2021-12-08-arbeitskrafte-aus-drittstaaten-zum-wiederaufbau-nach-hochwasserkatastrophe-in-nrw-und-rp
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug“
TMM)JV Kneuse, Sabine Von: TMM)V Marhold, Angie Gesendet: Mittwoch, 8. Dezember 2021 15:39 An: TLVWwA Präsidium Cc: TLVwA Barbian, Michael; TLVwA Becker, Katarina; TLVwA Wagner, Stefan; TLVwA Müller, Harald; TMM)JV Zabold, Stefan; TMMJV Mayer, Helmut; TMM)V Kneuse, Sabine Betreff: WG: Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz - Länderschreiben des BMI vom 2. August 2021; hier: Verlängerung der Möglichkeit der Antragstellung bis 30. Juni 2022 Anlagen: 2021-08-05 21_TLVwA Arbeitskräfte Aufbauarbeiten Hochwasser; Länderschreiben BMI.pdf; Anlage - BMI 210803 Länderschreiben. Hochwasser.pdf Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz - Länderschreiben des BMI vom 2. August 2021 hier: Verlängerung der Möglichkeit der Antragstellung für Aufenthaltstitel nach $ 19c Abs. 3 AufenthG bis zum 30. Juni 2022 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Nachricht vom 7. Dezember 2021 teilte das Bundesinnenministerium mit, dass in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit die im anliegenden Länderschreiben vom 2. August 2021 (BMI-Az.: M3-21002/87#3) beschriebene Möglichkeit der Antragstellung für Aufenthaltstitel nach $ 19c Abs. 3 AufenthG bis zum 30. Juni 2022 verlängert wird. Anlässlich der Bitte des BMI, die in diesem Zusammenhang erteilten Vorabzustimmungen (sowohl solche im regulären Verfahren als auch solche im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach $ 81a AufenthG) als Gesamtzahl monatsscharf statistisch zu erfassen, wird weiterhin um entsprechende monatliche Erhebung der in Rede stehenden Daten bei den Ausländerbehörden sowie Übermittlung des Ergebnisses in zusammengefasster Form an das TMMJV bis zum jeweils 5. des Folgemonats gebeten (vgl. hierzu auch das anliegende Schreiben des TMMJV vom 5. August 2021). Im Übrigen bitte ich um geeignete Unterrichtung der Ausländerbehörden. Mit besten Grüßen Im Auftrag Angie Marhold Sachbearbeiterin Referat 21 * Ausländer- und Asylrecht Werner-Seelenbinder-Str. 5 « 99096 Erfurt Tel.:+49 361 573511256 Fax:+49 361 573511111 www.thueringen.de » Angie.Marhold@tmmiv.thueringen.de Diese E-Mail-Adresse dient nur dem Empfang einfacher dienstlicher Mitteilungen ohne qualifizierte elektronische Signatur und/oder Verschlüsselung. Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Ansprechpartner hierzu erhalten Sie im Internet unter https://www.justiz.thueringen.de/datenschutz. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.
Von: TMMJV Marhold, Angie <Angie.Marhold@tmmiv.thueringen.de> Gesendet: Donnerstag, 5. August 2021 17:29 An: TLVwA Präsidium <Praesidium @tlvwa.thueringen.de> Cc: TLVwA Reinhardt, Mathias <Mathias.Reinhardt@tlvwa.thueringen.de>; TLVwA Becker, Katarina <Katarina.Becker@tlvwa.thueringen.de>; TLVwA Wagner, Stefan <Stefan.Wagner@tlvwa.thueringen.de>; TLVwA Müller, Harald <Harald.Mueller@tlvwa.thueringen.de>; TMMJV Zabold, Stefan <Stefan.Zabold@tmmiv.thueringen.de>; TMMJV Mayer, Helmut <Helmut.Mayer@tmmiv.thueringen.de>; TMMJV Kneuse, Sabine <Sabine.Kneuse@tmmiv.thueringen.de> Betreff: Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz - Länderschreiben des BMI vom 2. August 2021 Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz - Länderschreiben des BMI vom 2. August 2021 Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügtes Schreiben des TMMJV vom heutigen Tage nebst Anlage übersende ich vorab per E-Mail mit der Bitte um weitere Veranlassung. Mit besten Grüßen Im Auftrag Angie Marhold Sachbearbeiterin Referat 21 * Ausländer- und Asylrecht Werner-Seelenbinder-Str. 5 99096 Erfurt Tel.:+49 361 573511256 » Fax:+49 361 573511111 . www.thueringen.de » Angie.Marhold@tmmiv.thueringen.de Diese E-Mail-Adresse dient nur dem Empfang einfacher dienstlicher Mitteilungen ohne qualifizierte elektronische Signatur und/oder Verschlüsselung. . Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Ansprechpartner hierzu erhalten Sie im Internet unter https://www.justiz.thueringen.de/datenschutz. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.
