Grenzen für Kleine AnfragenSchützt das parlamentarische Fragerecht!

Diese Woche soll der Bundestag erstmals Einschränkungen für das Fragerecht parlamentarischer Gruppen beschließen. Es wäre ein Angriff auf die Informationsfreiheit.

-

eigene Bearbeitung

Das parlamentarische Fragerecht ist eines der wichtigsten Instrumente der Opposition, um die Arbeit der Regierung zu kontrollieren – und es ist ein Grundstein der Informationsfreiheit im Allgemeinen. Durch „Kleine Anfragen“ muss die Regierung Fragen beantworten und Daten zusammenstellen, die der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Weil dadurch andere Bereiche erfasst werden als durch das Informationsfreiheitsgesetz, sind diese Anfragen unerlässlich für die Transparenz des Staates.

Am Freitag soll der Bundestag nun erstmals eine Einschränkung dieses Fragerechts beschließen. Für die neugegründeten Gruppen „Bündnis Sahra Wagenknecht“ und „Die Linke“ soll die Zahl der Kleinen Anfragen, die sie jeweils stellen dürfen, massiv begrenzt werden.

Wenn das Fragerecht einzelner Gruppen beliebig eingeschränkt wird, ist das ein Eingriff in die demokratische Kontrolle und läuft dem Transparenzversprechen der Regierung zuwider. Eine solche Einschränkung des Fragerechts war bisher auch nicht üblich, etwa als die PDS ebenfalls nur als Gruppe im Bundestag vertreten war.

Wenn solche Einschränkungen eingeführt werden, droht nicht nur, dass dies dauerhaft Schule macht. Eine solche Praxis könnte in Zukunft auch gezielt missbraucht werden, um Regierungshandeln möglichst intransparent zu halten. Gerade angesichts einer möglichen AfD-Regierung wäre das ein massives Problem für die Demokratie.

Wir fordern daher: Finger weg vom parlamentarischen Fragerecht!

Für eine informierte Zivilgesellschaft spenden

Unsere Recherchen, Klagen und Kampagnen sind essentiell, um unsere Politik und Verwaltung transparenter zu machen! So können wir unsere Demokratie stärken. Daraus schlagen wir kein Profit. Im Gegenteil: Als gemeinnütziges Projekt sind wir auf Spenden angewiesen.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!

Jetzt spenden!

Gegenrechtsschutz-Klage Rechtsextrem oder nicht?

Ein Bautzner Unternehmer verklagt ein Recherchekollektiv, weil er sich nicht als „extrem rechts“ bezeichnen lassen will. Sein Anwalt ist aus der Kanzlei Höcker. Der Richter war früher AfD-Mitglied.