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Deutscher Bundestag                                                                      Drucksache 19/24136 19. Wahlperiode                                                                                        06.11.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/23616 – Der Mord an Samuel Kofi Yeboah Vorbemerkung der Fragesteller Samuel Kofi Yeboah war ein politischer Geflüchteter aus Ghana, der nach An- sicht der Fragesteller am 19. September 1991 im Zuge eines mutmaßlich ras- sistisch motivierten Brandanschlages im Alter von 27 Jahren starb (vgl. „Un- geklärte Mordfälle auf dem Prüfstand“, Saarbrücker Zeitung vom 22. August 2020). Der Brand brach im Treppenhaus des Asylbewerberheims und ehemali- gen Hotels „Weißes Rössʼl“ in Saarlouis-Fraulautern aus. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich insgesamt 19 Asylbewerberinnen und Asylbewerber in dem Ge- bäude auf. Durch das Feuer wurden zwei weitere Geflüchtete aus Nigeria ver- letzt. Da man Spuren von einem Brandbeschleuniger fand, ging die Kriminal- polizei von Brandstiftung aus (vgl. „Wurde Yeboah Opfer Rechtsextremer?“, Saarbrücker Zeitung vom 6. August 2020; vgl. „Wer ermordete Samuel Yebo- ah?, Saarbrücker Zeitung vom 19. September 2016). Medienberichten ist zu entnehmen, dass sich laut Zeugenaussagen ein silberfarbener PKW mit hoher Geschwindigkeit vom Tatort entfernte (vgl. „Wer ermordete Samuel Yebo- ah?“, Saarbrücker Zeitung vom 19. September 2016). Eine rassistisch moti- vierte Tat wurde dagegen in den damaligen Ermittlungen schnell ausgeschlos- sen. Begründet wurde diese Einschätzung damit, dass es weder ein Bekenner- schreiben noch andere Indizien wie etwa Neonazigraffiti gab (vgl. „Wer er- mordete Samuel Yeboah?“, Saarbrücker Zeitung vom 19. September 2016). Seit August 2020 spricht die Bundesanwaltschaft davon, dass „gravierende Anhaltspunkte auf einen rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Hin- tergrund des Anschlags“ hindeuteten (vgl. „Ungeklärte Mordfälle auf dem Prüfstand, Saarbrücker Zeitung vom 22. August 2020). Nachdem die damali- gen Ermittlungen bereits nach kurzer Zeit eingestellt wurden, sind die Ermitt- lungen nun aufgrund „neuer Erkenntnisse“ wieder aufgenommen (vgl. „Wer ermordete Samuel Yeboah?“, Saarbrücker Zeitung vom 19. September 2016). Mit der Begründung, dass es sich hierbei um eine „staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung“ handelt, wurde das Verfahren von der Bundesan- waltschaft übernommen (vgl. „Wurde Yeboah Opfer Rechtsextremer?“, Saar- brücker Zeitung vom 6. August 2020). Diese geht auf Basis der neugewonne- nen Erkenntnisse nun offenbar dem Verdacht nach, dass es sich um ein rechts- extrem motiviertes Tötungsdelikt handelte. Der Vorfall reiht sich nach Ansicht der Fragesteller in eine Vielzahl von rassis- tischen Gewalttaten in Saarlouis und in dessen Umfeld ein. Allein von 1991 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher­ schutz vom 6. November 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/24136                                      –2–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bis 1992 werden über 20 Anschläge auf Unterkünfte von Geflüchteten ver- zeichnet, so unter anderem im April 1991 gleich drei Mal in Schwalbach, am 20. August 1991 in Saarlouis-Roden, am 18./19. September in Saarlouis Frau- lautern, am 19. September in