Zielvereinbarung 2016

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

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Zielvereinbarung

zwischen dem

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration

des Landes Sachsen-Anhalt

vertreten durch Frau Staatssekretärin Susi Möbbeck

und dem
Landkreis Harz
vertreten durch den Landrat Herrn Martin Skiebe

zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für

Arbeitsuchende

als zugelassener kommunaler Träger
im Land Sachsen-Anhalt
im Jahr 2016
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Inhalt
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ll. Rahmenbedingungen ..........u..2u220002000nsennnnnnnnnnsennnennnnnnnnannnennennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnn 4
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$ 1 Verpflichtung der Vereinbarungspartner .........uuuueceanesnennennenennnnnennnnnnnnnnennnennnennn 6
$ 2 Haushaltsmittel, ökonomische Eckwerte und gesetzliche Neuregelungen ............... 6
$ 3 Ziele, Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen.........unenneneneenneneennnnnn 6
1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit.................22u222422200200unnennneennenennennnennneenaennennnennn 6
2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ..........uuunuuucaaaenaneeenneeennennn 7
3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug .................0002202 nenn 7
4. Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit ....................... 7
8. Landesepezifisähe Ziele sum nun we una Behanann nannnnn aunn ue mnaanen n 7

8 4 Dialoge Zur Zielerreichung .......uneu0000 0000000 u00000nu00 00000000 Brunn Han00 Annan nanann nme ann un 8
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Gemäß $ 48b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB Il) schließt
das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

mit dem Landkreis Harz
zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende
hinsichtlich der Leistungserbringung durch die zugelassenen kommunalen Träger

für das Jahr 2016 folgende

Zielvereinbarung

l. Grundsätze

Die Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, die Erhaltung, Verbesserung oder
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie die Unabhängigkeit von staatlichen
Hilfeleistungen sind die zentralen Anliegen des SGB Il. Diese Zielvereinbarung ist deshalb
darauf ausgerichtet, möglichst viele Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde
Erwerbstätigkeit einzugliedern und die Hilfebedürftigkeit insgesamt zu vermindern.
Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Vermeidung und Verringerung der

Langzeitarbeitslosigkeit gelegt.

Die Überwindung von Hilfebedürftigkeit setzt im Regelfall eine existenzsichernde
Erwerbstätigkeit voraus. Die Anstrengungen der Beteiligten sind daher in erster Linie
hierauf auszurichten. Die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten und der mit
ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ist neben der Verfügbarkeit von
Arbeitsplätzen die entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Leistungserbringung
der Träger. Darüber hinaus soll bereits das Entstehen von Hilfebedürftigkeit vermieden

und Hilfebedürftigkeit verkürzt und vermindert werden.

Diejenigen Leistungsberechtigten, die nicht unmittelbar in Erwerbstätigkeit vermittelt
werden können, sollen Leistungen erhalten, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

ermöglichen und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern.

Die Integration in das Erwerbsleben ist eine der vordringlichsten Maßnahmen zur
Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behinderten-
rechtskonvention. Daher ist es wichtig, Belange von Menschen mit Behinderungen zu

erkennen, sie fachkundig zu beraten und zu vermitteln.
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ll. Rahmenbedingungen

Auf Bundesebene:

Die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende
stellen sich für das Jahr 2016 gemäß Herbstprojektion der Bundesregierung sowie der
IAB-Prognose 2015/2016 wie folgt dar.

Die Bundesregierung geht von einem Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 1,7 %
im Jahr 2015 und um 1,8 % im Jahr 2016 aus. Das IAB geht von einem Anstieg um 1,8 %
sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 aus.

Die deutsche Wirtschaft wächst weiter und befindet sich trotz der gedämpften
weltwirtschaftlichen Perspektiven auf einem guten Weg. Dazu trägt vor allem die positive
Entwicklung der Beschäftigung verbunden mit steigenden Einkommen bei. Zentraler
Tragpfeiler der positiven Entwicklung sind die privaten Konsumausgaben. Auch aus Sicht
des IAB senden die wirtschaftlichen Frühindikatoren trotz bestehender Risiken
überwiegend günstige Signale. Die große Herausforderung für Deutschland ist die

Flüchtlingsmigration aus den Krisengebieten.

Der Arbeitsmarkt ist in einer insgesamt guten Situation und die positiven Trends setzen
sich hier kräftig fort. Beschäftigung und Einkommen sowie insbesondere die
Erwerbstätigkeit werden weiter steigen. Das IAB sieht den Arbeitsmarkt auch für eine
kritische Phase infolge der aktuell hohen Flüchtlingsmigration gut gerüstet.

