2022-05-06-21-tlvwa-anfragen-an-bamf-ss-72-abs-2-aufenthg

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Freistaat ==]        Ministerium oo oe                 N      für Migration, Justiz Thöri NQEN                  Cae’?  und Verbraucherschutz Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Postfach 90 04 62 : 99107 Erfurt -nur per E-Mail -                                         |                                                Ihr/e Ansprechpartnerlin: Frau Angie Marhold Thüringer Landesverwaltungsamt in-Pi           A               '                                                  Durchwahl: Jorge-Semprün-Piatz                                                 on               .                      Telefon +49 361 57351-1256 99423 Weimar                                                                                                Telefax +49 361 57351-1888 Angie.Marhold@ tmmijv.thueringen.de Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Personen                                                          Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) hier:        Prüfung der sicheren und dauerhaften Rückkehrmöglichkeit von aus                               072/E-565/2022-5- der Ukraine geflüchteten Drittstaatsangehörigen                                          |     28404/2022 |    |            Erfurt, Mit Schreiben vom 14. April 2022 hat das Bundesministerium des Innern und * "7 für Heimat (BMI) den Ländern aktualisierte Hinweise zur Umsetzung des EU- Ratsbeschlusses vom 4. März 2022 und der Anwendung von 8 24 des Auf- enthaltsgesetzes (AufenthG) zur Verfügung gestellt.                                                     | Hiernach erhalten aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatsangehörige, die nicht unter Artikel 2 Abs. 1 b) oder c) des Durchführungsbeschlussses fallen, vorübergehenden Schutz nach                            $ 24 AufenthG, wenn diese sich am 24. Feb- ruar 2022 nachweislich rechtmäßig, und nicht nur zu einem vorübergehen- den Kurzaufenthalt, in der Ukraine aufgehalten haben und sie nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zuruckkehren können. In diesem Zusammenhang legte das BMI dar, dass hinsichtlich Dritt- staatsangehöriger, mit Ausnahme von eritreischen, syrischen und afghani- schen Staatsangehörigen, keine generelle Aussage zur sicheren und dauer- haften Rückkehrmöglichkeit getroffen werden kann, so dass eine individuelle. Prüfung des Sachverhalts zu erfolgen hat. Sofern die Ausländerbehörde in diesen Fällen nicht durch eigene Sachkunde feststellen können, ob eine sichere und dauerhafte Rückkehrmöglichkeit be- steht, kann eine Beteiligung des BAMF erfolgen. Die Beteiligung des BAMF soll hierbei in Anlehnung an $ 72 Abs. 2 AufenthG und unter Hinweis auf eine bestehende Eilbedürftigkeit vorgenommen werden. Diesbezüglich er- reichten das TMMJV vermehrt Nachfragen der Ausländerbehörden, ob der- artige Anfragen an eine speziell hierfür eingerichtete Stelle, oder aber wie üblich bei Anfragen nach $ 72 AufenthG an die die jeweilige Außenstelie des BAMF zu richten sind. Vor diesem Hintergrund wurde das BAMF entspre- chend beteiligt.                                                   |                                        Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Werner-Seelenbinder-Straße 5 Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Ansprechpartner Herzu       99096 Erfurt Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.                                                         www.thueringen.de
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Mit Nachricht vom 6. Mai 2022 teilte das BAMF mit, dass die Ausländerbe- hörden Anfragen zu einer sicheren und dauerhaften Rückkehrmöglichkeit im Kontext der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach $ 24 AufenthG weiter- hin in gewohnter Weise an die Außenstelle des BAMF in Suhl richten sollen. Ich bitte die Ausländerbehörden hierüber unverzüglich zu unterrichten. Seite 2 von 2
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