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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grüne und FDP

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NEUSTART KULTUR- Übersicht nach Bundesländern 10.09.2021 Bewilligte Gestellte Anträge Bewilligte Anträge Fördermittel Bundesland                                 NEUSTART           NEUSTART NEUSTART KULTUR             KULTUR KULTUR Baden-Württembera                              5.705              2.534         62.084.073 € Bavern                                         6.731              2.937         78.700.818 € Berlin                                        22.632              7.672        125.085.441 € Brandenbura                                    1.697               713          16.046.019 € Bremen                                          924                441           9.874.389€ Hamburo                                        3.890              1.783         38.915.471 € Hessen                                        4.196               1.735         46.224.649 € Mecklenburo-Varoammern                          796                384          12.271.435 € Niedersachsen                                  3.128              1.487         40.423.221 € Nordrhein-Westfalen                           12.857              5.283        111.517.577€ Rheinland-Pfalz                                1.670               643          17.154.459€ Saarland                                        513                189           5.227.560€ Sachsen                                        5.1"78          . 2.168          44.212.424 € Sachsen-Anhalt                                 1.013               459          13.386.017 € Schleswia-Holstein                             1.457               642          17.839.164€ Thürinoen                                       869                438          12.972.679 € Surnme aller Bundesländer       73.256             29.508        651.935.398 € Programme ohne Aufteilung nach Bundesländern, die sich an Antragsteller deutschlandweit richten (u.a. Filmförderung (FFA) und                        2.339              1.544       154.891.726 pandemiebedingte Mehrbedarfe 2020/21 regelmäßig durch den Bund geförderter Kultureinrichtunoen und -oroiekte Gesamtsumme         75.595             31.052        806.827.124€
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Bau- und Sanierungsbedarfe Bundesarchiv . Liegenschaft      Maßnahme                  Mittelfristige Finanzplanung, geschätzter hier: durch BMF               Bedarf haushaltsmäßig anerkannt       .                . Berlin-           Neubau Archivzentrum in   -                             Noch nicht Lichtenberg       Lichtenberg auf Gelände                                 bezifferbar, Normannenstraße                                         voraussichtlich (beschlossen vom BT am                                  eine dreistellige 26.09.2019). Alternativ                                 Millionensumme Neubau oder Sanierung bestehender Bürogebäude (Berlin Lichterfelde) Berlin,           Neuanmietung von 2023-    2023-2052 (Mietvertrag läuft Frankfurter Allee 2037 wegen Umzug der      über 30 Jahre): 5.000 T€/Jahr 204-206           Verwaltung des ehern.     veranschlagt im 2. BStU von der Karl-        Nachtragshaushalt 2020 Liebknecht-Straße Berlin-           Neuanmietung 2023-        2023: 1.917 T€/Jahr Reinickendorf,    2038 wegen Umzug in       2024-2037: 4.600 T€/Jahr Abteilung PA      eine moderne und          2038: 2.684 T€/Jahr (ehern. WASt)     archivgerechte Liegenschaft Hoppegarten       2. Bauabschnitt des       48.941 T€                     Ab Übernahme Filmarchivs               Verpflichtungsermächtigung    des Filmarchivs (Fertigstellung ca. 2029) muss im HH 2022 beantragt     ca. 2029 rd. 3.047 werden ➔ erst dann können     T€ BlmA-Miete Baumaßnahmen beginnen         pro Jahr Cottbus           Aufbau einer neuen        -                             Noch nicht Außenstelle (beschlossen                                bezifferbar vom BT am 30.10.2020) Außenstellen des  Ausbau Außenstellen, die  -                             Noch nicht ehern. BStU       Archivstandorte                                         bezifferbar bleien/werden, bzw. Sanierung bestehender Liegenschaften