Saarwellingen, am 29. September 1991 in Jä- gersfreude, am 9. Oktober 1991 in Altenkessel, am 11. Oktober 1991 in Saar- louis, am 14. Oktober 1991 in Wadgassen, am 11. Juli 1992 in Schwarzenholz, am 28./29. August 1992 in Saarlouis, am 14. September 1992 in Wadgassen, am 21. September 1992 in Bübingen, 22. September 1992 in Saarwellingen, am 4. und 7. November 1992 in Saarbrücken und am 20. November 1992 in Völklingen (vgl. „Gedenken an Samuel Kofi Yeboah – Saarlouiser Straße um- benannt“, in: https://linksunten.mirrors.autistici.org/node/122677/index.html (zuletzt abgerufen am 15. September 2020); vgl. „Ungeklärte Mordfälle auf dem Prüfstand“, Saarbrücker Zeitung vom 22. August 2020). Zu Beginn der 1990er Jahre galt Saarlouis nach Ansicht der Fragesteller als ein Schwerpunkt der saarländischen extremen Rechten (Antifaschistisches AutorInnenkollektiv/Antifa Saar (2000): „Saarlouis – Brennpunkt faschisti- scher Aktivitäten im Saarland“, in: https://www.yumpu.com/de/document/rea d/15974447/kein-schoner-land-faschistische-strukturen-und-aktivitaten-im-saa rland (zuletzt zugegriffen am 14. September 2020)). Beispielhaft seien hier die Aktivitäten der neonazistischen Kameradschaft Horst Wessel Saarlautern ge- nannt (vgl. „Terror an der Saar“, in: https://jungle.world/artikel/2020/35/terro r-der-saar (zuletzt zugegriffen am 15. September 2020)). Seitens der Stadt wird nach Ansicht der Fragesteller die Situation damals eher verharmlost, als anerkannt (vgl. „Rassismus in der Festungsstadt“, taz vom 26. September 1992). So hat der damals amtierende Saarlouiser Oberbürgermeister Alfred Fuß seinerzeit abgestritten, dass es Anfang der 1990er Jahre eine organisierte rechtsradikale Szene gegeben hat (vgl. „Rassismus in der Festungsstadt“, taz vom 26. September 1992). Die Ermittlungen wurden damals schließlich nach elf Monaten eingestellt (vgl. „Neue Spur führt ins rechtsextreme Milieu“, Saarbrücker Zeitung vom 7. August 2020). Die Täterinnen und Täter wurden nie gefasst. Die Ermittlungen wurden jedoch nach der zunächst erfolgten Einstellung 1992 immer wieder neu aufgenommen, zuletzt von Behörden in Köln (vgl. „Wurde Yeboah Opfer Rechtsextremer?“, Saarbrücker Zeitung vom 6. August 2020; vgl. „Wer ermordete Samuel Yeboah?“, Saarbrücker Zeitung vom 19. Septem- ber 2016). Seitens der Ermittlungsbehörden wurden darüber hinaus Defizite in den dama- ligen Ermittlungen zugegeben (vgl. „Neue Spur führt ins rechtsextreme Mili- eu“, Saarbrücker Zeitung vom 7. August 2020). Aus diesem Grund wurde die interne Arbeitsgruppe (AG) „Causa“ eingerichtet, die den Fall betreffende ver- gangene Ermittlungen aufarbeitet und sich im Zuge dessen mit Arbeitsabläu- fen und Berichten von 1991 bis 1992 beschäftigt (vgl. „Neue Spur führt ins rechtsextreme Milieu“, Saarbrücker Zeitung vom 7. August 2020). Die Ermittlungen finden nun im Rahmen der Sonderkommission (SOKO) „Welle“ statt, die aus 18 Beamtinnen und Beamten besteht (vgl. „18-köpfige Soko ermittelt zu Yeboah-Mord“, in: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/p anorama/soko_ermittelt_im_fall_yeboah_100.html (zuletzt zugegriffen am 16. September 2020)). Ende Mai 1997 wurde außerdem in Saarlouis-Fraulautern der Leichnam von Dilbagh Singh, einem indischen Asylbewerber, gefunden. Dilbagh Singh wur- de durch mehrere Messerstiche und Schläge auf den Kopf getötet (vgl. „Mord- Opfer im Kofferraum“, Saarbrücker Zeitung vom 2. Juni 1997).