Das IAB prognostiziert für 2016 eine Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen um 250.000
auf 43,2 Mio. (+ 0,6 %). Die Bundesregierung geht in ihrer Herbstprojektion von einem
Anstieg der Erwerbstätigen um 271.000 auf 43,3 Mio. (ebenfalls + 0,6 %) aus.

Trotz der insgesamt erwarteten günstigen konjunkturellen Entwicklung, wird aufgrund der
besonderen Situation infolge der hohen Zuwanderungszahlen perspektivisch mit einem
leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit gerechnet. Die Arbeitslosigkeit wird nach Schätzung
des IAB im Jahresdurchschnitt 2015 um 100.000 auf 2,80 Mio sinken. Für das Jahr 2016
geht das IAB von einer jahresdurchschnittlichen Steigerung um 70.000 auf 2,87 Mio.
Personen aus. Dieser Anstieg der Zahl der Arbeitslosen im Jahr 2016 wird nach
Einschätzung des IAB voraussichtlich im SGB II höher ausfallen (60.000) als im SGB Ill
(10.000). Dies entspricht einer Steigerung um 3,3 % im SGB II und um 1,0 % im SGB Ill.
Das IAB führt dazu aus, dass die Arbeitslosigkeit im Bereich des SGB Il weniger
konjunkturell getrieben sei. Zudem geht das IAB davon aus, dass mehr als 2/3 der in 2016
arbeitslos gemeldeten Flüchtlinge im Rechtskreis des SGB Il betreut werden.
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Die Bundesregierung geht von ebenfalls 2,80 Mio. Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt
2015 aus. Für 2016 erwartet sie einen Anstieg um 60.000 Personen auf 2,86 Mio.

Arbeitslose.

Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB Il geht das IAB für das Jahr 2015
von einem jahresdurchschnittlichen Bestand von 4,38 Mio. aus. Für das Jahr 2016
erwartet das IAB einen Anstieg um 190.000 Personen (+4,4 %) auf einen
jahresdurchschnittlichen Bestand von 4,57 Mio. erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Auf Landesebene:

In Sachsen-Anhalt stellt sich die Arbeitsmarktentwicklung der letzten beiden Jahre wie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

folgt dar:

Dezember 2014 Dezember 2015
Arbeitslose SGB Il 88.488 88.053
Arbeitslose SGB Ill 30.621 27.229
Arbeitslose insgesamt 119.109 115.282
Arbeitslosenquote SGB Il 76% 7,1%
Arbeitslosenquote SGB Ill 2,7% 2,4%
Arbeitslosenquote 10,3 % 10,2%
insgesamt
offene

sozialversicherungspflichtige | 11.364 12.097

Arbeitsstellen
Bedarfsgemeinschaften 155.814 146.365

eLb 199.173 186.391
nEf 67.077 64.761
Alleinerziehende 26.532 25.669

Entgegen dem Bundestrend ist 2016 mit einer Stagnation der Arbeitslosigkeit in Sachsen-
Anhalt zu rechnen. Der Anstieg der Zahl der eLb soll hingegen mit 0,4 % deutlich geringer

 

 

ausfallen als auf Bundesebene.
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Finanzielle Rahmenbedingungen:

Die finanziellen Rahmenbedingungen stellen sich wie folgt dar: Der Ansatz für den
Eingliederungstitel 2016 auf Bundesebene beläuft sich auf rund 3,90 Mrd. €, der für die
Verwaltungskosten auf rund 4,04 Mrd. €.

Ill. Vereinbarungen

$ 1 Verpflichtung der Vereinbarungspartner

(1) Das Land Sachsen-Anhalt und der Landkreis Harz setzen sich dafür ein, dass die in &
3 zu den landesweiten Zielen für die zugelassenen kommunalen Träger vereinbarten
Zielaussagen erreicht werden. Die Maßnahmen zur Zielerreichung erfolgen

wirkungsorientiert und wirtschaftlich.

(2) Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
schließt zu diesem Zweck gem. $ 48b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB Il Zielvereinbarungen mit

den zugelassenen kommunalen Trägern, hier dem Landkreis Harz ab.

$ 2 Haushaltsmittel, ökonomische Eckwerte und gesetzliche Neuregelungen

(1) Für den Landkreis Harz sind im Jahr 2016 folgende Haushaltsansätze vorgesehen
1. für Verwaltungs- und Sachkosten 18.727.313,-Euro

2. für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 14.534.800,-Euro
(2) Die Auswirkungen von gesetzlichen Neuregelungen im Leistungsrecht werden
berücksichtigt.
$ 3 Ziele, Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen
(1) Das Land Sachsen-Anhalt und der Landkreis Harz vereinbaren sich zu folgenden

Zielen:

1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt
unabhängig von der Grundsicherung nach SGB Il aus eigenen Mitteln und Kräften
bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird.