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Beschluss des Stiftungsrats SPK vom 29. Juni 2021 1.    Der Stiftungsrat nimmt den Bericht und die Empfehlungen                      der Reformkommission zur Strukturreform der SPK (Anlage 1) zur Kenntnis. 2.    Der Stiftungsrat beschließt auf dieser Grundlage für die Strukturreform der SPK folgende Eckpunkte: •  Wie vom Wissenschaftsrat vorgeschlagen, ist es das prioritäre Ziel der Reform, die Autonomie der Einrichtungen, vor allem in Personal- und Budgetfragen, deutlich zu stärken. Hierarchieebenen sollen konsequent auf den Prüfstand gestellt werden. •  Die Gesamtstiftung soll in grundlegend reformierter Form mit der Maßgabe erhalten bleiben, dass sie der Öffentlichkeit und den einzelnen Einrichtungen einen echten Mehrwert als spartenübergreifender Kultur- und Wissenschaftsverbund bietet. Künftig sollen die Einrichtungen stärker mit eigenem Profil an die Öffentlichkeit treten und gezielter ihre Publika ansprechen. •  Verbunden damit ist die Erwartung, dass alle Einrichtungen der SPK künftig weitaus stärker inhaltlich einrichtungsübergreifend und interdisziplinär zusammenarbeiten und sich deutlich aktiver um eine Kooperation untereinander bemühen. Der Gedanke eines funktionierenden und gelebten Netzwerks von Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten soll sich im reformierten Stiftungsmodell widerspiegeln. •  Die Gesamtstiftung wird künftig von einem Kollegialorgan geleitet, dessen Mitglieder auf Zeit bestellt werden. Bei dessen personeller Zusammensetzung sollen die Einrichtungen repräsentiert werden. Den Vorsitz führt ein/e hauptamtliche/r Präsident/in. Diese/r wird vertreten durch Vizepräsidenten/innen, die aus den Einrichtungen stammen und diese Aufgabe im Nebenamt wahrnehmen. Ganz allgemein sollen herausgehobene Führungspositionen künftig nur noch auf Zeit besetzt werden. •  Bislang vor allem in der Hauptverwaltung angesiedelte Serviceaufgaben werden künftig von einem „Servicezentrum" insbesondere für Verwaltungs- und IT-Dienstleistungen sowie Bauangelegenheiten wahrgenommen, das hierarchisch nicht über den Einrichtungen steht, sondern neben ihnen. Der/die Leiter/in des Servicezentrums gehört dem Kollegialorgan an. •   Um den einzelnen Museen und Instituten der Staatlichen Museen zu Berlin mehr Eigenständigkeit zu geben, soll es eine weitere Entscheidungs- und Verwaltungsebene zwischen ihnen und dem Kollegialorgan der SPK zukünftig nicht mehr geben. •   Es soll geprüft werden, ob sich der Zusammenschluss einzelner Museen zu sog. Clustern empfiehlt, insbesondere soll deren Praxistauglichkeit geprüft werden. •  Die Zusammensetzung des Stiftungsrats der Stiftung soll angepasst werden. So ist die Zahl der im Stiftungsrat vertretenen Länder zu verringern, zugleich soll er um fachliche Expertise Dritter erweitert werden. 1
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Beschluss des Stiftungsrats SPK vom 29. Juni 2021 3.     Der Stiftungsrat verlängert das Mandat der Reformkommission bis auf Weiteres. Er bittet die Reformkommission, insbesondere die folgenden Punkte zu prüfen: •  Welche Maßnahmen sind geeignet, um die Autonomie der Einrichtungen insbesondere in Personal- und Haushaltsangelegenheiten zu stärken? Die Einrichtungen sollen dazu befähigt werden, selbständig und eigenverantwortlich zu handeln. Welche Kompetenzen sind dafür erforderlich, und wie könnte die genaue Aufbau- und Ablauforganisation dieser Verwaltungen aussehen? Wie würden Controlling sowie ordnungsgemäße, professionelle und effiziente Aufgabenerfüllung in den Einrichtungen (und ggf. Clustern) sichergestellt? In welchem Umfang sollen die Einrichtungen Personalentscheidungen treffen können? - Welche Verwaltungsaufgaben sollten neben dem Servicezentrum direkt u in den Einrichtungen angesiedelt werden, um die Eigenverantwortung zu gewährleisten? - In welchem Umfang sollen die Einrichtungen eigene Budgetverantwortung haben? •  Welche Kernaufgaben verbleiben bei der Gesamtstiftung? •  In welchem Verfahren werden die Mitglieder des Kollegialorgans berufen, insbesondere die aus den Einrichtungen? Wer schlägt geeignete Personen vor? Für welche Dauer sollten die Mitglieder ihre Aufgabe wahrnehmen? •  Zusammensetzung des Stiftungsrats: Geborene und gekorene Mitglieder? Wahl der Ländervertreter/innen in der KMK? Abhängig vom Finanzierungsanteil? •  Künftige Finanzierung der Stiftung: Wie wirkt sich der gewünschte Qualitätszuwachs auf den Mittelbedarf der Stiftung aus? V 4.    