2022-04-12-21-tlvwa-verlangerung-schengen-visa

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

/ 2
PDF herunterladen
Freistaat =%    Ministerium Thüringen                 für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Thüringer Ministerium für Migration, Justiz undVerbraucherschutz Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt    | - nur per E-Mail-                                                                                      ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zabold Thüringer Landesverwaltungsamt                                                                         Durchwahl: Jorge-Semprün-Platz 4                                                                                 Telefon +49 361 57351-1170 . 99423 Weimar                                                                                           Telefax +49 361 57351-1111 Stefan.Zabold@ tmmiv.thueringen.de Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: _ Verlängerung von Schengen-Visa russischer und belarussischer Unser Zeichen: Staatsangehöriger aufgrund aktueller Reisebeschränkungen infolge                                        (bitte bei Antwort angeben) des Ukrainekrieges                                                                                    2072/E-2390/2018-11- 23106/2022 Erfurt, 12. April 2022 Am 24. Februar 2022 begann Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine, wel- cher mit zunehmender Härte und Zerstörung andauert. Die anhaltenden krie- gerischen Auseinandersetzungen haben zwischenzeitlich auch zu erhebli- chen Einschränkungen des Reiseverkehrs zwischen den Staaten der Euro- päischen Union und der Russischen Föderation sowie Belarus geführt. So rät das Auswärtige Amt aktuell von Reisen in die Russische Föderation ab und warnt zudem explizit vor Reisen nach Belarus, nach Südrussland und in die Grenzregionen zur Ukraine. Aufgrund der aktuellen Ereignisse weise ich auf Folgendes hin: ‘e      Beirussischen und belarussischen Staatsangehörigen, die sich vorüber- gehend mit einem Schengen-Visum in Deutschland aufhalten und ange- ben, dass sie wegen der eingeschränkten Reisemöglichkeiten vorüber- gehend nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, soll vorrangig von einer Visumverlängerung nach $ 6 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) i.V.m. Artikel 33 EU-Visakodex Gebrauch gemacht werden. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (Vorliegen höherer Gewalt, humanitäre Gründe oder schwerwiegende persönliche Gründe) können angesichts der aktuellen Situation angenommen werden. e      Soweit die inhaltlichen Voraussetzungen für einen langerfristigen Aufent- .haltstitel, wie etwa zum Zwecke des Familiennachzugs oder zu Studien- sowie Beschäftigungszwecken, vorliegen, soll von der Möglichkeit Ge- brauch gemacht werden, von der Regelerteilungsvoraussetzung der Ein- reise mit dem hierfür erforderlichen Visum nach                       § 5 Abs. 2 AufenthG im    Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Wege einer Ermessensentscheidung abzusehen, da es russischen und Verbraucherschutz Werner-Seelenbinder-Straße 5 99096 Erfurt Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Ansprechpartner Hierzu erhalten Sie im Internet unter https /Awww.justiz thueringen.de/datenschutz. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.                                                    www.thueringen.de
1

belarussischen Staatsangehörigen derzeit nicht zumutbar ist, das Visum- verfahren nachzuholen. Ich bitte um unverzügliche Unterrichtung der Ausländerbehörden. Im Auftrag Y Seite 2 von 2
2