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HDE Hauptverband des Deutschen Einzelhandels Frau Regierungsdirektorin Friedericke von Kempis Referat II A2 - Handel und Werbewirtschaft Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie                                                   05.05.2008 Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin „Strategiepapier Alkoholprävention“ Aktuelle Entwicklungen zum Thema Alkoholverbot Sehr geehrte Frau von Kempis, zu dem kürzlich von der Facharbeitsgruppe Suchtprävention des Drogen- und     Suchtrates     vorgelegten  "Strategiepapier für ein       nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention" möchten wir zu den darin vorgeschlagenen Maßnahmen aus Sicht des Einzelhandels Stellung nehmen. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) ist die Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels für rund 410.000 selbständige Unternehmen mit insgesamt 2,7 Millionen Beschäftigten und jährlich über 550 Milliarden Euro Umsatz. Der HDE vertritt die Interessen von 100.000 Mitgliedsunternehmen aller Branchen, Standorte und Größenklassen, die gemeinsam über 250 Milliarden Euro Umsatz im Jahr erwirtschaften. Dabei ist sich der Handel als unmittelbare Schnittstelle zum Verbraucher gerade seiner Verantwortung bei der Abgabe von alkoholhaltigen Getränken sehr bewusst. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, engagieren sich der HDE und seine Mitgliedsunternehmen bereits in vielfältiger Art und Weise im Bereich des Jugendschutzes. Unter anderem unterstützt der HDE aktiv    die     Aufklärungskampagne      des    Bundesfamilienministeriums „Jugendschutz - Wir halten uns daran", an der bundesweit zahlreiche Einzelhandelsunternehmen teilgenommen haben. Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon (030)72 62 50-0 Telefax (030)72 62 50-99 http://www.einzelhandel.de hde@einzelhandel.de
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-2 - Der HDE ist überzeugt, dass sachgerechte Prävention und Information neben einer effektiven behördlichen Kontrolle der Abgabeverbote die besten Wege sind, um einen aufgeklärten und verantwortungsvollen Umgang mit Genussmitteln - auch mit Alkohol - zu erreichen. Die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere das geforderte Alkoholwerbeverbot im Fernsehen und im Kino sowie das Verbot von Sponsormaßnahmen der Alkoholindustrie, lehnt der HDE dagegen ab und hat durchgreifende Bedenken gegen einen solchen Ansatz. So ist nicht davon auszugehen, dass derartige Verbote in der Gesellschaft einen Beitrag zu einem gemäßigteren bzw. verantwortungsbewussteren Umgang mit Alkohol leisten. Vielmehr sind Aufklärungsmaßnahmen unter Einbeziehung aller beteiligten Einrichtungen (Schulen, öffentliche Hand, Wirtschaft) weitaus erfolgversprechender als jegliche „Tabuisierung". Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hat daher zutreffend herausgestellt, dass die 41 im ZAW zusammengeschlossenen Organisationen der werbenden Wirtschaft Alkoholmissbrauch entschieden ablehnen, es jedoch ein Irrglaube wäre, über Werbeverbote das menschliche Verhalten ändern oder gar steuern zu können. Dies belegen nicht nur wissenschaftliche Studien, sondern auch die Erfahrungen in den skandinavischen Ländern - dort ist der Gesamtalkoholkonsum trotz massiver Werbebeschränkungen in den letzten Jahren sogar gestiegen. Dagegen ist in Deutschland der Alkoholkonsum seit Jahren rückläufig, obwohl der Wettbewerb um Marktanteile hier besonders stark ist und die entsprechenden Werbeausgaben steigen. Die Debatte um Werbeverbote verstellt dabei den notwendigen Blick auf die tatsächlichen Gründe von Alkoholmissbrauch. So verlagern Werbeverbote lediglich in unsachgemäßer und einseitiger Art und Weise die Verantwortung auf die Vertreter der (Werbe-)Wirtschaft. Dabei wird außer Acht gelassen, dass Selbstverpflichtungen des Werbesektors dazu beigetragen haben, auch über die Werbung einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol in den Vordergrund zu stellen. Dabei unterstützen wir die Position des ZAW an der als destruktiv und diffamierend empfundenen Kritik an der Selbstkontrolleinrichtung des Deutschen Werberats. Seit Jahrzehnten engagieren sich Wirtschaft, Medien und Agenturen selbstverantwortlich und beachten die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats, nach denen in der Marktkommunikation für alkoholhaltige Getränke alles zu unterlassen ist, was als Aufforderung zum Missbrauch umgedeutet werden könnte. Auch hier gelten besondere Bestimmungen für den Jugendschutz. Die geringe Anzahl von Beschwerden über Alkoholwerbung belegt, dass sich die Wirtschaft an die freiwilligen Regeln hält.
