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Die deutschen Brauer Deutscher Brauer-Bund e.V. Deutscher Brauer-Bund e.V. • Postfach 64 01 37 • 10047 Berlin Tel. 030 - 209167-25 • Fax 030 - 209167-99 Berlin, 17. Mai 2010 mj Deutscher Brauertag 2010 Sehr im Hinblick auf das Grußwort von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Burgbacher darf ich nachfolgend einige Themen nennen, die die Brauer bewegen: 1.        Verbrauchsteuer - Rahmenrichtlinie/Biersteuer Die EU-Kommission hat angekündigt die Vorlage eines Verbrauchsteuerberichts, nachdem sie vor zwei Jahren mit einer Änderungsrichtlinie gescheitert war, die uns eine Biersteuererhöhung beschert hätte. Der Bericht der Kommission soll die Grundlage sein für eine Änderung der Rah­ menrichtlinie. Eine angedachte Harmonisierung der Verbrauchsteuer führt dazu, dass die Steu­ ern steigen werden. Wir verneinen ein Erfordernis für eine Anhebung und setzen erneut auf die Unterstützung der Bundesregierung. 2.       Alkoholpolitik                                        cJUs iß Die Abgabe von alkoholischen Getränken und die Bewerbung stehen nach wie vor im Fokus. So hat Baden-Württemberg ein Verkaufsverbot für nichts verhängt (sog. Tankstellenverkaufsver­ bot). Dort wird, wie auch in anderen Ländern und auf Bundesebene ein Verbot des Trinkens im öffentlichen Raum und bei Sportveranstaltungen diskutiert und z. T gefordert. Fehlgeleitetes Trinkverhalten lässt sich u. E. nicht mit Verboten nachhaltig verändern. Hier setzen wir auf die Aussage im Koalitionsvertrag, dass Aufklärung und Prävention vorrangig sind, anstatt den Ge­ nuss von Alkohol zu diskreditieren, was im Übrigen auch Auswirkungen im Bereich des Touris­ mus hat. Unterstützung suchen wir im Hinblick auf die Alkoholpolitik in Brüssel. Dort werden u. E. im Rahmen des Forums Alkohol und Gesundheit einseitig geprägte Studien zum Verhältnis Wer­ bung und Alkoholkonsum erstellt. Wir haben Sorge, dass hiermit weitere Werberestriktionen vorbereitet werden. Diese beseitigen nicht das Fehlverhalten, sondern führen letztlich zu einer Deutscher Brauer-Bund e.V. • Neustädtische Kirchstraße 7A • 10117 Berlin Büro Brüssel BIER BEWUSST Tel. 030 209167-0 • Fax 030 209167-99 • info@brauer-bund.de • www.brauer-bund.de       Boulevard Charlemagne, 96 • B-1000 Bruxelles    GENIESSEN. Kto. 20 70 93 500 • BLZ 370 800 40 • Dresdner Bank Köln     Tel. 0032 2 2343737 • Fax 0032 2 2343739
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- 2- Bestrafung der großen Mehrheit, die sach- und situationsgerecht Alkohol konsumieren. Im Übri­ gen geht der Alkoholkonsum stetig zurück. 3. Gesetz zur Einführung einer Muster-Widerrufsinformation Der derzeit im Bundestag beratene Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Muster- Widerrufsinformation für Verbraucher-Darlehensverträge ergänzt das im letzten Jahr kurz vor der Sommerpause verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Verbraucher-Kreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienste- Richtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht. Bereits dieses Gesetz hatte eine starke Ausweitung der verbraucherschützenden Vorschriften im Zusammenhang mit einem Verbraucherdarlehens­ vertrag zur Folge. Durch den neuen Gesetzentwurf werden die Probleme beim Abschluss von Darlehens- und Getränkebezugsverträgen von Brauereien in der Praxis weiter verschärft und unsere Mitgliedsunternehmen unverhältnismäßig belastet. Die rechtliche Zulässigkeit von Darlehens- und Getränkebezugsverträgen ist von der höchstrich­ terlichen Rechtsprechung über Jahrzehnte ausgeurteilt worden. Dieser von der Rechtsprechung vorgegebene Rahmen wird von den Brauereien eingehalten, was sich auch daran zeigt, dass die zu diesem Thema ergangenen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Entscheidungen in den letzten Jahren stark abgenommen haben. Das Gesetz ist für die große Anzahl der Unternehmen, die überwiegend mittelständisch struktu­ riert sind, ohne intensive juristische Beratung nicht in der Praxis umsetzbar. Die