P481_Leistungsbeschreibung_Stand_13_07_2021.odt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sicherheitsaudits des Projekts "Sichere Implementierung einer allgemeinen Kryptobibliothek"

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Leistungsbeschreibung 4           Rahmen- und Ausführungsbedingungen In diesem Kapitel sind die Rahmen- und Ausführungsbedingungen für die Projektdurchführung festgelegt. Deren Einhaltung wird durch Abgabe eines Angebotes automatisch von den Bietern bestätigt (siehe Angebotsformular, Ziffer 3 „Erklärungen des Bieters“). 4.1         Personal des Auftragnehmers Für die Erbringung der Leistung sind vom AN mindestens 2 Personen einzusetzen (inkl. Projektleitung und Beauftragte/r für das Qualitätsmanagement). 4.1.1       Direktionsrecht und Disziplinargewalt Auftraggeber und Auftragnehmer werden durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass die jeweils von Ihnen abgestellten Personen für die Leistungserbringung ausschließlich dem Direktionsrecht und der Disziplinargewalt des jeweiligen Arbeitgebers unterstehen. Weisungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Aufgabenverteilung. 4.1.2       Qualifikationen, Erfahrungen und sonstige Anforderungen Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Personen müssen vereinbarungsgemäß, unabhängig davon jedoch mindestens dem Vertragszweck und der Aufgabenstellung entsprechend, qualifiziert sein. Unabhän- gig davon wird der Auftragnehmer gewährleisten, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Per- sonen über die Qualifikation verfügen, die mindestens seinen diesbezüglichen Angaben sowie den Anforde- rungen des Auftraggebers im Vergabeverfahren entspricht. Für die einzelnen vorgesehenen Rollen gelten die nachfolgend aufgelisteten Mindestanforderungen. Deren Erfüllung ist im Angebot mit geeigneten Referenzen zu belegen (siehe Kapitel 6.2.1.4), wobei die Referenzen sich höchstens auf die letzten drei Jahre ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung beziehen dürfen. Ausgenommen hiervon sich Zeugnisse. Eine Referenz kann hierbei auch mehrere Anforderungen abdecken. a) Projektleitung (PL): •   Erfolgreiche Leitung von mindestens einem Projekt in der Entwicklung von Software mit Schwer- punkt Informationssicherheit und Kryptografie, welches mit der hier zu vergebenden Leistung ver- gleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht. •   Praktische Erfahrung im Bereich der Entwicklung von Software mit Schwerpunkt Informations- sicherheit und Kryptografie durch maßgebliche Mitwirkung an mindestens einem Projekt / Auftrag in diesem Themenbereich. b) Beauftragte/r für das Qualitätsmanagement (BQM) •   Praktische Erfahrung im Qualitätsmanagement im Bereich Informationssicherheit und Kryptogra- fie durch maßgebliche Mitwirkung an mindestens einem Projekt / Auftrag in diesem Themenbe- reich. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik                                                        21
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Leistungsbeschreibung c) Entwickler/in •   Praktische Erfahrung im Bereich der Entwicklung von Software mit Schwerpunkt Informations- sicherheit und Kryptografie durch maßgebliche Mitwirkung an mindestens einem Projekt / Auftrag in diesem Themenbereich. •   Nachweis umfassender Kenntnisse der Programmiersprachen C und C++ durch mindestens ein Pro- jekt, welches der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht. d) mindestens eine Person des Projektteams / Teamqualifikation Die folgenden Mindestanforderungen können von verschiedenen Personen des Projektteams abgedeckt werden. •   Sehr gute Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Kryptografie sowie insbesondere sehr gute Kenntnisse der zu implementierenden Verfahren, die durch die Angabe von relevanten Publikationen oder früher bereits durchgeführten Entwicklungsprojekten nachgewiesen werden müssen. •   Sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklung von IT-Sicherheitslösungen einschließ- lich der Entwicklung und Integration der enthaltenen kryptografischen Verfahren. •   Praktische Erfahrung im Bereich der Entwicklung von Open-Source-Software durch maßgebliche Mitwirkung an mindestens einem Projekt / Auftrag in diesem Themenbereich. e) alle Personen der Personengruppe Entwickler/innen Die folgenden Mindestanforderungen können von verschiedenen Personen des Projektteams abgedeckt werden. •   Nachweis umfassender Kenntnisse