VorlageKlimaschutzmitAnlagen

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zusätzliche Klimaschutzmassnahmen nach Rede von Friday for Future Vertreter, Kreistagssitzung am 26.7.2021

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Der Landrat Mitteilungsvorlage Organisationseinheit                                              Datum                Drucksachen-Nr. Dezernat für öffentliche Ordnung und Klimaschutz                  12.07.2021           2021/198  Beratungsfolge                                                   Sitzungsart        Sitzungstermin/e Kreistag                                                          öffentlich           26.07.2021 Tagesordnungspunkt 13.1 Klimaschutz; Forderungskatalog von "Fridays for Future" Historie und Sachverhalt “Fridays for Future“ hat der Verwaltung am 18.06.2021 den anliegenden Forderungskatalog für einen klimaneutralen Landkreis übergeben. Die Verwaltung beabsichtigt die konkreten Vorschläge und Ideen in den laufenden Prozess zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes mit einfließen zu lassen. Der Forderungskatalog dient zudem als Grundlage für eine Umsetzung einzelner vorzuziehender Maßnahmen die in den entsprechenden Gremien diskutiert und beschlossen werden sollen. Der Landkreis Konstanz setzt bereits in verschiedenen Bereichen Maßnahmen zum Klimaschutz um: Solarenergie Durch die Realisierung von PV-Anlagen auf allen geeigneten Dächern der Liegenschaften des Land- kreises ergibt sich eine jährliche Einsparung beim Stromverbrauch von 230.000 EUR; gleichzeitig werden 1.255 t CO2 jährlich eingespart. Nach Stilllegung der ehemaligen Deponien in Singen-Rickelshausen und Konstanz-Riesenberg wurden diese in der Nachnutzung mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen überbaut (Gesamtleistung Konstanz- Riesenberg: 2.000 kWp; Gesamtleistung Singen-Rickelshausen: 6.036 kWp). Auf dem Betriebshof in Welschingen ist bereits eine große Solaranlage installiert, in Radolfzell ist eine in Planung. Das zusätzlich Projekt „Solaroffensive“ wurde initiiert durch einen Antrag der KT-Fraktionen CDU und FDP. Auf den Antrag folgend, hat die Verwaltung ein erstes Fachbehördengespräch veranstaltet, an dem auch die Energieagentur Kreis Konstanz GmbH beteiligt war. Es wurde festgelegt, sich vorrangig auf Freiflächen zu konzentrieren, die im öffentlichen Eigentum stehen und bereits eine Vorbelastung Seite 1
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aufweisen; z. B. ehemalige Deponien, Kiesgruben und stillgelegte militärisch genutzte Flächen. Ferner sollen Acker- und Grünlandflächen entlang von Bahnlinien und Autobahnen in Betracht gezogen werden, wobei die Wertigkeit der Böden bei der Prüfung der Geeignetheit der Flächen zu berücksich- tigen sei. Im Technischen und Umweltausschuss (TuA) hat diese Vorgehensweise Zustimmung gefunden. Die Verwaltung wurde mit Beschluss beauftragt, für vorgenannte Flächen eine Potenzialflächenanalyse zu erstellen und dabei die Gemeinden (Planungshoheit) und die Energieagentur Kreis Konstanz GmbH frühzeitig in den Prozess einzubinden. Verwaltungsintern wurden sodann Karten zur Darstellung dieser Potenzialflächen erstellt. Die Karten wurden im Maßstab der vereinigten Verwaltungsgemeinschaften dargestellt, da sie planungsrecht- lich als nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich einen Bebauungsplan benötigen und ggfs. eine Änderung des Flächennutzungsplans (Ausweisung i. d. R. als Sonderbauflächen bzw. als sonstiges Sondergebiet, vgl. § 11 Abs. 2 BauNVO). In einem weiteren Schritt war angedacht, die Karten von einem Planungsbüro zu einer Positivplanung ausarbeiten zu lassen. In einer Diskussionsrunde mit den Bürgermeistern und kurz darauf im TuA, wurden die Ergebnisse präsentiert und die weitere Vorgehensweise diskutiert. Im Ergebnis sprach man sich gegen die Vergabe eines Auftrags an ein Planungsbüro aus. Die Vorgehensweise sei aufgrund der Dringlichkeit der Energiewende und jüngster Entwicklungen die eine schnellere Umsetzung zulassen, zu langsam und würde unnötig Mittel in Anspruch nehmen. Vielmehr wolle man selbst Flächen mit der Hilfe von Investoren finden und entwickeln. Erste Gespräche mit kommunalen Planungsträgern befinden sich gerade in der Abstimmung. Hochbau und Gebäudemanagement Energieversorgung der Liegenschaften: Bereits im Jahr 2010 hatte