2022-05-17-aufnahme-ukr-online-verwaltungsangebot-at-ss-24-aufenthg-informationsblatt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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TMM)V Kneuse, Sabine

Von: TMMJV Marhold, Angie

Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2022 11:52

An: TLVwA Präsidium

Ce: TLVwA Barbian, Michael; TLVwA Splittgerber, Heidi; TLVwA Theus,

Alexander; TMM)JV Maier, Dr.Thomas; TMM)JV Zabold, Stefan; TMMJV
Schwender, Beatrix; TMMJV Eisenberger, Rainer

Betreff: Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Personen - hier: Online-
Verwaltungsangebot „Aufenthaltstitel ($ 24 AufenthG)” - aktualisiertes
Informationsblatt

Anlagen: 20220510 Fact-Sheet_Online-Dienst_$_24_AufenthG.pdf; 20220510 Fact-
Sheet_Online-Dienst_$_24_AufenthG_Versionsver.pdf

Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Personen
hier: Online-Verwaltungsangebot „Aufenthaltstitel ($ 24 AufenthG)“ - aktualisiertes Informationsblatt

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg übermittelte den Ländern das beigefügte
aktualisierte Informationsblatt zur „Ukraine-Antragsstrecke“. Auf zwei Entwicklungen wurde insofern hingewiesen:

- Mit Inkrafttreten der XAusländer-Spezifikation 1.17 zu Beginn des Mai sind nunmehr grundsätzlich alle
Fachverfahren an den Online-Dienst anschließbar.

- Das BMI ist auf die Bedenken einzelner Länder hinsichtlich der Aussagen in der „Zusammenfassungs-PDF“
eingegangen. Die Formulierungen wurden daher entsprechend angepasst - vgl. Passus „Was erhält die
antragstellende Person nach der Antragstellung?“ (vgl. beigefügter Versionsvergleich)

Ich bitte um Weiterleitung des beigefügten Informationsblattes zur „Ukraine-Antragsstrecke“ (inkl.
Versionsvergleich) an die Ausländerbehörden und diese unter Verweis auf das aktualisierte Informationsblatt noch
einmal auf die Möglichkeit der Anbindung an den Online-Dienst hinzuweisen. Entsprechend des Schreibens des
TMM)JV vom 27. April 2022 bitte ich weiterhin um Mitteilung, sofern etwaige Probleme mit der Nachnutzung des
Online-Dienstes und/oder der Anbindung an die jeweiligen Fachverfahren der Ausländerbehörden auftreten.

Mit besten Grüßen
Im Auftrag

Angie Marhold

Sachbearbeiterin

THÜRINGER MINISTERIUM FÜR MIGRATION, JUSTIZ UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Referat 21 = Ausländer- und Asylrecht

Werner-Seelenbinder-Str. 5 99096 Erfurt

Tel.:+49 361 573511256 » Fax:+49 361 573511111

www.thueringen.de » Angie.Marhold@tmmiv.thueringen.de

Diese E-Mail-Adresse dient nur dem Empfang einfacher dienstlicher Mitteilungen ohne qualifizierte elektronische Signatur und/oder
Verschlüsselung.

Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMIJV und Ihre Ansprechpartner hierzu erhalten Sie im Internet unter

https://www.justiz.thueringen.de/datenschutz. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.

Von: TMM)JV Marhold, Angie

Gesendet: Mittwoch, 27. April 2022 16:43

An: TLVwA Präsidium <Praesidium@tlvwa.thueringen.de>

Ce: TLVwA Barbian, Michael <Michael.Barbian@tlvwa.thueringen.de>; TLVwA Splittgerber, Heidi

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<Heidi.Splittgerber@tlvwa.thueringen.de>; TLVwA Theus, Alexander <Alexander.Theus@tlvwa.thueringen.de>;
TMM\JV Maier, Dr.Thomas <Thomas.Maier@tmmjv.thueringen.de>; TMM)JV Zabold, Stefan
<Stefan.Zabold@tmmjv.thueringen.de>; TMMJV Schwender, Beatrix <Beatrix.Schwender@tmmiv.thueringen.de>;
TMM\JV Eisenberger, Rainer <Rainer.Eisenberger@tmmiv.thueringen.de>

Betreff: Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Personen - hier: Online-Verwaltungsangebot „Aufenthaltstitel
(8 24 AufenthG)“

Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Personen
hier: Online-Verwaltungsangebot „Aufenthaltstitel ($ 24 AufenthG)“

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügtes Schreiben des TMMJV vom heutigen Tage nebst Anlage übersende ich ausschließlich per E-Mail mit der
Bitte um weitere Veranlassung.