Der Stiftungsrat nimmt das Einvernehmen in der Reformkommission zur Kenntnis, dass Bund und Länder Verhandlungen über eine künftige Finanzierungsstruktur für die Stiftung aufnehmen sollten, die auch gewünschte Qualitätszuwächse berücksichtigt, und dies zunächst Gegenstand des nächsten kulturpolitischen Spitzengesprächs sein soll. 2
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Empfehlung der Reformkommission an den Stiftungsrat für seine Sitzung am 29. Juni 2021 (beschlossen in der 6. Sitzung der Reformkommission am 18. Juni 2021):* 1. Die Reformkommission hat sich in mehreren Sitzungen ausführlich mit den Vorschlägen des Wissenschaftsrats für eine Strukturreform der SPK befasst und sich dabei auch intensiv mit Vertreterinnen und Vertretern der Einrichtungen der SPK ausgetauscht. Insbesondere diesen spricht die Reformkommission für ihre wertvollen Beiträge zum Reformprozess noch einmal ihren herzlichen Dank aus. Sie hat in ihre Erörterungen auch die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes sowie das Arbeitspapier der Partnerschaft Deutschland einbezogen. Ebenso wurden die Anregungen aus der Strategiekommission der SPK sowie die Eindrücke aus den Gesprächen der BKM mit den Personalvertretungen der Stiftung berücksichtigt. 2. Auf Grundlage ihrer Beratungen empfiehlt die Reformkommission dem Stiftungsrat, seiner Richtungsentscheidung zur Strukturreform der SPK folgende Eckpunkte zugrunde zu legen: • Wie vom Wissenschaftsrat vorgeschlagen, ist es das prioritäre Ziel der Reform, die Autonomie der Einrichtungen, vor allem in Personal- und Budgetfragen, deutlich zu stärken. Hierarchieebenen sollen konsequent auf den Prüfstand gestellt werden. • Die Gesamtstiftung soll in grundlegend reformierter Form mit der Maßgabe erhalten bleiben, dass sie der Öffentlichkeit und den einzelnen Einrichtungen einen echten Mehrwert als spartenübergreifender Kultur- und Wissenschaftsverbund bietet. Künftig sollen die Einrichtungen stärker mit eigenem Profil an die Öffentlichkeit treten und gezielter ihre Publika ansprechen. • Verbunden damit ist die Erwartung, dass alle Einrichtungen der SPK künftig weitaus stärker inhaltlich einrichtungsübergreifend und interdisziplinär zusammenarbeiten und sich deutlich aktiver um eine Kooperation untereinander bemühen. Der Gedanke eines funktionierenden und gelebten Netzwerks von Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten soll sich im reformierten Stiftungsmodell widerspiegeln. • Die Gesamtstiftung wird künftig von einem Kollegialorgan geleitet, dessen Mitglieder auf Zeit bestellt werden. Bei dessen personeller Zusammensetzung sollen die Einrichtungen repräsentiert werden. Den Vorsitz führt ein/e hauptamtliche/r Präsident/in. Diese/r wird vertreten durch Vizepräsidenten/innen, die aus den Einrichtungen stammen und diese Aufgabe im Nebenamt wahrnehmen. Ganz allgemein sollen herausgehobene Führungspositionen künftig nur noch auf Zeit besetzt werden. • Bislang vor allem in der Hauptverwaltung angesiedelte Serviceaufgaben werden künftig von einem „Servicezentrum" insbesondere für Verwaltungs- und IT-Dienstleistungen sowie Bauangelegenheiten wahrgenommen, das hierarchisch nicht über den Einrichtungen steht, sondern neben ihnen. Der/die Leiter/in des Servicezentrums gehört dem Kollegialorgan an. • Um den einzelnen Museen und Instituten der Staatlichen Museen zu Berlin mehr Eigenständigkeit zu geben, soll es eine weitere Entscheidungs- und Verwaltungsebene zwischen ihnen und dem Kollegialorgan der SPK zukünftig nicht mehr geben. *Anmerkung: Der Stiftungsrat ist der Beschlussempfehlung mit einer Ergänzung bei Ziff. 4 (.... zunächst Gegenstand des nächsten kulturpolitischen Spitzengesprächs .. .") gefolgt.
