2021-12-08-arbeitskrafte-aus-drittstaaten-zum-wiederaufbau-nach-hochwasserkatastrophe-in-nrw-und-rp

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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TMM)JV Kneuse, Sabine

Von: TMM)V Marhold, Angie

Gesendet: Mittwoch, 8. Dezember 2021 15:39

An: TLVWwA Präsidium

Cc: TLVwA Barbian, Michael; TLVwA Becker, Katarina; TLVwA Wagner, Stefan;

TLVwA Müller, Harald; TMM)JV Zabold, Stefan; TMMJV Mayer, Helmut;
TMM)V Kneuse, Sabine

Betreff: WG: Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Wiederaufbau nach der
Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz -
Länderschreiben des BMI vom 2. August 2021; hier: Verlängerung der
Möglichkeit der Antragstellung bis 30. Juni 2022

Anlagen: 2021-08-05 21_TLVwA Arbeitskräfte Aufbauarbeiten Hochwasser;
Länderschreiben BMI.pdf; Anlage - BMI 210803 Länderschreiben.
Hochwasser.pdf

Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und
in Rheinland-Pfalz - Länderschreiben des BMI vom 2. August 2021

hier: Verlängerung der Möglichkeit der Antragstellung für Aufenthaltstitel nach $ 19c Abs. 3 AufenthG bis zum 30.
Juni 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Nachricht vom 7. Dezember 2021 teilte das Bundesinnenministerium mit, dass in Abstimmung mit dem
Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit die im
anliegenden Länderschreiben vom 2. August 2021 (BMI-Az.: M3-21002/87#3) beschriebene Möglichkeit der
Antragstellung für Aufenthaltstitel nach $ 19c Abs. 3 AufenthG bis zum 30. Juni 2022 verlängert wird.

Anlässlich der Bitte des BMI, die in diesem Zusammenhang erteilten Vorabzustimmungen (sowohl solche im
regulären Verfahren als auch solche im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach $ 81a AufenthG) als Gesamtzahl
monatsscharf statistisch zu erfassen, wird weiterhin um entsprechende monatliche Erhebung der in Rede stehenden
Daten bei den Ausländerbehörden sowie Übermittlung des Ergebnisses in zusammengefasster Form an das TMMJV
bis zum jeweils 5. des Folgemonats gebeten (vgl. hierzu auch das anliegende Schreiben des TMMJV vom 5. August
2021).

Im Übrigen bitte ich um geeignete Unterrichtung der Ausländerbehörden.

Mit besten Grüßen
Im Auftrag

Angie Marhold
Sachbearbeiterin

Referat 21 * Ausländer- und Asylrecht
Werner-Seelenbinder-Str. 5 « 99096 Erfurt

Tel.:+49 361 573511256 Fax:+49 361 573511111
www.thueringen.de » Angie.Marhold@tmmiv.thueringen.de

Diese E-Mail-Adresse dient nur dem Empfang einfacher dienstlicher Mitteilungen ohne qualifizierte elektronische Signatur und/oder
Verschlüsselung.

Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Ansprechpartner hierzu erhalten Sie im Internet unter

https://www.justiz.thueringen.de/datenschutz. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.
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Von: TMMJV Marhold, Angie <Angie.Marhold@tmmiv.thueringen.de>

Gesendet: Donnerstag, 5. August 2021 17:29

An: TLVwA Präsidium <Praesidium @tlvwa.thueringen.de>

Cc: TLVwA Reinhardt, Mathias <Mathias.Reinhardt@tlvwa.thueringen.de>; TLVwA Becker, Katarina
<Katarina.Becker@tlvwa.thueringen.de>; TLVwA Wagner, Stefan <Stefan.Wagner@tlvwa.thueringen.de>; TLVwA
Müller, Harald <Harald.Mueller@tlvwa.thueringen.de>; TMMJV Zabold, Stefan
<Stefan.Zabold@tmmiv.thueringen.de>; TMMJV Mayer, Helmut <Helmut.Mayer@tmmiv.thueringen.de>; TMMJV
Kneuse, Sabine <Sabine.Kneuse@tmmiv.thueringen.de>

Betreff: Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen
und in Rheinland-Pfalz - Länderschreiben des BMI vom 2. August 2021

Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und
in Rheinland-Pfalz - Länderschreiben des BMI vom 2. August 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügtes Schreiben des TMMJV vom heutigen Tage nebst Anlage übersende ich vorab per E-Mail mit der Bitte um
weitere Veranlassung.

