Durch die linke Szene genutzte Immobilien in Brandenburg

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Landtag Brandenburg                                         Drucksache 6/10806 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4258 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10528 Durch die linke Szene genutzte Immobilien in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Bundesweit erwerben Akteure der linken Szene Im- mobilien oder mieten Immobilien, um sie als Basis für verfassungsfeindliche Aktionen im „Kampf gegen rechts“ zu nutzen. Auch in Brandenburg. Von diesen Akteuren gehen erheb- liche Gefahren für die Demokratie, das deutsche Volk und die souveräne Verfasstheit Deutschlands, seiner Länder und Kommunen aus. Frage 1: Welche von Akteuren der linken Szene (Einzelpersonen, Organisationen, Verei- ne, Parteien bzw. Firmen) für Veranstaltungszwecke genutzten Immobilien sind der Lan- desregierung bekannt? Welche davon sind im Eigentum welcher Akteure bzw. welches Nutzungsverhältnis besteht (Pacht/Miete)? Bitte Auflistung nach Ort, Erwerbs- /Einzugsdatum, Nutzungsverhältnis und Nutzungsart. Frage 2: Welche weiteren Immobilien, die durch Akteure der linken Szene (Einzelperso- nen, Organisationen, Vereine, Parteien bzw. Firmen) nicht nur privat genutzt werden, sind der Landesregierung bekannt? Welche davon sind im Eigentum welcher Akteure bzw. wel- ches Nutzungsverhältnis besteht (Pacht/Miete)? Bitte Auflistung nach Ort, Erwerbsdatum, Nutzungsverhältnis und Nutzungsart. Frage 3: Welche Veranstaltungen (Schulungen, Versammlungen o. ä.) fanden in den unter Frage 1 und 2 genannten Objekten statt? zu den Fragen 1, 2 und 3: Die gewählte Begrifflichkeit „linke Szene“ ist kein recherchefähi- ges Kriterium; die Fragen werden daher im Hinblick auf den Terminus Linksextremismus beantwortet. Im Land Brandenburg bestehen wenige Objekte mit Bezug zur linksextremis- tischen Szene in den Städten Potsdam, Cottbus, Neuruppin, Finsterwalde und Frankfurt (Oder). Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages beobachtet der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg lediglich linksextremistische Strukturen und Akteure. Im Land Bran- denburg sind in diesem Zusammenhang das „Zeppi 25“ in Potsdam und die „Zelle 79“ in Cottbus zu nennen, welche durch eine regelmäßig wiederkehrende, exklusive Nutzung durch Linksextremisten in Erscheinung treten. In den Objekten in Neuruppin, Finsterwalde und Frankfurt (Oder) finden lediglich gelegentlich Veranstaltungen mit Bezug zur linksext- remistischen Szene statt. Das „Zeppi 25“ in Potsdam ist ein „autonomes selbst- organisiertes Wohnprojekt“, in dem seit 2018 ein Verein neuer Eigentümer ist, der der Eingegangen: 04.03.2019 / Ausgegeben: 11.03.2019
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Landtag Brandenburg                                                    Drucksache 6/10806 linksextremistischen Szene einen exklusiven Zugriff erlaubt. In dem Haus werden regel- mäßig Veranstaltungen in Form von Hoffesten, kleineren Konzerten und Workshops abge- halten, welche durch Mitglieder des Vereins „Rote Hilfe e.V. (RH)“ und Potsdamer Links- extremisten des autonomen und anarchistischen Spektrums frequentiert werden. Aktuell verweist die Homepage des Szenetreffs auf linksextremistische Akteure wie etwa die Ortsgruppe der RH Potsdam und den „AK Antifa“. Das Objekt in Cottbus wurde 2018 von einer GmbH käuflich erworben, die ebenfalls der linksextremistischen Szene einen exklu- siven Zugriff ermöglicht. In der Vergangenheit wurden in dem Objekt Veranstaltungen un- ter anderem der Ortsgruppe der RH Cottbus und der Antifa Cottbus ausgerichtet. In den letzten Jahren verhält sich die RH bei ihrer Veranstaltungsplanung in Cottbus zunehmend klandestin. Aktuell verweist die Homepage des Treffs auch auf Vernetzungen mit anderen linksextremistischen Akteuren in Brandenburg, so etwa auf die Ortsgruppe „Antifa Crew“ Finsterwalde. Es finden nach wie vor anlassbezogen Informations- und Mobilisierungsver- anstaltungen zu auch von Linksextremisten besuchten Veranstaltungen und Demonstrati- onen dort statt. Im Übrigen wird auf die Jahresberichte der Verfassungsschutzbehörde Brandenburg verwiesen. Frage 4: Welche Platzkapazitäten weisen die jeweiligen Immobilien auf? zu Frage 4: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Welche dieser Immobilien unter Frage 1 und 2 standen bzw. stehen in Verbin- dung mit Straftaten? Bitte Einzelauflistung nach Datum, Delikt und Immobilie sowie Er- kenntnissen zu Tatverdächtigen bzw. Tätern. zu Frage 5: Die Fragestellung richtet sich nicht am Aspekt der „Tatörtlichkeit“, sondern am Kriterium des „in Verbindung stehen mit Straftaten“ aus. Eine solche Merkmalsausprägung ist in den polizeilichen Datensystemen nicht definiert. Eine diesbezügliche Auskunft an- hand polizeilicher Daten, ggf. mit den Merkmalsträgern „Zeppi 25“ bzw. „Zelle 79“, ist somit nicht möglich. Folglich liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fra- gestellung vor. Frage 6: Sind der Landesregierung weitere Objekte bekannt, für die seitens Akteuren der linken Szene (Einzelpersonen, Organisationen, Vereine, Parteien bzw. Firmen) aktuell Kauf- bzw. Miet-/Pachtinteresse besteht? Wenn ja, zu welchen Objekten und durch welche Akteure? zu Frage 6: Aktuell sind der Landesregierung keine vergleichbaren konkreten Planungen bekannt; mittelfristig erscheint der Erwerb und die Nutzung weiterer Objekte - teils auch in verschleierten Eigentumsverhältnissen - nicht unwahrscheinlich. -2-
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