Mit besten Grüßen
Im Auftrag

Angie Marhold
Sachbearbeiterin

THÜRINGER MINISTERIUM FÜR MIGRATION, JUSTIZ UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Referat 21 * Ausländer- und Asylrecht

Werner-Seelenbinder-Str. 5 « 99096 Erfurt

Tel.:+49 361 573511256 » Fax:+49 361 573511111

www.thueringen.de » Angie.Marhold@tmmiv.thueringen.de

Diese E-Mail-Adresse dient nur dem Empfang einfacher dienstlicher Mitteilungen ohne qualifizierte elektronische Signatur und/oder
Verschlüsselung.

Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMM)JV und Ihre Ansprechpartner hierzu erhalten Sie im Internet unter

https://www.justiz.thueringen.de/datenschutz. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.
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—
\ Ministerium des Innern nd
< und für Kommunales des Ü

 

rn Landes Brandenburg Fr
Informationsblatt

Online-Dienst $ 24 AufenthG

Wozu dient der Online-Dienst?

Der Online-Dienst ermöglicht die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden
Schutz nach $ 24 des Aufenthaltsgesetzes. Auch für den Erstkontakt mit der Ausländerbehörde
und für die erstmalige Äußerung eines Schutzersuchens kann der Online-Dienst genutzt werden.

Der Online-Dienst ersetzt nicht die Vorsprache in der Ausländerbehörde oder
Erstaufnahmeeinrichtung sowie die biometriebasierte Registrierung (über die PIK oder
Alternativsysteme) und nimmt keine Verteilung bzw. Zuweisung im Sinne des $ 24 AufenthG
vor. Diese Prozesse sind unabhängig vom Online-Dienst von der Ausländerbehörde individuell
zu behandeln.

Welche Vorteile bringt der Online-Dienst?

Der Online-Dienst ist geeignet, den gesamten Prozess der Beantragung des Aufenthaltstitels zu
unterstützen. Indem Geflüchtete online ihre Daten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
übermitteln, wird der ungesteuerte Zugang zu den Ausländerbehörden minimiert und die Dauer
von Vor-Ort-Kontakten verkürzt.

Mit der Nutzung des Dienstes werden die Nutzerdaten strukturiert und in lateinischen
Buchstaben in die Fachverfahren der jeweiligen Ausländerbehörde überführt. Eine händische
Eintragung von Antragsdaten wird damit entbehrlich.

Den Nutzern steht ein kompaktes, mehrsprachiges Antragsformular zur Verfügung, das auf die
Bedarfe von Vertriebenen aus der Ukraine abgestimmt ist. Individuelle Sachvorträge können im
Freitext formuliert und antragsbegründende Dokumente hochgeladen werden.

Wer kann den Online-Dienst nutzen?

Adressaten des Online-Dienstes sind Personen, die im zeitlichen Zusammenhang mit der
militärischen Invasion der russischen Streitkräfte am 24. Februar 2022 aus der Ukraine
vertrieben wurden, sowie ukrainische Staatsangehörige, die sich seit längerem rechtmäßig in.
Deutschland aufhalten und aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können.
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Wie verhält sich der Online-Dienst zur biometriebasierten Registrierung?

Sowohl bereits registrierte als auch nicht-registrierte Personen können den Online-Dienst nutzen.
Bei Personen, die bereits registriert wurden, ist ein unmittelbarer Einstieg in die
Antragsbearbeitung möglich.

