Anlage 5

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L&S

 
  

Gesendet: Mittwoch, 6. Januar 2021 08:41
"An: i
Betreff: SOFORTIIM ;
Anlagen: 210106_Entwurf_Stiftungssatzung final EM.docx
Moin,

nunmehr hat sich auch FM über den Zusatz gebeugt: ME allein konsensfähig:

"Voraussetzung für eine solche Beteiligung ist, dass Nord Stream 2 im Rahmen der zu schließenden Verträge die
Stiftung für einfaches fahrlässiges Handeln freistellt."

Wir müssen sprechen!

Von: @stk.mv-regierung.de>
Gesendet: Dienstag, 5. Januar 2021 19:58

An: em.mv-regierung.de>
Betreff: AW:

  
 
  

Na ich bin gespannt, ob das alles glatt über die Bühne geht...ich drück die Daumen! |

——--Ursprüngliche Nachricht-----
Von: em.mv-regierung.de>

Gesendet: Dienstag, 5. Januar 2021 19:57

Betreff: AW:

  
   

Dankel!!

Ufff, unerklärlich das Verschwinden. Ist mir aufgefallen als ich die Stiftungsaufsicht in Kenntnis setzen wollte. Freitag
ja alles gut über die Bühne gehen. Es bleibt nicht viel Zeit für Diskussionen!

-——-Ursprüngliche Nachricht-----

Gesendet: Dienstag, 5. Januar 2021 19:49
An:

 

em.mv-regierung.de>

 

Betreff: AW:

Hab ich!

vor: ME > ».m..22icrun:.4e>

Gesendet: Dienstag, 5. Januar 2021 19:47
An: @stk.mv-regierung.de>

1
1

| Betreff:
Priorität: Hoch

Hallo,

in diesem 8 2 fehlte noch das Wort „einfache“ bitte dieses Dokument versenden!!!!

DaNKE

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Minister Christian Pegel, MdL
Ministerium für Energie, Infrastruktur und

Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Schlossstraße 6 - 8, 19048 Schwerin

Te1: 0355 scc FE

www.mv-regierung.de/em <http://www.mv-regierung.de/em>

<https://klimasichten.de/>

Allgemeine Datenschutzinformationen:
2

Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und
Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten
persönlichen Daten ver-bunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-
grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union in Verbindung mit $ 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-
V). Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/ <https://www.regierung-

mv.de/Datenschutz/> “
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Von: Geue, Heiko Dr.

Gesendet: j 2021 20:31
An:

Ce:

Betreff: Re: KV Stiftung

Lieber vielen Dank, hiermit frei gegeben. LG Heiko

Von meinem iPhone gesendet

Am 05.01.2021 um 19:29 schrie -ezierun..ce>:

Hallo Heiko,

anbei die finalen Dokumente mdB um Freigabe zum Versand an die Ressorts/Fraktionen.
Zu den Finanzen habe ich das EM befragt: EM will vorhandenes, nicht verausgabtes Geld
aus einem Klimaschutztopf nehmen und steht dazu mit FM in Kontakt. Zustimmung FM
steht zwar aus, jedenfalls sollte das aber ohne Finanzausschuss gehen.

Gr

<KV 18-21 Anlage LT-Antrag.docx>
<KV 18-21 Stiftungssatzung Anlage zu LT-Antrag.docx>
<KV 18-21.docx> -
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Entwurf: 05. Januar 2021

Satzung
der

Stiftung Klimaschutz MV

Präambel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner wunderbaren, in weiten
Bereichen unter Schutz stehenden Natur hat ein besonderes Interesse und
eine besondere Verantwortung für einen erfolgreichen. Klima- und
Umweltschutz. Diesem Interesse gilt der Einsatz des Landes in allen politischen
Handlungsfeldern, vor allem bei den direkten Maßnahmen des Umweltschutzes
und in der Energiepolitik, in der das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem
gezielten Ausbau erneuerbarer Energien, vor allem der Windkraft, einen
wichtigen Beitrag leistet.

Die große Jahrhundertaufgabe „Klimaschutz“ kann aber nur gelingen, wenn sie
im Bewusstsein der breiten Mehrheit der Bevölkerung als existenziell wichtig
verankert und von möglichst vielen aktiv unterstützt wird. Mecklenburg-
Vorpommern braucht eine breite Akzeptanz und Unterstützung für die
verfolgten Ziele.

Deshalb setzt sich das Land mit einer „Stiftung Klimaschutz“ aktiv für dieses
wichtige Ziel ein. Die Stiftung will dabei offen sein für alle, die das Stiftungsziel
mit Zustiftungen und Zuwendungen oder persönlichem Einsatz -engagiert
unterstützen.

