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Anlage zur Förderrichtlinie
                                 Merkblatt zur Berechnungsweise der Förderbeträge
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Merkblatt zur Berechnungsweise der Förderhöhe
Information im Rahmen des Programms zur Förderung
der digitalen Transformation des Verlagswesens




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Anlage zur Förderrichtlinie
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                                                                                                       *BAFA Layout*

Merkblatt

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 In diesem Merkblatt wird die Berechnung der jeweiligen antragstellerbezogenen Maximalbeträge
 dargestellt. Die darin genannten unverbindlichen Werte dienen lediglich der Orientierung der An-
 tragsteller.
 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung (insb. in einem bestimmten Umfang) besteht
 nicht. Das BMWi oder das BAFA entscheidet auf Grund pflichtgemäßen Ermessens. Eine Förderung
 ist nur nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel möglich. Das BAFA behält sich vor, dieses Merk-
 blatt zu überarbeiten und anzupassen.




Inhalt

1. Allgemeines ......................................................................................................................................... 3
2. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Förderung je Antragsteller ................................................. 3
2.1. Verteilung auf die drei Mediengattungen ........................................................................................ 4
2.2. Tabellarische Übersicht .................................................................................................................... 5




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Anlage zur Förderrichtlinie
                                           Merkblatt zur Berechnungsweise der Förderbeträge
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1. Allgemeines

Der Deutsche Bundestag hat erstmals mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 sowie
in Fortschreibung auch im Haushalt 2021 Projektfördermittel bei Kapitel 0910 Titel 683 03 mit
der Zweckbestimmung „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens zur För-
derung     des     Absatzes      und     der    Verbreitung     von     Abonnementzeitungen,
-zeitschriften und Anzeigenblättern“ zur Verfügung gestellt. Die Mittel sollen zum „Erhalt der
Medienvielfalt und -verbreitung in Deutschland sowie zur Stärkung des Journalismus und darin
tätiger Medienschaffender für die Unterstützung des dringend gebotenen Transformationspro-
zesses“ im Bereich der oben genannten Presseerzeugnisse zur Verfügung gestellt werden.


Von den insgesamt vorgesehenen Mitteln in Höhe von 200 Millionen Euro stehen im Jahr 2021
Barmittel in Höhe von 180 Millionen und im Jahr 2022 in Höhe von 20 Millionen Euro als Ver-
pflichtungsermächtigungen zur Verfügung.

Die Förderung von Investitionen in die digitale Markterschließung, in Technologien zur Verbrei-
tung der Inhalte sowie den Verkauf digitaler Anzeigen erfolgt projektbezogen. Um eine umfas-
sende Förderung der Zielgruppe zu gewährleisten, wird die Höhe der Förderung je Verlag er-
gänzend anhand eines objektiven Förderschlüssels begrenzt.


Dieses Merkblatt dient als Anlage zur maßgeblichen Förderrichtlinie „Verlagsförderung“ zur
Erläuterung des Verteilungsschlüssels des zur Förderung der digitalen Transformation des
Verlagswesens aufgelegten Förderprogramms.


2. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Förderung je Antragsteller

Als neutraler Verteilungsmaßstab wird in der Förderrichtlinie die Auflage (d.h. die Zahl der phy-
sisch zugestellten Exemplare) des Jahres 2019 zugrunde gelegt. Dies sind laut Informations-
gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) und Auflagenkon-
trolle der Anzeigenblätter (ADA) sowie ergänzender Angaben des Verbands Deutscher Zeit-
schriftenverleger e.V. (VDZ) etwa 8,65 Milliarden Exemplare, davon 3,3 Milliarden Abonne-
mentzeitungen, 1 Milliarde Abonnementzeitschriften (Publikums- und Fachzeitschriften ohne
Mitglieder- und Kundenzeitschriften) und 4,3 Milliarden Anzeigenblätter. Dabei werden die je
nach Mediengattung sehr unterschiedlichen durchschnittlichen Kosten der Zustellung (bei




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Zeitungen 0,54 Euro, bei Zeitschriften 0,595 Euro und bei Anzeigenblättern 0,21 Euro1) als
neutraler Faktor berücksichtigt.