Mit besten Grüßen
Im Auftrag

Angie Marhold

Sachbearbeiterin

 

Referat 21 * Ausländer- und Asylrecht
Werner-Seelenbinder-Str. 5 99096 Erfurt

Tel.:+49 361 573511256 » Fax:+49 361 573511111

. www.thueringen.de » Angie.Marhold@tmmiv.thueringen.de

 

Diese E-Mail-Adresse dient nur dem Empfang einfacher dienstlicher Mitteilungen ohne qualifizierte elektronische Signatur und/oder
Verschlüsselung. .

Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Ansprechpartner hierzu erhalten Sie im Internet unter

https://www.justiz.thueringen.de/datenschutz. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.
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Freistaat ee

Thüringen =&

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Postfach 90 04 62 99107 Erfurt

Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprün- Platz 4
99423 Weimar

- vorab per E-Mail -

Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Wiederaufbau nach der Hochwasser-
katastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz
Anlage: Länderschreiben des BMI vom 2. August 2021

Nach $ 19c Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kann einem Auslän-
der im begründeten Einzelfall eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn
an seiner Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirt-
schaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht.

Mit beigefügtem Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) vom 2. August 2021 wurden die Länder darüber informiert,
dass aus Sicht des BMI, des Auswärtigen Amtes (AA) sowie des Bundesmi-
nisteriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für den Wiederaufbau nach der
Hochwasserkatastrohe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz die
Anwendbarkeit des $ 19c Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Betracht
kommt und nach Einschätzung des BMI die Möglichkeit besteht, für ein inlän-
disches Beschäftigungsverhältnis im direkten Zusammenhang mit dem Wie-
deraufbau nach der Flutkatastrophe, ein solches öffentliches, insbesondere
“regionales Interesse zu bejahen.

Entsprechend der Ausführungen des BMI gilt weiterhin, dass vorrangig Ar-
beitskräftepotenziale aus dem Inland und der Europäischen Union genutzt
werden sollen. Gleichwohl besteht die Möglichkeit der Nutzung des $ 19c
Abs. 3 AufenthG in dem im beigefügten Länderschreiben des BMI aufgeführ-
ten befristeten Ausnahmefall ohne Vorrangprüfung durch die Bundesagentur
für Arbeit. Im Sinne eines bundeseinheitlichen Vorgehens wird um entspre-
chende Beachtung gebeten.

Sollten Arbeitgeber in diesem Zusammenhang an Thüringer Ausländerbe-
hörden herantreten, können sich diese zur Frage des öffentlichen, regionalen

Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Ansprechpartner hierzu
erhalten Sie im Internet unter https://www.iustiz.thueringen.de/datenschutz.
Auf Wunsch übersenden wır Ihnen eine Papierfassung.

Ministerium
für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz

Ihr/e Ansprechpartnerlin:
Herr Stefan Zabold

Durchwahl:
Telefon +49 361 57351-1170
Telefax +49 361 57351-1111

Stefan.Zabold@
tmmiv.thueringen.de

Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:

Unser Zeichen:

(bitte bei Antwort angeben)
2072/E-4902/2015-63-
47863/2021

Erfurt,
5. August 2021

Thüringer Ministerium für
Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Wermer-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

www.thueringen.de
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Interesses an der Tätigkeit an die Zentralen Ausländerbehörden in Nord-
rhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wenden. Die jeweiligen Kontaktdaten
sind dem beigefügten Länderschreiben zu entnehmen.

Weiterhin weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Antragstellung für
Aufenthaltstitel nach $ 19c Abs. 3 AufenthG einer OR unterliegt und
zunächst bis Ende 2021 gilt.

Anlässlich der Bitte des BMI, die in diesem Zusammenhang erteilten Vorab-
zustimmungen (sowohl solche im regulären Verfahren als auch solche im be-
schleunigten Fachkräfteverfahren nach $ 81a AufenthG) als Gesamtzahl mo-
natsscharf statistisch zu erfassen, wird um entsprechende monatliche Erhe-
bung der in Rede stehenden Daten bei den Ausländerbehörden sowie Über-
mittlung des Ergebnisses in zusammengefasster Form an das TMMJV bis
zum jeweils 5. des Folgemonats gebeten, erstmalig zum 5. September 2021.

Im Übrigen bitte ich um geeignete Unterrichtung der Ausländerbehörden.