Zum Klimaschutz gehört auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden
Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren
Übergangszeitraum schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese
werden helfen, die fluktuierende Einspeisung für den längeren
Übergangszeitraum, bis ausreichende und volkswirtschaftlich tragfähige
Speichertechnologien im industriellen Maßstab und
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massenproduktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelbare
gesicherte Kraftwerksleistungen zu ergänzen und damit die
Energieversorgungssicherheit sicherzustellen. Deshalb wird die Stiftung mit
einem zu gründenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als zeitweilligem
Nebenzweck zu den Arbeiten an der Pipeline Nord Stream 2 beitragen. Das
Land Mecklenburg-Vorpommern steht zu dieser Pipeline. Gas ist die
klimaschonendste Übergangstechnologie zur Sicherung der notwendigen
Energieversorgung. Eine sichere Gasversorgung liegt im Interesse der

Menschen in Deutschland, Europa und Mecklenburg-Vorpommern.

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Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung des Landes Mecklenburg-
Vorpommern für Klimaschutz und Bewahrung der Natur - Stiftung Klimaschutz
MV" und als Kurzbezeichnung “Stiftung Klimaschutz MV”. Sie ist eine
rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

(2) Sie hat ihren Sitz in Schwerin.

(3) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist
ein Rumpfjahr. Es beginnt mit der Bekanntgabe des Anerkennungsbescheides
und endet am 31. Dezember desselben Kalenderjahres.

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Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt insbesondere folgende Zwecke und der
Stiftungszweck wird insbesondere, ggf. auch mittelbar, durch folgende
Aktivitäten und Maßnahmen erfüllt:

- die Durchführung und Förderung von Maßnahmen und Projekten des
Klimaschutzes und zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Natur im
Land Mecklenburg-Vorpommern und an sowie vor den Küsten des
Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie an und vor den Ostseeküsten
der Ostseeanrainerstaaten;
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die Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und
Verbesserung der ökologischen Situation in den genannten Regionen;
die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des
Klimaschutzes und auf dem Gebiet einer klimaschonenden
Energieversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern oder unter
federführender Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen,
Wissenschaftseinrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen mit
Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern:

Förderung von Maßnahmen im Land Mecklenburg-Vorpommern zur
Umsetzung der Belange des Klima- und Naturschutzes, vor allem auch
bei allen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung,
insbesondere bei der Systemstabilität durch Speicher- und
Sektorenkopplungslösungen, wobei dies auch die Unterstützung von
Wirtschaftsunternehmen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern zur
unternehmenseigenen Forschung in diesem Bereich, zur Herstellung
von Prototypen, für Nullserien und für markteinführende
Verbreitungsstrategien umfasst;

die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Artenvielfalt;

die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung des Gewässerschutzes
und des Trinkwasserschutzes;

Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des
Klimaschutzes und der Bewahrung der Natur im Ostseeraum vorrangig
in Mecklenburg-Vorpommern und in besonderen Fällen auch in den
Ostseeanrainerstaaten:

Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch sowie die Vernetzung ö
zwischen im Klima- und Umweltschutz Engagierten, insbesondere in
Mecklenburg-Vorpommern und mit den Ostseeanrainerstaaten;

Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich des Klima- und
Umweltschutzes in Mecklenburg-Vorpommern:

| Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen, um im
Rahmen des Stiftungszwecks gemeinsame Projekte und Vorhaben, die

nach diesem Satzungszweck auch durch die Stiftung allein zulässig
sind, zu verwirklichen;
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- die Förderung und Unterstützung von Maßnahmen, Anstrengungen und
wissenschaftlichen Untersuchungen im Land Mecklenburg-
Vorpommern, die eine klimaschonende Sicherung der
Energieversorgung zum Ziel haben.

(2) Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszwecks, insbesondere auch zur
Vermögensverwaltung und \Vermögensmehrung, einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb errichten und unterhalten sowie Tochtergesellschaften in der
Rechtsform von Personen- oder Kapitalgesellschaftern gründen, erwerben,
sich daran beteiligen oder beauftragen. Die Stiftung wird insbesondere einen
an Leistungs,- Effizienz- und Wirtschaftlichkeitskriterien ausgerichteten
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, gegebenenfalls auch in Form der Gründung
einer oder mehrerer rechtlich selbständiger Gesellschaften, errichten und sich
damit vorrangig an der Vollendung von Nord Stream 2 beteiligen.
Voraussetzung für eine solche Beteiligung ist, dass Nord Stream 2 im Rahmen
der zu schließenden Verträge die Stiftung für einfaches fahrlässiges Handeln
freistellt. Die Stiftung kann im Rahmen eines wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebes insbesondere Natur- bzw. Umweltschutzmaßnahmen und
-projekte, die der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, welche
natürlichen oder juristischen Personen wegen Eingriffen in die Natur im
Rahmen ihrer Tätigkeit aufgegeben werden, übernehmen. Sie kann im Rahmen
ihres wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes insbesondere auch Grundstücke und
Flächen erwerben, übernehmen oder verwalten, pachten und verpachten,
mieten und vermieten, Werkzeuge und Maschinen erwerben, übernehmen,
verwalten, halten, zur Verfügung stellen und vermieten. Erträge der oder des
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes und möglicher Tochtergesellschaften
dienen der Förderung der in den Abs. 1 und 2 genannten Ziele und Zwecke.

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Stiftungsvermögen
(1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben °
a) aus den Erträgen des Grundstockvermögens,

b) aus den Erträgen der angestrebten wirtschaftlichen Betätigung,
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