2022-02-08-21-tlvwa-chancen-aufenthaltsrecht

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Freistaat

Thüringen

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt

Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprün-Platz 4
99423 Weimar

- vorab per E-Mail -

Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2021
hier: „Chancen-Aufenthaltsrecht“

Dem Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien sind im
Bereich Migration zahlreiche Vorhaben zu entnehmen, deren Ziel es ist,
einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik zu gestalten, der
einem modernen Einwanderungsland gerecht wird. Mit einer aktiven und
ordnenden Politik soll Migration vorausschauend und realistisch gestaltet
werden.

Ein wesentliches Ziel der Bundesregierung ist es daher nun, das komplizierte

System der Duldungstatbestände zu ordnen und neue Chancen für
Menschen zu schaffen, die bereits ein Teil der Gesellschaft geworden sind.

Neben der Modifikation der Zugangsvoraussetzungen zu Aufenthaltsrechten

für gut integrierte Ausländer nach den 88 25a und 25b des Aufenthalts-
gesetzes (AufenthG) soll der bisherigen Praxis der Kettenduldungen ein
„Chancen-Aufenthaltsrecht“ entgegengesetzt werden. Hierzu ist dem
Koalitionsvertrag (S. 138) zu entnehmen, dass Menschen, die am

1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig
geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
bekennen, die Möglichkeit eröffnet werden soll, eine einjährige
Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten zu können, um in dieser Zeit die
übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere
Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis gemäß

88 25 a und b AufenthG).

Zur Umsetzung eines „Chancen-Aufenthaltsrechtes“ bedarf es einer
Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Diesbezüglich wurde das

_ Bundesministerium des Innern und für Heimat aus dem Kreis der Länder
bereits auf die Dringlichkeit einer zeitnahen gesetzlichen Umsetzung
hingewiesen.

Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Änsprechpariner hierzu
erhalten Sie im Internet unter hitps:#www.justiz Inueringen.deidatenschutz.
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.

 

Ministerium
für Migration, Justiz

und Verbraucherschutz

Ihr/e Ansprechpartner/in:
Stefan Zabold

Durchwahl:
Telefon +49 361 57351-1170
Telefax +49 361 57351-1111

Stefan.Zabold@
tmmjv.thueringen.de

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(bitte bei Antwort angeben)
2077/E-290/2022-1-8549/2022

Erfurt,
8. Februar 2022

Thüringer Ministerium für
Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

www.thueringen.de
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Dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegt
zwar'noch kein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Gleichwohl wird es als zielführend erachtet, bereits jetzt potentiell von der
angekündigten Regelung begünstigten Menschen die Möglichkeit zu
eröffnen, von einer kommenden Gesetzesänderung zu profitieren.

Vor diesem Hintergrund werden die Ausländerbehörden gebeten, zunächst
von der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen abzusehen, sofern
betroffene Ausländerinnen und Ausländer absehbar unter die angekündigte
Regelung fallen und soweit es sich hierbei nicht um Rückführungsfälle
aufgrund einer bereits erfolgten Anerkennung eines Schutzstatus in einem
sicheren Drittstaat handelt.

Ich bitte um unverzügliche Unterrichtung der Ausländerbehörden.

Im Auftrag

 

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