der Programmiersprachen C und C++ durch mindestens ein Pro- jekt, welches der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht. •   Sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklung von IT-Sicherheitslösungen einschließ- lich der Entwicklung und Integration der enthaltenen kryptografischen Verfahren. f) alle Personen des Projektteams (inkl. PL und BQM) •   Hochschulabschluss in einem MINT-Fach, d.h. aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Natur- wissenschaft oder Technik. •   Alternativ zu dem oben genannten Hochschulabschluss können objektiv belegbare, äquivalente und für das Projektvorhaben ausreichende und adäquate Qualifikationsnachweise (z.B. Erfahrungsjahre) eingereicht werden. 4.1.3       Personaleinsatz und -austausch Der Auftragnehmer hat zwingend mindestens das Personal einzusetzen, das er im Rahmen seines Angebots (Anlage: „Angebotsangaben gemäß den Besonderen Bewerbungsbedingungen“) als konkret einzusetzendes Personal mit Qualifikationsprofilen angeboten hat. Unabhängig davon hat er nur solches Personal einzuset- zen, das für die jeweils zu erbringende Leistung hinreichend qualifiziert ist. Für jede Person, die eingesetzt wird, hat der Auftragnehmer spätestens eine Woche vor dem geplanten Einsatz ein Qualifikationsprofil ein- zureichen, es sei denn, es liegt betreffend der jeweiligen Person ein solches Qualifikationsprofil beim Auf- traggeber bereits vor. Ein Austausch von Personal ist nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftragge- ber zulässig. 22                                                                     Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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Leistungsbeschreibung Der Auftraggeber wird seine Zustimmung im Fall eines berechtigten Grundes und wenn ein gleich- oder höherwertiger Ersatz angeboten wird erteilen. Ein berechtigter Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Austausch aufgrund Krankheit oder Ausscheiden der betreffenden Person aus dem Unternehmen oder ver- gleichbarer Umstände, bedingt ist. Die Umstände sind vom Auftragnehmer darzulegen und plausibel zu machen. Kein berechtigter Grund ist der Einsatz der betreffenden Person in einem anderen Projekt oder ein Umzug des Standorts des Unternehmens. Die Gleichwertigkeit des Ersatzes orientiert sich anhand des für die auszutauschende Person vormals eingereichten Qualifikationsprofils, soweit ein solches vorliegt, andern- falls nach billigem Ermessen. Eine höhere Qualifikation der Ersatzperson begründet keinen Anspruch auf Erhöhung der Vergütung. Die durch den Austausch und die Einarbeitung der Ersatzperson entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Das eingetauschte Personal ist unverzüglich auf Kosten des Auftragnehmers vollumfänglich einzuarbeiten. Soweit möglich arbeitet die ausscheidende Person die Ersatzperson ein. 4.2         Projektorganisation und Erreichbarkeit Durch den Auftragnehmer ist ein qualifizierter Projektleiter zur Verfügung zu stellen, der sich mit dem Pro- jektleiter des Auftraggebers abstimmt und die durchzuführenden Arbeiten auf Seiten des Auftragnehmers koordiniert. Der Projektleiter muss während der üblichen Arbeitszeiten (Montag bis Freitag, jeweils mindestens von 9:30 bis 15:30 Uhr) regelmäßig telefonisch oder per E-Mail erreichbar sein. Sollte der Projektleiter verhindert sein, muss jeweils ein Vertreter benannt werden. Seitens des Auftraggebers wird das Projekt vom Referat KM 21 geleitet. Ansprechpartner werden bei Ertei- lung des Zuschlags mitgeteilt. 4.3         Projektsprache Die Projektsprache ist grundsätzlich Deutsch. Abweichungen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: fachlische Abstimmung zwischen Auftragnehmer                          Deutsch oder Englisch und BSI (persönliche Treffen, telefonisch, schriftlich): Berichtswesen, Besprechungsprotokolle:                                Deutsch oder Englisch Alle Ergebnisdokumente (z.B. Testspezifikation,                               Englisch Kryptodokumentation): 4.4         Besprechungen Die Auftaktbesprechung sowie die Abschlusspräsentation finden im BSI in Bonn statt, können aber auf- grund der aktuellen Gesundheitskrise durch Covid-19 ggf. auch per Videokonferenz durchgeführt werden.- Diese sind vom AN zu organisieren. Bei Bedarf sind zusätzliche Telefon- oder Videokonferenzen einzuplanen. Darüber hinaus stattfindende Meetings zur Diskussion von Zwischenergebnissen finden nach Absprache beim Auftragnehmer oder per Videokonferenz statt. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik                                                            23
