2021-08-12-21-tlvwa-hochwasser-verfahrenserleichterung-wohnsitzverpflichtung-ss-12a-abs-1-aufenthg

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Thüringen =&

  

   

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 210
Jorge-Semprun-Platz 4

99423 Weimar

Verfahrenserleichterung bei Wegzug von Schutzberechtigten.mit
Wohnsitzverpflichtung nach $ 12a Abs. 1 AufenthG aus dem Landkreis
Ahrweiler infolge des Hochwassers m

Das für das Aufenthaltsrecht zuständige Ministerium für Familie, Frauen, Kul-
tur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz hat die Länder darüber infor-
miert, dass durch die Starkregenereignisse mit nachfolgendem Hochwasser
im Landkreis Ahrweiler im Juli dieses Jahres nach bisherigen Erkenntnissen
etwa 42.000 Personen geschädigt sind. Es sei damit zu rechnen, dass mehr
als 3.000 Gebäude entlang der Ahr und damit mehr als 70 Prozent der dort
stehenden Gebäude beschädigt sind. Zudem sei die Arbeitsfähigkeit der
Kreisverwaltung Ahrweiler und der nachgeordneten Kommunen infolge der
katastrophalen Situation extrem eingeschränkt.

Gleichzeitig bitten Personen, deren Wohnsitznahme nach $ 12a Abs.1 Auf-
enthG kraft Gesetzes auf das Land Rheinland-Pfalz beschränkt ist, zu Ver-
wandten oder Bekannten in anderen Bundesländern ziehen zu dürfen. Da
diese angesichts des großen Umfangs der eingetretenen Zerstörungen we-
der kurz- noch mittelfristig wieder in ihre bisherigen Wohnungen zurückkeh-
ren können, beabsichtigt die Ausländerbehörde des Landkreises Ahrweiler,
diesen Anträgen aufgrund der Härtefallregelung in & 12a Abs. 5 Nr. 2c Auf-
enthG stattzugeben.

Nach 8 72 Abs. 3a AufenthG darf die Aufhebung einer Wohnsitzverpflichtung
nach $ 12a Abs. 5 AufenthG jedoch nur mit Zustimmung der Ausländerbe-
hörde des geplanten Zuzugsorts erfolgen. Das Land Rheinland-Pfalz sieht
den damit verbundenen Verwaltungsaufwand als aktuell schwer darstellbar

an, sodass zügige Umzüge der Betroffenen aus dortigen Notunterkünften be-

hindert würden.

Daher bittet Rheinland-Pfalz die übrigen Länder um eine bis Ende 2021 gel-
tende generelle Zustimmung zur Aufhebung der Wohnsitzverpflichtung in
den genannten Fällen. Hilfsweise wird gebeten, die Ausländerbehörden um
eine sehr zügige positive Beantwortung entsprechender Zustimmungsanfra-
gen des Landkreises Ahrweiler zu bitten.

Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Ansprechpartner hierzu
erhalten Sie im Internet unter https://www justiz.thueringen de/datenschutz.
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.

      

Ministerium
für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz

Ihr/e Ansprechpartnerlin:
Herr Helmut Mayer

Durchwahl:
Telefon +49 361 57351-1172
Telefax +49 361 57351-1888

poststelle@
tmmjv.thueringen.de

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2072/E-4902/2015-62-
49013/2021

Erfurt,
12. August 2021

Thüringer Ministerium für
Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

www.thueringen.de
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Auch wenn ich eine generelle Zustimmung des Freistaats Thüringens zur
Aufhebung der Wohnsitzverpflichtung in diesen Fällen grundsätzlich als sinn-
voll erachte, kann diese von Thüringen nicht erteilt werden, da die Zuständig-
keit für die erforderliche Zustimmung nach 8 72 Abs. 3a AufenthG nicht beim
Land, sondern bei den Ausländerbehörden liegt.

Die Ausländerbehörden werden daher gebeten,

e entsprechende Zustimmungsanfragen der Ausländerbehörde des
Landkreises Ahrweiler nach $ 72a Abs. 3 AufenthG aufgrund der dar-
gestellten besonderen Umstände bis auf Weiteres sehr zeitnah posi-

. tiv zu beantworten sowie

e auf Wegweisungen zugezogener Ausländerinnen und Ausländer in
den Landkreis Ahrweiler zu verzichten und es diesen vielmehr zu er-
möglichen, das Verfahren zur Aufhebung der Wohnsitzverpflichtung
gegenüber der Ausländerbehörde des Landkreises Ahrweiler zu be-
treiben.

Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahmen, die für den betroffenen
Landkreis Ahrweiler und die dortige Ausländerbehörde eine wichtige Erleich-
terung und Unterstützung darstellen.

Um Kenntnisnahme und unverzügliche Weiterleitung des Schreibens an die
Ausländerbehörden wird gebeten.

Im Auftrag

Gokan u Gr

 

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