorrangprüfung durch die Bundesagentur
für Arbeit. Im Sinne eines bundeseinheitlichen Vorgehens wird um entspre-
chende Beachtung gebeten.

Sollten Arbeitgeber in diesem Zusammenhang an Thüringer Ausländerbe-
hörden herantreten, können sich diese zur Frage des öffentlichen, regionalen

Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Ansprechpartner hierzu

Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.

Ministerium
für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz

Ihr/e Ansprechpartnerlin:
Herr Stefan Zabold

Durchwahl:
Telefon +49 361 57351-1170
Telefax +49 361 57351-1111

Stefan.Zabold@
tmmijv.thueringen.de

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(bitte bei Antwort angeben)
2072/E-4902/2015-63-
47863/2021

Erfurt,
5. August 2021

Thüringer Ministerium für
Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

www.thueringen.de
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Interesses an der Tätigkeit an die Zentralen Ausländerbehörden in Nord-
rhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wenden. Die jeweiligen Kontaktdaten
sind dem beigefügten Länderschreiben zu entnehmen.

Weiterhin weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Antragstellung für
Aufenthaltstitel nach $ 19c Abs. 3 AufenthG einer Befristung unterliegt und
zunächst bis Ende 2021 gilt.

Anlässlich der Bitte des BMI, die in diesem Zusammenhang erteilten Vorab-
zustimmungen (sowohl solche im regulären Verfahren als auch solche im be-
schleunigten Fachkräfteverfahren nach $ 81a AufenthG) als Gesamtzahl mo-
natsscharf statistisch zu erfassen, wird um entsprechende monatliche Erhe-
bung der in Rede stehenden Daten bei den Ausländerbehörden sowie Über-
mittlung des Ergebnisses in zusammengefasster Form an das TMMJV bis
zum jeweils 5. des Folgemonats gebeten, erstmalig zum 5. September 2021.

Im Übrigen bitte ich um geeignete Unterrichtung der Ausländerbehörden.

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No LL
Stefan Zabold

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