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Leistungsbeschreibung Zu jedem Arbeitstreffen und jeder Telefonkonferenz hat der Auftragnehmer ein schriftliches Protokoll anzu- fertigen, in dem die Beschlüsse und Ergebnisse festgehalten werden. Das Protokoll ist dem Auftraggeber spä- testens drei Arbeitstage nach Stattfinden des jeweiligen Arbeitstreffens bzw. der Telefonkonferenz zur Frei- gabe vorzulegen. Struktur und Format der Besprechungsprotokolle werden im Rahmen der Auftaktbesprechung festgelegt. Jegliche Videokonferenz ist datenschutzfreundlich, d.h. konform zu den Hinweisen des Bundesbeauftragten 3 für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) , zu gestalten. 4.5         Berichtswesen Im Rahmen des Berichtwesens erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer alle 14 Tage einen tabellari- schen, fortlaufend zu erweiternden und aussagekräftigen Kurzbericht per E-Mail über den Verlauf. Mögliche Probleme im Projektverlauf sind sofort anzuzeigen und dem Auftraggeber gegenüber besonders hervorzu- heben. Die vertraglichen Regelungen in Ziffer 9 des Projektvertrages bleiben unberührt. Struktur und Format der regelmäßigen Berichte werden im Rahmen der Auftaktbesprechung festgelegt. 4.6         Formale Anforderungen an Projektdokumente Der Auftragnehmer übermittelt die Projektdokumente (Projektergebnisse, Besprechungsprotokolle, Berichte) in elektronischer Form entweder im OpenDocument Dateiformat und im Portable Document For- mat (PDF) an den Auftraggeber. Ausnahmen von diesen Dateiformaten sind erst nach Absprache mit dem Auftraggeber möglich. Wurde sich auf die Erstellung von Microsoft Word Dokumenten geeinigt, so ist in diesen grundsätzlich auf die Referenzierung von OLE-Objekten (Object Linking and Embedding) zu verzich- ten. Alle Projektdokumente sind übersichtlich strukturiert und enthalten (wenn sinnvoll) ein Inhaltsverzeichnis, eine Zusammenfassung, eine Dokumenten-Version, eine Änderungshistorie mit Erstellungs- und Bearbei- tungs-Datum sowie der Liste der Autoren, so dass Erstellung und Änderung des jeweiligen Dokuments nachvollziehbar sind. Die sprachliche Qualität ist von großer Bedeutung. Im Durchschnitt sind pro Textseite maximal vier sprach- liche Fehler; das heißt grammatikalische Fehler oder Rechtschreibfehler zulässig. 4.7         Umgang mit Sicherheitslücken Jegliche im Rahmen des Projekts identifizierte Sicherheitslücken in Software sind offen zu legen. Die Offen- legung geschieht nach dem Coordinated Vulnerability Disclosure (CVD) Prinzip. D.h. die potentiell betroffe- nen Elternprojekte sind unverzüglich über eine identifizierte Schwachstelle zu informieren. Alle weiteren Schritte sind verantwortungsvoll mit den entsprechenden Elternprojekten zu koordinieren. 3 https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Datenschutz-Corona/Kommunikation/Kommunikations-node.html 24                                                                   Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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Leistungsbeschreibung 4.8         Einsatz von Unterauftragnehmern Der Auftragnehmer kann zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer nur einsetzen oder eingesetzte Unterauftragnehmer nur auswechseln, wenn der Auftraggeber dem ausdrücklich vorher zustimmt. Die Zustimmung kann nicht aus sachwidrigen Gründen verweigert werden. Die Einarbeitung des neuen Unterauftragnehmers erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers. Für die im Angebot des Auftragnehmers benannten Unterauftragnehmer gilt die Zustimmung des Auftraggebers als erteilt. Die Weitergabe von Projektteilen an nicht zugelassene Unterauftragnehmer ist verboten. 4.9         Formale Anforderungen an die Rechnungsstellung Gemäß § 3 i.V.m. § 11 der E-Rechnungsverordnung (E-RechV) sind Rechnungen ab dem 27.11.2020 zwingend in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Hierbei ist grundsätzlich der Datenaustauschstan- dard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden (§ 4 E-RechV). Ggf. erforderliche Anlagen sind in den Rechnungsdatensatz einzubetten und dürfen keine aktiven Inhalte (z.B. Makros) enthalten. Rechnungsformate, welche nicht den Anforderungen der europäischen Norm für die Rechnungsstellung (EN-16931) entsprechen sowie Rechnungen, die nicht über die Rechnungseingangsplattform des Bundes (https://xrechnung.bund.de) zugestellt wurden, können nicht berücksichtigt werden. Nähere Informationen zu den formalen Anforderungen sind dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument „Rechnungseingangsplattformen des Bundes“ (Version 1.6 vom 08.07.2020) zu entnehmen. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik                                                       25