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•   Es soll geprüft werden, ob sich der Zusammenschluss einzelner Museen zu sog. Clustern empfiehlt, in$besondere soll deren Praxistauglichkeit geprüft werden. •   Die Zusammensetzung des Stiftungsrats der Stiftung soll angepasst werden. So ist die Zahl der im Stiftungsrat vertretenen Länder zu verringern, zugleich soll er um fachliche Expertise Dritter erweitert werden. 3. Die Reformkommission informiert den Stiftungsrat darüber, dass sie insbesondere folgende Prüfaufträge für erforderlich hält: • Welche Maßnahmen sind geeignet, um die Autonomie der Einrichtungen insbesondere in Personal- und Haushaltsangelegenheiten zu stärken? - Die Einrichtungen sollen dazu befähigt werden, selbständig und eigenverantwortlich zu handeln. Welche Kompetenzen sind dafür erforderlich, und wie könnte die genaue Aufbau- und Ablauforganisation dieser Verwaltungen aussehen? Wie würden Controlling sowie ordnungsgemäße, professionelle und effiziente Aufgabenerfüllung in den Einrichtungen (und ggf. Clustern) sichergestellt? - In welchem Umfang sollen die Einrichtungen Personalentscheidungen                         u treffen können? - Welche Verwaltungsaufgaben sollten neben dem Servicezentrum direkt in den Einrichtungen angesiedelt werden, um die Eigenverantwortung zu gewährleisten? - ,In welchem Umfang sollen die Einrichtungen eigene Budgetverantwortung haben? • Welche Kernaufgaben verbleiben bei der Gesamtstiftung? • In welchem Verfahren werden die Mitglieder des Kollegialorgans berufen, insbesondere die aus den Einrichtungen? Wer schlägt geeignete Personen vor? Für welche Dauer sollten die Mitglieder ihre Aufgabe wahrnehmen? • Zusammensetzung des Stiftungsrats: Geborene und gekorene Mitglieder? Wahl der Ländervertreter/innen in der KMK? Abhängig vom Finanzierungsanteil? • Künftige Finanzierung der Stiftung: Wie wirkt sich der gewünschte Qualitätszuwachs auf den Mittelbedarf der Stiftung aus? 4. In der Reformkommission besteht Einvernehmen darüber, dass Bund und Länder u Verhandlungen über eine künftige Finanzierungsstruktur für die Stiftung aufnehmen sollten, die auch gewünschte Qualitätszuwächse berücksichtigt. Sie empfiehlt, dass dies Gegenstand des nächsten kulturpolitischen Spitzengesprächs sein soll.                             · 5. Die Reformkommission empfiehlt dem Stiftungsrat, das Mandat der Reformkommission bis auf Weiteres zu verlängern. *Anmerkung: Der Stiftungsrat ist der Beschlussempfehlung mit einer Ergänzung bei Ziff. 4 (.... zunächst Gegenstand des nächsten kulturpolitischen Spitzengesprächs ... ") gefolgt.
