2021-08-11-21-tlvwa-aktualisierte-anwendungshinweise-bmi-zu

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Freistaat

Thüringen

 

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt

Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprün-Platz 4
99423 Weimar

- nur per E-Mail -

Aktualisierte Anwendungshinweise des BMI zum Fachkräfteeinwande-
rungsgesetz vom 6. August 2021

Mit Schreiben vom 30. Januar 2020 übersandte das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat (BMI) erstmals Anwendungshinweise zum Fach-
kräfteeinwanderungsgesetz (BGBl. 1 2019, S. 1307), welche Ihnen mit Schrei-
ben des TMMJV vom 3. Februar 2020 übermittelt wurden.

Seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. März 2020
konnten erste Erfahrungen mit diesem Gesetz gesammelt werden. Darüber
hinaus ist es zu einer Reihe von Weiterentwicklungen gekommen. Dies hat
das BMI dazu veranlasst, die Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwan-
derungsgesetz entsprechend zu aktualisieren.

In der Anlage finden Sie die aktualisierte Fassung der Anwendungshinweise
des BMI zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 6. August 2021 sowie ei-
nen Fassungsvergleich, aus welchem die Änderungen im Vergleich zur Fas-
sung vom 30. Januar 2020 im Änderungsmodus hervorgehen.

Die Anlagen zu den Anwendungshinweisen wurden ebenfalls aktualisiert und
in Anlehnung an den chronologischen Ablauf des beschleunigten Fachkräfte-
verfahrens neu sortiert. Die vorgenannten Anlagen sind diesem Schreiben
ebenfalls beigefügt. Ich bitte darum, zukünftig nur noch die aktualisierten An-
lagen/Formulare zu verwenden.

Neben rein redaktionellen Anpassungen wurden die Anwendungshinweise

des BMI teilweise klarstellend und umfangreicher erläutert. In diesem Zusam-
menhang weise ich insbesondere auf die weitergehenden Ausführungen zu
88 16a, 16d, 18 ff. und 81a AufenthG hin, welche basierend auf den bisherigen
Erfahrungen und Entwicklungen teilweise umfangreich angepasst und konkre-
tisiert wurden.

Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Ansprechpartner hierzu

Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.

Ministerium
für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz

Ihr/e Ansprechpartnerlin:
Frau Angie Marhold

Durchwahl:
Telefon +49 361 57351-1256
Telefax +49 361 57351-1111

Angie.Marhold@
tmmijv.thueringen.de

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(bitte bei Antwort angeben)
2073/E-5/2016-4-48819/2021

Erfurt,
11. August 2021

D

Thüringer Ministerium für
Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99086 Erfurt

www.thueringen.de
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Aus aktuellem Anlass wies das BMI nochmals explizit auf die seit Mai 2021
bestehende Möglichkeit hin, dass die Ausländerbehörden die Erteilung einer
Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach $ 81a Auf-
enthG über die AZR-Weboberfläche manuell im Ausländerzentralregister spei-
chern können. Dies ist verbunden mit der Möglichkeit, die Vorabzustimmung
selbst (Dokument) und jeweils einen Scan der Urkunden und Zertifikate, die
Grundlage für die Vorabzustimmung zur Visumerteilung waren, in das AZR
hochzuladen. Die zuständige Auslandsvertretung kann diese Informationen
dann aus dem AZR abrufen. Die Vorlage der Vorabzustimmung im Original
bei der Auslandsvertretung durch die Fachkraft ist dann nicht mehr erforder-
lich. Das BMI bittet darum, diesen neuen Weg zu nutzen. Einzelheiten dazu
finden sich in Nr. 812.3.6.2 der beiliegenden Anwendungshinweise.

Ich bitte um unverzügliche Weitergabe der aktualisierten Anwendungshin-
weise des BMI zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz nebst Anlagen an die

Ausländerbehörden.

Im Auftrag

   

"Anlagen: Aktualisierte Anwendungshinweise des BMI zum Fachkräf-
teeinwanderungsgesetz vom 6. August 2021 nebst Anlagen

Fassungsvergleich der Anwendungshinwiese des BMI vom
30. Januar 2020 und vom 6. August 2021 im Änderungsmo-
dus

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