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Besondere Bewerbungsbedingungen B           Besondere Bewerbungsbedingungen 5           Bedingungen für die Zuschlagserteilung In diesem Kapitel sind die Bedingungen für die Zuschlagserteilung festgelegt, die bei der Erstellung eines Angebots gemäß Kapitel 6 zu berücksichtigen sind. 5.1         Gesetzliche Ausschlussgründe, Eignung und Ausführungs- bedingungen Öffentliche Aufträge werden nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB, § 31 Abs. 1 UVgO). Die zwingenden Ausschlussgründe (§ 123 GWB) und die fakultativen Ausschlussgründe (§ 124 GWB) können unter den folgenden Quellen nachgelesen werden: •    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html •    https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Mit der Abgabe des Angebots versichern die Bieter, dass keine der in §§ 123, 124 GWB genannten Gründe im Hinblick auf ihre Person oder Unternehmen vorliegen, soweit nicht eine Erklärung zu den §§ 123, 124 GWB eingereicht wurde (siehe Kapitel 6.2.4). Das BSI schließt ein Unternehmen jedoch zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn es Kenntnis davon erhält, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Ein Ausschluss kommt gleichermaßen bei Kenntnis über einen Ausschlussgrund nach § 124 GWB in Betracht. Die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB bleibt unberührt. Das BSI prüft, ob die Bieter die festgelegten Eignungskriterien (siehe Kapitel 6.2.1.3) und etwaig festgelegte 4 Mindestanforderungen erfüllen (§ 122 Abs. 2 GWB , § 31 Abs. 2 UVgO). Wird eine Mindestanforderung an die Eignung nicht erfüllt, ist das Angebot auszuschließen. Im Übrigen prüft das BSI auf Grundlage der Eig- nungskriterien, ob die vorgelegten Belege den Schluss zulassen, dass der Bieter den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann. Ausführungsbedingungen betreffen die Vertragsausführung und stellen vom BSI festgelegte Bedingungen dar, die vom Auftragnehmer einzuhalten sind. Der Transparenz halber ist von den Bietern bereits im Verga- beverfahren zu versichern, dass sie im Rahmen der Auftragsausführung die vom BSI vorgesehenen Bedin- gungen einhalten werden (siehe Angebotsformular, Ziffer 3 „Erklärungen des Bieters“). 5.2         Wirtschaftlichstes Angebot Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des BSI, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden (§ 127 Abs. 1 GWB, § 43 Abs. 1 und 2 UVgO). Für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes wendet das BSI die „erweiterten Richtwertme- thode“ über die Faktoren „Bewertungspreis“ (siehe Kapitel 5.2.1) und „Leistung“ (siehe Kapitel 5.2.2) an. 4 Jeweils in Verbindung mit den Regelungen der §§ 42 ff. VgV oder §§ 7, 21 ff VSVgV. 26                                                                            Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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Besondere Bewerbungsbedingungen 5.2.1       Bewertungspreis Der Bewertungspreis umfasst die folgenden Komponenten (siehe auch Kapitel 6.1): Bewertungspreis = Angebotsnettopreis + anfallende (Einfuhr-/)Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft Der Angebotsnettopreis umfasst dabei sämtliche Einzelpositionen (siehe Kapitel 3.2, Tabelle 1). 5.2.2       Leistung Die „Leistung“ der einzelnen Angebote wird vom BSI anhand der festgelegten qualitativen Zuschlagskrite- rien (siehe Kapitel 6.2.1.4) bewertet. Bei den qualitativen Zuschlagskriterien wird zwischen Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und Bewertungskri- terien (B-Kriterien) differenziert. Während bei einem A-Kriterium lediglich geprüft wird, ob die Ausführungen des Bieters die definierten Mindestanforderungen erfüllen (Prüfergebnis: Ja oder Nein), werden die Ausführungen des Bieters bei einem B-Kriterium anhand einer durchgängigen Wertungsskala von 0 bis 4 Bewertungspunkten (BP) bewer- tet: BP                                                