der Landkreis entscheiden, seine Liegenschaften mit Ökostrom zu versor- gen; am 23. März 2015 hat der Kreistag darüber hinaus beschlossen Ökostrom mit Neuanlagenquote zu beziehen. Zur Reduzierung des Energieverbrauchs werden verschiedene bauliche und organisatorische Maß- nahmen umgesetzt, wie zum Beispiel -   Optimierung der zentralen Steuerung der Heizungsanlagen (Ausbau der zentralen Gebäude- leittechnik) -   Einbau von Fensterkontakten -   Einbau bzw. Umrüstung auf LED-Beleuchtung mit Zeitschaltung, Bewegungsmeldern und ta- geslichtabhängiger Steuerung -   Schulungen der Hausmeister und Nutzer Beim Einbau neuer Heizungsanlagen wurden in den letzten Jahren nur noch Systeme eingesetzt, wel- che die Hauptleistung durch regenerative Energien erbringen (Holzpellets in der Regenbogenschule, Holzhackschnitzel im Berufsschulzentrum Stockach, Berufsschulzentrum Radolfzell und Mettnauschu- le). Durch den Einsatz regenerativer Energien können in den Folgejahren Kosten für die CO2- Bepreisung eingespart werden. Unterhaltung der Liegenschaften: Im Rahmen der begrenzten finanziellen Mittel, welche für den Bauunterhalt der Liegenschaften zur Verfügung stehen, werden bereits seit Jahren wo möglich, energetische Verbesserungen umgesetzt (z.B. Verbesserung der Dämmung im Zuge einer Dachsanierung, neue Fenster mit bestmöglichen Seite 2
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Dämmeigenschaften etc.). Anhand von Sanierungsfahrplänen wird untersucht, welche baulichen Maßnahmen erforderlich sind, um die Ziele der Klimaneutralität zu erreichen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen werden in den kommenden Jahren immense finanzielle Aufwendungen erforderlich sein. Neubau Berufsschulzentrum Konstanz: Seit Anfang des Jahres laufen die Planungen für den Neubau des Berufsschulzentrums Konstanz. Ziel ist zum einen die vom Fördergeber (Schulbauförderung) vorgegebene Erfüllung der Kriterien aus dem Programm Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW). Außerdem erfolgte die Überprüfung hinsichtlich einer möglichen DGNB-Zertifizierung (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen). Bereits mit dem jetzigen Planungsstand kann eine Zertifizierung in Gold erreicht werden. Mit dem Ziel einer Klimaneutralität im Gebäudebetrieb im Sinne des Klimaabkommens der EU werden im wei- teren Planungsprozess ergänzende Potentiale geprüft. Im Blick steht die Errichtung eines klimaopti- mierten Gebäudes. In der heutigen Sitzung des Kreistags soll als wesentlicher Eckpunkt für die weitere Planung beschlos- sen werden, das Berufsschulzentrum Konstanz so zu konzipieren, dass Klimaneutralität erreicht wird (klimaneutraler Betrieb und klimaoptimierte Gebäudekonstruktion). Die DGNB-Zertifizierung in Gold soll umgesetzt werden; darüberhinausgehende Potentiale sind in der weiteren Planung zu prüfen. Mobilität Durch die Regionalbusausschreibung wurde das Busangebot um rund 20 % erweitert. Die Takte (auch in den Abendstunden) wurden erweitert. In den meisten Fällen wird die Zeitspanne 5 – 24 Uhr min- destens im Stundentakt abgedeckt. An Wochenenden wurde das Angebot ebenfalls deutlich erhöht – in vielen Fällen auch bedarfsorientiert über Rufbusse. Auf der Schiene ist bereits der 30-Minutentakt zumindest in der Hauptverkehrszeit Standard. Der 15- Minutentakt auf der Seehas-Strecke wurde bereits beim Land als zuständiger Aufgabenträger bean- tragt. Aktuell läuft eine Angebotsabfrage um auch den Takt auf dem Seehäsle zu erweitern – spätes- tens mit der Neuausschreibung 2023 wird der Takt deutlich erweitert sein. Weitere Verbesserungen werden im Verfahren zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans erfolgen. Forderung: Bis 2030 sollen 80 % der Regionalbusse klimaneutrale Antriebe haben. Mit der Ausschreibung der Regionalbusverkehre 2018 wurden umweltgerechte Fahrzeuge EURO 6 vorgegeben. Spätestens mit der Neuausschreibung 2027 kann die Elektromobilität stärker berück- sichtigt werden. Der Landkreis beteiligt sich gemeinsam mit dem Bodenseekreis an der Finanzierung zu Ausbau und Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn. Allein für die Planungsphase 1+2 werden rund 4,2 Mio. € fällig. Die Planung und Umsetzung erfolgt durch die DB. In der Diskussion ist die Beteiligung an den Machbarkeitsstudien zu zwei Reaktivierungsstrecken im Schienenverkehr. Konzeptionell stark betei- ligt ist der Landkreis auch am Ausbau der Gäubahn und der Hochrheinbahn. Radverkehr: Im Landkreis Konstanz ist als Tourismusregion ein überdurchschnittlich dichtes Radnetz vorhanden: über 100km an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen; zusätzlich kommunale Wege. Netzausbau und Optimierung von Knotenpunkten und Gefahrstellen finden kontinuierlich statt, auch in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium. Seit letztem Jahr ist die kostenlose Fahrradmitnahme in Zügen auf Seite 3
