2022-01-14-aufnahme-syrischer-verwandter-tlvwa

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

/ 1
PDF herunterladen
Freistaat |:

Thüringen \

 

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 740
Jorge-Semprun-Platz 4

99423 Weimar

Anordnung nach $ 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes zur Erteilung von
Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme
durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, vom 10. Sep-
tember 2013

hier: Kein Wohnsitz des Stammberechtigten in Thüringen zum Zeitpunkt
der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich

Aus gegebenem Anlass weise ich auf Folgendes hin:

Nach Sinn und Zweck der im Betreff genannten Landesaufnahmeanordnung
ist es für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des aufgenommenen
Ausländers nach $ 23 Abs. 1 AufenthG i.V.m. & 8 AufenthG nicht erforder-
lich, dass der Stammberechtigte, zu dem die Aufnahme seiner Verwandten

erfolgt ist, noch seinen Wohnsitz in Thüringen hat.

Um Kenntnisnahme und Unterrichtung der Ausländerbehörden wird gebeten.

Im Auftrag

  

tefan Zabold

Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMUJV und Ihre Ansprechpartner hierzu
erhalten Sie im Internet unter https www Justiz. thueringen de/datenschutz.
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.

Ministerium
für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz

Ihr/e Ansprechpartnerlin:
Herr Helmut Mayer

Durchwahl:
Telefon +49 361 57351-1172
Telefax +49 361 57351-1888

poststelle@
tmmjv.thueringen.de

Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:

Unser Zeichen:

(bitte bei Antwort angeben)
2072/E-959/2013-21-
2996/2022

Erfurt,
14. Januar 2022

Thüringer Ministerium für
Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

www.thueringen.de
1