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-3- Ebenso für verfehlt halten wir die aktuelle Debatte - wie sie insbesondere in Baden-Württemberg geführt wird - zu zeitlich befristeten generellen Verkaufs­ und Abgabeverboten von Alkohol im Einzelhandel. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf die Anlage, Statt in der politischen Debatte auf populistischen Aktionismus zu setzen, sollten in den anstehenden Beratungen ausgewogene und langfristig orientierte Konzepte zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen angestrebt werden. Wir bitten Sie, diese Erwägungen bei ihren weiteren Überlegungen in Betracht zu ziehen und stehen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Stefan Genth                            Dr. Detlef Groß Hauptgeschäftsführer                    Bereichsleiter Recht, Wettbewerb Verbraucher- und Umweltpolitik Anlage
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LEBENSMITTEL AKTUELL Lebensmittel Verkaufsverbote für Alkohol? Nächtliche Verkaufsverbote für Alkohol stehen in Baden-Württemberg zur Diskussion, obwohl sie weder tragfähig sind noch rechtspolitisch überzeugen. Der Handel spricht sich gegen falschen Aktionismus aus. Unverhäitnismäßige Eingriffe Das geplante Verkaufsverbot verbietet dem Handel, zu bestimmten Zeiten sein umfassendes bzw. übliches Sortiment an­ zubieten - gleichwohl dieses Verbot nach dem allgemeinen Erfahrungswissen nicht geeignet sein dürfte, das gesetzgeberische Ziel zu erreichen. Denn es liegt nahe, dass sich Jugendliche weiterhin trotzdem Al­ kohol (zum Beispiel durch volljährige Freunde aus der Clique) ohne großen Auf­ wand im Alltag beschaffen können. Zu­ dem dürfte es leichtfallen, den Alkohol außerhalb der gesetzlich reglementierten Verbotszeit quasi auf Vorrat zu erwerben. Weiterhin bleibt es jedermann unbenom­ men, sich im privaten Bereich jederzeit mit Alkohol zu versorgen. Ebenso fragwürdig ist, dass es eine expli­ zite Ungleichbehandlung von Gastrono­ mie zum Handel geben würde. Die gezielte Beschränkung der Sortimentsvielfalt ist da­ Abgabeverbote für Alkohol während der Abend- und Nachtstunden lehnt der Handel entschieden ab.    bei nicht nur für den Handel, sondern auch für seine (volljährigen) Kunden ein erhebli­ cher Eingriff. Insofern stellen sich diese Plä­ ereits heute ist der Jugendschutz eine      bezogenen Verkaufsveiboten in den Abend-       ne als (verfassungs-)rechtlich mehr als frag­ B      strikte und umfassende gesetzliche Ver­ pflichtung für alle, die im Einzelhandel mit jungen Menschen als Kunden zu tun die bzw. Nachtstunden für Alkohol in keiner Hin­ sicht. Vielmehr sind der strikte Vollzug und ha­ Kontrolle der bestehenden Rechtsvor­ ben. Unabhängig davon kann gesellschaftli­ gaben einzufordem - für „schwarze Schafe" würdig dar. Sortimentsbezogener Ladenschluss? chen Fehlentwicklungen - wozu der Miss­ darf es keine falsch verstandene Rücksicht ge­            Ein zeitlich befristetes Verkaufsverbot für ei­ brauch von Alkohol durch Kinder und Ju­            ben. Bei dieser Ausgangslage lehnt der Einzel­ ne bestimmte Warengruppe führt im Han­ gendliche zählt - effektiv nur durch geeignete    handel das geplante generelle Abgabeverbot      del zwangsläufig zu erheblichen Belastun­ Konzepte begegnet werden. Diesen Anspruch          für Alkohol während der Abend- und Nacht­      gen, da der Kunde in der entsprechenden erfüllen die aktuellen Pläne zu soitiments-       stunden im Einzelhandel entschieden ab.         Zeit effektiv gehindert werden müsste, die 56 LEBENSMITTEL PRAXIS 9|2008
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■Produkte zu erwerben. Dies lässt sich prak­   zeit beispielsweise auf 20.00 Uhr oder auf                 auf dem Rücken des Handels ausgetragen tisch kaum an der Kasse darstellen, sondern  12.00 Uhr zu begegnen? Warum sollen                        werden, um mögliche Versäumnisse bei erfordert bereits unmittelbar im Verkaufs­   entsprechende Verbote nicht auch für Ta­                   den Themenfeldern Bildung und Präven­ bereich (etwa durch den Umbau bzw, die Si­    bakwaren, Zeitschriften oder Medienträger                  tion ausgleichen zu wollen. Daher plädie­ cherung der Regale) entsprechende Maß­        von der Politik mit ebenso fragwürdigen                    ren HDE und BVL erneut dafür, verstärkt nahmen. Neben praktischen (und ästheti­       Argumenten gefordert werden? Auch wenn                     auf Präventionsarbeit und Aufklärung zu schen) Umsetzungsproblemen wären da­          derzeit nur wenige Geschäfte durch die Plä­                setzen und die gesellschaftliche Heraus­ mit hohe Investitionskosten verbunden.       