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Anlage zur Förderrichtlinie Merkblatt zur Berechnungsweise der Förderbeträge *BAFA Layout* Stand: 18.2.2021 Merkblatt zur Berechnungsweise der Förderhöhe Information im Rahmen des Programms zur Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens 1

Anlage zur Förderrichtlinie Merkblatt zur Berechnungsweise der Förderbeträge *BAFA Layout* Merkblatt HINWEIS In diesem Merkblatt wird die Berechnung der jeweiligen antragstellerbezogenen Maximalbeträge dargestellt. Die darin genannten unverbindlichen Werte dienen lediglich der Orientierung der An- tragsteller. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung (insb. in einem bestimmten Umfang) besteht nicht. Das BMWi oder das BAFA entscheidet auf Grund pflichtgemäßen Ermessens. Eine Förderung ist nur nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel möglich. Das BAFA behält sich vor, dieses Merk- blatt zu überarbeiten und anzupassen. Inhalt 1. Allgemeines ......................................................................................................................................... 3 2. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Förderung je Antragsteller ................................................. 3 2.1. Verteilung auf die drei Mediengattungen ........................................................................................ 4 2.2. Tabellarische Übersicht .................................................................................................................... 5 2

Anlage zur Förderrichtlinie Merkblatt zur Berechnungsweise der Förderbeträge *BAFA Layout* 1. Allgemeines Der Deutsche Bundestag hat erstmals mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 sowie in Fortschreibung auch im Haushalt 2021 Projektfördermittel bei Kapitel 0910 Titel 683 03 mit der Zweckbestimmung „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens zur För- derung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblättern“ zur Verfügung gestellt. Die Mittel sollen zum „Erhalt der Medienvielfalt und -verbreitung in Deutschland sowie zur Stärkung des Journalismus und darin tätiger Medienschaffender für die Unterstützung des dringend gebotenen Transformationspro- zesses“ im Bereich der oben genannten Presseerzeugnisse zur Verfügung gestellt werden. Von den insgesamt vorgesehenen Mitteln in Höhe von 200 Millionen Euro stehen im Jahr 2021 Barmittel in Höhe von 180 Millionen und im Jahr 2022 in Höhe von 20 Millionen Euro als Ver- pflichtungsermächtigungen zur Verfügung. Die Förderung von Investitionen in die digitale Markterschließung, in Technologien zur Verbrei- tung der Inhalte sowie den Verkauf digitaler Anzeigen erfolgt projektbezogen. Um eine umfas- sende Förderung der Zielgruppe zu gewährleisten, wird die Höhe der Förderung je Verlag er- gänzend anhand eines objektiven Förderschlüssels begrenzt. Dieses Merkblatt dient als Anlage zur maßgeblichen Förderrichtlinie „Verlagsförderung“ zur Erläuterung des Verteilungsschlüssels des zur Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens aufgelegten Förderprogramms. 2. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Förderung je Antragsteller Als neutraler Verteilungsmaßstab wird in der Förderrichtlinie die Auflage (d.h. die Zahl der phy- sisch zugestellten Exemplare) des Jahres 2019 zugrunde gelegt. Dies sind laut Informations- gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) und Auflagenkon- trolle der Anzeigenblätter (ADA) sowie ergänzender Angaben des Verbands Deutscher Zeit- schriftenverleger e.V. (VDZ) etwa 8,65 Milliarden Exemplare, davon 3,3 Milliarden Abonne- mentzeitungen, 1 Milliarde Abonnementzeitschriften (Publikums- und Fachzeitschriften ohne Mitglieder- und Kundenzeitschriften) und 4,3 Milliarden Anzeigenblätter. Dabei werden die je nach Mediengattung sehr unterschiedlichen durchschnittlichen Kosten der Zustellung (bei 3