Bei nicht-registrierten Personen, welche die biometriebasierte Registrierung also noch nicht
durchlaufen haben, ermöglicht der Online-Dienst die Grunddatenerfassung für das in der
Ausländerbehörde genutzte Fachverfahren. Wichtig ist dabei, dass die Eintragung der Person in
das AZR erst nach der biometriebasierten Registrierung (bspw. mittels PIK) erfolgen soll. Dies
dient der Vermeidung von Dublettenbildungen im AZR. Im Rahmen der biometriebasierten
Registrierung soll (soweit noch nicht erfolgt) die Verteilung mit der neuen Fachanwendung zur
Registerführung, Erfassung, und Erstverteilung zum vorübergehenden Schutz („FREE“)
durchgeführt werden.

Was ist die Rechtsgrundlage für den Online-Dienst?

Die Antragstellung findet ihre Grundlage im Durchführungsbeschluss des EU-Rates vom 4.
März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Artikels 5 der
Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes in Verbindung mit
der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 7. März 2022 sowie in $ 24 des
Aufenthaltsgesetzes.

Die Entwicklung und Bereitstellung des Online-Dienstes findet im Kontext des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) statt, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende
2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die
Grundlage für die bundesweite Nutzung des Online-Dienstes bildet die
„Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Digitalen Antragsassistenten ‚Aufenthaltstitel ($
24 AufenthG)‘“.

Warum hat Brandenburg den Online-Dienst entwickelt?

Brandenburg, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK), hat mit
dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat die Federführung
für das OZG-Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ inne. In diesem Themenfeld sind u.a. die
Verwaltungsleistungen der Ausländerbehörden, darunter die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“,
enthalten, zu der auch humanitäre Aufenthaltstitel gehören.

Anlässlich des Krieges in der Ukraine und der damit zusammenhängen Fluchtbewegungen nach
Deutschland wurde beschlossen, die Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen nach $ 24
AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) zu digitalisieren.
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Wo ist der Online-Dienst auffindbar?

Der Online-Dienst ist seit dem 21. April 2022 auf https://www.germany4ukraine.de produktiv.

Zudem ist er unter dem folgendem Link in der Testumgebung einsehbar:

https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/at-germany-for-ukraine.html

       

» Die Entwicklung ist „Work-In-Progress”. Es erfolgen laufende Anpassungen.

In welchen Sprachen wird der Online-Dienst angeboten?

Der Online-Dienst wird in den Sprachen Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch angeboten.

Wie findet der Online-Dienst die zuständige Ausländerbehörde?

Der Online-Dienst ermittelt durch einen “Behördenfinder” die zuständige Ausländerbehörde, an
die die Daten nach Abschluss des Prozesses weitergeleitet werden. Dies erfolgt durch Eingabe
der Postleitzahl des aktuellen Aufenthalts- bzw. Wohnortes oder über die Standortermittlung.

Sofern bereits eine behördliche Zuweisung erfolgt ist, soll der Ort angegeben werden, zu dem die
Zuweisung erfolgt ist.

In welcher Form erfolgt die Nachrichtenzustellung an die Ausländerbehörden?

Die mit dem Online-Dienst übermittelten Angaben des Nutzers werden in eine X Ausländer-
konforme Nachricht (X Ausländer-Spezifikation 1.17, Kapitel 12, Nachricht:
OZG.Antrag.130101) verpackt und per OSCI-Nachricht direkt in die Fachverfahren der
jeweiligen Ausländerbehörde übermittelt.

Können alle Ausländerbehörden mit dem Online-Dienst erreicht werden?
Welche Fachverfahren sind an den Online-Dienst angebunden?

Ab Anfang Mai 2022 können mit der XAusländer-Spezifikation 1.17 alle
Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren an den Online-Dienst angebunden werden. Dies sind:

e Kommunix/ADVIS,

«e HSH/AUSO,

e Axians Infoma/ALWsystem,

«  Beister/Stranger,

«e AKDB/OK.VISA,

e Komm.One/KM-LaDiVA, KM-Ausländer,
« DXC/Paula.
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Was muss ich tun, um als Ausländerbehörde an den Online-Dienst angeschlossen
zu werden? |

Für die jeweilige (Ausländer-)Behörde muss im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis
(DVDV) der Eintrag „xauslaender1 1700ZGPORTALABRH” hinterlegt sein. Die Einträge
wurden teils bereits zentral durch die pflegenden Stellen der Bundesländer vorgenommen. Teils
müssen diese jedoch einzeln bei den pflegenden DVDV-Stellen beantragt werden. Zum Status
Ihres Eintrages kann in der Regel das jeweilige IT-Amt Ihrer Behörde Auskunft geben.

