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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zielvereinabrungen in Verbindung mit Prämienzahlungen 2023

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I) Geschäftspolitische Ziele SGB II




Ziel                                                Messgröße                                                   Zielwert 2022


Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit    Integrationsquote (gesamt)


                                                    Integrationsquote der Frauen


                                                    Integrationsquote der Männer




Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug         Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden




II) Monitoring zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit


Die Kennzahl "Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung)" wird in
ihrem Verlauf und im Vergleich zum Vorjahr im Rahmen eines Monitorings beobachtet.



III) Lokale Ziele


Lokales Ziel zu                                     Beschreibung




Vereinbarungen zu den Zielwerten und zum Zielnachhalteprozess
Die Zielvereinbarung wird auf Basis der Ende 2021 geplanten Zielwerte abgeschlossen. Neben der SARS-CoV-2-
Pandemie bringen auch die Auswirkungen des Ukrainekrieges derzeit noch große Unsicherheiten mit sich – seit Juni
können geflüchtete Menschen aus der Ukraine die Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Die weiteren
noch nicht absehbaren Entwicklungen werden bei den Zielerreichungsdialogen auf allen Ebenen gemeinsam bewertet
und gewürdigt.

Durch § 48b Abs. 1 S.1 Nr. 2 SGB II wird der Zielvereinbarungsprozess in der Grundsicherung institutionalisiert. Der
Stand der Zielerreichung des Jobcenters wird in regelmäßigen Gesprächen zwischen der Agentur für Arbeit und dem
Geschäftsführer/der Geschäftsführerin des Jobcenters erörtert; sofern notwendig werden Steuerungsmaßnahmen
vereinbart und nachgehalten. Dazu wird ein Berichtsformat von der Bundesagentur für Arbeit (Managementbericht) zur
Verfügung gestellt. Die Jobcenter kommentieren darin die Zielerreichung und bewerten die Umsetzung der lokalen
Planungsdokumente sowie der Maßnahmevereinbarungen.
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Die Zielvereinbarung wird auf Basis der Ende 2021 geplanten Zielwerte abgeschlossen. Neben der SARS-CoV-2-
Pandemie bringen auch die Auswirkungen des Ukrainekrieges derzeit noch große Unsicherheiten mit sich – seit Juni
I) Geschäftspolitische Ziele SGB II
können geflüchtete Menschen aus der Ukraine die Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Die weiteren
noch nicht absehbaren Entwicklungen werden bei den Zielerreichungsdialogen auf allen Ebenen gemeinsam bewertet
und gewürdigt.

Ziel                                           Messgröße
Durch § 48b Abs. 1 S.1 Nr. 2 SGB II wird der Zielvereinbarungsprozess                                  Zielwert 2022
                                                                      in der Grundsicherung institutionalisiert. Der
Stand der Zielerreichung des Jobcenters wird in regelmäßigen Gesprächen zwischen der Agentur für Arbeit und dem
Geschäftsführer/der Geschäftsführerin des Jobcenters erörtert; sofern notwendig werden Steuerungsmaßnahmen
vereinbart und nachgehalten. Dazu wird ein Berichtsformat von der Bundesagentur für Arbeit (Managementbericht) zur
Verfügung gestellt. Die Jobcenter kommentieren darin die Zielerreichung und bewerten die Umsetzung der lokalen
Planungsdokumente sowie der Maßnahmevereinbarungen.
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