Zielvereinbarung 2017

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

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Zielvereinbarung
zwischen dem

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration

des Landes Sachsen-Anhalt

vertreten durch Frau Staatssekretärin Susi Möbbeck

und dem
Landkreis Harz
vertreten durch den Landrat Herrn Martin Skiebe

zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für

Arbeitsuchende

als zugelassener kommunaler Träger
im Land Sachsen-Anhalt
im Jahr 2017
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Inhalt
EEE nennen een een er 3
ı. Bahmeanbedingunigen......n:nnsaiumuuue 4
Ill. Vereinbarungen. 6
8 1 Verpflichtung der Vereinbarungspartner........unssensensenesnesnnnnnnnnnnennennonsnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnen 6
& 2 Haushaltsmittel, ökonomische Eckwerte und gesetzliche Neuregelungen... ...- 6
83 Ziele, Zielindikatsren Ind. ErgärzungsgrößeN „..usuneunenrannsumnnnsenmun nennen 6
1. Verfingerung'der Hilfebedürftigkeit 5... us 7
2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit..........uunnseeseeesennnnnnnnnnnnnnennnnnnennnn 7
3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug............urerrerensersennonnensnnnnnnnenennnnnennnn 7
4. Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit ..........u mr... 8
5. LEndassBszisehE Fi een nennen me 8

8 4 Dialöge'zur Zielerreichung... unnneeueneenenneiunen 8
2

Gemäß 8 48b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB Il) schließt
das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

mit dem Landkreis Harz
zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende
hinsichtlich der Leistungserbringung durch die zugelassenen kommunalen Träger

für das Jahr 2017 folgende

Zielvereinbarung

I. Grundsätze

Die Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, die Erhaltung, Verbesserung oder
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie die Unabhängigkeit von staatlichen Hilfe-
leistungen sind die zentralen Anliegen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB Il).
Diese Zielvereinbarung ist deshalb darauf ausgerichtet, möglichst viele Leistungsberech-
tigte dauerhaft in existenzsichernde Erwerbstätigkeit einzugliedern und die Hilfebedürftig-
keit insgesamt zu vermindern. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Vermeidung
und Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit gelegt. Die Gleichstellung von Frauen und
Männern am Arbeitsmarkt ist als Querschnittsaufgabe durchgängig zu berücksichtigen.

Die Überwindung von Hilfebedürftigkeit setzt im Regelfall eine existenzsichernde Erwerbs-
tätigkeit voraus. Die Anstrengungen der Beteiligten sind daher in erster Linie hierauf aus-
zurichten. Hierbei fördern sie verstärkt auch Frauen in Bedarfsgemeinschaften mit Kin-
dern und nehmen deren berufliche Integration stärker in den Fokus. Die Eigenverantwor-
tung der Leistungsberechtigten und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen ist neben der Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen die entscheidende Vorausset-
zung für die erfolgreiche Leistungserbringung der Träger. Darüber hinaus soll bereits das
Entstehen von Hilfebedürftigkeit vermieden und Hilfebedürftigkeit verkürzt und vermindert
werden. Diejenigen Leistungsberechtigten, die nicht unmittelbar in Erwerbstätigkeit vermit-
teit werden können, sollen Leistungen erhalten, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
ermöglichen und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern.

Die Integration in das Erwerbsleben ist eine der vordringlichsten Maßnahmen zur Förde-
rung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behinderten-
rechtskonvention. Daher ist es wichtig, Belange von Menschen mit Behinderungen zu er-
kennen, sie fachkundig zu beraten und zu vermitteln.
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ll. Rahmenbedingungen
Bundesebene:

Die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des SGB Il stellen sich für
das Jahr 2017 gemäß Herbstprojektion der Bundesregierung sowie der Prognose des In-
stituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (lAB) wie folgt dar.

Die Bundesregierung geht von einem Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 1,8 %
im Jahr 2016 und um 1,4 % im Jahr 2017 aus. Die Prognosen des IAB sind nahezu iden-
tisch (Anstieg 2016: 1,8 % und 2017: 1,3 %).

Die deutsche Wirtschaft wächst weiter und befindet sich trotz der gedämpften internatio-
nalen Perspektiven auf einem guten Weg. Dazu tragen vor allem die steigende Beschäfti-
gung sowie das nach wie vor starke Niveau der privaten Konsumausgaben bei. Auch aus
Sicht des IAB senden die wirtschaftlichen Frühindikatoren trotz bestehender weltwirt-
schaftlicher Risiken überwiegend günstige Signale. Die große Herausforderung für

Deutschland ist die Flüchtlingsmigration aus den Krisengebieten.

Der Arbeitsmarkt ist in einer insgesamt robusten Situation. Das IAB sieht den Arbeits-
markt daher auch für die fortdauernde Herausforderung der Flüchtlingsmigration gut ge-

rüstet,

Das lAB prognostiziert für 2017 eine Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen um 480.000
auf 44,03 Mio. Die Bundesregierung geht in ihrer Herbstprojektion parallel von knapp 44
Mio. Erwerbstätigen im Jahr 2017 aus (Anstieg um 420.000 Erwerbstätige).

