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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Zusatzblatt Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren gemäß § 81a Abs. 3 Nr. 6, Abs. 4 AufenthG i. V. m. § 31 Abs. 4 AufenthV (Familiennachzug) Die für Frau/Herrn _______________        Name_______________ Vorname geboren am     _______________       in   _______________ Staatsangehörigkeit: _______________ AZR- Az.: _______________ erteilte Vorabzustimmung vom_______________(Datum) umfasst auch die Einreise zum Zwecke des Familiennachzugs für die nachfolgenden Personen, soweit die Visumanträge im zeitlichen Zusammenhang mit dem Visumantrag der/des im Betreff genannten Ausländerin/Ausländers gestellt werden. Der Lebensunterhalt einschließlich ausreichendem Krankenversicherungsschutz ab Einreise wird als gesichert betrachtet. Ausländerrechtliche Bedenken gegen die Einreise bestehen nicht. Für den Fall der nicht gleichzeitigen Einreise soll die Gültigkeit des Visums/der Visa der nachfolgend aufgeführten Person/en dem Ablaufdatum des Visums der/des im Betreff genannten Ausländerin/Ausländers entsprechen. Ehegatte/Lebenspartner: _________________________________________ geboren am ________________          in __________ Rechtsgrundlage der Erteilung:                    §§ 29, 30 AufenthG Hinweis gemäß § 4a Abs. 3 AufenthG:               Erwerbstätigkeit erlaubt. Kind: _________________________________________ geboren am ________________          in __________
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Rechtsgrundlage der Erteilung:                        §§ 29, 32 AufenthG Hinweis gemäß § 4a Abs. 3 AufenthG:                   Erwerbstätigkeit erlaubt. Kind: _________________________________________ geboren am ________________            in __________ Rechtsgrundlage der Erteilung:                        §§ 29, 32 AufenthG Hinweis gemäß § 4a Abs. 3 AufenthG:                   Erwerbstätigkeit erlaubt. Die Prüfung erfolgte auf der Basis der nachfolgenden und in Kopie beigefügten Urkunden:    ggf. Heiratsurkunde    ggf. Geburtsurkunde/n des Kindes / der Kinder    ggf. Namensänderungsurkunde    soweit erforderlich Nachweis der Sprachkompetenz Die Originale dieser Urkunden sind im Termin zur Visumantragstellung zusammen mit einer 1 Kopie dieser Vorabzustimmung bei der Visastelle vorzulegen. Die Vorabzustimmung ergeht vorbehaltlich der Bewertung der Echtheit und inhaltlichen Richtig- keit der vorstehend genannten Personenstandsurkunden durch die deutsche Auslandsvertre- tung. Im Einzelfall kann in bestimmten Staaten eine kostenpflichtige Überprüfung der Personen- standsurkunden erforderlich sein. Des Weiteren erfolgt die Vorabzustimmung unter dem Vorbehalt folgender gesetzlicher Voraus- setzungen: -   Erfüllung der Passpflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG) -   Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG) -   Nichtvorliegen von Versagungsgründen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2, § 11 AufenthG) oder Sicherheitsbedenken im Rahmen der Prüfung nach §§ 72a und 73 AufenthG -   Nachweis der Deutschkenntnisse (A1) des Ehegatten/Lebenspartners, soweit keiner der Ausnahmetatbestände des § 30 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AufenthG gegeben ist. -   Erfüllung der familienrechtlichen Voraussetzungen
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2 Diese Vorabzustimmung ist ab Ausstellung drei Monate gültig. Die Entscheidung über den von dem/den vorstehenden Familienmitglied/ern zu stellenden Visumantrag obliegt der zuständigen Auslandsvertretung (§ 71 Abs. 2 AufenthG). Erteilt von: _________________________________(Bearbeitername, Behörde, Kontaktdaten) Datum, Unterschrift & Siegel Fußnoten: 1 Wird die Vorabzustimmung im Einzelfall nicht über das AZR-Registerportal übermittelt, ist statt einer Kopie das Original vorzulegen. 2 Die Vorabzustimmung hat grundsätzlich eine Gültigkeit von drei Monaten. Im Einzelfall (z. B. wenn die Ausländerbehörde bei Personenstandsurkunden aus Staaten, in denen ein Legalisationsverfahren nicht möglich ist, eine kostenpflichtige Überprüfung für erforderlich hält) kann eine längere Gültigkeitsdauer bestimmt werden (vgl. Nr. 81a.3.6.1 der Anwendungshinweise zum FEG).
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