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     –3–                            Drucksache 19/24136 1. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen straf- rechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen des Generalbundes- anwalts (GBA) im Zusammenhang mit der Brandstiftung in der Geflüch- tetenunterkunft im ehemaligen Hotel „Weißes Röss’l“ im September 1991? Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ermittelt wegen des Tatvorwurfs des Mordes, des versuchten Mordes sowie der Brandstiftung mit Todesfolge. Angaben zu beschuldigten Personen können nicht gemacht werden. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu weiteren Einzelheiten laufender Er- mittlungsverfahren, um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu gefährden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter die aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierende Pflicht zur Durchführung von Strafverfahren und die damit verbundenen berechtigten Ge- heimhaltungsinteressen in einem laufenden Ermittlungsverfahren zurück. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK- rechts-Bereich (PMK = Politisch motivierte Kriminalität), die bei denje- nigen Personen vorliegen, gegen die derzeit im Zusammenhang mit der Brandstiftung in der Geflüchtetenunterkunft im ehemaligen Hotel „Wei- ßes Röss’l“ im September 1991 durch den Generalbundesanwalt geführt werden (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)? Zu dieser Frage können wegen der noch laufenden Ermittlungen keine Anga- ben gemacht werden. Zur weiteren Begründung wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. 3. Wurden gegen die Beschuldigten nach Kenntnis der Bundesregierung nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche, in wel- chen Zeiträumen, und von welchen Behörden (bitte die Zeiträume auflis- ten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann und in welchen Orga- nisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschul- digten aktiv sind oder waren (bitte die Organisationsnamen angeben)? Zu dieser Frage können wegen der noch laufenden Ermittlungen keine Anga- ben gemacht werden. Zur weiteren Begründung wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. 5. Fanden nach Kenntnis der Bundesregierung Durchsuchungen im Rah- men der Ermittlungen zu dem Mord an Samuel Yeboah sowie der Brand- stiftung in der betreffenden Geflüchtetenunterkunft statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)? Nach Übernahme der Ermittlungen durch den GBA haben keine Durchsuchun- gen stattgefunden.
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Drucksache 19/24136                                     –4–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung, sofern Durchsuchungen stattgefunden haben, Feindeslisten, Waffen, Munition oder Sprengmittel beschlagnahmt? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Welche weiteren politisch rechts motivierten Straftaten sind Gegenstand der Ermittlungen des GBA im Zusammenhang mit den Beschuldigten (bitte nach Datum und Ort auflisten)? Zu dieser Frage können wegen der noch laufenden Ermittlungen keine Anga- ben gemacht werden. Zur weiteren Begründung wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. 8. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den damaligen Tatkomplex Personen involviert, die auch als Quelle für das Bundesamt für Verfas- sungsschutz (BfV) tätig waren? Zu Fragen nach der Quelleneigenschaft von Einzelpersonen für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird keine Stellung genommen. Das Bundesver- fassungsgericht gesteht der Bundesregierung zu, dass sie sich in der Regel auf die Gefährdung des Staatswohls und der Grundrechte verdeckt handelnder Per- sonen berufen kann, wenn deren Identität bei der Erteilung der begehrten Aus- künfte offenbart würde oder ihre Identifizierung möglich erscheint. Das Bekanntwerden der Quelleneigenschaft verletzt nicht nur diese Personen in ihren Grundrechten, sondern lässt Rückschlüsse auf den Einsatz von V-Leuten und die Arbeitsweise der Nachrichtendienste zu. Dies begründet die Gefahr, dass Fähigkeiten, Methoden und Quellen der Nachrichtendienste bekannt wür- den, was zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung ihrer Funktionsfähigkeit führt. Das berechtigte Interesse an der Antwortverweigerung besteht unabhängig da- von, ob die Personen Quellen waren oder nicht, da ansonsten aus der Antwort- verweigerung im Umkehrschluss gefolgert werden kann, dass die Personen als V-Personen eingesetzt waren. Der Schutz insbesondere von V-Leuten ist für die Arbeitsweise und Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste von erheblicher Bedeutung, da die Informationsbeschaffung durch V-Leute ein unverzichtbares Mittel zur Aufklärung extremistischer Bestrebungen darstellt. Der Schutz der Arbeitsfähigkeit und Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste gehört wiede- rum zum verfassungsrechtlich geschützten Staatswohl. 9. Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug auf den entsprechenden Brand- anschlag sowie den Mord an Samuel Yeboah liegen im BfV vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Im BfV liegen keine entsprechenden Quellenmeldungen vor. 10. Wie viele Quellenmeldungen von wie vielen und welchen Verfassungs- schutzämtern und Polizeien wurden dem GBA im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen des Mordes an Samuel Yeboah übermittelt (bitte nach Jahren und Amt aufschlüsseln)? Dem GBA wurden keine Quellenmitteilungen durch Verfassungsschutz- oder Polizeibehörden übermittelt.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     –5–                          Drucksache 19/24136 11. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den damaligen Tatkomplex Personen involviert, die auch als Quelle für das Bundekriminalamt tätig waren? Zur VP-Tätigkeit von Einzelpersonen für das Bundeskriminalamt wird keine Stellung bezogen. Eine Stellungnahme zum Einsatz von Vertrauenspersonen im vorliegenden Fall würde das schützenswerte Interesse an einer wirksamen Be- kämpfung von Kriminalität und damit das Staatswohl erheblich beeinträchti- gen. Die Veröffentlichung würde die Offenlegung sensibler polizeilicher Vorge- hensweisen und Taktiken in einem äußerst gefährdungsrelevanten Bereich be- deuten. Vertrauenspersonen werden nur in Kriminalitätsfeldern eingesetzt, bei denen von einem besonderen Maß an Konspiration, Gemeinschädlichkeit und Gewaltbereitschaft ausgegangen werden muss. Eine Veröffentlichung würde sich sowohl auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbe- reich wie auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken oder diesen sogar vereiteln. 12. Welche Erkenntnisse, die zur Neubewertung des Tötungsdeliktes an Sa- muel Yeboah sowie zur Übernahme der Ermittlungen durch den GBA führten, hat der GBA woher erlangt? Zu dieser Frage können wegen der noch laufenden Ermittlungen keine Anga- ben gemacht werden. Zur weiteren Begründung wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. 13. Wann sind diese Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung den Ermittlungsbehörden bekannt geworden? Wann sind sie dem GBA bekannt geworden? Die Informationen sind der saarländischen Polizei im Oktober 2019 und dem GBA im Februar 2020 bekannt geworden. 14. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Art und Umfang der von den Behörden eingeräumten Defizite vor (bitte dementsprechend auf- schlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 15. Welche der in der Saarbrücker Zeitung vom 19. September 2016 erwähn- ten in Köln ansässigen Behörden haben die Ermittlungen nach Kenntnis der Bundesregierung wann übernommen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dahingehend vor, dass die strafrechtlichen Ermittlungen von „in Köln ansässigen Behörden ... übernom- men“ wurden.
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Drucksache 19/24136                                      –6–              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wurde bzw. wird die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Zeugenaussage bezüglich eines silbernen PKWs nach Kenntnis der Bun- desregierung in den damaligen bzw. heutigen Ermittlungen weiterver- folgt? Zu dieser Frage können wegen der noch laufenden Ermittlungen keine Anga- ben gemacht werden. Zur weiteren Begründung wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. 17. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Akten aus vergangenen Er- mittlungen betreffend den Mord an Samuel Yeboah sowie die vorange- gangene Brandstiftung vernichtet (bitte nach Art und Zeitpunkt der ver- nichteten Akten sowie nach den verantwortenden Behörden aufschlüs- seln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 18. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle Überschneidun- gen zwischen den gegenwärtigen Ermittlungen im Rahmen der SOKO „Welle“ und den Anfang der 1990er Jahre ermittelnden Personen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 19. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle Überschneidun- gen zwischen den damals ermittelnden Personen und der AG „Causa“? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 20. Wurde in den damaligen Ermittlungen zum in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Tod von Dilbagh Singh nach Kenntnis der Bun- desregierung einem rassistischen bzw. rechtsextremen Tatmotiv nachge- gangen? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Er- mittlungen im Verfahren wegen des Todes von Dilbagh Singh wurden nicht durch den GBA geführt. 21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung neue Anhaltspunkte, die zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen im Fall Dilbagh Singh führen? Falls ja, welcher Art sind diese Anhaltspunkte? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 22. Prüft die Bundesanwaltschaft nach Kenntnis der Bundesregierung Ver- bindungen zwischen dem Mord an Samuel Yeboah und dem Mord an Dilbagh Singh? Ja, der GBA hat eine Verbindung geprüft. Bislang liegen dem GBA keine Er- kenntnisse vor, die auf einen Zusammenhang zwischen der Tat zum Nachteil des Samuel Yeboah und der Tat zum Nachteil des Dilbagh Singh hindeuten.
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