Wegen der insgesamt erwarteten günstigen konjunkturellen Entwicklung wird trotz der
besonderen Situation infolge der hohen Zuwanderungszahlen perspektivisch mit einem
leichten Sinken der Arbeitslosigkeit gerechnet. Die Arbeitslosigkeit wird nach Schätzung
des IAB im Jahresdurchschnitt 2016 um 105.000 auf 2,69 Mio. sinken. Für das Jahr 2017
geht das IAB von einer jahresdurchschnittlichen Senkung um 72.000 auf 2,62 Mio. Perso-
nen aus. Für die Entwicklungen in den Rechtskreisen berücksichtigt das IAB, dass die
Arbeitslosigkeit im SGB Ill bereits relativ gering ist. Ferner werden ab dem 1. Januar 2017
Parallelbezieher, die neben Arbeitslosengeld aus dem Versicherungssystem auch Arbeits-
losengeld II erhalten, vermittlerisch von der Agentur für Arbeit betreut. Unter anderem wird
daher im SGB Ill insgesamt mit einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit (8.000) ge-
rechnet. Für das SGB Il geht das IAB von einem Absinken der Zahl der Arbeitslosen im
Jahr 2017 aus (-80.000). Hierbei hat das IAB die vermehrten Arbeitslosmeldungen von
Flüchtlingen berücksichtigt, die nach Durchlaufen des Asylverfahrens im SGB Il registriert

werden.
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Die Bundesregierung geht für das Jahr 2017 von einem Absinken der Anzahl der Arbeits-
losen im Jahresdurchschnitt um 30.000 Personen auf 2,66 Mio. Arbeitslose aus.

Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB Il erwartet das IAB für das Jahr
2017 einen Anstieg um 130.000 Personen (3%) auf einen jahresdurchschnittlichen Be-

stand von 4,44 Mio. erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Landesebene:

In Sachsen-Anhalt stellt sich die Arbeitsmarktentwicklung der letzten beiden Jahre wie

I Tonnen [arena

Arbeitslosenquote 99% 90%

folgt dar:

  
 

 

   
 

  
    

  

insgesamt

  
 
  

offene sozialversicherungs-
pflichtige Arbeitsstellen

 
 
  

    

 

Bedarfsgemeinschaften 147.145 141.805

eLb /ELB ab 2016 184.912 179.930
nEf /NEF ab 2016 57.384 58.056
Alleinerziehende 25.723 24.512

Das Absinken des Bestandes der Arbeitslosen insgesamt setzt sich im Jahr 2017 fort.

   

 
  

 

Für den April sind in Sachsen-Anhalt 98.817 Arbeitslose (Arbeitslosenquote von 8,6 %)
insgesamt zu verzeichnen, davon 71.457 im Bereich des SGB Il.

Dabei gibt es in Sachsen-Anhalt starke regionale Unterschiede bei der Arbeitslosenquote.
Sie reichen bei den niedrigsten Arbeitslosenquoten von 6,1 % (Börde) und 6,5 % (Harz)
bis zu den höchsten Arbeitsiosenquoten von 11,4 % (Mansfeld-Südharz) und 10,2 %
(Stendal).
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Finanzielle Rahmenbedingungen:

Die finanziellen Rahmenbedingungen stellen sich wie folgt dar: Der Ansatz für den Ein-
gliederungstitel 2017 auf Bundesebene beläuft sich auf rund 4,44 Mrd. Euro, der für die
Verwaltungskosten auf ebenfalls rund 4,44 Mrd. Euro (Bundeshaushaltsgesetz 2017 vom
20.Dezember 2016 BGBi. I S. 3016).

Il. Vereinbarungen

& 1 Verpflichtung der Vereinbarungspartner

(1) Das Land Sachsen-Anhalt und der Landkreis Harz setzen sich dafür ein, dass die in &
3 zu den landesweiten Zielen für die zugelassenen kommunalen Träger vereinbarten
Zielaussagen erreicht werden. Die Maßnahmen zur Zielerreichung erfolgen wirkungsori-

entiert und wirtschaftlich.

(2) Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
schließt zu diesem Zweck gem. & 48b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB Il Zielvereinbarungen mit

den zugelassenen kommunalen Trägern, hier dem Landkreis Harz ab.

& 2 Haushaltsmittel, ökonomische Eckwerte und gesetzliche Neuregelungen

(1) Für den Landkreis Harz sind im Jahr 2017 folgende Haushaltsansätze vorgese-
hen

1. für Verwaltungs- und Sachkosten ca. 17.830.143,-Euro
2. für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ca. 13.106.121,-Euro
(2) Die Auswirkungen von gesetzlichen Neuregelungen im Leistungsrecht werden berück-
sichtigt.
8 3 Ziele, Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen
(1) Das Land Sachsen-Anhalt und der Landkreis Harz vereinbaren sich zu folgenden Zie-

len:

1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt unab-
hängig von der Grundsicherung nach SGB Il aus eigenen Mitteln und Kräften be-
streiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird.
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Für die Nachhaltung der Erreichung dieses Ziels wird im Vergleich zum Vorjahr die
Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen eines

Monitorings beobachtet.

