2021-08-05-21-tlvwa-arbeitskrafte-aufbauarbeiten-hochwasser-landerschreiben-bmi
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug“
Freistaat |- Thüringen | Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Postfach 90 04 62 - 99107 Erfurt Thüringer Landesverwaltungsamt Jorge-Semprün- Platz 4 99423 Weimar - vorab per E-Mail - Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Wiederaufbau nach der Hochwasser- katastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz Anlage: Länderschreiben des BMI vom 2. August 2021 Nach $ 19c Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kann einem Auslän- der im begründeten Einzelfall eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn an seiner Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirt- schaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht. Mit beigefügtem Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 2. August 2021 wurden die Länder darüber informiert, dass aus Sicht des BMI, des Auswärtigen Amtes (AA) sowie des Bundesmi- nisteriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrohe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz die Anwendbarkeit des & 19c Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Betracht kommt und nach Einschätzung des BMI die Möglichkeit besteht, für ein inlän- disches Beschäftigungsverhältnis im direkten Zusammenhang mit dem Wie- deraufbau nach der Flutkatastrophe, ein solches öffentliches, insbesondere "regionales Interesse zu bejahen. Entsprechend der Ausführungen des BMI gilt weiterhin, dass vorrangig Ar- beitskräftepotenziale aus dem Inland und der Europäischen Union genutzt werden sollen. Gleichwohl besteht die Möglichkeit der Nutzung des $ 19c Abs. 3 AufenthG in dem im beigefügten Länderschreiben des BMI aufgeführ- ten befristeten Ausnahmefall ohne Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Im Sinne eines bundeseinheitlichen Vorgehens wird um entspre- chende Beachtung gebeten. Sollten Arbeitgeber in diesem Zusammenhang an Thüringer Ausländerbe- hörden herantreten, können sich diese zur Frage des öffentlichen, regionalen Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Ansprechpartner hierzu Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung. Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Ihr/e Ansprechpartnerlin: Herr Stefan Zabold Durchwahl: Telefon +49 361 57351-1170 Telefax +49 361 57351-1111 Stefan.Zabold@ tmmijv.thueringen.de Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) 2072/E-4902/2015-63- 47863/2021 Erfurt, 5. August 2021 Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Werner-Seelenbinder-Straße 5 99096 Erfurt www.thueringen.de
Interesses an der Tätigkeit an die Zentralen Ausländerbehörden in Nord- rhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wenden. Die jeweiligen Kontaktdaten sind dem beigefügten Länderschreiben zu entnehmen. Weiterhin weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Antragstellung für Aufenthaltstitel nach $ 19c Abs. 3 AufenthG einer Befristung unterliegt und zunächst bis Ende 2021 gilt. Anlässlich der Bitte des BMI, die in diesem Zusammenhang erteilten Vorab- zustimmungen (sowohl solche im regulären Verfahren als auch solche im be- schleunigten Fachkräfteverfahren nach $ 81a AufenthG) als Gesamtzahl mo- natsscharf statistisch zu erfassen, wird um entsprechende monatliche Erhe- bung der in Rede stehenden Daten bei den Ausländerbehörden sowie Über- mittlung des Ergebnisses in zusammengefasster Form an das TMMJV bis zum jeweils 5. des Folgemonats gebeten, erstmalig zum 5. September 2021. Im Übrigen bitte ich um geeignete Unterrichtung der Ausländerbehörden. Im Aunpe Y No LL Stefan Zabold Seite 2 von 2