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Bündnis 90/Die Grüne: Fragen an das Bundeskanzleramt, 16.102021 Fragen an das Bundeskanzleramt: Bündnis 90/Die Grünen, Verhandlung-AG Kultur & Medien hier: Antworten der BKM Vorbemerkung: Ebenfalls beigefügt ist das BKM-Haushaltskompendium für den Regierungsentwurf des Jahres 2021, welches einen guten Überblick über die einzelnen Haushaltsstellen des Bundeskulturetats vermittelt, insbesondere über die geförderten Einrichtungen und ihre Gremien. o  Gebeten wird um eine detaillierte Übersicht über die Förderpragramme, ihre Dotierung (Soll), ihre IST-Ausgaben, aktueller Status, Haushaltsreste sowie um eine detaillierte Übersicht über die Anteile der einzelnen Länder an den Bundesprogrammen von Neustart Kultur Die erbetene Übersicht zum Stand 10. September 2021 findet sich in Anlagen la und lb. Die Antragszahlen und -volumina sind mit über 7S.OOO eingegangenen Anträgen konstant sehr hoch. Knapp die Hälfte der eingegangenen Anträge wurde bereits bewilligt. Die Bewilligungsverfahren bei den mittelausreichenden Stellen laufen unter Hochdruck, allerdings hat sich der lange Lockdown bis in die Mitte dieses Jahres vielfach auf die Durchführbarkeit der Programmkonzepte und damit auch auf die Mittelabrufe ausgewirkt. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass sich seit der letzten Datenerhebung vor knapp zwei Monaten weitere deutliche Steigerungen bei den Antragszahlen und Mittelbewilligungen ergeben haben. o  Bei welchen Einrichtungen in der Trägerschaft des Bundes/ die vom Bund institutionell "'    gefördert werden, besteht ein konkreter Weiterentwicklungsbedarf und welche anstehenden finanziellen Mehrbedarfe sind bereits bekannt? Sind diese ggf. im Haushalt bzw. der Mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt? s. Anlage 2 o   Welche Schritte bei der Strukturempfehlung zur SPK (Gutachten) wurden bereits eingeleitet und mit welchen Gesamtkosten plant die Bundesregierung bei der Umsetzung der Reform? Zur Steuerung des Reformprozesses hat der Stiftungsrat der SPK eine Reformkommission auf Ministerebene unter Vorsitz der BKM eingesetzt (weitere Mitglieder: BE, HH, NW, ST sowie Amtschef der BKM, Präsident und Vizepräsident der SPK). Diese hat sich in sieben Sitzungen ausführlich mit den Vorschlägen des Wissenschaftsrats, des Bundesrechnungshofes und der von ihr beauftragten Berater befasst und sich dabei auch intensiv mit Vertreterinnen und Vertretern der Einrichtungen der SPK ausgetauscht. Die Seite 1 von 10
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Bündnis 90/Die Grüne: Fragen an das Bundeskanzleramt, 16.102021 Reformkommission hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Autonomie der zur SPK gehörenden Einrichtungen deutlich zu stärken bei Erhalt der SPK als Gesamtverbund in grundlegend reformierter Form. Der SPK-Stiftungsrat hat dementsprechend Eckpunkte für eine Strukturreform beschlossen, weitere Prüfaufträge erteilt, die seitdem von den Beratern bearbeitet werden, und das Mandat der Reformkommission bis auf weiteres verlängert. Die Reformkommission ist einig, dass Bund und Länder Verhandlungen über eine künftige Finanzierungsstruktur für die Stiftung aufnehmen sollten, die auch gewünschte Qualitätszuwächse berücksichtigt. Modelle hierfür waren Gegenstand des Kulturpolitischen Spitzengesprächs im Oktober 202L Erforderliche finanzielle Mehrbedarfe für die gewünschten Qualitätszuwächse werden zurzeit ermittelt. Vorläufig wird als erste Annahme auf Basis einer Teilerhebung der externen Berater von einem Mehrbedarf in einer Größenordnung von über 60 Millionen Euro ausgegangen. Klärungsbedürftig ist dabei nicht nur die Höhe einer Länderbeteiligung, sondern auch die Verteilung zwischen den Ländern sowie - damit verbunden - deren jeweilige künftige Vertretung in den                       V Stiftungsgremien. Derzeit werden die Detailplanungen zu einer neuen Governance-Struktur weiter ausgearbeitet. Ziel ist es, in der jetzt beginnenden LP Stiftungsgesetz und Satzung der neuen Struktur entsprechend anzupassen und dabei in Verhandlungen mit den Ländern auch zu einer tragfähigen neuen Finanzierungsstruktur