Stärker als bisher soll im Monitoring der Einfluss der Qualität der Integrationen auf
die Entwicklung der Hilfebedürftigkeit betrachtet werden. Hierzu werden die Nach-
haltigkeit der Integrationen und bedarfsdeckende Integrationen beobachtet. Dar-
über hinaus wird besonderes Augenmerk auf die Integrationsquote der Langzeit-

leistungsbezieher gelegt.

2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Dies soll vor al-
lem durch die Erhöhung der Zahl der Integrationen in Erwerbstätigkeit erfolgen.

Zielindikator ist die Integrationsquote.

Das Ziel ist im Jahr 2017 erreicht, wenn sich die Integrationsquote im Landkreis

Harz um insgesamt 1,0% im Vergleich zum Vorjahr erhöht.

3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Ziel ist die Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug. Der Prä-
vention und der Beendigung des Langzeitleistungsbezugs soll deshalb weiterhin
erhöhte Aufmerksamkeit zukommen. Damit wird zugleich ein Beitrag zum generel-
len Ziel des SGB Il geleistet werden, die Dauer des Hilfebezugs zu verkürzen, die
Entstehung von Langzeitleistungsbezug zu verhindern und die sozialen Teilha-
bechancen sowie die Beschäftigungsfähigkeit auch für marktbenachteiligte Leis-

tungsberechtigte zu verbessern.

Das Ziel ist im Jahr 2017 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Lang-
zeitleistungsbeziehern im Landkreis Harz gegenüber dem Vorjahr um insgesamt
- 6,0% sinkt.

4. Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit

Der Integration von Alleinerziehenden in Erwerbstätigkeit soll besondere Aufmerk-
samkeit geschenkt werden. Dazu soll im Jahr 2017 die Ergänzungsgröße „Integra-
tionsquote der Alleinerziehenden" nach $ 5 Abs. 2 Nr. 4 Kennzahlen-VO im Ver-

gleich zum Vorjahr in ihrem Verlauf beobachtet werden.
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5. Landesspezifische Ziele

Im Land Sachsen-Anhalt wurden bereits im Jahr 2014 gemeinsam mit den sechs
zugelassenen kommunalen Trägern zwei Landesziele entwickelt. Es wurde ver-
einbart, diese Ziele auch im Jahr 2017 beizubehalten.

Die beiden Ziele lauten:
1. Verringerung der Zahl der jungen Erwachsenen zwischen 25 und 35 Jahren ohne
Berufsabschluss.
2. Erhöhung der Anzahl der Abgänge aus dem Bestand an schwerbehinderten Men-

schen.

6. Bilaterales Ziel

Die KoBa Jobcenter Landkreis Harz berät und orientiert Kunden mit gesundheits-
relevanten Vermittlungshemmnissen aktiv im Rahmen der Präventionsarbeit zu in-
dividuellen Möglichkeiten der Verbesserung der persönlichen Situation und
schließt entsprechende Eingliederungsvereinbarungen (EGV) ab.

Neben einem qualitativ hochwertigen Monitoring für die Erreichung und Nachhaltung die-
ser Ziele wird ein für das Landesziel 1 entwickeltes Berichtsformat fortgeführt. Für das
Landesziel 2 sollen entsprechende Messkriterien entwickelt werden. Hinsichtlich der
Zielindikatoren und der jeweils zu berücksichtigenden Ergänzungsgrößen findet die Ver-
ordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach $ 48a des Zweiten Buches Sozialgesetz-
buch vom 12.08.2010 (BGBl. I S. 1152) Anwendung.

8 4 Dialoge zur Zielerreichung

(1) Das Land Sachsen-Anhalt und der Landkreis Harz führen in vertrauensvoller Zusam-
menarbeit unterjährig in regelmäßigen Abständen - mindestens jedoch zweimal jährlich -
direkte Dialoge zur Entwicklung in den Zielindikatoren. Der im Frühjahr 2018 vorgesehene
Dialog wird zu den Gesamtergebnissen der Zielsteuerung 2017 geführt, die auf Basis von

Daten ohne Wartezeit ermittelt werden.

(2) Unterjährige Abweichungen von den in $ 2 festgelegten Haushaltsmitteln und den ge-
samtwirtschaftlichen Eckwerten werden bei der Beurteilung der Zielerreichung ebenso
berücksichtigt wie konjunkturelle und strukturelle Besonderheiten. Insbesondere die aus
den Herausforderungen durch Zuwanderung, Flucht und Asyl resultierenden Fakten wer-
8

den bei der Betrachtung der tatsächlichen Entwicklung im Rahmen der Zielnachhaltung
angemessen berücksichtigt.

    

Für das Land Sachsen-Anhalt Für den Landkreis Harz
Susi Möbbeck Martin Skiebe
Staatssekretärin Landrat

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Friearich-Enen-Btr 42
36020 Halberstadt
Telston: 65H41 / #0 7o-ah 00

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