Freistaat ee Thüringen =& Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Postfach 90 04 62 99107 Erfurt Thüringer Landesverwaltungsamt Jorge-Semprün- Platz 4 99423 Weimar - vorab per E-Mail - Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Wiederaufbau nach der Hochwasser- katastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz Anlage: Länderschreiben des BMI vom 2. August 2021 Nach $ 19c Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kann einem Auslän- der im begründeten Einzelfall eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn an seiner Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirt- schaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht. Mit beigefügtem Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 2. August 2021 wurden die Länder darüber informiert, dass aus Sicht des BMI, des Auswärtigen Amtes (AA) sowie des Bundesmi- nisteriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrohe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz die Anwendbarkeit des $ 19c Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Betracht kommt und nach Einschätzung des BMI die Möglichkeit besteht, für ein inlän- disches Beschäftigungsverhältnis im direkten Zusammenhang mit dem Wie- deraufbau nach der Flutkatastrophe, ein solches öffentliches, insbesondere “regionales Interesse zu bejahen. Entsprechend der Ausführungen des BMI gilt weiterhin, dass vorrangig Ar- beitskräftepotenziale aus dem Inland und der Europäischen Union genutzt werden sollen. Gleichwohl besteht die Möglichkeit der Nutzung des $ 19c Abs. 3 AufenthG in dem im beigefügten Länderschreiben des BMI aufgeführ- ten befristeten Ausnahmefall ohne Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Im Sinne eines bundeseinheitlichen Vorgehens wird um entspre- chende Beachtung gebeten. Sollten Arbeitgeber in diesem Zusammenhang an Thüringer Ausländerbe- hörden herantreten, können sich diese zur Frage des öffentlichen, regionalen Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Ansprechpartner hierzu erhalten Sie im Internet unter https://www.iustiz.thueringen.de/datenschutz. Auf Wunsch übersenden wır Ihnen eine Papierfassung. Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Ihr/e Ansprechpartnerlin: Herr Stefan Zabold Durchwahl: Telefon +49 361 57351-1170 Telefax +49 361 57351-1111 Stefan.Zabold@ tmmiv.thueringen.de Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) 2072/E-4902/2015-63- 47863/2021 Erfurt, 5. August 2021 Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Wermer-Seelenbinder-Straße 5 99096 Erfurt www.thueringen.de
Interesses an der Tätigkeit an die Zentralen Ausländerbehörden in Nord- rhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wenden. Die jeweiligen Kontaktdaten sind dem beigefügten Länderschreiben zu entnehmen. Weiterhin weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Antragstellung für Aufenthaltstitel nach $ 19c Abs. 3 AufenthG einer OR unterliegt und zunächst bis Ende 2021 gilt. Anlässlich der Bitte des BMI, die in diesem Zusammenhang erteilten Vorab- zustimmungen (sowohl solche im regulären Verfahren als auch solche im be- schleunigten Fachkräfteverfahren nach $ 81a AufenthG) als Gesamtzahl mo- natsscharf statistisch zu erfassen, wird um entsprechende monatliche Erhe- bung der in Rede stehenden Daten bei den Ausländerbehörden sowie Über- mittlung des Ergebnisses in zusammengefasster Form an das TMMJV bis zum jeweils 5. des Folgemonats gebeten, erstmalig zum 5. September 2021. Im Übrigen bitte ich um geeignete Unterrichtung der Ausländerbehörden. Seite 2 von 2
R Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 11014 Berlin An die für das Aufenthaltsrecht zuständigen Alt-Moabit 140 10557 Berlin Postanschrift et K 11014 Berlin - ausschließlich per E-Mail - Tel +49 30 18 681- 10480/12180 Fax +49 30 18 681-510480 Ministerien und Senatsverwaltungen der Länder bearbeitet von: RDn Schlender/RRn Kleine Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Wiederaufbau nach der Hochwasser- yzaG lmibindde katastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz www.bmi.bund.de M3-21002/87#3 Berlin, 2. August 2021 Seitelvon4 Sehr geehrte Damen und Herren, die Bilder und das Ausmaß der Verwüstung, die die Hochwasserkatastrophe in Teilen von Nord- rhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hinterlassen hat, machen uns weiterhin fassungslos. Die Aufräumarbeiten sind vielerorts noch in vollem Gang und der Wiederaufbau wird sicherlich auch seine Zeit in Anspruch nehmen. Uns haben Anfragen von Firmen erreicht, die um einen erleichterten Zugang von Arbeitskräften aus Drittstaaten bitten, um beim Wiederaufbau in den betroffenen Gebieten zu helfen. Aus Sicht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Auswärtigen Amtes so- wie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kommt für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrohe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz die Anwendbarkeit des $ 19c Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Betracht. Danach kann einem Ausländer im be- gründeten Einzelfall eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn an seiner Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht. Für ein inländisches Beschäftigungsverhältnis im direkten Zusammenhang mit dem Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe besteht die Möglichkeit, ein solches öffentliches, insbe- sondere regionales Interesse zu bejahen. Zustell- und Lieferanschrift: Ingeborg-Drewitz-Allee 4, 10557 Berlin Verkehrsanbindung: S + U-Bahnhof Hauptbahnhof
Seite2von4 Weiterhin gilt, dass vorrangig Arbeitskräftepotenziale aus dem Inland und der Europäischen Union genutzt werden sollen. Die Bundesagentur für Arbeit wird hier entsprechend ihrer Mög- lichkeiten die Besetzung von offenen Stellen unterstützen. Ungeachtet dessen besteht vorliegend die Möglichkeit einer Nutzung des $ 19c Absatz 3 AufenthG im nachfolgend beschriebenen be- fristeten Ausnahmefall ohne Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Ziel eines möglichst bundeseinheitlichen Vorgehens und in Abstimmung mit dem Bun- desministerium für Arbeit und Soziales und dem Auswärtigen Amt möchten wir folgende Hin- weise geben: > Die Tätigkeit muss im unmittelbaren Zusammenhang zu den Wiederaufbaumaßnahmen vor Ort stehen und in den betroffenen Gebieten ausgeführt werden. Dies ist durch den Arbeitgeber durch einen entsprechenden Auftrag nachzuweisen. Die Anwendbarkeit von $ 19c Absatz 3 AufenthG kommt für Einreisen zu allen Beschäfti- gungszwecken in nicht reglementierten Berufen in Betracht, d. h. sowohl für Fachkräfte als auch für Beschäftigte ohne anerkannte Qualifikation. Dies umfasst auch den Helfer- bereich. Zum Zweck zügiger Einreisen kann bei Fachkräften über die Nutzung des $ 19c Absatz 3 AufenthG ausnahmsweise auf die Durchführung des Anerkennungsverfahrens verzichtet werden; diese brauchen für diesen Ausnahmefall nicht auf die bestehenden Fachkrafttitel und -verfahren verwiesen werden. Während eines Aufenthalts im Inland nach $ 19c Ab- satz 3 AufenthG kann bei vorliegenden Qualifikationen parallel ein Anerkennungsver- fahren angestoßen oder fortgeführt werden, um perspektivisch die Voraussetzungen für einen Fachkrafttitel zu erlangen. Der Aufenthaltstitel wird in der Regel als nationales Visum zeitlich befristet für die Dauer der Maßnahme, aber maximal für ein Jahr, erteilt. Die Nutzung des $ 19c Absatz 3 AufenthG sollte grundsätzlich aus dem Inland durch die Ausländerbehörden gesteuert werden, d. h. die Arbeitgeber wenden sich an die zustän- dige Ausländerbehörde. Dies sollte auch in etwaiger Kommunikation nach außen deut- lich gemacht werden. Für das Verfahren bestehen die Möglichkeit der Nutzung des be- schleunigten Fachkräfteverfahrens gemäß $ 81a AufenthG oder des regulären Visumver- fahrens: o Wird nicht das beschleunigte Fachkräfteverfahren, sondern ein reguläres Visum- verfahren angestrebt, prüft die zuständige Ausländerbehörde die Erteilung einer Vorabzustimmung nach $ 31 Absatz 3 Aufenthaltsverordnung (AufenthV). In die- sem Rahmen prüft die Ausländerbehörde im Hinblick auf $ 19c Absatz 3 Auf- enthG, ob an der konkreten Tätigkeit ein öffentliches, regionales Interesse be- steht, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (mit Hinweis auf dieses Schreiben) ein und prüft die Sicherung des Lebensunterhalts. Die Prüfung des öf-
