2022-04-27-21-tlvwa-info-antragsstrecke-ukr-ss-24-aufenthg

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Freistaat =>]!         Ministerium Th oe ae                    umes    für Migration, Justiz un Nngen erw)                   und Verbraucherschutz Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt - nur per E-Mail -                                                  |                                    |    Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Angie Marhold Thüringer Landesverwaltungsamt                                                                                Durchwahl: Jorge-Semprun-Platz 4                                             |   |        Ä                              Telefon +49 361 57351-1256 99423 Weimar                                                                         |     |                  Telefax +49 361 57351-1888 Angie.Marhold@ tmmjv.thueringen.de Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Personen hier.           Online-Verwaltungsangebot „Aufenthaltstitel ($ 24 AufenthG)“                                  Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) 2072/E-541/2022-10- 25345/2022 Der Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine am 24. Februar Erfurt, 2022 und der seitdem anhaltende Krieg hat zur Vertreibung einer großen 27. April 2022 Zahl von Menschen aus der Ukraine geführt, die in der Europäischen Union und in Deutschland Schutz suchen. Der IT-Planungsrat hat sich im Rahmen der 37. Sitzung mit Beschluss 2022/02 darauf verständigt, die für die Unterstützung der betroffenen Men- schen relevanten Anstrengungen zur Digitalisierung der Verwaltung zu priori- sieren und zu intensivieren. Vor diesem Hintergrund wurde im OZG- Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ auf Grundlage der bisherigen Arbeiten das Online-Verwaltungsangebot „Aufenthaltstitel ($ 24 AufenthG)“ entwickelt. Dieses Online-Verwaltungsangebot beinhaltet die Bereitstellung eines digita- len Assistenten für die Erfassung von Aufenthaltstitelanträgen (8 24 Auf- .enth6G). Die gesetzliche Zuständigkeit zur Entscheidung über die Anträge verbleibt gemäß 8 71 Abs. 1 S. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei den Ausländerbehörden. Eine Kompetenzverschiebung findet dementspre- chend nicht statt.                                                                            oe Adressaten des Online-Dienstes sind Personen, die im zeitlichen Zusam- menhang mit der militarischen Invasion der russischen Streitkrafte am 24. Februar 2022 aus der Ukraine vertrieben wurden, sowie ukrainische Staats-. angehörige, die sich seit längerem in Deutschland rechtmäßig aufhalten und aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können.                                              | Der Online-Dienst ermöglicht die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG. Auch für den Erstkontakt mit der Ausländerbehörde und für die erstmalige Äußerung eines Schutzer- suchens kann der Online-Dienst genutzt werden. Mit der Nutzung des Diens- tes werden die Nutzerdaten strukturiert und in lateinischen Buchstaben in die 'Fachverfahren der jeweiligen Ausländerbehörde überführt. Eine händische Eintragung von Antragsdaten wird damit entbehrlich.                                                           Talringer Ministerium Tür |                                    Migration, Justiz und Verbraucherschutz Werner-Seelenbinder-Straße 5 Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMUV und Ihre Änsprechpariner hierzu        99096 Erfurt Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.                                                           www.thueringen.de
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Das Online-Verwaltungsangebot ,Aufenthaltstitel (§ 24 AufenthG)" ist über Schnittstellen nach dem XAuslander-Standard mit den Fachverfahren der Ausländerbehörden verbunden, sofern die jeweils zur Anwendung kommen- den Fachverfahren die Schnittstellen nach dem gültigenXAusländer-Stan- dard implementiert haben. Der webbasierte Online-Dienst wird in den Sprachen Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch angeboten und wurde bereits zentral auf dem Hilfe- Portal der Bundesregierung http://www.germany4ukraine.de eingebettet. Nach den hier vorliegenden Informationen des Bundesinnenministeriums wurde von dem für die Entwicklung des Online-Dienstes zuständigen Bun- desland Brandenburg an alle Ausländerbehörden eine Testnachricht über das System versandt. In diesem Zusammenhang ist es zwingend notwendig, den Empfang dieser Testnachricht zu bestätigen, sodass möglichst viele Be- hörden sowie Nutzerinnen und Nutzer bereits jetzt von dem Online-Dienst profitieren können.                             | Sofern etwaige Probleme mit der Nachnutzung des Online-Dienstes und/ oder der Anbindung an die jeweiligen Fachverfahren der Ausländerbehörden auftreten, bitte ich um entsprechende Rückmeldung an das Migrationsminis- terium. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass der Online-Dienst die Vorsprache in der Ausländerbehörde oder Erstaufnahmeeinrichtung sowie die biometrieba- sierte Registrierung (über die PIK oder Alternativsysteme) nicht ersetzt und keine Verteilung bzw. Zuweisung im Sinne des $ 24 AufenthG vornimmt. Diese Prozesse sind unabhängig vom Online-Dienst von der Ausländerbe- hörde individuell zu behandeln. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zum Online-Dienst ,Aufenthaltstitel (§ 24 AufenthG)“ wird zudem auf das als Anlage beigefügte und aktualisierte Infor- mationsblatt mit Stand vom 22. April 2022 verwiesen. Ich bitte um Weiterleitung des beigefügten Informationsblattes sowie geeig- nete Unterrichtung der Ausländerbehörden. Anlage:     Aktualisiertes Informationsbiakt Online-Dienst 8 24 AufenthG mit Stand vom 22. ‚April 2022. Seite 2 von 2
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