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bestimmten Verbindungen möglich. Viele Ampeln wurden bereits für Radverkehr angepasst, die Op- timierung läuft weiter. Zudem werden fördernde Maßnahmen zum Thema Radverkehr umgesetzt, z.B. Radwegebeschilderung, Stadtradeln, Radschnitzeljagd, Infrastrukturausbau mit RadServicestati- onen. Seit 2017 ist die Stelle Radverkehrskoordinator(in) besetzt, die Mitgliedschaft im AGFK besteht seit 2018 und der Landkreis nimmt am Förderpaket RadKULTUR teil. Derzeit wird der Bau des Radschnellwegs Konstanz-Radolfzell mit Weiterführung als Radvorrangroute nach Singen weiterverfolgt. Mitarbeitermobilität Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 ist mit Wirkung vom 1.3.2021 in Kraft getreten. Der TV-Fahrradleasing ermöglicht durch einzelvertragliche Vereinbarung zwischen Beschäf- tigten und Arbeitgeber, monatliche Entgeltbestandteile von Beschäftigten zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern umzuwandeln. Die Verwaltung entwickelt derzeit ein Konzept, um den Mitarbeiten- den des Landratsamtes diese Möglichkeit zeitnah zur Verfügung zu stellen. Der Landkreis Konstanz bietet seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit 2018 gemeinsam mit dem VHB ein Jobticket an. Der VHB gewährt hierbei einen Rabatt von rund 5 Prozent auf die Preise des regulären VHB-Abo-Tickets, gleichzeitig gewährt der Landkreis einen Zuschuss von monatlich 25 Euro. Die Regelungen orientieren sich am Modell des Landes Baden-Württemberg („JobTicket BW“). Darüber hinaus wurde eine Möglichkeit geschaffen, den monatlichen Zuschuss auch für andere Zeit- fahrkarten zu gewähren, z.B. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Wohnort außerhalb des Tarif- gebiets des VHB. Derzeit befinden sich im Fuhrpark des Landratsamtes ein Elektrofahrzeug, vier Plug-In Hybrid Fahr- zeuge und vier E-Pedelecs. Es ist in 2022/23 vorgesehen, die Elektrofahrzeuge (Kfz und E-Pedelec) massiv aufzustocken und den sonstigen Leasing-Fuhrpark vollständig auf Plug-In Hybrid umzustellen. Eine interne Ladeinfrastruktur an den Verwaltungsgebäuden ist in Planung. Straßenbau Der Landkreis sieht keinen Neubau und Neutrassierung von Straßen vor. Ein Ausbau, bzw. eine Sanie- rung erfolgt in der Regel flächen- und ressourcenschonend im Bestand. Bei der Herstellung von Straßen wird bereits ein sehr hoher Prozentsatz an recyceltem Material ver- wendet, bei Asphalt sogar bis zu 90%. Ebenso wird als Fundationsschicht häufig recyceltes Auf- bruchmaterial aus Bauschutt von einem lokalen Anbieter verwendet um natürliche Rohstoffe wie Kies einzusparen. Derzeit werden der Rückbau und die Renaturierung einer 1,6 km langen Straße untersucht. Abfallwirtschaftsbetrieb Mit dem Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewähr- leistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz – Lkrei- WiG) vom 17. Dezember 2020 wurden insbesondere zur Vermeidung und Verwertung von Bau- und Seite 4
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Abbruchabfällen folgende Vorgaben festgelegt: -    Bei der Konstruktion und der Materialauswahl zur Errichtung baulicher Anlagen soll darauf geachtet werden, dass die nach dem Ende der Nutzungsphase beim Rückbau und Abbruch der Anlagen anfallenden Abfälle verwertet werden können, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. -    Bei der Errichtung und beim Abbruch baulicher Anlagen ist sicherzustellen, dass die dabei an- fallenden Abfälle möglichst hochwertig verwertet werden, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. -    Bei der Ausweisung von Baugebieten und der Durchführung von Bauvorhaben sollen die Ab- fallrechtsbehörden und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Rahmen ihrer jewei- ligen Zuständigkeit, darauf hinwirken, dass ein Erdmassenausgleich durchgeführt