Zusätzlich sind betreffend der Fachverfahren mitunter noch Konfiguration vorzunehmen, um die
Online-Anträge entgegennehmen zu können:

e Kommunix/ADVIS: Die Installation des Moduls „KMXPortal” ist notwendig.
Informationen zur Installation finden Sie im Schreiben „OZG_Portal_Installation.pdf”
und „ADVIS_Portal_Service_Benutzer.pdf“ vom 11. Februar 2022 (ADVIS 10.0.3.7).
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kommunix-Hotline.

« HSH/AUSO: keine weiteren Schritte notwendig.

°e Axians Infoma/ALWsystem: Die Funktionalität ist bereits im Modul „XAusländer OZG-
Basispaket” mit der Version 21.2 enthalten. Alle weiteren Informationen und
Ansprechpartner finden Sie im Schreiben zum Thema OZG-Basispaket.

«  Beister/Stranger: keine weiteren Schritte notwendig.

« AKDB/OK.VISA: Die Nutzung ist bereits grundsätzlich möglich. Die strukturierte
Datenübernahme in einen Vorgang Neuerfassung wird bis 19. Mai 2022 mit einem
Hotfixe realisiert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundenhotline von OK.VISA.

«e Komm.One/KM-LaDiVA, KM-Ausländer: keine weiteren Schritte notwendig.

 

«e DXC/Paula: keine weiteren Schritte notwendig.

Wird die Nachrichtenzustellung in die jeweiligen Fachverfahren vorab getestet?

Ja. Für die Überprüfung der korrekten Funktionsweise des Online-Dienstes und der korrekten
Nachrichtenzustellung per OSC/DVDV in das jeweilige Fachverfahren wurde folgendes
Testszenario durchgeführt, dessen erfolgreiches Bestehen Voraussetzung für die Anbindung der
jeweiligen Ausländerbehörde an den Online-Dienst ist.

l. Die AKDB sendet an jede Ausländerbehörde mit kompatiblem Fachverfahren einen
Testfall.

2. Innerhalb dieses Testfalls wird ein Antrag mit Testdaten ausgefüllt und dort unter
“Nachweis über Ihre Identität” ein Dokument hochgeladen. Bei einem Testerfolg wird
der Antrag mit diesem Dokument in Ihr Fachverfahren zugestellt. In dem zum Antrag
beigefügten Dokument finden Sie einen Link über den Sie die erfolgreiche
Zustellung bestätigen können.

3. Nach erfolgreicher Bestätigung, wird die jeweilige Ausländerbehörde im o. g.
Behördenfinder aktiviert und die Nutzenden können Anträge stellen. Die Aktivierung
erfolgt unverzüglich, eine dezidierte Information erfolgt nicht.
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Die Testanträge wurden im Laufe der KW 14 stufenweise angestoßen, sodass spätestens Anfang
der KW 15 ein entsprechender Antrag im Fachverfahren eingegangen sein sollte.

Sofern Sie noch einmal individuell die Zusendung einer Testnachricht an Ihre Behörde
wünschen, wenden Sie sich bitte an rollout-dv@akdb.de.

 

Was passiert, wenn eine Ausländerbehörde (noch) nicht an den Dienst
angeschlossen ist?

‚Wenn die für den Nutzer zuständige Ausländerbehörde noch nicht an den Online-Dienst
angeschlossen ist, erfährt der Nutzer dies auf der Startseite des Online-Dienstes durch den
Behördenfinder. Der Online-Dienst kann in diesem Fall nicht gestartet werden. Nutzer werden
darauf hingewiesen, dass sie nicht angeschlossene Ausländerbehörden auf anderen Wegen
kontaktieren sollen und diese ggfls. eigene digitale Anwendungen für die Antragstellung
anbieten.

Wie erkenne ich im Fachverfahren, dass ein Online-Antrag aus dem zentralen
Portal zugestellt wurde?