 

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R

Bundesministerium
des Innern, für Bau
und Heimat

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 11014 Berlin

An die für das Aufenthaltsrecht zuständigen Alt-Moabit 140
10557 Berlin
Postanschrift

et K 11014 Berlin
- ausschließlich per E-Mail - Tel +49 30 18 681-

10480/12180
Fax +49 30 18 681-510480

Ministerien und Senatsverwaltungen der Länder

bearbeitet von:
RDn Schlender/RRn Kleine

Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum Wiederaufbau nach der Hochwasser- yzaG lmibindde
katastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz www.bmi.bund.de

M3-21002/87#3
Berlin, 2. August 2021
Seitelvon4

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bilder und das Ausmaß der Verwüstung, die die Hochwasserkatastrophe in Teilen von Nord-
rhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hinterlassen hat, machen uns weiterhin fassungslos. Die
Aufräumarbeiten sind vielerorts noch in vollem Gang und der Wiederaufbau wird sicherlich

auch seine Zeit in Anspruch nehmen.

Uns haben Anfragen von Firmen erreicht, die um einen erleichterten Zugang von Arbeitskräften

aus Drittstaaten bitten, um beim Wiederaufbau in den betroffenen Gebieten zu helfen.

Aus Sicht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Auswärtigen Amtes so-
wie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kommt für den Wiederaufbau nach der
Hochwasserkatastrohe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz die Anwendbarkeit des
$ 19c Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Betracht. Danach kann einem Ausländer im be-
gründeten Einzelfall eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn an seiner Beschäftigung ein
öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse
besteht. Für ein inländisches Beschäftigungsverhältnis im direkten Zusammenhang mit dem
Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe besteht die Möglichkeit, ein solches öffentliches, insbe-

sondere regionales Interesse zu bejahen.

Zustell- und Lieferanschrift: Ingeborg-Drewitz-Allee 4, 10557 Berlin
Verkehrsanbindung: S + U-Bahnhof Hauptbahnhof
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Weiterhin gilt, dass vorrangig Arbeitskräftepotenziale aus dem Inland und der Europäischen

Union genutzt werden sollen. Die Bundesagentur für Arbeit wird hier entsprechend ihrer Mög-

lichkeiten die Besetzung von offenen Stellen unterstützen. Ungeachtet dessen besteht vorliegend

die Möglichkeit einer Nutzung des $ 19c Absatz 3 AufenthG im nachfolgend beschriebenen be-

fristeten Ausnahmefall ohne Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Mit dem Ziel eines möglichst bundeseinheitlichen Vorgehens und in Abstimmung mit dem Bun-

desministerium für Arbeit und Soziales und dem Auswärtigen Amt möchten wir folgende Hin-

weise geben:

>

Die Tätigkeit muss im unmittelbaren Zusammenhang zu den Wiederaufbaumaßnahmen
vor Ort stehen und in den betroffenen Gebieten ausgeführt werden. Dies ist durch den
Arbeitgeber durch einen entsprechenden Auftrag nachzuweisen.

Die Anwendbarkeit von $ 19c Absatz 3 AufenthG kommt für Einreisen zu allen Beschäfti-
gungszwecken in nicht reglementierten Berufen in Betracht, d. h. sowohl für Fachkräfte
als auch für Beschäftigte ohne anerkannte Qualifikation. Dies umfasst auch den Helfer-
bereich.

Zum Zweck zügiger Einreisen kann bei Fachkräften über die Nutzung des $ 19c Absatz 3
AufenthG ausnahmsweise auf die Durchführung des Anerkennungsverfahrens verzichtet
werden; diese brauchen für diesen Ausnahmefall nicht auf die bestehenden Fachkrafttitel
und -verfahren verwiesen werden. Während eines Aufenthalts im Inland nach $ 19c Ab-
satz 3 AufenthG kann bei vorliegenden Qualifikationen parallel ein Anerkennungsver-
fahren angestoßen oder fortgeführt werden, um perspektivisch die Voraussetzungen für
einen Fachkrafttitel zu erlangen.

Der Aufenthaltstitel wird in der Regel als nationales Visum zeitlich befristet für die Dauer
der Maßnahme, aber maximal für ein Jahr, erteilt.