Für die Nachhaltung der Erreichung dieses Ziels wird im Vergleich zum Vorjahr die
Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen eines

Monitorings beobachtet.
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Stärker als bisher soll im Monitoring der Einfluss der Qualität der Integrationen auf
die Entwicklung der Hilfebedürftigkeit betrachtet werden. Hierzu werden die
Nachhaltigkeit der Integrationen und bedarfsdeckende Integrationen beobachtet.
Darüber hinaus wird besonderes Augenmerk auf die Integrationsquote der
Langzeitleistungsbezieher sowie auf die Zahl der Langzeitleistungsbezieher
gelegt, die seit vier Jahren oder länger als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im

Hilfebezug sind.

2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Dies soll vor
allem durch die Erhöhung der Zahl der Integrationen in Erwerbstätigkeit erfolgen.

Zielindikator ist die Integrationsquote.

Das Ziel ist im Jahr 2016 erreicht, wenn sich die Integrationsquote im Landkreis
Harz um insgesamt -0,4% im Vergleich zum Vorjahr verringert.

3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Ziel ist die Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug. Der
Prävention und der Beendigung des Langzeitleistungsbezugs soll deshalb
weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit zukommen. Damit wird zugleich ein Beitrag
zum generellen Ziel des SGB Il geleistet werden, die Dauer des Hilfebezugs zu
verkürzen, die Entstehung von Langzeitleistungsbezug zu verhindern und die
sozialen Teilhabechancen sowie die Beschäftigungsfähigkeit auch für

marktbenachteiligte Leistungsberechtigte zu verbessern.

Das Ziel ist im Jahr 2016 erreicht, wenn der durchschnittliiche Bestand an
Langzeitleistungsbeziehern im Landkreis Harz gegenüber dem Vorjahr um

insgesamt -5,0% sinkt.

4. Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit

Der Integration von Alleinerziehenden in Erwerbstätigkeit soll besondere
Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dazu soll im Jahr 2016 die Ergänzungsgröße
„Integrationsquote der Alleinerziehenden“ nach $ 5 Abs. 2 Nr. 4 Kennzahlen-VO
im Vergleich zum Vorjahr in ihrem Verlauf beobachtet, gesteigert und an die

allgemeine Integrationsquote angenähert werden.
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5. Landesspezifische Ziele
Im Land Sachsen-Anhalt wurden bereits im Jahr 2014 gemeinsam mit den sechs
zugelassenen kommunalen Trägern zwei Landesziele entwickelt. Es wurde

vereinbart, diese Ziele auch im Jahr 2016 beizubehalten.

Die beiden Ziele lauten:
1. Verringerung der Zahl der jungen Erwachsenen zwischen 25 und 35 Jahren ohne
Berufsabschluss.
2. Erhöhung der Anzahl der Abgänge aus dem Bestand an schwerbehinderten

Menschen.

Neben einem qualitativ hochwertigen Monitoring für die Erreichung und Nachhaltung
dieser Ziele wird ein für das Landesziel 1 entwickeltes Berichtsformat fortgeführt. Für das
Landesziel 2 sollen entsprechende Messkriterien entwickelt werden. Hinsichtlich der
Zielindikatoren und der jeweils zu berücksichtigenden Ergänzungsgrößen findet die
Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach $ 48a des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch vom 12.08.2010 (BGBl. IS. 1152) Anwendung.

$ 4 Dialoge zur Zielerreichung

(1) Das Land Sachsen-Anhalt und der Landkreis Harz führen in vertrauensvoller
Zusammenarbeit unterjährig in regelmäßigen Abständen - mindestens jedoch zweimal
jährlich - direkte Dialoge zur Entwicklung in den Zielindikatoren. Der im Frühjahr 2017
vorgesehene Dialog wird zu den Gesamtergebnissen der Zielsteuerung 2016 geführt, die

auf Basis von Daten ohne Wartezeit ermittelt werden.

(2) Unterjährige Abweichungen von den in & 2 festgelegten Haushaltsmitteln und den
gesamtwirtschaftlichen Eckwerten werden bei der Beurteilung der Zielerreichung ebenso
berücksichtigt wie konjunkturelle und strukturelle Besonderheiten. Insbesondere die aus
den Herausforderungen durch Zuwanderung, Flucht und Asyl resultierenden Fakten
werden bei der Betrachtung der tatsächlichen Entwicklung im Rahmen der

Zielnachhaltung angemessen berücksichtigt.
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Für das Land Sachsen-Anhalt

Susi Möbbeck
Staatssekretärin

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Für den Landkreis Harz

Martin Skiebe
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Halberstadt den 11. &. l01G
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