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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz

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Stellungnahme Kompensationsmaßnahmen im Einklang mit Umwelt und Landwirtschaft > Realkompensation für Nord Stream 2-Projekt gemäß Bundesnaturschutzgesetz erforderlich > Verminderung des Stickstoff- und Pestizideintrages in den Greifswalder Bodden > Ein Vierteljahrhundert Planungssicherheit für kooperierende Landwirte [Zug (Schweiz) – 16. Mai 2017] Nord Stream 2 ist als Vorhabenträger verpflichtet, den unvermeidbaren Eingriff durch den Bau und Betrieb der Nord Stream 2-Pipeline im deutschen Trassenabschnitt durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Den rechtlichen Rahmen dafür gibt das Bundesnaturschutzgesetz vor. Ziel der Planung der Maßnahmen ist eine möglichst wirkungsvolle Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft. Der überwiegende Teil des Eingriffes durch den Pipelinebau erfolgt im Greifswalder Bodden. Dementsprechend soll der Ausgleich auch dem Greifswalder Bodden zugutekommen. Nord Stream 2 benötigt nach den aktuellen Planungen zirka 1.000 Hektar Fläche für die Umsetzung der vom Bundesnaturschutzgesetz verlangten Kompensationsmaßnahmen. Das ist ein Drittel des in den Antragsunterlagen vorgestellten sogenannten Suchraums. Von der benötigten Fläche sind nach derzeitigem Planungsstand maximal 300 Hektar Ackerland, das einen Bodenrichtwert von 50 nicht übersteigt. Die restliche Fläche ist vorrangig Grünland mit geringem Waldanteil. Im Zuge der Erstellung der Antragsunterlagen wurden insgesamt mehr als 20 Optionen für Kompensationsmaßnahmen im gesamten Einzugsgebiet des Greifswalder Boddens intensiv durch interne und externe Umweltexperten geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung haben sich die fünf in den Antragsunterlagen veröffentlichten Flächen des Suchraums als geeignet für die zu erzielenden Kompensationseffekte herausgestellt. Eine Besonderheit dieser Maßnahmen ist die Möglichkeit, hierdurch auch den Eintrag von Nährstoffen, insbesondere Stickstoff, sowie Pestiziden in den Greifswalder Bodden zu reduzieren und somit langfristig den ökologischen Zustand des Gewässers zu verbessern. Dabei handelt es sich um die Kompensationsmaßnahmen Insel Schadefähre, im Peenestrom bei Anklam, sowie Wreecher See, Ossen, Mellnitz-Üselitzer Wieck und Lobber See auf der Insel Rügen. Nord Stream 2 hat einen Monat vor dem Start der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens alle, mehr als 400 Eigentümer der betroffenen Flurstücke über die Planungen schriftlich informiert und erste persönliche Gespräch geführt. Insgesamt gab es mit einem Rücklauf von mehr als 50 Prozent eine große Resonanz, darunter rund ein Viertel positive Rückmeldungen mit dem Einverständnis für die Erteilung von Nutzungsrechten (Dienstbarkeiten) bzw. den Verkauf nicht nur von Flächeneigentümern, sondern auch von Landwirten. Nord Stream 2 plant, die Maßnahmen mit einem landschaftspflegerischen Management über eine Laufzeit von 25 Jahren zu begleiten. Das bedeutet ein Vierteljahrhundert
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Planungssicherheit inkl. Einnahmen für die kooperierenden Landwirte. Die Zahlungen von Nord Stream 2 für die Flächensicherung werden es den Landwirten ermöglichen, die umgewidmeten Ackerflächen durch neue zu ersetzen. Wenn gewünscht, unterstützt Nord Stream 2 die Eigentümer bzw. Landwirte auch bei der Beschaffung von Tauschflächen. Nord Stream 2 ist zuversichtlich, dass zusammen mit den betroffenen Flächeneigentümern und Pächtern in einem sachlichen und konstruktiven Dialog Lösungen gefunden und die Maßnahmen in enger Kooperation umgesetzt werden. This e-mail (including attachments) may contain confidential or privileged information. If you are not the intended recipient please notify the sender immediately and delete this e-mail permanently. Copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail without the prior consent of the sender is forbidden. The sender cannot be held liable for any virus and the receiver must check any attachment and delete viruses himself.
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