Die Nutzung des $ 19c Absatz 3 AufenthG sollte grundsätzlich aus dem Inland durch die
Ausländerbehörden gesteuert werden, d. h. die Arbeitgeber wenden sich an die zustän-
dige Ausländerbehörde. Dies sollte auch in etwaiger Kommunikation nach außen deut-
lich gemacht werden. Für das Verfahren bestehen die Möglichkeit der Nutzung des be-
schleunigten Fachkräfteverfahrens gemäß $ 81a AufenthG oder des regulären Visumver-
fahrens:

o Wird nicht das beschleunigte Fachkräfteverfahren, sondern ein reguläres Visum-
verfahren angestrebt, prüft die zuständige Ausländerbehörde die Erteilung einer
Vorabzustimmung nach $ 31 Absatz 3 Aufenthaltsverordnung (AufenthV). In die-
sem Rahmen prüft die Ausländerbehörde im Hinblick auf $ 19c Absatz 3 Auf-
enthG, ob an der konkreten Tätigkeit ein öffentliches, regionales Interesse be-
steht, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (mit Hinweis auf dieses
Schreiben) ein und prüft die Sicherung des Lebensunterhalts. Die Prüfung des öf-
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fentlichen, regionalen Interesses beinhaltet die Frage, ob die beabsichtigte Tätig-
keit in unmittelbarem Zusammenhang zu den Wiederaufbaumaßßnahmen steht
(Nachweis z. B. durch den jeweiligen Auftrag). Die Vorabzustimmung sollte aus-
drücklich die Bestätigung des öffentlichen, regionalen Interesses aufführen.
Zwecks Verfahrenserleichterung und -beschleunigung sollte die Vorabzustim-
mung per Fax oder gesicherter E-Mail (Nutzung von Verschlüsselung o.ä.) vorab
an die Auslandsvertretung übersandt werden und einen Hinweis auf dieses
Schreiben enthalten. Parallel dazu ist das Original auf dem Postweg an den Ar-
beitnehmer zur Vorlage bei der Auslandsvertretung zu übersenden. Das für das
beschleunigte Fachkräfteverfahren vorgesehene Übermittlungsverfahren an die
Auslandsvertretung über das Ausländerzentralregister kann aus rechtlichen
Gründen nicht genutzt werden.

Die Auslandsvertretung führt anschließend auf Antrag das reguläre Visumverfah-
ren weiter durch. Die Auslandsvertretungen werden Anträge auf Visa nach $ 19c
Absatz 3 AufenthG, zu denen eine entsprechende Vorabzustimmung der Auslän-
derbehörde vorliegt, im Rahmen der Möglichkeiten prioritär bearbeiten; die Fris-
ten des beschleunigten Fachkräfteverfahrens gelten jedoch nicht.

Antragsteller haben aber auch die Möglichkeit, das beschleunigte Fachkräftever-
fahren gemäß $ 81a AufenthG mit den bekannten Abläufen (einschl. Beteiligung
der Bundesagentur für Arbeit nach $ 39 Absatz 3 AufenthG mit Hinweis auf dieses
Schreiben) und Fristen zu nutzen. Die Vorabzustimmung sollte ebenfalls aus-
drücklich die Bestätigung des öffentlichen, regionalen Interesses und einen Hin-
weis auf dieses Schreiben aufführen. Im begründeten Einzelfall ist es möglich, ge-
mäß $ 52 Absatz 7 AufenthV die Gebühr für das Verfahren zu ermäßigen oder zu

erlassen.

> Soweit Arbeitgeber sich an zuständige Ausländerbehörden außerhalb von Nordrhein-

Westfalen und Rheinland-Pfalz wenden, können sich diese Ausländerbehörden zur Frage

des öffentlichen, regionalen Interesses an der Tätigkeit an die Zentralen Ausländerbehör-

den in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz unter folgenden Kontaktdaten wen-

den:

"= Nordrhein-Westfalen
Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW)
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Postanschrift: Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Tel.: 0221 147 - 4777
Fax: 0221 147 - 4921
Mail: zfe@bezreg-koeln.nrw.de
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Internet: www.zfe.nrw.de

= Rheinland-Pfalz
Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
67653 Kaiserslautern
Tel.: 0631 365 - 1390
Fax: 0631 365 - 1329
Mail: fachkraefteeinwanderung.rlp@kaiserslautern.de

Die beschriebene Möglichkeit der Antragstellung für Aufenthaltstitel nach $ 19c Abs. 3 AufenthG
gilt zunächst bis Ende 2021. Über eine Verlängerung wird gegen Ende des Jahres unter Berück-
sichtigung der dann vorliegenden Erfahrungen zu entscheiden sein. Es wird gebeten, dass die
Länder die erteilten Vorabzustimmungen (sowohl solche im regulären Verfahren als auch solche
im beschleunigten Fachkräfteverfahren) als Gesamtzahl monatsscharf statistisch erfassen und

jeweils zum 10. des Folgemonats an M3AG@bmi.bund.de übermitteln.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen geholfen zu haben und stehen Ihnen selbstverständlich

gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(elektr. gez.)

Dr. Hornung
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