2021-08-12-21-tlvwa-hochwasser-verfahrenserleichterung-wohnsitzverpflichtung-ss-12a-abs-1-aufenthg
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug“
ke Freistaat "2 Thüringen =& Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 210 Jorge-Semprun-Platz 4 99423 Weimar Verfahrenserleichterung bei Wegzug von Schutzberechtigten.mit Wohnsitzverpflichtung nach $ 12a Abs. 1 AufenthG aus dem Landkreis Ahrweiler infolge des Hochwassers m Das für das Aufenthaltsrecht zuständige Ministerium für Familie, Frauen, Kul- tur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz hat die Länder darüber infor- miert, dass durch die Starkregenereignisse mit nachfolgendem Hochwasser im Landkreis Ahrweiler im Juli dieses Jahres nach bisherigen Erkenntnissen etwa 42.000 Personen geschädigt sind. Es sei damit zu rechnen, dass mehr als 3.000 Gebäude entlang der Ahr und damit mehr als 70 Prozent der dort stehenden Gebäude beschädigt sind. Zudem sei die Arbeitsfähigkeit der Kreisverwaltung Ahrweiler und der nachgeordneten Kommunen infolge der katastrophalen Situation extrem eingeschränkt. Gleichzeitig bitten Personen, deren Wohnsitznahme nach $ 12a Abs.1 Auf- enthG kraft Gesetzes auf das Land Rheinland-Pfalz beschränkt ist, zu Ver- wandten oder Bekannten in anderen Bundesländern ziehen zu dürfen. Da diese angesichts des großen Umfangs der eingetretenen Zerstörungen we- der kurz- noch mittelfristig wieder in ihre bisherigen Wohnungen zurückkeh- ren können, beabsichtigt die Ausländerbehörde des Landkreises Ahrweiler, diesen Anträgen aufgrund der Härtefallregelung in & 12a Abs. 5 Nr. 2c Auf- enthG stattzugeben. Nach 8 72 Abs. 3a AufenthG darf die Aufhebung einer Wohnsitzverpflichtung nach $ 12a Abs. 5 AufenthG jedoch nur mit Zustimmung der Ausländerbe- hörde des geplanten Zuzugsorts erfolgen. Das Land Rheinland-Pfalz sieht den damit verbundenen Verwaltungsaufwand als aktuell schwer darstellbar an, sodass zügige Umzüge der Betroffenen aus dortigen Notunterkünften be- hindert würden. Daher bittet Rheinland-Pfalz die übrigen Länder um eine bis Ende 2021 gel- tende generelle Zustimmung zur Aufhebung der Wohnsitzverpflichtung in den genannten Fällen. Hilfsweise wird gebeten, die Ausländerbehörden um eine sehr zügige positive Beantwortung entsprechender Zustimmungsanfra- gen des Landkreises Ahrweiler zu bitten. Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Ansprechpartner hierzu erhalten Sie im Internet unter https://www justiz.thueringen de/datenschutz. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung. Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Ihr/e Ansprechpartnerlin: Herr Helmut Mayer Durchwahl: Telefon +49 361 57351-1172 Telefax +49 361 57351-1888 poststelle@ tmmjv.thueringen.de Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) 2072/E-4902/2015-62- 49013/2021 Erfurt, 12. August 2021 Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Werner-Seelenbinder-Straße 5 99096 Erfurt www.thueringen.de
Auch wenn ich eine generelle Zustimmung des Freistaats Thüringens zur Aufhebung der Wohnsitzverpflichtung in diesen Fällen grundsätzlich als sinn- voll erachte, kann diese von Thüringen nicht erteilt werden, da die Zuständig- keit für die erforderliche Zustimmung nach 8 72 Abs. 3a AufenthG nicht beim Land, sondern bei den Ausländerbehörden liegt. Die Ausländerbehörden werden daher gebeten, e entsprechende Zustimmungsanfragen der Ausländerbehörde des Landkreises Ahrweiler nach $ 72a Abs. 3 AufenthG aufgrund der dar- gestellten besonderen Umstände bis auf Weiteres sehr zeitnah posi- . tiv zu beantworten sowie e auf Wegweisungen zugezogener Ausländerinnen und Ausländer in den Landkreis Ahrweiler zu verzichten und es diesen vielmehr zu er- möglichen, das Verfahren zur Aufhebung der Wohnsitzverpflichtung gegenüber der Ausländerbehörde des Landkreises Ahrweiler zu be- treiben. Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahmen, die für den betroffenen Landkreis Ahrweiler und die dortige Ausländerbehörde eine wichtige Erleich- terung und Unterstützung darstellen. Um Kenntnisnahme und unverzügliche Weiterleitung des Schreibens an die Ausländerbehörden wird gebeten. Im Auftrag Gokan u Gr Seite 2 von 2