Antrag SNE Werbeträger

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Werbeträger

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Antragsteller/Firmenstempel                                                                                   Datum: ………………….. (bitte vollständig ausfüllen) …………………………………………………………………………                                                      …………………………………………………………………………. (Firma oder Name und Vorname)                                                     (Telefonnummer) …………………………………………………………………………                                                      …………………………………………………………………………. (Strasse und HNr.)                                                                (Telefaxnummer) …………………………………………………………………………                                                      ………………………………………………………….……………… (PLZ / Ort)                                                                       (GeschäftsführerIn/AnsprechpartnerIn) …………………………………………………………………………                                                      ………………………………………………………….……………… (E-Mail) Landeshauptstadt Saarbrücken                                                    (0 68 1) 905-3584 - Herr Breit - Ordnungsamt -                                                                 (0 68 1) 905-3531 - Herr Hussinger Großherzog-Friedrich-Str. 111                                                  (0 68 1) 905-3581 ordnungsamt@saarbruecken.de 66121 Saarbrücken Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Werbeträgern auf öffentlichen Verkehrsflächen der Landeshauptstadt Saarbrücken § 3 Abs. 3 Nr. 2 LEITLINIEN ZUR GESTALTUNG DER GEWERBLICHEN AKTIVITÄTEN IM ÖFFENTLICHEN RAUM DES KERNBEREICHS DER SAARBRÜCKER INNENSTADT in der z. Zt. gültigen Fassung Mobile Werbeträger • Werbetafeln oder ähnliche Anlagen im öffentlichen Raum sind nur in einem 0,8 m breiten Streifen entlang der Hauswand zulässig. Es darf pro Gebäudeeinheit jeweils eine solche Anlage aufgestellt werden, die nach Geschäftsschluss aus dem öffentlichen Raum zu entfernen ist. • Werbetafeln von Gastronomiebetrieben zur Anpreisung von Tagesangeboten und dergleichen sind auch außerhalb des 0,80m breiten Streifen im räumlichen Bezug zur Nutzungseinheit zulässig, wenn sie abgesehen vom Betreiberlogo und/ oder einer Fremdwerbung (z.B. Getränkehersteller) werbefrei ist. Hierbei muss sich die Fremdwerbung in ihrer Größe deutlich unterordnen. Auch diese sind nach Geschäftsschluss aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Hiermit beantrage ich die Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von ......1...... Stück Werbeträgern bestehend aus ........................................................................................................................... mit insgesamt aufgerundet ............ m² Werbefläche, vor dem / meinem Ladenlokal ........................................................................................................................... in der Fußgängerzone .................................................., vor Anwesen HNr................ Es ist beabsichtigt den/die Werbeträger unmittelbar an meiner Schaufenster-, bzw. Hausfront aufzustellen. Die Ausnahmegenehmigung soll für den Zeitraum von .................... bis ...................... gelten (mind. 1 Monat / max. 12 Monate). Die Sondernutzungserlaubnis kann nicht rückwirkend erteilt werden. Ordnungsamt Großherzog-Friedrich-Straße 111 66121 Saarbrücken …………………………………………………………………..………… Unterschrift
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