2022-05-05-anlage-bmi-landerschreiben-i-auslanderrechtl-dokumentenw

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

/ 3
PDF herunterladen
Bundesministerium des Innern und für Heimat, 11014 Berlin Ausschließlich per E-Mail:                                               Alt-Moabit 140 10557 Berlin Postanschrift Ministerien / Senatsverwaltungen für Inneres der Länder 11014 Berlin Tel +49 30 18 681-12198 Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen          Fax +49 30 18 681-5-12198 des Landes Rheinland-Pfalz bearbeitet von: Dr. Engler Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Christiane.Eng- des Landes Nordrhein-Westfalen                                           ler@bmi.bund.de www.bmi.bund.de Ministerium der Justiz und Migration des Landes Baden-Württemberg Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz des Landes Thüringen Auswärtiges Amt, Referat 508 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - Referat DI 12 Nachrichtlich: Bundeskriminalamt - Referat KT 54 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Referat 72B Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Referat DI 14 Bundespolizeipräsidium - Referat 22 Bundesverwaltungsamt - Referat SI5 Ausländerrechtliches Pass- und Dokumentenwesen Hier: Vorziehen neue Dokumentennummer Fiktionsbescheinigung Bezug: BMI-Länderschreiben vom 23. März 2022 M2-20105/21#9; M2-20401/130#4 Berlin, 4. Mai 2022 Seite 1 von 3 Mit Länderschreiben vom 23. März 2022 haben wir darüber informiert, dass bei einzelnen aus- länderrechtlichen Dokumenten das Konzept der Dokumentennummern wegen auslaufender Zustell- und Lieferanschrift: Ingeborg-Drewitz-Allee 4, 10557 Berlin Verkehrsanbindung: S + U-Bahnhof Hauptbahnhof
1

Seite 2 von 3 Nummernkreise angepasst werden soll. Dies betrifft die Aussetzung der Abschiebung (Aufkle- ber), Fiktionsbescheinigung (Aufkleber) und Aufenthaltsgestattung (Aufkleber). Die Dokumen- tennummer wird zukünftig nicht mehr 8-stellig, sondern 9-stellig sein. Sie besteht aus einem Kennbuchstaben und acht Zahlenwerten, die sich unmittelbar anschließen. Abb. 1: Bisherige Nummerierung am Beispiel  Abb. 2: Neue Nummerierung am Beispiel der Fiktionsbescheinigung                   der Fiktionsbescheinigung 1.         Vorgezogene Umstellung Fiktionsbescheinigung (Aufkleber) Der unvorhergesehene hohe Zugang von UKR Kriegsflüchtlingen hat zu einem hohen Bestell- verhalten der Ausländerbehörden von Fiktionsbescheinigungen geführt. Um die Versorgung an Fiktionsbescheinigungen in den folgenden Monaten stetig sicherzustellen, ist entschieden worden, die Umstellung der Fiktionsbescheinigung (Aufkleber) vorzuziehen. Für die Umstellung ist ein Software-Update (HDPrintServer Version 5.9.4-1) notwendig. Die Bundesdruckerei hat die erforderliche Software Mitte April 2022 den Verfahrensentwicklern zur Verfügung gestellt. Für die Umstellung der Seriennummer muss das Software-Update von den Verfahrensentwicklern bzw. Ausländerbehörden aufgespielt werden. Um eine zügige Umstellung zu ermöglichen, hat das Software-Update bzw. das Aufspielen bis Mitte Mai 2022 zu erfolgen. Die Bundesdruckerei steht in einem engen Austausch mit den Verfahrensentwicklern, um bei der Einführung der neuen Software bei Bedarf zu unterstützen. Die für die Erfassung der neuen Seriennummern erforderliche Anpassung des Ausländerzent- ralregisters ist bereits erfolgt. BMI bittet Länder und Ausländerbehörden, auch Ihrerseits auf die Verfahrensentwickler zuzu- gehen und ein zeitnahes Software-Update und das Aufspielen der Software sicherzustellen. Ab dem Zeitpunkt der Softwareumstellung können sowohl Fiktionsbescheinigungen in Form von Aufklebern mit 8-stelliger Dokumentennummer als auch mit 9-stelliger Dokumentennum- mer ausgestellt werden. Die Bestände an Fiktionsbescheinigungen mit 8-stelliger Dokumen- tennummer können bis zum 31. März 2023 aufgebraucht werden. Eine Rückgabe / Umtausch der bisherigen Version ist nicht vorgesehen.
2

Seite 3 von 3 2.       Bestellungen Fiktionsbescheinigung Offene Bestellungen der Vordrucke der Fiktionsbescheinigung (Aufkleber, Trägervordruck)) werden bedient, ggf. nur in Teillieferungen. Wie vom BMI angeboten, können sich die Länder in Fällen dringend erforderlicher Bestellungen mit konkreten Angaben direkt an BMI/M2 wen- den, m2@bmi.bund.de . Im Bestellportal der Bundesdruckerei können ab dem 5. Mai 2022 nur noch Fiktionsbeschei- nigungen (Aufkleber) mit 9-stelliger Dokumentennummer bestellt werden. Die Bundesdrucke- rei wird zeitnah ein Infoschreiben zum Wechsel der Fiktionsbescheinigung (Aufkleber) und zum Umgang mit bereits vorliegenden Bestellungen bereitstellen. Wie im Schreiben vom 23. März 2022 bereits mitgeteilt, fallen für die Vordrucke Fiktionsbe- scheinigung (Aufkleber) mit 9-stelliger Dokumentennummer angepasste Preise an. Eine Be- stelleinheit von 50 Stück für die Fiktionsbescheinigung (Aufkleber) mit 9-stelliger Dokumenten- nummer kostet 54,00 Euro (netto). 3.       Umstellung Aussetzung der Abschiebung (Aufkleber) / Aufenthaltsgestattung (Aufkleber) In Bezug auf den Vordruck der Aussetzung der Abschiebung sowie der Aufenthaltsgestattung kann die bisherige Version bei der Bundesdruckerei bezogen werden, solange der Vorrat reicht, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2023. Erst nach Aufbrauchen der Lagerbestände kommen die Aufkleber der neuen Version zur Auslieferung. Spätestens ab dem 1. Februar 2023 liefert die Bundesdruckerei nur noch neue Aufkleber aus. Bisherigen Vordrucke können noch bis 31. März 2023 ausgeben werden. Ab dem 1. April 2023 dürfen nur noch die Vordrucke mit den neuen Seriennummern ausgegeben werden. Eine Rückgabe / Umtausch der bisherigen Version ist nicht vorgesehen. Ich bitte, die Ausländerbehörden Ihres Zuständigkeitsbereiches schnellstmöglich über dieses Rundschreiben zu informieren. Die zeitnahe Umstellung / Aufspielen der Software ist für einen reibungslosen Übergang auf die neuen Dokumentenvordrucke von hoher Bedeutung. Bitte informieren Sie das BMI/M2 bis zum 10. Mai 2022 (DS) über etwaige Verzögerungen bei der Anwendung der Software oder sonstige Umstände, m2@bmi.bund.de. Das BSI bitte ich um zeitnahe Steuerung des Rundschreibens an die behördlichen IT-Fach- verfahrensentwickler (TechAG-Verteiler). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag elektr. gezeichnet Dr. Michael Jansen
3