Die Nachricht, mit der ein Online-Antrag nach $ 24 AufenthG in die Fachverfahren gelangt,
enthält als Grund des Aufenthalts „humanitärer Grund” bzw. den Schlüssel „04°. Darüber
hinaus wird dem Online-Antrag eine Antragszusammenfassung im PDF-F ormat beigefügt sein,
aus der sich Details der Antragstellung ergeben.

Wie ist mit Anträgen umzugehen, für die keine Zuständigkeit besteht?

Mit der vorgeschalteten Zuständigkeitsklärung auf Basis des aktuellen Aufenthalts- bzw.
Wohnortes des Nutzers („Behördenfinder”) sollen fehlgeleitete Anträge möglichst minimiert
werden. Sollte sich nach dem Antragseingang die Unzuständigkeit einer Behörde herausstellen,
wird empfohlen, den Antragsteller über die Unzuständigkeit zu informieren und den Antrag in
geeigneter Form an die zuständige Ausländerbehörde weiterzuleiten.

Was erhält die antragstellende Person nach der Antragstellung?

Jede antragstellende Person erhält nach dem Absenden ihres Antrags eine kurze
Versandbestätigung per E-Mail sowie eine Zusammenfassung ihrer Antragsdaten in Form einer
PDF-Datei.

Das BMI hat entschieden, ukrainische Staatsangehörige, welche über einen ukrainischen
Reisepass oder ukrainischen Personalausweis in Kartenform verfügen, in der
Zusammenfassungs-PDF darüber zu informieren, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt wird.
Dabei muss sich aus den genannten Dokumenten zweifelsfrei die ukrainische
Staatsangehörigkeit ergeben.

Bei den übrigen antragstellenden Personen findet sich die Passage zur Erwerbstätigkeit nun
nicht mehr. Ebenfalls wurde der zuvor unabhängig vom individuellen Verfahrensstand und ohne
eine vorherige behördliche Prüfung verwendete Hinweis zur kraft Gesetzes geltenden
Fiktionswirkung gestrichen.
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Weiterhin werden die Nutzer nun darüber informiert, sich bei Bedarf von staatlichen
Unterstützungsleistungen zunächst bei einer der Erstaufnahmeeinrichtungen registrieren
zulassen, um dort alle weiteren Informationen zu erhalten. Bei medizinischen Notfällen sollen
die Nutzer direkt Hilfe bei einem Rettungsdienst, einer Notfallstelle, Krankenhaus, einer Ärztin
oder einem Arzt suchen.

" Die 0.g. Anpassungen an der Zusammenfassungs-PDF wurden zwischen den
Themenfeldverantwortlichen und dem BMI abgestimmt und werden in der KW 19 und KW 20
umgesetzt.

Wie erfolgt die weitere Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller?

Die weitere Kommunikation mit dem Absender eines Online-Antrags nach $ 24 AufenthG
erfolgt außerhalb des Online-Dienstes - also über herkömmliche Kommunikationswege (z. B.
Telefon, E-Mail). Über das geeignete Kommunikationsmittel entscheidet jede Ausländerbehörde
selbst.

Wie ist der weitere Zeitplan?

Der Online-Dienst ist seit dem 21. April 2022 auf https://www.germany4ukraine.de produktiv.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Ausländerbehörden bereits angeschlossen sind. Die oben
genannten Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein.

Wie erfolgt die Finanzierung des Online-Dienstes?

Die Finanzierung des Projektes „Online-Dienst $ 24 AufenthG” erfolgt durch das Land
Brandenburg aus Konjunkturpaketmitteln des Bundes. Diese Finanzierung gilt zunächst bis zum
31. Dezember 2022.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zum Online-Dienst
habe?

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an rollout-dv@akdb.de.

 

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg (MIK BB)
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13

14467 Potsdam

Stand: 10.05.2022
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3 nr Ministerium des Innern ef
a und für Kommunales des

Te Landes Brandenburg Onlinezugangsgesetz
Informationsblatt

Online-Dienst $ 24 AufenthG

Wozu dient der Online-Dienst?

Der Online-Dienst ermöglicht die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden
Schutz nach $ 24 des Aufenthaltsgesetzes. Auch für den Erstkontakt mit der Ausländerbehörde
und für die erstmalige Außerung eines Schutzersuchens kann der Online-Dienst genutzt werden.