Seite 3von4 fentlichen, regionalen Interesses beinhaltet die Frage, ob die beabsichtigte Tätig- keit in unmittelbarem Zusammenhang zu den Wiederaufbaumaßßnahmen steht (Nachweis z. B. durch den jeweiligen Auftrag). Die Vorabzustimmung sollte aus- drücklich die Bestätigung des öffentlichen, regionalen Interesses aufführen. Zwecks Verfahrenserleichterung und -beschleunigung sollte die Vorabzustim- mung per Fax oder gesicherter E-Mail (Nutzung von Verschlüsselung o.ä.) vorab an die Auslandsvertretung übersandt werden und einen Hinweis auf dieses Schreiben enthalten. Parallel dazu ist das Original auf dem Postweg an den Ar- beitnehmer zur Vorlage bei der Auslandsvertretung zu übersenden. Das für das beschleunigte Fachkräfteverfahren vorgesehene Übermittlungsverfahren an die Auslandsvertretung über das Ausländerzentralregister kann aus rechtlichen Gründen nicht genutzt werden. Die Auslandsvertretung führt anschließend auf Antrag das reguläre Visumverfah- ren weiter durch. Die Auslandsvertretungen werden Anträge auf Visa nach $ 19c Absatz 3 AufenthG, zu denen eine entsprechende Vorabzustimmung der Auslän- derbehörde vorliegt, im Rahmen der Möglichkeiten prioritär bearbeiten; die Fris- ten des beschleunigten Fachkräfteverfahrens gelten jedoch nicht. Antragsteller haben aber auch die Möglichkeit, das beschleunigte Fachkräftever- fahren gemäß $ 81a AufenthG mit den bekannten Abläufen (einschl. Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach $ 39 Absatz 3 AufenthG mit Hinweis auf dieses Schreiben) und Fristen zu nutzen. Die Vorabzustimmung sollte ebenfalls aus- drücklich die Bestätigung des öffentlichen, regionalen Interesses und einen Hin- weis auf dieses Schreiben aufführen. Im begründeten Einzelfall ist es möglich, ge- mäß $ 52 Absatz 7 AufenthV die Gebühr für das Verfahren zu ermäßigen oder zu erlassen. > Soweit Arbeitgeber sich an zuständige Ausländerbehörden außerhalb von Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz wenden, können sich diese Ausländerbehörden zur Frage des öffentlichen, regionalen Interesses an der Tätigkeit an die Zentralen Ausländerbehör- den in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz unter folgenden Kontaktdaten wen- den: "= Nordrhein-Westfalen Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) Villemombler Straße 76 53123 Bonn Postanschrift: Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Tel.: 0221 147 - 4777 Fax: 0221 147 - 4921 Mail: zfe@bezreg-koeln.nrw.de
Seite 4 von 4 Internet: www.zfe.nrw.de = Rheinland-Pfalz Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz 67653 Kaiserslautern Tel.: 0631 365 - 1390 Fax: 0631 365 - 1329 Mail: fachkraefteeinwanderung.rlp@kaiserslautern.de Die beschriebene Möglichkeit der Antragstellung für Aufenthaltstitel nach $ 19c Abs. 3 AufenthG gilt zunächst bis Ende 2021. Über eine Verlängerung wird gegen Ende des Jahres unter Berück- sichtigung der dann vorliegenden Erfahrungen zu entscheiden sein. Es wird gebeten, dass die Länder die erteilten Vorabzustimmungen (sowohl solche im regulären Verfahren als auch solche im beschleunigten Fachkräfteverfahren) als Gesamtzahl monatsscharf statistisch erfassen und jeweils zum 10. des Folgemonats an M3AG@bmi.bund.de übermitteln. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen geholfen zu haben und stehen Ihnen selbstverständlich gerne für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (elektr. gez.) Dr. Hornung