wird. -    Im Falle eines verfahrenspflichtigen Bauvorhabens mit einem zu erwartenden Anfall von mehr als 500 Kubikmetern Bodenaushub, einer verfahrenspflichtigen Abbruchmaßnahme oder einen Teilabbruch umfassenden verfahrenspflichtigen Baumaßnahme ist im Rahmen des Verfahrens der Baurechtsbehörde ein Abfallverwertungskonzept vorzulegen und durch die zuständige Abfallrechtsbehörde zu prüfen. Im Rahmen der Vorbildfunktion sind bei der Ausführung nicht unerheblicher Baumaßnahmen der öffentlichen Hand -    die erforderlichen Bauleistungen so zu planen und auszuschreiben, dass geeignete und güte- gesicherte Recyclingbaustoffe gleichberechtigt mit Baustoffen angeboten werden können, die auf der Basis des Einsatzes von Primärrohstoffen hergestellt wurden, und -    vorrangig Recyclingbaustoffe, insbesondere als Schüttmaterial, Material für Tragschichten, für den Bau unter Fundamenten oder Verfüllungen, Dämme und Wälle oder als Recyclingbe- ton zu verwenden. Bei der Beschaffung von Arbeitsmaterialien, Ge- und Verbrauchsgütern und sonstigen Aufträgen sowie bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen hat der Abfallwirtschaftsbetrieb Erzeugnissen den Vor- zug gegeben, die -    im Wege der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder mit Hilfe von Recyclingmaterialien und -verfahren hergestellt worden sind, -    mit ressourcenschonenden oder abfallarmen Produktionsverfahren hergestellt worden sind, -    sich durch besondere Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit aus- zeichnen, -    im Vergleich zu anderen gleichartigen Produkten zu weniger oder schadstoffärmeren Abfäl- len führen, -    sich in besonderem Maße zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung eignen oder -    aus nachwachsenden, im Einklang mit Umweltbelangen angebauten Rohstoffen hergestellt sind. Die Optimierung bestehender Wertstofferfassungen und deren Verwertung ist eines der maßgebli- chen Ziele der Abfallbewirtschaftung im Landkreis Konstanz. Der Landkreis Konstanz betreibt die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle zusammen mit den Städten und Gemeinden. Landwirtschaft und Forst Das Landwirtschaftsamt fördert Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmitteltransporten durch Seite 5
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Stärkung der regionalen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung. Zudem fördert es den ökologi- schen Anbau, die Stickstoffreduzierung und die extensive Beweidung auf weit über 10.000 ha. Au- ßerdem betreibt es eine Versuchsanlage zu humusaufbauenden Begrünungen, die zur Kohlen- stoffspeicherung im Boden beitragen. Die Wälder im Landkreis Konstanz werden naturnah bewirtschaftet und seit mehr als zwei Jahrzehn- ten sukzessive mit höheren Anteilen an standortsgerechten und klimatoleranten Baumarten angerei- chert. Die durch Käfer und Stürme ausgelösten Holzeinschläge, wie auch die aktuellen, regulären waldbauli- chen Verfahren führen zu einer erhöhten Struktur- und damit Artenvielfalt von Flora und Fauna. Hierzu gehören insbesondere klimatolerantere Baumarten aus anderen Ländern. Beschaffung Büromöbel werden in hochwertiger Qualität in einem guten Preis-/Leistungsverhältnis angeschafft (AfA 17 Jahre). Auf die Nachhaltigkeit dieser Produkte wird großen Wert gelegt. Die Produktion die- ser Möbel befindet sich in mittelbarer, regionaler Umgebung - der Auslieferungspartner in unmittel- barer, regionaler Umgebung. Somit bestehen sehr kurze Produktions- und Lieferwege. Büromaterialprodukte ebenso von hoher Qualität (Marke) - bezogen über regionale bzw. mittelbare, regionale Partner. Die Langlebigkeit und Nachhaltigkeit der Produkte spiegelt sich in der damit einhergehenden Res- sourcenschonung wieder. Papierprodukte stammen aus nachhaltiger, nachwachsender Forstwirtschaft. Auch hier bestehen Lieferpartnerschaften aus mittelbarer, regionaler Umgebung. Die vollumfängliche Erfassung aller LRA Fachbereiche beim digitalen Posteingang und E-Rechnung ist bis 2023 in Planung. Dadurch wird Papier, Druckerzeugnissen, Druck-Peripheriegeräten und Toner- produkten eingespart. Finanzielle Auswirkungen keine Anlagen Forderungskatalog Friday for Future vom Juni 2021 Schreiben des Landrats an Fridays for Future vom 15.07.2021 Seite 6
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KLIMASCHUTZ JETZT!