Der Online-Dienst ersetzt nicht die Vorsprache in der Ausländerbehörde oder
Erstaufnahmeeinrichtung sowie die biometriebasierte Registrierung (über die PIK oder
Alternativsysteme) und nimmt keine Verteilung bzw. Zuweisung im Sinne des $ 24 AufenthG
vor. Diese Prozesse sind unabhängig vom Online-Dienst von der Ausländerbehörde individuell
zu behandeln.

Welche Vorteile bringt der Online-Dienst?

Der Online-Dienst ist geeignet, den gesamten Prozess der Beantragung des Aufenthaltstitels zu
unterstützen. Indem Geflüchtete online ihre Daten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
übermitteln, wird der ungesteuerte Zugang zu den Ausländerbehörden minimiert und die Dauer
von Vor-Ort-Kontakten verkürzt.

Mit der Nutzung des Dienstes werden die Nutzerdaten strukturiert und in lateinischen
Buchstaben in die Fachverfahren der jeweiligen Ausländerbehörde überführt. Eine händische
Eintragung von Antragsdaten wird damit entbehrlich.

Den Nutzern steht ein kompaktes, mehrsprachiges Antragsformular zur Verfügung, das auf die
Bedarfe von Vertriebenen aus der Ukraine abgestimmt ist. Individuelle Sachvorträge können im
Freitext formuliert und antragsbegründende Dokumente hochgeladen werden.

Wer kann den Online-Dienst nutzen?

Adressaten des Online-Dienstes sind Personen, die im zeitlichen Zusammenhang mit der
militärischen Invasion der russischen Streitkräfte am 24. Februar 2022 aus der Ukraine
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vertrieben wurden, sowie ukrainische Staatsangehörige, die sich seit längerem rechtmäßig in
Deutschland-reehtmäßtge aufhalten und aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren
können.

Wie verhält sich der Online-Dienst zur biometriebasierten Registrierung?

Sowohl bereits registrierte als auch nicht-registrierte Personen können den Online-Dienst nutzen.
Bei Personen, die bereits registriert wurden, ist ein unmittelbarer Einstieg in die
Antragsbearbeitung möglich.

Bei nicht-registrierten Personen, welche die biometriebasierte Registrierung also noch nicht
durchlaufen haben, ermöglicht der Online-Dienst die Grunddatenerfassung für das in der
Ausländerbehörde genutzte Fachverfahren. Wichtig ist dabei, dass die Eintragung der Person in
das AZR erst nach der biometriebasierten Registrierung (bspw. mittels PIK) erfolgen soll. Dies
dient der Vermeidung von Dublettenbildungen im AZR. Im Rahmen der biometriebasierten
Registrierung soll (soweit noch nicht erfolgt}) die Verteilung mit der neuen Fachanwendung zur
Registerführung, Erfassung, und Erstverteilung zum vorübergehenden Schutz („FREE“)
durchgeführt werden.

Was ist die Rechtsgrundlage für den Online-Dienst?

Die Antragstellung findet ihre Grundlage im Durchführungsbeschluss des EU-Rates vom 4.
März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Artikels 5 der
Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes in Verbindung mit
der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 7. März 2022 sowie in $ 24 des
Aufenthaltsgesetzes.

Die Entwicklung und Bereitstellung des Online-Dienstes findet im Kontext des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) statt, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende
2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Die Grundlage für die bundesweite Nutzung des Online-Dienstes bildet die „Verwaltungs-
vereinbarungVerwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Digitalen Antragsassistenten
‚Aufenthaltstitel ($ 24 AufenthG)‘“.

Warum hat Brandenburg den Online-Dienst entwickelt?

Brandenburg, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK), hat mit
dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat die Federführung
für das.OZG-Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ inne. In diesem Themenfeld sind u.a. die
Verwaltungsleistungen der Ausländerbehörden, darunter die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“,
enthalten, zu der auch humanitäre Aufenthaltstitel gehören.

Anlässlich des Krieges in der Ukraine und der damit zusammenhängen Fluchtbewegungen nach
Deutschland wurde beschlossen, derdie Beantragung von
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