DES-BT-Drucksache-1932513

Bundestag Drucksache 19/32513, Antwort auf kleine Anfrage zur Desiderius-Erasmus-Stiftung

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- 11 - Zu 10b) Die Zeitschrift „Der Schlesier“ wird seit 1986 als rechtsextremistische Publikation ausgewertet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS auf BT-Drs. 14/4467 vom 1. Novem- ber 2000 verwiesen. Zu 10c) Die Publikation „Nation & Europa. Deutsche Monatshefte“ (zuvor: „Nation Europa. Monatsschrift im Dienst europäischer Neuordnung“) wurde seit Ende der 1950er Jahre bis zu ihrer Einstellung im Jahr 2009 als rechtsextremistische Publikation be- wertet. Zu 10d) Der Bundesregierung liegen zur Zeitschrift „Aula“, die in einem Verlag in Graz/Öster- reich herausgegeben wird, keine Erkenntnisse vor. 11. Welche der unter 10. genannten Zeitungen und Zeitschriften rechnet die Bun- desregierung der im aktuellen Verfassungsschutzbericht erwähnten sog. „Neuen Rechten“ zu (bitte einzeln angeben)? Zu 11. Keine der in Frage 10 genannten Zeitungen und Zeitschriften wird von der Bundesre- gierung zur Neuen Rechten gezählt. 12. Welche der in den Fragen 8. und 10. genannten Zeitungen, Zeitschriften und Blogs haben oder hatten nach Einschätzung der Bundesregierung Verbindun- gen zu Akteuren oder Akteurinnen, die aktuell oder in der Vergangenheit dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet werden bzw. wurden? Zu 12. Auf die Antworten zu den Fragen 8, 8a) bis g) und 10, 10a) bis d) sowie die Ausfüh- rungen zu Frage 1 wird verwiesen. Im Übrigen können keine Auskünfte zu Einzelper- sonen gegeben werden.
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- 12 - 13. Welche der in den Fragen 8. und 10. genannten Zeitungen, Zeitschriften und Blogs hatten in der Vergangenheit oder haben aktuell Verbindungen zu Akteu- ren und Akteurinnen, die der sog. „Neuen Rechten“ zugeordnet werden kön- nen? Zu 13. Auf die Antwort zu den Fragen 9 und 11 sowie die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. 14. Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnete Personen als Autorinnen oder Autoren für die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ geschrieben? 15. Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung Autorinnen oder Autoren, die der sog. „Neuen Rechten“ zugeordnet werden können für die Wochenzei- tung „Junge Freiheit“ geschrieben? 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob in der Vergangen- heit dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnete Personen für Beiträge in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ interviewt wurden? 17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob in der Vergangen- heit Akteurinnen oder Akteure der sog. „Neuen Rechten“ in der Wochenzei- tung „Junge Freiheit“ interviewt wurden? Zu 14. bis 17. Die Fragen 14 bis 17 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Die Wochenzeitschrift „Junge Freiheit“ ist kein Beobachtungsobjekt des BfV. Die „Junge Freiheit“ hat in der Vergangenheit einzelnen rechtsextremistischen Autoren ein Forum gegeben. In deren Beiträgen fanden sich mitunter rechtsextremistische Ar- gumentationsmuster oder positive Kommentare zu rechtsextremistischen Organisati- onen, Personen oder Publikationen.
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- 13 - 18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte oder Verbindun- gen der DES bzw. ihren Vorstands- oder Kuratoriumsmitgliedern zur soge- nannten „Neuen Rechten“ wie sie im aktuellen Verfassungsschutzbericht be- nannt wird? 19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierund dazu, dass Vorstands- und Ku- ratoriumsmitglieder der DES Verbindungen zu unter 1., 5., 8. und 10. genann- ten Vereinen, (parteinahen) Organisationen, Parteien, Zeitungen, Zeitschriften, Blogs, Videoblogs etc. aufweisen und hat sie dies bewertet? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu 18. und 19. Die Fragen 18 und 19 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) ist kein Beobachtungsobjekt des BfV. Im Üb- rigen können keine Auskünfte zu Einzelpersonen gegeben werden. 20. Hat die Bundesregierung die geschichtspolitischen Positionen der DES bewer- tet in ihrer politischen Bildungsarbeit in Bezug auf a) die Würdigung der Opfer des Nationalsozialismus und b) das Eingestehen der Schuld Deutschlands an den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Zu 20., 20a) und b) Nein, zu einer Bewertung bestand kein Anlass. Die DES erhält keine Förderung aus Bundesmitteln. 21. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass Akteurinnen und Akteure der DES und Personen mit Verbindungen zur DES selbst Teil der im aktuellen Verfassungsschutzbericht erwähnten „Neuen Rechten“ sind oder Kontakte zu Vereinen, Organisationen, Zeitungen und Zeitschriften der sog. „Neuen Rechten“ haben oder hatten, falls ja, welche (vgl. zur „Neuen Rechten“ Verfassungsschutzbericht 2020, S. 74 ff.)? Hat die Bundesregierung dies be- wertet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
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- 14 - Zu 21. Auf die Antwort zu den Fragen 18 und 19 wird verwiesen. 22. Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung dazu gebildet, ob die DES – auch im Lichte der sogenannten „Gemeinsamen Erklärung“ der etablierten po- litischen Stiftungen von 1998, wonach es nur eine Mindestvoraussetzung für die Förderung einer politischen Stiftung darstellt, dass eine Partei „wiederholt“ im Bundestag vertreten ist – einen rechtlichen Anspruch auf öffentliche Förde- rung hätte, sofern die AfD bei der nächsten Bundestagswahl erneut den Ein- zug ins Parlament schaffen sollte? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Zu 22. Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Der Haushaltsgesetzgeber entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Frage der Aufnahme einer neuen Stif- tung in die Förderung. 23. Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob es erforderlich o- der sinnvoll wäre, die Mittelvergabe für politische Stiftungen durch ein formell- materielles Gesetz zu regeln? Wenn ja, wie ist diese Auffassung? Wenn nein, warum nicht? 24. Hat die Bundesregierung eine Position zu der im rechtswissenschaftlichen Diskurs geäußerte Forderung, einen „Demokratie-TÜV“ einzuführen, wonach insgesamt der Zweck der politischen Stiftungen gesetzlich geregelt werden und dabei eine Festschreibung dahingehend erfolgen soll, dass die Stiftungen die Demokratiefähigkeit der Gesellschaft stärken (vgl. https://www.zeit.de/news/2021-04/21/forderung-nach-demokratie-tuev-fuer-po- litische-stiftungen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F)? Zu 23. und 24. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 19/28130 vom 30. März 2021 näher geschilderte gegenwärtige Förderpraxis den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
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