Zielerreichungsgrad 0     Es sind keine Angaben vorhanden oder in Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausfüh- rungen erwarten, dass die Auftragsausführung den Anforderungen des BSI nur in unzureichen- dem Maße entsprechen wird. 1     In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsaus- führung den Anforderungen des BSI in ausreichendem Maße entsprechen wird. 2     In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsaus- führung den Anforderungen des BSI weitgehend entsprechen wird. 3     In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsaus- führung den Anforderungen des BSI voll entsprechen wird. 4     In Bezug auf das abgefragte Kriterium lassen die Ausführungen erwarten, dass die Auftragsaus- führung den Anforderungen des BSI in besonderem Maße entsprechen wird. Zur Orientierung werden bei jedem B-Kriterium die Voraussetzungen angegeben, die erfüllt sein müssen, damit das Angebot bzgl. dieses Kriteriums vom BSI mit 0 BP, 1 BP oder 4 BP bewertet wird. Bei den B-Kriterien muss das Angebot jeweils mindestens 1 BP (BPmin = 1) erzielen (Mindestanforderung). Erfüllt ein Angebot bei mindestens einem A-Kriterium oder bei mindestens einem B-Kriterium nicht die definierte Mindestanforderung, so wird dieses Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei den verbleibenden Angeboten ergeben sich die für die erweiterte Richtwertmethode maßgeblichen Leis- tungspunkte (LP) aus dem Produkt der bei den einzelnen B-Kriterien erzielten BP und der vom BSI für die jeweiligen B-Kriterien vorgegebenen Gewichtungsfaktoren (GF, siehe Kapitel 6.2.1.4). Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik                                                         27
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Besondere Bewerbungsbedingungen 5.2.3      Erweiterte Richtwertmethode mit dem Entscheidungskriterium „Leis- tungspunkte“ Bei der erweiterten Richtwertmethode wird in einem ersten Schritt für jedes der Angebote eine individuelle Kennzahl, welche aus dem Quotient zwischen den erzielten Leistungspunkten (siehe Kapitel 5.2.2) und dem Bewertungspreis (siehe Kapitel 5.2.1) besteht, ermittelt. Ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl wird in einem nächsten Schritt ein Schwankungsbe- reich von 10 % definiert. Alle Angebote, die mit Ihrer Kennzahl unterhalb dieses Schwankungsbereiches lie- gen, können bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt werden. Bei den verbleibenden Angeboten erfolgt die Zuschlagserteilung auf das Angebot mit der höchsten Leis- tungspunktzahl. Ist die Leistungspunktzahl identisch, erfolgt der Zuschlag auf das preislich günstigere Angebot. 28                                                                  Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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Besondere Bewerbungsbedingungen 6           Erstellung des Angebotes Ein vollständiges Angebot besteht aus folgenden Unterlagen: •   Angebotsformular (siehe Kapitel 6.1) •   Anlagen zum Angebotsformular ◦ Angebotsangaben gemäß den Besonderen Bewerbungsbedingungen (siehe Kapitel 6.2.1). Wird im Rahmen einzelner Eignungskriterien und / oder Zuschlagskriterien explizit die Einrei- chung weiterer Dokumente (z.B. Kopie einer offiziellen Bescheinigungen oder eines amtlichen Nachweises, etc.) gefordert, so sind diese nach Möglichkeit an der entsprechenden Stelle in diese Anlage zu integrieren. Ist eine Integration nicht möglich, so bilden diese eine eigenständige Anlage. ◦ ggf. Bietergemeinschaftserklärung (siehe Kapitel 6.2.2) ◦ ggf. Unterauftragnehmerverpflichtungserklärungen (siehe Kapitel 6.2.3) ◦ ggf. Angaben zu vorliegenden Ausschlussgründen und zur Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB (siehe Kapitel 6.2.4) ◦ ggf. weitere individuelle Anlagen des Bieters (siehe Kapitel 6.2) Die Anzahl der geforderten Anlagen ist dabei abhängig von der Bieterkonstellation (siehe Kapitel 6.2.2), der geplanten Einbindung von Unterauftragnehmern (siehe Kapitel 6.2.3) sowie dem Vorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen (siehe Kapitel 6.2.4). Das BSI ist rechtlich verpflichtet, die eingereichten Angebote mindestens drei Jahre ab dem Tag der Zuschlagserteilung aufzubewahren. Reichen Sie daher alle für die Angebotswertung relevanten Informatio- nen in archivierbarer Form ein. Verzichten Sie z.B. in der Anlage „Angebotsangaben gemäß den Besonderen Bewerbungsbedingungen“ auf die Angabe von URLs bzw. auf deren Verweisung. Bitte fügen Sie nach Möglichkeit alle Anlagen zum Angebotsformular zu einer „Gesamtdatei“ (PDF) zusam- men (jedoch ohne das Angebotsformular, vgl. Kapitel 6.1). 