verbraucher­ schützenden Vorschriften richten sich nach Ziel und Zweck an Unternehmen, die Verbraucher­ darlehen auslegen. Für die Brauereien und deren Mitarbeiter steht nicht das Darlehensgeschäft im Vordergrund. Das wirtschaftliche Risiko bei der Finanzierung von Gastwirten verschärft sich nicht zuletzt aufgrund der oft nur unzureichenden Sicherheiten. Die Erstreckung der Vorschriften auf den Existenzgründer gemäß § 512 BGB überdehnt den Schutzzweck und ist im Ergebnis nicht mehr ausgewogen. Die Ausweitung der verbraucher­ schützenden Normen und die im Zusammenhang mit minimalen Fehlern drohenden Rechtsfol­ gen, wie der Widerrufsmöglichkeit während der gesamten Vertragslaufzeit, bergen ein nicht unerhebliches wirtschaftliches Risiko für die Brauereien. Entstehen im Laufe der Zeit Probleme in der Geschäftsbeziehung, ist die Suche nach formalen Mängeln oftmals ein probates Mittel, um den Vertrag nachträglich zu Fall zu bringen. Wenn dies Existenzgründern auch ohne zeitli­ che Begrenzung möglich wäre, könnte sich der Existenzgründer aus dem Vertrag zu einem Zeit­ punkt lösen, zu dem er ohne Zweifel voll unternehmerisch tätig ist. Durch die Neuregelung werden die unternehmerischen Risiken der Existenzgründer während der gesamten Vertrags­ laufzeit also auf die Unternehmen verlagert, die die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Existenzgründer sind nicht gleichzusetzen mit Verbrauchern. Auch in anderen Bereichen wie z.B. dem AGB-Recht hat sich der Gesetzgeber am Ende dafür entschieden, keine Gleichbehandlung der Existenzgründer mit den Verbrauchern im Hinblick auf den Anwendungsbereich vorzusehen. Der Anwendungsbereich für Existenzgründer sollte unse­ res Erachtens deshalb vorliegend auf Darlehen beschränkt werden, die von der Kreditwirtschaft ausgelegt werden. Europäisches Recht würde dem nicht entgegenstehen, da dort nur das Rechtsverhältnis gegenüber Verbrauchern geregelt wird. 4.       Verpackungsverordnung Bei Bier beträgt ausweislich der Erhebungen der GVM und des BMU der Anteil der in Deutsch­ land in Verkehr gebrachten Mehrweggetränkeverpackungen 86 Prozent (inkl. Fassbier ca. 90 Prozent). Die deutsche Brauwirtschaft erfüllt die Zielsetzung der Verpackungsverordnung, einen ../3
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- 3- Anteil von Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen von 80 Prozent zu erreichend. Die Brauereien im Deutschen Brauer-Bund sprechen sich für Mehrweggetränkeverpackungen aus und unterstützen Maßnahmen zum Erhalt des Mehrwegsystems bei Bier. In Bezug auf zu­ künftige weitere politische Entscheidungen und Maßnahmen, die die Stärkung der Mehrweg­ quote von Getränkeverpackungen zum Ziel haben, fordern sie ein ausdrückliches Nein zu einer zusätzlichen Lenkungsabgabe. Etwaige Maßnahmen müssen bei den Produktbereichen mit den geringsten Mehrweganteilen ansetzen, da nur hier signifikante Veränderungen zu erzielen sind. Bei Bier sind sie weder erforderlich, noch tragen sie dort zur Steigerung der Mehrwegquote aller Getränkeverpackungen bei. Des Weiteren fordert die Brauwirtschaft eine Gleichbehandlung aller Produktbereiche (einschließlich Wein). 5. Lebensmittelwirtschaft / Kartellrecht Die Diskussionen zum Thema „Gammelfleisch" werfen einmal mehr die grundsätzliche Frage auf, ob im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels bestimmte Formen des Preiswettbewerbs ge­ nerell unzulässig sein sollten. Es wird befürchtet, dass die Möglichkeit, Lebensmittel zu extrem günstigen Preisen anzubieten, Verstöße gegen geltende Bestimmungen des Lebensmittelrechts fördert. Die Koalitionsparteien scheinen dieser Auffassung zuzuneigen. Eine rigide Überprü­ fungspraxis des Bundeskartellamtes wird beklagt. Der deutsche Lebensmittelmarkt ist durch einen sehr starken Wettbewerb gekennzeichnet, der zum Ergebnis hat, dass die Lebensmittelpreise in Deutschland in den letzten 30 Jahren nur halb so stark gestiegen sind wie die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Im europäischen Vergleich hat Deutschland