Seit über zweieinhalb Jahren demonstrieren Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Konstanz, Radolf-
zell, Singen, Stockach und anderen Gemeinden des Kreises Konstanz für eine engagierte Klimaschutz-
politik, die sich den enormen Herausforderungen stellt und die Umsetzung der Pariser Klimaziele lokal
sicherstellt. Aber auch zwei Jahre nachdem Konstanz im Mai 2019, als größte Stadt des Kreises, den Kli-
manotstand ausgerufen hat, um die Bekämpfung der Klimakrise zur Aufgabe höchster Priorität zu erklä-
ren, hat sich im Landkreis Konstanz kaum etwas getan.

Klimaschutz spielt in Kreistag, Kreisverwaltung und zahlreichen Kommunen weiterhin nur eine Neben-
rolle. Eine Strategie zur Umsetzung der bereits 2015 (!) in Paris verabschiedeten Klimaziele auf der lokalen
Ebene sucht man bisher vergeblich. Demzufolge findet auch auf der Umsetzungsebene kaum Klima-
schutz statt und die personelle Ausstattung im Kreis und vielen Kommunen ist der Größe der Aufgabe
in keinster Weise angemessen. Bei der Umsetzung der Energiewende ist der Kreis Konstanz sowohl in
Baden-Württemberg als auch im bundesweiten Vergleich sogar eines der Schlusslichter. Da über den
Großteil unserer CO2-Emissionen hier bei uns vor Ort entschieden wird, sei es durch die Lokalpolitik oder
auch private Konsumentscheidungen, ist diese Situation nicht weiter hinnehmbar.