6.1         Angebotsformular Das in den Vergabeunterlagen enthaltene Angebotsformular ist gemäß den dort aufgeführten Vorgaben aus- zufüllen. Ist die Steuerschuldnerschaft aufgrund von § 13b USTG auf den Auftraggeber übergegangen (reverse charge), so weisen Sie im Angebot einen Steuersatz von 0 % aus. In diesem Fall wird die von Auftraggeber abzufüh- rende Umsatzsteuer bei der Bewertung des Angebotes berücksichtigt (siehe Kapitel 5.2.1). Verschiedene Eingabefelder des Angebotsformulars werden nach Abgabe und Öffnung des Angebotes maschinell ausgelesen. Verzichten Sie daher auf die Einreichung eines eingescannten Auftragsformulars und auf die Zusammenfassung des Angebotsformulars mit den zugehörigen Anlagen zu einer „Gesamtdatei“. Hinweis bzgl. Covid-19: Bitte geben Sie im Angebotsformular für AP 1 und AP 6 stets den Preis für eine Präsenzveranstaltung an. 6.2         Anlagen zum Angebotsformular Die nachfolgenden Unterkapitel geben einen Überblick über die einzelnen Anlagen sowie über deren inhalt- liche Anforderungen. Falls aus Sicht des Bieters erforderlich, so kann das Angebot um weitere Anlagen ergänzt werden. Alle zum Angebot gehörenden Anlagen sind auf Seite 2 des Angebotsformulars aufzuführen. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik                                                             29
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Besondere Bewerbungsbedingungen 6.2.1      Anlage: Angebotsangaben gemäß den Besonderen Bewerbungsbedin- gungen Die von jedem Bieter individuell zu erstellende Anlage „Angebotsangaben gemäß den Besonderen Bewer- bungsbedingungen“ fungiert neben dem Angebotsformular als zentraler Bestandteil des Angebotes. Halten Sie sich bei der Erstellung dieser Anlage an die Vorgaben in den Kapiteln 6.2.1.1 bis 6.2.1.4 sowie an die vorgegebene Reihenfolge. Achten Sie darauf, die geforderten Angaben unmittelbar bei den einzelnen Kriterien aufzuführen. Achtung: Verzichten Sie auf nicht geforderte Angaben, insbesondere zu den vertraglichen Regelungen (siehe Ziffer 4.2 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen). Die vollständige Abdeckung des in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsumfangs inkl. der Ein- haltung sämtlicher in Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung definierten Rahmen- und Ausführungsbedingun- gen wird durch Abgabe eines Angebotes automatisch bestätigt (siehe Angebotsformular, Ziffer 3 „Erklärun- gen des Bieters“). 6.2.1.1 Einzelbieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft Erstellen Sie vom Einzelbieter bzw. vom jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein aussagekräftiges Fir- menprofil. Die Darstellung muss in tabellarischer Form erfolgen und folgende Punkte umfassen: •   Offizielle Bezeichnung •   Rechtsform •   Firmensitz und Standorte •   Struktur und Organisation ◦ z.B. Abbildung des Organigramms •   Geschäftsfelder ◦ Auflistung der einzelnen Geschäftsfelder ◦ Benennung der Geschäftsfelder, die für den hier zu vergebenden Auftrag relevant sind (auftrags- bezogene Geschäftsfelder) ◦ ggf. nähere Ausführungen / Erläuterungen zu den auftragsbezogenen Geschäftsfeldern •   Anzahl der Mitarbeiter in den auftragsbezogenen Geschäftsfeldern •   Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (Angabe pro Jahr), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. •   Umsatz in den auftragsbezogenen Geschäftsfeldern in den letzten drei Geschäftsjahren (Angabe pro Jahr), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Gehen Sie im Falle einer Bietergemeinschaft zudem auf die Aufteilung der zu erbringenden Leistung auf die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft ein. 6.2.1.2 Unterauftragnehmer Werden wesentliche Teile der angebotenen Leistung von einem oder mehreren Unterauftragnehmern erbracht (siehe Ziffer 2.1 des Angebotsformulars), so sind diese Unternehmen inkl. der von ihnen durchzu- führenden Leistungen genau zu benennen. Erstellen Sie von jedem Unterauftragnehmer zudem ein aussage- kräftiges Firmenprofil inkl. der folgenden Angaben: •   Offizielle Bezeichnung 30                                                                   Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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