2022-02-08-21-tlvwa-chancen-aufenthaltsrecht
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug“
Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt Thüringer Landesverwaltungsamt Jorge-Semprün-Platz 4 99423 Weimar - vorab per E-Mail - Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2021 hier: „Chancen-Aufenthaltsrecht“ Dem Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien sind im Bereich Migration zahlreiche Vorhaben zu entnehmen, deren Ziel es ist, einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik zu gestalten, der einem modernen Einwanderungsland gerecht wird. Mit einer aktiven und ordnenden Politik soll Migration vorausschauend und realistisch gestaltet werden. Ein wesentliches Ziel der Bundesregierung ist es daher nun, das komplizierte System der Duldungstatbestände zu ordnen und neue Chancen für Menschen zu schaffen, die bereits ein Teil der Gesellschaft geworden sind. Neben der Modifikation der Zugangsvoraussetzungen zu Aufenthaltsrechten für gut integrierte Ausländer nach den 88 25a und 25b des Aufenthalts- gesetzes (AufenthG) soll der bisherigen Praxis der Kettenduldungen ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“ entgegengesetzt werden. Hierzu ist dem Koalitionsvertrag (S. 138) zu entnehmen, dass Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, die Möglichkeit eröffnet werden soll, eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten zu können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis gemäß 88 25 a und b AufenthG). Zur Umsetzung eines „Chancen-Aufenthaltsrechtes“ bedarf es einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Diesbezüglich wurde das _ Bundesministerium des Innern und für Heimat aus dem Kreis der Länder bereits auf die Dringlichkeit einer zeitnahen gesetzlichen Umsetzung hingewiesen. Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Änsprechpariner hierzu erhalten Sie im Internet unter hitps:#www.justiz Inueringen.deidatenschutz. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung. Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Ihr/e Ansprechpartner/in: Stefan Zabold Durchwahl: Telefon +49 361 57351-1170 Telefax +49 361 57351-1111 Stefan.Zabold@ tmmjv.thueringen.de Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) 2077/E-290/2022-1-8549/2022 Erfurt, 8. Februar 2022 Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Werner-Seelenbinder-Straße 5 99096 Erfurt www.thueringen.de
Dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegt zwar'noch kein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Gleichwohl wird es als zielführend erachtet, bereits jetzt potentiell von der angekündigten Regelung begünstigten Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, von einer kommenden Gesetzesänderung zu profitieren. Vor diesem Hintergrund werden die Ausländerbehörden gebeten, zunächst von der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen abzusehen, sofern betroffene Ausländerinnen und Ausländer absehbar unter die angekündigte Regelung fallen und soweit es sich hierbei nicht um Rückführungsfälle aufgrund einer bereits erfolgten Anerkennung eines Schutzstatus in einem sicheren Drittstaat handelt. Ich bitte um unverzügliche Unterrichtung der Ausländerbehörden. Im Auftrag Seite 2 von 2