zu kommen. o  Wie fördert der Bund derzeit Provenienzforschung an Objekten aus kolonialen Kontexten? Wie fördert der Bund derzeit die Digitalisierung von Sammlungen, insb. mit Objekten aus kolonialen Kontexten? Welche Mittel stehen dafür derzeit insgesamt zur Verfügung? Von welcher Anzahl an Kulturgütern wird dabei für deutsche Museen ausgegangen? Welche Mittel werden vom BKM unmittelbar vergeben? Welche Mittel werden vom AA und BMZ- Seite für welche Maßnahmen vergeben? Nach welchen Fördergrundsätzen werden sie vergeben?                                                                                          V Seit 2019 fördert das von BKM finanzierte Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) die Provenienzforschung im Bereich „Kultur und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten". Bislang wurden bundesweit rund 40 Projekte in Höhe von 4,4 Mio. Euro gefördert. Die Vergabeentscheidungen erfolgen aufgrund der DZK-Förderrichtlinie Provenienzforschung zu „Kultur- und Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten". Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich 2020 auf eine gemeinsame Digitalisierungsstrategie (.,3 Wege-Strategie") zur Erfassung und zentralen Veröffentlichung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten geeinigt. Zum Aufbau eines entsprechenden Portals bei der DDB stellt BKM in 2021/2022 insgesamt rd. 1,3 Mio:€ zur Verfügung. Für die Finanzierung des Regelbetriebs (ca. 440 T€ p.a.) ab 2023 ist eine hälftige Kostenteilung zwischen Bund und Ländern vorgesehen. Die Finanzierung der Bestandsdigitalisierung ist grundsätzlich originäre Aufgabe der jeweiligen Einrichtung bzw. ihrer Träger. Da sich die Mehrzahl der Einrichtungen in Trägerschaft von Ländern und Kommunen befindet, gibt es Seite Z von 10
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Bündnis 90/Die Grüne: Fragen an das Bundeskanzleramt, 16.102021 den Wunsch nach ergänzender finanzieller Unterstützung durch den Bund. Insgesamt handelt es sich um mehrere Millionen Objekte. Genauere Zahlen liegen derzeit nicht vor. Bei BKM stehen im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 2,25 Mio.€ zur Verfügung (Titelansatz 500 T€; einmalige Erhöhung im parlamentarischen Verfahren 1,75 Mio.€). Die Mittel dienen der Umsetzung der in den „Ersten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten" festgelegten Handlungsfelder und Ziele (u.a. Transparenz, Provenienzforschung, Rückführungen). Eine wichtige Maßnahme ist die Förderung der „Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland". Die Finanzierung der Pilotphase endet in 06/2023, für den anschließenden Regelbetrieb werden Bundesmittel i.H.v. rund 200T€ p.a. benötigt. Zu den Mitteln von AA und BMZ und den daraus finanzierten Maßnahmen liegen BKM keine Informationen vor. f'\. o  Wie fördert der Bund derzeit Provenienzforschung im Zusammenhang mit NS- verfalgungsbedingt entzogenem Kulturgut? Wie fördert der Bund derzeit die Digitalisierung in diesem Bereich? Welche Mittel stehen derzeit insgesamt zur Verfügung? Welche Mittel werden vom BKM unmittelbar vergeben? Welche Mittel werden vom AA und BMZ-Seite für welche Maßnahmen vergeben? Nach welchen Fördergrundsätzen werden sie vergeben? BKM fördert das DZK im Wege der institutionellen Förderung. Dieses fördert seinerseits aus diesen Mitteln Provenienzforschungsprojekte von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen. ferner unterstützt BKM unmittelbar Projekte zur Provenienzforschung und Umsetzung der Washingtoner Prinzipien in Deutschland. Für 2021 sind insgesamt 12.157 T€ veranschlagt, davon entfallen 11.157 T€ auf die institutionelle Förderung des DZK und 700 T€ auf Projektförderungen der BKM. Die Mittel werden von BKM unmittelbar vergeben. Bei der Förderung über das DZK ist die Satzung in Verbindung mit der Förderrichtlinie zu NS- Raubgut zugrunde zu legen. Bei einer Projektförderung durch BKM müssen ein erhebliches Bundesinteresse gegeben sein und die Vorhaben der Umsetzung der Washington er Prinzipien dienen. Daneben vergibt nach Kenntnis BKM auch BMBF Mittel für Projekte, die sich der Erforschung und dem Umgang mit Objekten widmen. Nach Kenntnis BKM fördern weder AA noch BMZ mit Blick auf NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut. BKM fördert derzeit im Projektwege ein Forschungsvorhaben am Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Restaurierung, Digitalisierung und wissenschaftlichen Auswertung des Bestandes an personenbezogenen Akten (41.631 Akten mit ca. 2,4 Mio. Seiten) des ehern. Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg, die die so genannte „restlose Verwertung jüdischen Eigentums" von Emigranten und von später deportierten Eigentümern belegen. Darüber hinaus findet bei BKM keine systematische Förderung der Retrodigitalisierung zum Zweck der Provenienzforschung statt. Seite 3 von 10
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Bündnis 90/Die Grüne: Fragen an das Bundeskanzleramt, 16.102021 o  liegen der Bundesregierung Rechtsgutachten, Kostenschätzung und ggf. Entwürfe zur Einführung eines Restitutiansgesetzes auf Bundesebene vor? Es ist zunächst zu klären, an welchen Regelungsinhalt bei einem „Restitutionsgesetz" gedacht wird. Welche Objekte soll es betreffen (Kulturobjekte, weitere Mobilien oder gänzliche Wiederöffnung der „Wiedergutmachung" einschl. Immobilien), welche zeitliche Periode soll es umfassen (NS-Raubgut, Koloniale Kontexte, SBZ/DDR) und welche Sachverhalte soll es regeln (Restitutionen aus Privatbesitz inkl. privatrechtlich organisierter Einrichtungen, aus Bundeinrichtungen, aus Bundes- und Landeseinrichtungen). In der 18. LP beriet die Bundesregierung unter Federführung des BMJV einen RefE für ein „Gesetz zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhanden gekommenem Kulturgut". Hierbei wurden Änderungen im Zivilrecht geprüft. In der vergangenen LP wurden die Beratungen fortgesetzt. Diskutiert wurden insbesondere eine Änderung im Bereich des Verjährungsrechts sowie Möglichkeiten der Erweiterung von Offenbarungspflichten, um den Erhalt von Auskünften zum Verbleib von NS- verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern zu erleichtern. Inwiefern beim zuständigen                V BMJV hierzu Rechtsgutachten vorliegen, ist BKM nicht bekannt. Eine Kostenschätzung für mögliche Entschädigungszahlungen, sollte ein enteignender Eingriff angedacht werden, liegt aufgrund der unbekannten Anzahl an betroffenen Kulturgütern in Privatbesitz und deren jeweiligen Wertes nach Kenntnis BKM nicht vor. Zu Kulturgutentziehungen in der ehemaligen SBZ/DDR hat das DZK ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Es wird ca. Mitte 2022 vorliegen. Ein Forschungsprojekt der Universität Bonn zur Erstellung eines „Restatement of Restitution Rules" betrifft die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien (WP) zu NS-Raubgut. Es zielt auf eine rechtsvergleichende Bestandaufnahme und Analyse der Restitutionspraxis und soll abstrakte Entscheidungsregeln und die ihnen zugrundeliegenden Gerechtigkeitserwägungen feststellen. Das daraus zu entwickelnde Werk versteht sich als Vorschlag und Argumentationshilfe für diejenigen, die über Restitutionen zu entscheiden oder Empfehlungen zu erarbeiten haben. Das Projekt konzentriert sich auf diejenigen                  V Staaten, die gemäß der WP Restitutionskommissionen als alternative Mechanismen zur Klärung strittiger Eigentumsfragen eingerichtet haben (DEU, AUT, FRA, NL, VK). Das 2019 an der Universität Bonn unter Leitung von Prof. Dr. Matthias Weller begonnene Projekt wird durch die BKM finanziert (ca. 1 Mio. Euro) und soll 2024 abgeschlossen sein. o  Gebeten wird um einen Sachstand der aktuellen Entwicklungen bei der Rückgabe der Benin- Bronzen sowie um einen Zeitplan zu den nächsten vereinbarten Schritten Am 29. April 2021 fand auf Einladung BKM eine digitale Gesprächsrunde zum Umgang mit den in deutschen Museen und Einrichtungen befindlichen Benin-Bronzen statt. Am Gespräch nahmen neben BKM die Leitungen der deutschen Mitgliedsmuseen der Benin Dialogue Group, die die in Deutschland umfangreichsten Sammlungen aus dem historischen Königreich Benin (Nigeria) verwahren, die zuständigen Kulturministerinnen Seite 4 von 10
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