Abmahnung Zensurheberrecht

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I I REDEJ<ER SELLNER DAHS REDEKER SELLNER DAHS I Leipzige r Platz 31 D- 10117 Berl in RECHTSANWÄLTE Rechtsanwältin Sabine Wildfeuer Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Per Telefax vorab: 030 57703666 9 Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Herrn Daniel Dietrich Schlesische Straße 6 10997 Berlin Sekretariat Sandra Tomalczyk Telefon +49 I 30 I 88 56 65 181 Telefax +49 I 30 I 88 56 65 99 wildfeuer@redeker.de Herrn Stefan Wehrrneyer c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Gneisenaustr. 52 10961 Berlin Berlin, den 17. Januar 2014 Reg. -Nr. : 81100060-14 Berlin Leipziger Platz 3 D-10117 Berlin Tel. +49 30 885665-0 Fa x +49 30 885665-99 WER/st/00004 Deutsche Bank Berlin BLZ 100 700 00 Konto 1 550 359 IBAN: DE82 1007 0000 0155 0359 00 BIC: DEUTDEBBXXX Bundesministerium des Innern ./.Open Knowledge Foundation Deutsch- land e.V. Bann Willy-Brandt-AIIee 11 D-53113 Bann Tel. +49 228 72625-0 Fax +49 228 72625-99 Brüsse l 172, Avenue de Cortenbergh B-1 000 Brüssel Tel. +32 2 74003-20 Fax +32 2 74003-29 Leipzig Mazartstraße 10 0-04107 Leipzig Tel. +49 34 1 21378-0 Fa x +49 341 21378-30 Sehr geehrter Herr Dietrich, sehr geehrter Herr Wehrrneyer, wir zeigen an, dass wir die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin, vertreten. Un- sere Bevollmächtigung versichern wir anwaltlich. Namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft haben wir Ihnen Folgendes mitzuteilen: Unserer Mandantschaft ist zur Kenntnis gelangt, dass Sie die interne Stellung- nahme des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 16. November 2011 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2011, Ihnen, sehr geehr- ;~~d~t~~nd LondonJWC2R 1BH I England Tel. +44 20 740486-41 Fax +44 20 743003-06 München Maffeistraße 4 D-8033 3 München Tel. +49 89 2420678-0 Fax +49 89 2420678-69 Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Sitz Bann Partnerschaftsgesellschaft mbB AG Essen PR 1947 UST-10: OE 122128379 ter Herr Wehrrneyer, übersandt mit Bescheid vom 19. Dezember 2013, auf der von Ihnen, sehr geehrter Herr Dietrich, betriebenen Webseite https://fragdenstaat.de entgegen dem anderslautenden Hinweis unserer Mandant- www.redeker.de
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I I REDEKER SELLNER DAHS RECHTSANWÄLTE Seite 2 schaft veröffentlicht haben, indem Sie sie zum Download bereitstellen. In dem Bescheid hatte unsere Mandantschaft bei dem durch die Herausgabe der Stellungnahme gewährten Informa- tionszugang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese lediglich der privaten Kenntnisnah- me dient und nicht veröffentlicht werden darf, da sonst gegen Urheberrechte verstoßen wird. Mit der Veröffentlichung der Stellungnahme auf Ihrer Webseite verstoßen Sie gegen die unse- rer Mandantschaft als Rechteinhaberirr zustehenden Urheberrechte, insbesondere das Verbrei- tungsrecht gemäß § 17 UrhG sowie das Recht öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19 a UrhG. Die Stellungnahme ist zweifelsfrei ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne von § 2 UrhG. Der Ihnen von unserer Mandantschaft nach dem IFG gewährte Informationszugang enthält keine Berechtigung dazu, das erhaltene Dokument auch zu verbreiten. Die Frage, in- wieweit Sie das erhaltene Dokument verwenden dürfen, richtet sich - wie bei jedem anderen urheberrechtlich geschützten Schriftstück auch - nach dem Maßstab des Urheberrechts. Da- rauf wies Sie unsere Mandantschaft zudem in ihrem Bescheid ausdrücklich hin, indem sie erklärte, dass Urheberrechte an dem Dokument bestünden und sich deshalb das Nutzungsrecht des AntragssteHers auf eine private Kenntnisnahme beschränke und eine darüber hinausge- hende Verwendung der Stellungnahme urheberrechtswidrig sei. Diese durch Ihr Verhalten begründete Wiederholungsgefahr ist nur mittels der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber unserer Mandant- schaft auszuräumen. Wir haben Sie daher namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft aufzufordern, die in der Anlage beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unseren Händen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 21. Januar 2014 abzugeben. Wir haben Sie darüber hinaus aufzufordern, unserer Mandantschaft den durch unsere Ein- schaltung entstandenen Schaden durch Erstattung einer 1,3 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG wie folgt zu erstatten: www. rede ker.de
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I I REDEKER SELLNER DAHS RECHTSANWÄLTE Seite 3 Gegenstandswert € 10.000,00 1,3 Geschäftsgebühr gern. Nr. 2300 VV RVG € 725,40 Auslagenpauschale gern. Nr. 7002 VV RVG € 20,00 Zwischensumme € 745,40 19% Umsatzsteuer gern. Nr. 7008 VV RVG € 141,63 Insgesamt € 887.03 Wir erwarten den Eingang dieses Betrages bis spätestens zum 28. Januar 2014. Sollten Sie den oben genannten Aufforderungen nicht fristgerecht Folge leisten, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen (Wildfeuer) Rechtsanwältin www.redeker.de
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Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Hiermit verpflichten sich Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., vertreten durch den Vorstand, Schlesische Straße 6, 10997 Berlin und Herr Stefan Wehrmeyer, c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., Gneisenaustr. 52, 10961 Berlin, gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innem, Alt-Moabit 101 d, 10559 Berlin, 1. zur Vermeidung emes für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden angemessenen V ertragsstrafe es zu unterlassen, die interne Stellungnahme der Unterlassungsgläubigerin vom 16. November 2011, übermittelt an den Unterlassungsschuldner mit Bescheid vom 19. Dezember 2013, ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerirr zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen; 2. die Kosten dieser Abmahnung, die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs entstanden sind, wie folgt zu erstatten: Gegenstandswert: € 10.000,00 1,3 Geschäftsgebühr gern. Nr. 2300 VV RVG € 725,40 Auslagenpauschale gern. Nr. 7002 VV RVG € 20,00 Zwischensumme € 745,40 19% Umsatzsteuer gern. Nr. 7008 VV RVG € 141,63 Insgesamt € 887~03 (Ort, Datum) (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. ) (Ort, Datum) (Stefan Wehrmeyer)
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