bt-Bayram Grüne 2_431 RS.PDF

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Benjamin Strasser MdB Bundesministerium der Justiz, 11015 Berlin                                 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz An das Mitglied des Deutschen Bundestages Frau Canan Bayram                                            HAUSANSCHRIFT Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Platz der Republik 1                                                   TEL +49 (030)18 580-9010 11011 Berlin                                                          FAX  +49 (030)18 580-9048 E-MAIL pst-strasser@bmj.bund.de 3. März 2022 Betr.:          Ihre Schriftliche Frage Nr. 2/431 vom 24. Februar 2022 Sehr geehrte Frau Kollegin, Ihre o. a. Frage beantworte ich wie folgt: Frage Nr. 2/431: Wie viele Verurteilungen aufgrund des Delikts „Erschleichen von Leistungen“ gemäß § 265a StGB erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit in den Jahren 2020 und 2021 (bitte getrennt aufführen für die einzelnen Jahre; https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ampel-koalition-will-schwarzfahren- entkriminalisieren-a-a4c9ff03-366b-4998-a100-5370cbf5429c)?
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SEITE 2 VON 2 Antwort: Die vom Statistischen Bundesamt jährlich herausgegebene Strafverfolgungsstatistik (Fach- serie 10 Reihe 3) weist für das Jahr 2020 43.134 Verurteilungen wegen des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a des Strafgesetzbuches aus. Entscheidungen werden in dieser Statistik jeweils nur bei dem schwersten Delikt erfasst, das der jeweiligen Entscheidung zugrunde liegt. Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafar- rest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde. Zahlen für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
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