Anlage zur Förderrichtlinie Merkblatt zur Berechnungsweise der Förderbeträge *BAFA Layout* Zeitungen 0,54 Euro, bei Zeitschriften 0,595 Euro und bei Anzeigenblättern 0,21 Euro1) als neutraler Faktor berücksichtigt. 2.1. Verteilung auf die drei Mediengattungen Die verfügbaren Fördermittel [von maximal 200 Millionen Euro für die Jahre 2021/2022] werden sachgerecht auf die drei Mediengattungen (Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzei- genblätter mit einem redaktionellen Anteil von mindestens 30 Prozent) verteilt. Bei der Auftei- lung werden für jede Mediengattung gesondert die Zustellkosten (anhand der durchschnittli- chen Zustellkosten pro zugestelltem Exemplar und der jeweiligen Gesamtauflage) berücksich- tigt. Dementsprechend entfallen von den verfügbaren Fördermitteln auf Abonnementzeitungen etwa 54 Prozent [auf Basis von 200 Millionen Euro wären das 108.547.264 Euro], auf Abonnementzeitschriften etwa 18 Prozent [auf Basis von 200 Millionen Euro wären das 36.281.665 Euro] und auf Anzeigenblätter etwa 28 Prozent [auf Basis von 200 Millionen Euro wären das 55.171.071 Euro]. Der Förderbetrag pro zugestelltem Exemplar würde sich auf Basis verfügbarer Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro auf folgende Werte belaufen: bei Zeitungen [0,033] Euro, bei Zeitschriften [0,036] Euro und bei Anzeigenblättern [0,013] Euro. Der maximale Förderbetrag pro Verlag ergibt sich aus der zugestellten Auflage des Jahres 2019 multipliziert mit dem vorstehend für die jeweilige Mediengattung aufgeführten Förderbetrags- wert pro zugestelltem Exemplar. Über den sich (anhand der oben dargestellten Berechnungs- weise) ergebenden Maximalbetrag hinaus ist eine Förderung nicht möglich („antragstellerbezo- gener Maximalbetrag“). Die konkrete Projektförderung wird dann im Wege der Anteilfinanzie- rung (maximal 45 % der projektbezogenen Ausgaben, „projektbezogener Maximalbetrag“) als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 1 Die Werte ergeben sich auf Grundlage verbandsseitiger Angaben (Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e. V. (BDZV), VDZ und Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V. (BVDA)) sowie auf Grundlage der Angaben der Deutschen Post AG. 4

Anlage zur Förderrichtlinie Merkblatt zur Berechnungsweise der Förderbeträge *BAFA Layout* 2.2. Tabellarische Übersicht Zahlen Presseverlage Zeitungen Zeitschriften Anzeigenblät- Gesamt ter Auflage 2019 3.315.679.013 1.005.813.840 4.333.506.736 8.654.999.589 Ø Zustellkosten 0,54 0,595 0,21 pro Exemplar in € Zustellkosten 1.790.466.667 598.459.235 910.036.415 3.298.962.316 pro Jahr in € Fördertöpfe 108.547.264 36.281.665 55.171.071 200.000.000 in € (= in Prozent) 54% 18% 28% 100% Förderbetrag 0,032738 0,036072 0,012731 pro Exemplar in € Beispiel: Der Zeitungsverlag X hatte im Jahr 2019 eine Gesamtauflage von 100.000 Exemplaren, die an 350 Tagen zugestellt wurden (zugestellte Gesamtauflage in Höhe von 35 Mio. Exemplaren im Jahr 2019). Auf Basis eines Förderbetrags von 0,032738 € pro zugestelltem Exemplar könnte der Verlag dementsprechend einen antragstellerbezogenen Maximalbetrag in Höhe von 1.145.830 € erhalten. Um diesen Betrag voll auszuschöpfen, müsste der Verlag förderfähige Investitionskosten in die digitale Transformation in Höhe von insg. 2.546.289 € nachweisen. Davon könnten maximal 45% der Investitionssumme (1.145.830 €) erstattet werden; 1.400.459 € der Ausgaben (55% der Investitionssumme) müsste der Verlag selbst tragen. *Impressum BAFA* 5