2.1. Verteilung auf die drei Mediengattungen

Die verfügbaren Fördermittel [von maximal 200 Millionen Euro für die Jahre 2021/2022] werden
sachgerecht auf die drei Mediengattungen (Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzei-
genblätter mit einem redaktionellen Anteil von mindestens 30 Prozent) verteilt. Bei der Auftei-
lung werden für jede Mediengattung gesondert die Zustellkosten (anhand der durchschnittli-
chen Zustellkosten pro zugestelltem Exemplar und der jeweiligen Gesamtauflage) berücksich-
tigt. Dementsprechend entfallen von den verfügbaren Fördermitteln

       auf Abonnementzeitungen etwa 54 Prozent
        [auf Basis von 200 Millionen Euro wären das 108.547.264 Euro],
       auf Abonnementzeitschriften etwa 18 Prozent
        [auf Basis von 200 Millionen Euro wären das 36.281.665 Euro] und
       auf Anzeigenblätter etwa 28 Prozent
        [auf Basis von 200 Millionen Euro wären das 55.171.071 Euro].

Der Förderbetrag pro zugestelltem Exemplar würde sich auf Basis verfügbarer Haushaltsmittel
in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro auf folgende Werte belaufen:

       bei Zeitungen [0,033] Euro,
       bei Zeitschriften [0,036] Euro und
       bei Anzeigenblättern [0,013] Euro.

Der maximale Förderbetrag pro Verlag ergibt sich aus der zugestellten Auflage des Jahres 2019
multipliziert mit dem vorstehend für die jeweilige Mediengattung aufgeführten Förderbetrags-
wert pro zugestelltem Exemplar. Über den sich (anhand der oben dargestellten Berechnungs-
weise) ergebenden Maximalbetrag hinaus ist eine Förderung nicht möglich („antragstellerbezo-
gener Maximalbetrag“). Die konkrete Projektförderung wird dann im Wege der Anteilfinanzie-
rung (maximal 45 % der projektbezogenen Ausgaben, „projektbezogener Maximalbetrag“) als
nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.




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    Die Werte ergeben sich auf Grundlage verbandsseitiger Angaben (Bundesverband Digitalpublisher und
    Zeitungsverleger e. V. (BDZV), VDZ und Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V. (BVDA)) sowie auf
    Grundlage der Angaben der Deutschen Post AG.
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2.2. Tabellarische Übersicht

                                  Zahlen Presseverlage
                      Zeitungen       Zeitschriften     Anzeigenblät-        Gesamt
                                                             ter


 Auflage 2019        3.315.679.013    1.005.813.840      4.333.506.736     8.654.999.589
 Ø Zustellkosten               0,54            0,595               0,21
 pro Exemplar
 in €
 Zustellkosten       1.790.466.667      598.459.235        910.036.415     3.298.962.316
 pro Jahr in €


 Fördertöpfe           108.547.264       36.281.665         55.171.071       200.000.000
 in €
 (= in Prozent)                54%              18%                28%              100%
 Förderbetrag             0,032738         0,036072           0,012731
 pro Exemplar
 in €




Beispiel:

Der Zeitungsverlag X hatte im Jahr 2019 eine Gesamtauflage von 100.000 Exemplaren, die an
350 Tagen zugestellt wurden (zugestellte Gesamtauflage in Höhe von 35 Mio. Exemplaren im
Jahr 2019). Auf Basis eines Förderbetrags von 0,032738 € pro zugestelltem Exemplar könnte
der Verlag dementsprechend einen antragstellerbezogenen Maximalbetrag in Höhe von
1.145.830 € erhalten. Um diesen Betrag voll auszuschöpfen, müsste der Verlag förderfähige
Investitionskosten in die digitale Transformation in Höhe von insg. 2.546.289 € nachweisen.
Davon könnten maximal 45% der Investitionssumme (1.145.830 €) erstattet werden;
1.400.459 € der Ausgaben (55% der Investitionssumme) müsste der Verlag selbst tragen.



*Impressum BAFA*




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