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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Zusatzblatt A zum Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ Aufenthaltstitel zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens aufgrund des § 16d des Aufenthaltsgesetzes Zutreffendes bitte ankreuzen. Bei der Beschäftigung im Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ handelt es sich um eine Beschäftigung als Fachkraft, die während oder zu einer Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ausgeübt wird. → Bitte Nummern 1, 2 und 5 ausfüllen. eine betriebliche Qualifizierung, die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens erforderlich ist.→ → Bitte Nummern 1, 3 und 5 ausfüllen. eine Beschäftigung, die neben einer Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ausgeübt wird. → Bitte Nummern 1 und 4 ausfüllen. 1. Angaben zum Anerkennungsverfahren (bitte immer ausfüllen) Die für die berufliche Anerkennung zuständige Stelle ist _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ (Name und Anschrift der zuständigen Anerkennungsbehörde) Bei der zuständigen Anerkennungsbehörde wurde ein Antrag gestellt auf Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikationmit einer inländischen Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle hat festgestellt, dass wesentliche Unterschiede im Vergleich zu einer inländischen Berufsqualifikation bestehen. schwerpunktmäßig Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis fehlen. oder auf Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis (bei reglementierten Berufen). Hat die zuständige Anerkennungsstelle festgestellt, dass Ausgleichsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen (z. B. Sprachkenntnisse) erforderlich sind?                Ja          Nein
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Bitte fügen Sie den Bescheid der zuständigen Anerkennungsbehörde bei. Falls bekannt: Kann nach Einschätzung der Anerkennungsbehörde die vollständige Anerkennung nach erfolgreichem Abschluss der vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahme/n erlangt werden? Ja         Nein Bitte fügen Sie eine entsprechende Erklärung der zuständigen Stelle bei, falls diese vorliegt. 2. Beschäftigung als Fachkraft während des Anerkennungsverfahrens Als Arbeitgeber verpflichte ich mich durch den Arbeitsvertrag, den Ausgleich der von der Anerkennungsbehörde festgestellten Unterschiede innerhalb von 18 Monaten, längstens innerhalb von zwei Jahren zu ermöglichen. Der Ausgleich der festgestellten Unterschiede ist wie folgt vorgesehen (ggf. auf gesondertem Blatt): Zur Erläuterung können Sie alternativ einen Weiterbildungsplan beifügen. Aus dem Weiterbildungsplan muss hervorgehen, in welcher Form, auf welche Art und Weise und/ oder mit welchen Methoden die im Bescheid der zuständigen Stelle aufgelisteten Unterschiede ausgeglichen werden sollen. 3. Betriebliche Qualifizierungsmaßnahme Es handelt sich um eine überwiegend betriebliche Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens (mehr als die Hälfte der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt im Rahmen einer Beschäftigung in einem Betrieb): Bitte fügen Sie einen Weiterbildungsplan für die Qualifizierungsmaßnahme bei (zum Weiterbildungsplan siehe Erläuterungen unter Nummer 2). 4. Beschäftigung, die zusätzlich zu einer Qualifizierungsmaßnahme ausgeübt wird Beschäftigung dauert bis zu 10 Stunden pro Woche. Beschäftigung dauert mehr als 10 Stunden pro Woche und zwischen der Beschäftigung während des Anerkennungsverfahrens und der späteren Beschäftigung nach Erlangung der vollständigen Anerkennung besteht aus den folgenden Gründen ein berufsfachlicher Zusammenhang:
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Verbindliches Arbeitsplatzangebot für die Zeit nach Erlangung der vollständigen Anerkennung: Als Arbeitgeber biete ich der ausländischen Arbeitnehmerin/dem ausländischen Arbeitnehmer für die Zeit nach Erlangung der vollständigen Anerkennung verbindlich einen Arbeitsplatz an. Bitte füllen Sie für dieses Arbeitsplatzangebot eine separate Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis aus. Für die Qualifizierungsmaßnahme fügen Sie bitte einen Weiterbildungsplan bei (zum Weiterbildungsplan siehe Erläuterungen unter Nummer 2). oder: Ein anderer Arbeitgeber bietet der ausländischen Arbeitnehmerin/dem ausländischen Arbeitnehmer für die Zeit nach Erlangung der vollständigen Anerkennung verbindlich einen Arbeitsplatz an. Bitte fügen Sie für dieses Arbeitsplatzangebot eine separate Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis des anderen Arbeitgebers/der anderen Arbeitgeberin oder entsprechende Nachweise, aus denen sich Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen ergeben, bei. Für die Qualifizierungsmaßnahme fügen Sie bitte einen Weiterbildungsplan bei. 5. Sprachkenntnisse Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer verfügt über zertifizierte deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1                     B1                    C1 A2                     B2                    C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (wenn vorhanden, Nachweis bitte beifügen). Oder Niveau nicht bekannt/es liegt kein Sprachzertifikat zu Deutschkenntnissen vor. Die Qualifizierungsmaßnahme oder Tätigkeit kann mit den vorhandenen deutschen Sprachkenntnissen ausgeübt werden, weil (bitte Gründe erläutern; ggf. werden weitere Nachweise zur Glaubhaftmachung verlangt): ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer wird begleitend zu der Beschäftigung weitere deutsche Sprachkenntnisse erwerben. Die Richtigkeit der Angaben wird durch Datum und Unterschrift bestätigt. Ort, Datum                                    Unterschrift
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