eines der niedrigsten Preisniveaus für Lebensmittel und Getränke. Die Brau­ wirtschaft erteilt deshalb dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Preismonitoring und Preiskontrollen eine strikte Absage. Der Auffassung der EU-Kommission, die eine ungleiche Verteilung der Verhandlungsmacht zwi­ schen Lieferanten der Ernährungsindustrie und dem Lebensmittelhandel kritisiert, stimmt die Brauwirtschaft ausdrücklich zu. 75% des Lebensmittelumsatzes in Deutschland entfallen auf die 5 größten Handelsunternehmen. Auf Industrieseite hingegen kommen die 100 größten Un­ ternehmen nur auf einen Marktanteil von rund 40%. Aus den großen Beschaffungsvolumina resultiert eine starke Verhandlungsposition des Handels, die in der Praxis immer wieder auch zu Vertragspraktiken führt, die kartell- und wettbewerbs­ rechtlich bedenklich erscheinen. Das sind einige wesentliche Punkte, mit denen wir uns im politischen Raum auseinandersetzen. Wir würden uns freuen, wenn Herr Burgbacher den einen oder anderen Punkt aufgreift. Mit freundlichen Grüßen Deutscher Brauer-Bund e.V. Peter Hahn Hauptgeschäftsführer Anlage
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Talking Points 63. World Health Assembly der WHO vom 17. bis 21. Mai 2010 Item 11.10 Thankyou Mr. Chairman. Ladies and Gentlemen, Germany aligns itself with the Statement made by the EU. I wish to express my thanks, first and foremost, to WHO and all who have collaborated in drawing up the draft Global Strategy to reduce the harmful use of alcohol. In doing so, I wish to highlight the comprehensive and constructive consultation process which took place. Allow me to emphasise that we are talking here about the harmful use of alcohol. The harmful and hazardous consumption of alcohol has a great impact on the health of the population. And it generates considerable costs, not only for health Systems but for the economy as a whole. The reduction of alcohol-related harm plays an essential role in German drug and addiction policy. In the process, the risk groups and persons who indulge in harmful alcohol use should be the -2
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-2- Die Vorschläge für politische Interventionen lassen sich in 10 Bereiche gliedern: a) Prioritätensetzung, Bewusstseinsbildung und Engagement b) Rolle des Gesundheitswesens c) Einbeziehung lokaler Akteure und Stärkung lokaler Initiativen d) Alkohol im Straßenverkehr e) Verfügbarkeit von Alkohol f) Vermarktung alkoholischer Getränke g) Preispolitik h) Reduzierung negativer Folgen des Alkoholkonsums und von Alkoholvergiftungen i) Reduzierung des negativen Einflusses illegalen oder informell hergestellten ("schwarz gebrannten") Alkohols auf die Gesundheit j) Kontrolle und Überwachung B: Hintergrund Das im August vorgelegte "Working document for developing a Global Strategy to reduce the harmful use of alcohol" wurde vollständig überarbeitet. Es gab dazu im Vorfeld zahlreiche Konsultationen und Arbeitstreffen. Insbesondere der Bereich der Implementierung und die Rolle der WHO wurden strukturell überarbeitet. Neu hinzugefügt wurde ein Anhang, der die wissenschaftliche Evidenz der zuvor vorgestellten Handlungsoptionen untermauert. DEU hat im August zum Arbeitspapier schriftlich Stellung genommen. Die dort vorgebrachten Änderungen wurden berücksichtigt, indem entsprechende Abschnitte gestrichen oder umformuliert wurden. Ein Resolutionsentwurf für die WHA liegt vor, der im Executive Board verabschiedet werden soll. Der Resolutionsentwurf fordert MS dazu auf, die Globale Strategie zur Reduzierung missbräuchlichen Alkoholkonsums umzusetzen und dafür zu sorgen, dass mit der Umsetzung Nationale Aktivitäten, die auf Risikogruppen der Bevölkerung z.B. Jugendliche und Menschen mit missbräuchlichem Alkoholkonsum zielen, verstärkt werden. Der Generalsekretär soll aufgefordert werden, der Strategie ausreichend l Priorität einzuräumen^ Ressourcen zur yerfügung zu stellen und die MS bei der              Gelöscht! m ] Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Der