 

Mit dem Monitor Energiewende der HTWG Konstanz gibt es bereits einen Bericht aus dem sich erste
wirkungsvolle Handlungsoptionen ableiten lassen. Was es jetzt braucht sind reale jährliche Reduktionen
beim CO2-Ausstoß, ein klarer Absenkpfad und ein Ziel mit überprüfbaren Zwischenzielen. Um das Land-
kreis-Budget für 1,5 Grad (5,3 Mio. Tonnen CO2 ab Anfang 2021) nicht zu überschreiten wird eine schnelle-
re Reduktion nötig sein als im Monitor Energiewende beschrieben. Mit der neuen Klimaschutz-Strategie
muss deshalb eine Nachjustierung des Absenkpfades an die 1,5 Grad Grenze erfolgen. Die anfänglichen
Reduktionen müssen deutlich ambitionierter ausfallen um einen generationengerechten, d.h. nicht-
linearen Verlauf des Absenkpfades zu gewährleisten. Um kontinuierliche Reduktionsfortschritte sicher-
zustellen müssen Zwischenziele definiert und etwaige Korrekturmechanismen bei Nichteinhaltung fest-
gelegt werden.

Juni 2021

Fridays for Future Fridays for Future Fridays for Future
Konstanz Radolfzell Singen

unterstützt von:

Parents for Future Parents for Future

Konstanz Radolfzell/Singen
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Wir fordern:

CO,-BUDGET

Der Landkreis bekennt sich dazu, sein verbleibendes CO2-Budget zur Einhaltung der 1,5 Grad Grenze
(5,3 Mio. Tonnen ab 2021) einzuhalten, um seinen Beitrag zur Einhaltung der Pariser Klimaziele zu leisten.

Begründung: Über fünf Jahre nach Inkrafttreten des Pariser Klimaschutzabkommens hat der Landkreis
noch immer kein Klimaziel, das in irgendeiner Weise klimawissenschaftlich begründet ist. Besonders
traurig ist dies, da das Bundesverfassungsgericht jüngst noch einmal klargestellt hat, dass das Pariser
Klimaschutzziel Verfassungsrang hat, Klimaschutzziele begründet sein müssen und die Reduktionsan-
strengungen nicht alleinig auf zukünftige Generationen verschoben werden dürfen, sondern fair verteilt
sein müssen. All dies fehlt auf Kreisebene bisher komplett.

INTERNE ORGANISATION

INTERNER CO2-PREIS

Einführung eines Schattenpreises von 195€ (gekoppelt an die aktuelle Folgekostenabschätzung des
UBA) je Tonne CO2 für Sanierung und Neubau von Liegenschaften, Beschaffung und Dienstreisen des
Landkreises und aller Eigenbetriebe.Bei allen Ausschreibungen muss der Kreis fordern, dass sich bewer-
bende Firmen ebenso mit diesem Schattenpreis kalkulieren.

Begründung: Jede Tonne CO2, die wir heute ausstoßen, verursacht in der Zukunft einen Schaden von
mindestens 195€, Werden diese Kosten nicht berücksichtigt, scheinen CO2-intensive Investitionen güns-
tiger als sie tatsächlich sind, da sie in Zukunft zu großen, auch finanziellen, Schäden führen werden.
Aktuell werden diese Kosten auf zukünftige Generationen ausgelagert. Um das für 1,5 Grad notwendige
CO2-Budget einzuhalten und Generationengerechtigkeit herzustellen, ist es dringend notwendig, diese
Externalisierung zu beenden und die Folgekosten des CO2-Ausstoßes einzuberechnen.

KLIMAPRÜFUNG

Die Verwaltungen oder Fraktionen sollen bei ihren Vorlagen im Kreistag nicht nur Aussagen über die Kos-
ten machen, sondern auch darüber, welche Auswirkungen ihre Anträge auf das Klima und die Umwelt
haben. Die Fachabteilungen der Verwaltung oder ein Klimaschutzmanager oder-beauftragter sollen die
Antragsteller:iinnen auf deren Wunsch dabei fachlich unterstützen. Die Verwaltung sorgt für ausreichen-
de Expertise und klare Zuständigkeiten, damit diese Aufgabe qualifiziert umgesetzt werden kann.Der
Kreis macht sich für die Umsetzung dieser Maßnahme auch in den Kommunen stark.

KLIMASCHUTZ-KOMPETENZ AUFBAUEN UND EINBINDEN
Einrichtung einer Task Force Klimaschutz und / oder eines dauerhaftes Klima-Beirates aus
Wissenschaftler:innen und lokalen Klimaschutzakteuren.

