Anlage 5
L&S Gesendet: Mittwoch, 6. Januar 2021 08:41 "An: i Betreff: SOFORTIIM ; Anlagen: 210106_Entwurf_Stiftungssatzung final EM.docx Moin, nunmehr hat sich auch FM über den Zusatz gebeugt: ME allein konsensfähig: "Voraussetzung für eine solche Beteiligung ist, dass Nord Stream 2 im Rahmen der zu schließenden Verträge die Stiftung für einfaches fahrlässiges Handeln freistellt." Wir müssen sprechen! Von: @stk.mv-regierung.de> Gesendet: Dienstag, 5. Januar 2021 19:58 An: em.mv-regierung.de> Betreff: AW: Na ich bin gespannt, ob das alles glatt über die Bühne geht...ich drück die Daumen! | ——--Ursprüngliche Nachricht----- Von: em.mv-regierung.de> Gesendet: Dienstag, 5. Januar 2021 19:57 Betreff: AW: Dankel!! Ufff, unerklärlich das Verschwinden. Ist mir aufgefallen als ich die Stiftungsaufsicht in Kenntnis setzen wollte. Freitag ja alles gut über die Bühne gehen. Es bleibt nicht viel Zeit für Diskussionen! -——-Ursprüngliche Nachricht----- Gesendet: Dienstag, 5. Januar 2021 19:49 An: em.mv-regierung.de> Betreff: AW: Hab ich! vor: ME > ».m..22icrun:.4e> Gesendet: Dienstag, 5. Januar 2021 19:47 An: @stk.mv-regierung.de> 1
| Betreff: Priorität: Hoch Hallo, in diesem 8 2 fehlte noch das Wort „einfache“ bitte dieses Dokument versenden!!!! DaNKE Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Minister Christian Pegel, MdL Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Schlossstraße 6 - 8, 19048 Schwerin Te1: 0355 scc FE www.mv-regierung.de/em <http://www.mv-regierung.de/em> <https://klimasichten.de/> Allgemeine Datenschutzinformationen:
Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten ver-bunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz- grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union in Verbindung mit $ 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M- V). Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/ <https://www.regierung- mv.de/Datenschutz/> “
a Von: Geue, Heiko Dr. Gesendet: j 2021 20:31 An: Ce: Betreff: Re: KV Stiftung Lieber vielen Dank, hiermit frei gegeben. LG Heiko Von meinem iPhone gesendet Am 05.01.2021 um 19:29 schrie -ezierun..ce>: Hallo Heiko, anbei die finalen Dokumente mdB um Freigabe zum Versand an die Ressorts/Fraktionen. Zu den Finanzen habe ich das EM befragt: EM will vorhandenes, nicht verausgabtes Geld aus einem Klimaschutztopf nehmen und steht dazu mit FM in Kontakt. Zustimmung FM steht zwar aus, jedenfalls sollte das aber ohne Finanzausschuss gehen. Gr <KV 18-21 Anlage LT-Antrag.docx> <KV 18-21 Stiftungssatzung Anlage zu LT-Antrag.docx> <KV 18-21.docx> -
Entwurf: 05. Januar 2021 Satzung der Stiftung Klimaschutz MV Präambel Das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner wunderbaren, in weiten Bereichen unter Schutz stehenden Natur hat ein besonderes Interesse und eine besondere Verantwortung für einen erfolgreichen. Klima- und Umweltschutz. Diesem Interesse gilt der Einsatz des Landes in allen politischen Handlungsfeldern, vor allem bei den direkten Maßnahmen des Umweltschutzes und in der Energiepolitik, in der das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem gezielten Ausbau erneuerbarer Energien, vor allem der Windkraft, einen wichtigen Beitrag leistet. Die große Jahrhundertaufgabe „Klimaschutz“ kann aber nur gelingen, wenn sie im Bewusstsein der breiten Mehrheit der Bevölkerung als existenziell wichtig verankert und von möglichst vielen aktiv unterstützt wird. Mecklenburg- Vorpommern braucht eine breite Akzeptanz und Unterstützung für die verfolgten Ziele. Deshalb setzt sich das Land mit einer „Stiftung Klimaschutz“ aktiv für dieses wichtige Ziel ein. Die Stiftung will dabei offen sein für alle, die das Stiftungsziel mit Zustiftungen und Zuwendungen oder persönlichem Einsatz -engagiert unterstützen. Zum Klimaschutz gehört auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren Übergangszeitraum schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese werden helfen, die fluktuierende Einspeisung für den längeren Übergangszeitraum, bis ausreichende und volkswirtschaftlich tragfähige Speichertechnologien im industriellen Maßstab und
massenproduktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelbare gesicherte Kraftwerksleistungen zu ergänzen und damit die Energieversorgungssicherheit sicherzustellen. Deshalb wird die Stiftung mit einem zu gründenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als zeitweilligem Nebenzweck zu den Arbeiten an der Pipeline Nord Stream 2 beitragen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht zu dieser Pipeline. Gas ist die klimaschonendste Übergangstechnologie zur Sicherung der notwendigen Energieversorgung. Eine sichere Gasversorgung liegt im Interesse der Menschen in Deutschland, Europa und Mecklenburg-Vorpommern. $1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung des Landes Mecklenburg- Vorpommern für Klimaschutz und Bewahrung der Natur - Stiftung Klimaschutz MV" und als Kurzbezeichnung “Stiftung Klimaschutz MV”. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. (2) Sie hat ihren Sitz in Schwerin. (3) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfjahr. Es beginnt mit der Bekanntgabe des Anerkennungsbescheides und endet am 31. Dezember desselben Kalenderjahres. 82 Stiftungszweck (1) Die Stiftung verfolgt insbesondere folgende Zwecke und der Stiftungszweck wird insbesondere, ggf. auch mittelbar, durch folgende Aktivitäten und Maßnahmen erfüllt: - die Durchführung und Förderung von Maßnahmen und Projekten des Klimaschutzes und zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Natur im Land Mecklenburg-Vorpommern und an sowie vor den Küsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie an und vor den Ostseeküsten der Ostseeanrainerstaaten;
die Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und Verbesserung der ökologischen Situation in den genannten Regionen; die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des Klimaschutzes und auf dem Gebiet einer klimaschonenden Energieversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern oder unter federführender Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen, Wissenschaftseinrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern: Förderung von Maßnahmen im Land Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der Belange des Klima- und Naturschutzes, vor allem auch bei allen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, insbesondere bei der Systemstabilität durch Speicher- und Sektorenkopplungslösungen, wobei dies auch die Unterstützung von Wirtschaftsunternehmen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern zur unternehmenseigenen Forschung in diesem Bereich, zur Herstellung von Prototypen, für Nullserien und für markteinführende Verbreitungsstrategien umfasst; die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Artenvielfalt; die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung des Gewässerschutzes und des Trinkwasserschutzes; Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des Klimaschutzes und der Bewahrung der Natur im Ostseeraum vorrangig in Mecklenburg-Vorpommern und in besonderen Fällen auch in den Ostseeanrainerstaaten: Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch sowie die Vernetzung ö zwischen im Klima- und Umweltschutz Engagierten, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern und mit den Ostseeanrainerstaaten; Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich des Klima- und Umweltschutzes in Mecklenburg-Vorpommern: | Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen, um im Rahmen des Stiftungszwecks gemeinsame Projekte und Vorhaben, die nach diesem Satzungszweck auch durch die Stiftung allein zulässig sind, zu verwirklichen;
- die Förderung und Unterstützung von Maßnahmen, Anstrengungen und wissenschaftlichen Untersuchungen im Land Mecklenburg- Vorpommern, die eine klimaschonende Sicherung der Energieversorgung zum Ziel haben. (2) Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszwecks, insbesondere auch zur Vermögensverwaltung und \Vermögensmehrung, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb errichten und unterhalten sowie Tochtergesellschaften in der Rechtsform von Personen- oder Kapitalgesellschaftern gründen, erwerben, sich daran beteiligen oder beauftragen. Die Stiftung wird insbesondere einen an Leistungs,- Effizienz- und Wirtschaftlichkeitskriterien ausgerichteten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, gegebenenfalls auch in Form der Gründung einer oder mehrerer rechtlich selbständiger Gesellschaften, errichten und sich damit vorrangig an der Vollendung von Nord Stream 2 beteiligen. Voraussetzung für eine solche Beteiligung ist, dass Nord Stream 2 im Rahmen der zu schließenden Verträge die Stiftung für einfaches fahrlässiges Handeln freistellt. Die Stiftung kann im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes insbesondere Natur- bzw. Umweltschutzmaßnahmen und -projekte, die der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, welche natürlichen oder juristischen Personen wegen Eingriffen in die Natur im Rahmen ihrer Tätigkeit aufgegeben werden, übernehmen. Sie kann im Rahmen ihres wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes insbesondere auch Grundstücke und Flächen erwerben, übernehmen oder verwalten, pachten und verpachten, mieten und vermieten, Werkzeuge und Maschinen erwerben, übernehmen, verwalten, halten, zur Verfügung stellen und vermieten. Erträge der oder des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes und möglicher Tochtergesellschaften dienen der Förderung der in den Abs. 1 und 2 genannten Ziele und Zwecke. 83 Stiftungsvermögen (1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben ° a) aus den Erträgen des Grundstockvermögens, b) aus den Erträgen der angestrebten wirtschaftlichen Betätigung,