ne unmittelbar betroffen scheinen, ist die­                forderung konstruktiv zu bewältigen statt Diese könnte der Handel in Anbetracht der    se grundlegende Perspektive aufzuzeigen                    durch Aktionismus falsche Lösungen zu seit Jahren schwierigen Ertragslage nur       und in der gesellschaftlichen Dimension                    suchen. Komplexe gesellschaftliche Pro­ schwer tragen. Hinzu kommt, dass Sonder­      kritisch anzusprechen.                                     bleme wird man nicht durch Verbote lö­ regelungen im Ladenschlussgesetz traditio­                                                              sen können. Es bedarf bei lebensnaher nell regelmäßig Privilegierungen für be­      Verantwortlichkeit statt                                   Betrachtung stattdessen vielmehr dem stimmte Sortimente waren, die im öffent­      Aktionismus                                                Willen, die eigentlichen Ursachen anzu­ lichen Interesse weitergehend angeboten      Gesellschaftliche bzw. gesundheitspoliti­                  gehen und auf falsche Symbolpolitik zu werden sollten.                               sche Probleme dürfen daher nicht einfach                   verzichten. Die Idee, nunmehr ein staatliches Verbot tur den Verkauf bestimmter Waren aus- 0erechnet über die Udenschlussvorgaben auszusprechen, konterkariert diesen Ansatz und führt ihn ad absurdum. Niemandem, weder Kunden noch Händlern, ist mit ei­ nem      liberalisierten Ladenöffnungsgesetz gedient, das dann seinerseits durch Ver­          Der IJandpj isLsjcILseiner kaufsverbote auf bestimmte Warengruppen        'den Jugendschu!zpewusst..pesha Ibwprden p; faktisch ausgehöhlt wird.                      ^Mitarbeiter sqhpn/p Nicht von der Hand zu weisen ist die Be­   /menigcschult,: Bereits^ fürchtung, dass ein solches Verbot nur der       'der l?PE dicyotii BündesfamiliGnministo Beginn einer ganzen Reihe von möglichen        Wtn initiierte ßarnpaßno weiteren (fragwürdigen) gesundheits- bzw.        wir halten uns :daran":./Viqlo Ünlem^ gesellschaftspolitisch    begründeten    Ver­   : haben sich .bundeswek^^ kaufsverboten sein könnte. Die Willkür-            Supermarkt iind don Discpunter über.ciqn:          : lichkeit des Gesetzgebers ist daher - unab­       Verbraucherrriarkt bis hip zuiii,Geschäft ünii - hängig von der aktuellen Diskussion - als      idie^cke/TÄ: solche deutlich zu benennen und abzuleh­ nen. Mit welchen Argumenten wäre etwa             Ein.weiteres Beispiel Lst die imrderuhg der< yl einer zukünftigen Ausweitung der Verbots-        .Schtilüngsinitiative ,,SchuJii‘';des Arbeitskreis.; :.$es,ÄikphpHjnd:ye^                                     Dr.Detlef Groß, HDE-tleschäftsfiihrer: zielt sollen damit, Der Autor                                   ! bezogenen AusLHldung,,^                          : pabeiisl.esieihe unternehmerische Entschei-; Berufsschulen,.jungejMitärtiieiter.fachküridig;;: . dpng, übef.äutpmatisierte Kässenaysteme atif Dr. Detlef Groß aufdas Ttiema Jugendsciiutz yorbefe.lleLv:T ::: ;Üie.ygebpte^ HDE-Geschäftsführer .worden, ünLSChonirühzoitig.Vc^                          zliwoispii lind damit das Kasscnpersonai.zu T gross@hde.de Tupgsbevyussfso.in zu.schaffen undikonstruk-T:;/         ühterslützen. Entschoidond bleibt:aber, dass.. live VVege.für.die Unisoizüngim. Berufsailtag.,        bei. Bedarf tatsöchliph.kontrolliert wird - und / » Verantwortlich für Lebensmittel Aktuell ist die Plattform Lebensmittel;                   aufzuzeigen. Hinzu kommen ynzältligoiAktip             dips kann. natür|ich;auch ohne Warnsysteme' : Bundesverband des Deutschen Lebensmittel­          nen und Aktivitäten auf rogiohaler,;ü.nd loka-V L    ;;üm'gpseÄ:\yerdeny;V;;:TT::i!;y;Sri,y;:^ handels e.V. (BVL)                              :ier;Ebene,yi:;;;:T::;® Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin                                                                          .Äber'dieibeste.Kontrpllp.im .Handel hilft,njeht,;: Tel.: 030/726250-80, Fax: 030/726250-85 .Das hachha|tige:Engägcmontder;BranQhe:.i T. :.vverin:dort;zu Recht nicht yerkäufte Produkte:.