Prozess der Umsetzung soll evaluiert werden und der 66. WHA präsentiert werden. C: Position Deutschlands/Was sollte aus dt. Sicht beachtet werden? DEU begrüßt den Entwurf zur Globalen Strategie zur Reduzierung missbräuchlichen Alkoholkonsums. Schädlicher und riskanter Alkoholkonsum hat große Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung und führt zu erhebliche Kosten in der Gesundheitsversorgung und für die gesamte Volkswirtschaft. Die Reduzierung der alkoholbezogenen Schäden hat für die Drogen- und Suchtpolitik DEU einen hohen Stellenwert, insbesondere die Bekämpfung von exzessivem Alkoholkonsum unter Jugendlichen ist DEU ein Anliegen. In Deutschland finden bereits eine ganze Reihe der von der WHO genannten Maßnahmen Anwendung. Andere Maßnahmen sind auf deutsche Verhältnisse nicht anwendbar oder nicht relevant. Daher ist insbesondere der Charakter des Papiers als eine Sammlung von Empfehlungen zu begrüßen und sollte beibehalten werden. Ein Fokus zur Prävention von schädlichem Alkoholkonsum unter Jugendlichen liegt in Deutschland auf Aufklärung und Bewusstseinsbildung. Im Oktober 2009 startete die -3 -
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-3- BZgA die neue Kampagne "Alkohol? Kenn dein Limit", die sich gezielt an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 20 Jahren richtet. Sie fokussiert auf die Folgen des Rauschtrinkens. Ergänzt werden diese Bemühungen durch die Förderung kommunal abgestimmter Präventionsstrategien, wie sie in dem Entwurf der Alkoholstrategie unter Bereich 3 beschrieben werden. ^004-2009 wurde das Konzept              Gelöscht; seit ) "Hart am Limit HaLT" als Modellprojekt durch das BMG gefördert und mittlerweile breit implementiert. D: Mögliche politische Streitpunkte innerhalb der EU bzw. Position anderer wichtiger WHO-Länder Am 2.12.2009 wurden im EPSCO Ratsschlussfolgerungen zu Alkohol und Gesundheit verabschiedet, die gemeinsame Empfehlungen zur Alkoholpolitik enthalten. DEU hat sich auch hier für ausgewogene Empfehlungen eingesetzt, die die Verantwortung der MS für die Ausgestaltung von Maßnahmen je nach kulturellem Hintergrund betonen. Strittig waren insbesondere die Bereiche Preisregulierung und Werbung, bei denen DEU Kompromissformulierungen durchgesetzt hat. Die USA hatten in den Konsultationen in Genf am 08.10,2009 darum gebeten, Selbst- und Co-Regulierung im Bereich der Werbung und Marketing von alkoholischen Getränken als eine Handlungsoption gegen missbräuchlichen Alkoholkonsum aufzunehmen. Dem wurde im vorliegenden Dokument Rechnung getragen (Abs. 31 a). Die Konsultation in Genf hat vor allem die konträre Position der karibischen Staaten, insbesondere Kuba deutlich gemacht. Von Kuba wurde die Ausrichtung des Papiers grundsätzlich abgelehnt und gefordert, die Strategie allein auf den/die Konsumenten/ Konsumentin und sein/ihr „unverantwortliches“ Verhalten auszurichten. Da die Verabschiedung der Strategie eines einstimmigen Votums bedarf, bestanden nach dieser Sitzung Zweifel, ob dies im Mai zur WHA 2010 gelingen kann. E: Schwerpunkte für ein EU-Statement aus dt. Sicht: (englischsprachig (wenn möglich), stichwortartig) •    welcoming the fact that WHO issues non-directionist recommendations and that it stresses, that acceptance of the policies will depend on the States taking into account their specific national, religious and cultural background and context Weitere Schwerpunkte bzw. Inhalte sollten sich an den Ratsschlussfolgerungen 16010/09 orientieren. F: Sonstiges - z, B. Dinge, die wir gegenüber der WHO ansprechen sollten, wenn sich die Gelegenheit bietet Grundsätzlich unterstützt DEU die Etablierung eines globalen Informationssystems zu Alkohol. Allerdings muss die Datengrundlage transparent und nachvollziehbar dargestellt werden, ansonsten ist die Glaubwürdigkeit des Informationssystems gefährdet. Die erste Runde der Fragebögen und die daraus abgeleiteten Länderprofile zeigen, dass diesbezüglich erheblicher Verbesserungsbedarf besteht.
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