KLIMAFREUNDLICHE KÄMMEREI

Gelder des Kreises und seiner Eigenbetriebe werden ab 2022 nur noch so angelegt, dass keine Unter-
nehmen der fossilen Energie- (Kohle, Öl und Erdgas) oder Rüstungsindustrie gefördert werden. Hierfür
ist mit den betroffenen Sparkassen und Banken eine Lösung zu finden. Falls dies nicht möglich ist, sind
alternative Angebote zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch für die Altersvorsorgebeträge der Kreis-
Beschäftigten, da hier die Investitionsrisiken solcher Geldanlagen besonders dramatisch wirken können.
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ENERGIE- UND WÄRMEWENDE

PV AUSBAU

Der Landkreis bebaut bis zum Jahr 2030 3% der landwirtschaftlichen Fläche mit Freiflächen- Solaranla-
gen. Darüber hinaus erschließt der Landkreis das Photovoltaikpotential an Lärmschutzwänden, parallel
zu Straßen und auf stillgelegten Deponien.

Begründung: Zentrales Element aller Klimaschutzbemühungen ist eine erneuerbare Energieversor-
gung. Wie auch der Energiewendemonitor der HTWG feststellt, sind die Potentiale von Wind- und Was-
serkraft im Landkreis sehr begrenzt, daher muss der Ausbau vorrangig über Photovoltaik erfolgen. Die
Firma Solarcomplex hatte vergangenes Jahr errechnet, dass eine 100%-ige erneuerbare Stromversor-
gung bedeuten würde, dass ca. 3 % der versiegelten Fläche und 1 % der landwirtschaftlichen Fläche
mit PV Anlagen bebaut werden müsste. Es ist davon auszugehen, dass sich der Stromverbrauch durch
die Zunahme bei der Elektromobilität und bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen in den nächsten
Jahren nahezu verdoppelt. Hinzu kommen zusätzliche Reserven für etwaige Verluste bei der Strom-
speicherung. Der tatsächliche Bedarf für eine 100%-ige erneuerbare Energieversorgung liegt deshalb
voraussichtlich eher bei ca. 3% der landwirtschaftlichen Fläche + 3% der bereits versiegelten Fläche.
Momentan werden knapp 10 % der landwirtschaftlichen Fläche für den Anbau von Energiepflanzen für
Biogas genutzt. Beim Einsatz von Photovoltaik ließe sich auf der gleichen Fläche etwa 5o-mal so viel
Energie erzeugen. Es ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zukunft sehr viel weniger Energiepflan-
zen angebaut werden, da die Förderung von Biogasanlagen durch das EEG deutlich eingeschränkt wur-
de. Der Landkreis muss hier unterstützend eingreifen und Landwirt:innen z.B. attraktive Pachtverträge
anbieten oder beraten um eine Umstellung auf Freiflächen PV zu erreichen. Dies wäre auch zur Stärkung
der Artenvielfalt hilfreich (Siehe z.B. Freiflächen Anlage Mooshof https://www.photovoltaik-bw.de/pv-
netzwerk/best-practice/der-mooshof/).

WÄRMEPLANUNG

Der Landkreis koordiniert die Durchführung einer landkreisweiten Wärmeplanung (Nach Paragraf 7c
Klimaschutzgesetz BW). In der Wärmeplanung werden einerseits die Potentiale und Quellen an erneuer-
barer Wärme erfasst, andererseits, gemeinsam mit den Versorgungsunternehmen eine Strategie erarbei-
tet, wie der Landkreis bis 2030 eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreicht. Das erarbeitete Konzept
wird anschließend in die Umsetzung gebracht.

Begründung: Zentrales Element der Wärmewende ist die Wärmeplanung. Die Landesregierung forder-
te dies daher auch im Klimaschutzgesetz für die 103 größten Kommunen in Baden-Württemberg und
fördert alle anderen Kommunen. Wichtig ist insbesondere, dass die Wärmequellen im Landkreis gerecht
verteilt werden und gerade auch kleinere Kommunen vom Landkreis bei dieser Aufgabe unterstützt
werden. Die Versorgungsunternehmen müssen in die Wärmeplanung miteinbezogen werden und in die
Verantwortung für einen schnellen Gasausstieg (bis spätestens 2030).

GASAUSSTIEG

Der Landkreis setzt sich für einen Ausbaustopp von Gasinfrastruktur und Gasheizungen ein. Bei allen
Projekten auf die der Landkreis Einfluss hat, werden ausschließlich erneuerbare Wärmequellen einge-
setzt. Als nichterneuerbarer Energieträger wird Gas vom weiteren Ausbau ausgeschlossen. Bis zum Jahr
2030 soll eine 90% - ige Reduktion des Gasverbrauchs angestrebt werden.
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