^ E-mail; bvl@einzelhandel.de Internet: www.lebensmittelhandel-bvl.de           entspricht dcröbcrteugung. dass Pravcritioh y          zum Beispiel über die Cliqüe oder sogardie . ;, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V.     und Informätionpeherr einer;sachgerechten :            Familie doch ln die. Händü.ypn iKinderniund;; (HDE)                                           'behördlichen Kphfrolle der geltenden Abgaber;;:        Jugendlichen gelangen. Jugendstftiutz tonn .../ Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin verböte die besten Woge;sihd, ümzu einp.mr.i (nur funktionieren, wenn ällp mitwirken,: Er ist i Tel,: 030/726250-0, Fax: 030/726250-39 E-mail: hde@einzelhandel.de                       aiifgcldärten und.vernünftigen Umgang .mif ;\         .und bleit>t,e.ine Aufgabe der gosaniien.Geselh: Internet; www.einzelhandel.de                     Genussmiltein zu.korninen.;      .:                    schaft; Der Handel leistet'seinen Teil,.     V,.. 9|2008 LEBENSMITTEL PRAXIS 57
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I Bundesministerium •     1 für Wirtschaft | und Technologie Bundesministerium für Wirtschaft und Technofogie * 11019 Berlin       TEU-ZENTRALE +49 30 186150 Herrn                                                                           FAX +49 3018615 7010 Stefan Genth                                                               INTERNET www.bmwi.de Hauptgeschäftsfuhrer                                                 BEARBEITET VON Herrn                                                                            TEL Dr. Detlef Groß                                                                 FAX Geschäftsführer                                                               E-MAIL Hauptverband des Deutschen Einzelhandels                                          AZ Am Weidendamm 1 A                                                             DATUM Berlin, 13. Mai 2008 10117 Berlin betreff „Strategiepapier Alkoholprävention“, Beschränkungen des Alkoholverkaufs bezug Ihr Schreiben vom 5. Mai 2008 Sehr geehrter Herr Genth, sehr geehrter Herr Dr. Groß, vielen Dank für Dir Schreiben vom 5. Mai zum Thema „Strategiepapier Alkoholprävention“ und zu den Überlegungen der Landesregierung von Baden-Württemberg zu zeitlich befristeten Verkaufs- und Abgabeverboten von Alkohol. Sie nehmen u. a. Bezug auf ein internes Dokument der „Arbeitgruppe Suchtprävention“, die dem Drogen- und Suchtrat zuarbeitet. Die von Ihnen zitierten Forderungen stellen keine abgestimmten Vorschläge des Drogen- und Suchtrates oder gar der Bundesregierung dar. Nach unseren Informationen werden die wissenschaftlichen Vorschläge der „Arbeitgruppe zur Suchtprävention“ zunächst dem Drogen- und Suchtrat vorgelegt, der wiederum eine Empfehlung für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung aussprechen wird. Erst danach wird sich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung in eine Abstimmung mit den jeweils federführenden und zu beteiligenden Ressorts über die erforderlichen und umsetzbaren politischen Maßnahmen begeben. In diesem Stadium wird auch unser Haus und insbesondere das Referat in die fachliche Bewertung eventueller Vorschläge eingebunden werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt keine fachlichen Aussagen treffen kann. Falls demnächst konkrete Vorschläge zu bewerten sind, werden wir Ihre Stellungnahme berücksichtigen. Gegebenenfalls würden wir, wie es sich in der Vergangenheit bewährt hat, mit der Bitte um eine erneute aktuelle Stellungnahme auf Sie zukommen. hausanschrift    Schamhorslstraße 34 - 37,10115 Berlin verkehrsanbindung    U6        Zinnowltzer Straße S-Bahn Berlin Hauplbahnhof
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Sette 2 von 2 Da die Empfehlungen der Arbeitsgruppe an den Drogen- und Suchtrat gerichtet sind, habe ich Ihren Brief an die Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung beim Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet, von wo Sie über die weitere Tätigkeit der Drogenbeauftragten informiert werden. Hinsichtlich der Überlegungen der Landesregierung von Baden-Württemberg verweise ich darauf, dass sich die dortigen Entscheidungen aufgrund der föderalen Struktur des Bundesrepublik Deutschland unserer Einflussnahme entziehen. Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Landesregierung zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
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