Stellungnahme Transparenzgesetz Sachsen

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einzusetzen. Da der Prozess der Verwaltungsdigitalisierung unabhängig von Sächsischen Transparenzregelungen angestrebt wird, sollte sich die Einführung eines Transparenzportals an diesem orientieren. Weitere Aspekte Das in Artikel 3 vorgesehene Inkrafttreten (erst) am 1. Januar 2023 ist unglücklich. Es sollte stattdessen bzgl. des Inkrafttretens eine Frist von drei Monaten nach Verkündung bestimmt werden. Die ungewöhnliche und Minuten-genaue Berechnung des Erfüllungsaufwandes (S.18 bis 34) ist irritierend und nicht zielführend. Es entsteht der Eindruck, dass auf die Berechnung des Erfüllungsaufwands unverhältnismäßig viele Ressourcen verwandt wurden. Eine ungefähre Schätzung unter Berücksichtigung von Unsicherheitsfaktoren und Erfahrungen anderer Bundesländer für die “Einrichtung und Betrieb der Transparenzplattform” halten wir für ausreichend. Hannah Vos, Syndika des Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. hannah.vos@okfn.de Marie Jünemann, Bundesvorstandssprecherin des Mehr Demokratie e.V. marie.juenemann@mehr-demokratie.de
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