Der sogenannte Masterplan des BMI

Dies ist die aktuelle Version des sogenannten Masterplans, erstellt vom Innenministerium. Es weigert sich seit Wochen, das Dokument herauszugeben. Wir haben es nicht per Informationsfreiheitsgesetz erhalten.

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111. Handlungsfeld Europäische Union Politische Ziele Wir wollen· eine effektive Steuerung von Migration in der �uropäischen Union. Das können wirnur durch vertiefte Zusammenarbeit erreichen. Sicherheit beginnt an den Grenzen. Wir wollen daher den Außengrenzschutz verbessern. Wir streben die Schaffung eines funktionierenden Gemeinsamen Europäisch�n Asylsystems einschließlich Dublin-Mechanismus an. Wir wollen ein� verlässliche und umfassende Zusammenarbeit und Kommunikation der Europäischen Union mit den Herkunfts- und Transitländern illegaler Migration. Je weniger das Gemeinsame Europäische Asylsystem leisten kann, desto mehr gewinnen nationale Maßnahmen und ihre Wirksamkeit an Bedeutung. Maßnahmen 18. Stärkung von Frontex: " personelle und geografische Ausweitung der Einsätze, � Aufbau einer eigenen operativen Einsatzeinheit im Frontax-Hauptquartier sowie Beschaffung zusätzlicher Frontex-eigener Einsatzmittel (z. B. Streifenfahrzeuge, Wärmebildgeräte), Ii» Entsendung weiterer Fronfex-Verbindungsbeamter in Drittstaaten, " zügiger Ausbau der operativen Zusammenarbeit, weitere Übungen des Frontex-Soforteinsatzpools (SEP) an besonders belasteten Grenzabschnitten sowie weiterer personeller Aufwuchs des SEP und a Senkung der Anforderungen für Einsatz des SEP durch erforderliche Rechtsänderungen auf EU-Ebene. 19. Europäische Grenzpolizei: Ausbau von Frontex zu einer "Europäischen Grenzpolizei" unter grundsätzlicher Wahrung der Souveränität und Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für den Schutz der eigenen Landesgrenzen. 20. Gemeinsames Europäisches Asylsystem: Schaffung eines effizienten, krisenfesten und solidarischen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) samt Optimierung der Dublin-Verordnung (Dublin-VO). Nachdrücklicher Einsatz des· BMI für: • schnelle Asylverfahren nach EU-weit einheitlichen Standards sowie für die Angleichung der Aufnahmebedingungen und Asylleistungen in den Mitgliedstaaten, • Bekämpfung von Asylmissbrauch und Sekundärmigration u.a. durch Beschleunigung des Dublinverfahrens, damit z.B. bei Wiedereinreisefällen 10
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eine schnellere Rücküberstellung möglich ist und durch Leistungsabsenkung bei Aufenthalt im unzuständigen Mitgliedstaat sowie a klare Verantwortlichkeilen und effiziente Verfahren sowie faire Lastenteilung zwischen allen Mitgliedstaaten im .Rahmen der Vorgaben der Dublin-VO, einschließlich einer solidarischen Verteilung von Schutzbedürftigen im Krisenfall, ohne die Staaten mit Außengrenze von ihrer Verantwortung freizustellen. 21. Einhaltung der bestehenden Dublin-VO: Einforderung der konsequenten Einhaltung der Dublin-VO durch alle Mitgliedstaaten der EU und Intensivierung der Gespräche mit diesen zur Erhöhu,ng der Überstellungszahlen von Asylbewer �ern in die zuständigen Mitgliedstaaten; andernfalls Ergreifen innerstaatlicher Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz bei Dublin-Überstellungen, insbesondere bei erneuter illegaler Rückkehr nach Deutschland. 22. Festigung der Strukturen an der Außengrenze: Unterstützung der Erstaufnahmezentren in Italien und Griechenland durch ausreichend Personal der Mitgliedstaaten. Ausweitung des Konzep�s für Hotspots I kontrollierte Einrichtungen im Sinne der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018: 23. . Entwicklung eines Standardmodells für europäische Erstaufnahmeeinrichtungen: Erarbeitung einer deutschen Initiative gegenüber der EU-Kommission zur Entwicklung eines Standardmodells für Hotspots I kontrollierte Einrichtungen. Dadurch Gewährleistung qer Übertragbarkeit auf andere Regionen im Bedarfsfall. 24. Verbesserung der Unterbringungsbedingungen in Griechenland: Aktivierung von EU-Hilfen für Griechenland zur Verbesserung der Unterbringungseinrichtungen auf den lnseln und zur Verhinderung von Transfers auf das Festland. 25. EU-Türkei Erklärung: Hinwirken auf eine konsequente Umsetzung der EU­ Türkei Erklärung gemeinsam mit der EU-Kommission, wonach Schutzsuchende, die die Türkei als Transitland genutzt haben und auf den griechischen Inseln erstmals die EU betreten haben, wied�r in die Türkei zurückgeführt werden sollen. Dafür Aufnahme von syrischen Staatsangehörigen aus der Türkei in die EU {1: 1-Mechanismus). 11
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IV. Handlungsfeld Inland I national I Politische Ziele Wir wollen zurück zu einem Sehengen-Raum ohne Binnengrenzkontrollen. Das setzt insbesondere einen wirksamen Außengrenzschutz und ein funktionierendes Dublin-System voraus. Wir wollen die nationale Handlungsfreiheit für �ie . vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen in einer nationalen Bedrohungslage im aktuellen EU-Gesetzgebungsverfahren zum Schengener Grenzkodex stärken. Was die Lage innerhalb der EU betrifft, so droht die Sekundärmigr�tion von Asylbewerbern zwischen Mitgliedstaaten die Integrität des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und des Sehengen-Besitzstands zu gefährden. Wir werden alle erforderlichen interner.� Rechtsetzungs- und Verwaltungsmaßnahmen gegen diese Migrationsbewegungen treffen und dabei eng mit unseren europäischen Partnern zusammenarbeiten. Maßnahmen 26. Verbesserte Grenzkontrollen an der Schengen-Außengrenze: schnelle Einführung des Europäischen Ein- und Ausreiseregisters (Entry-Exit System) mit dem Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen sowie deren biometrische Merkmale an der Grenze künftig elektronisch erfasst und gespeichert werden sowie des Europäischen Einreise-Registrierungs- und Autorisierungssystem (ETIAS), durch das bereits vor Abreise in den Drittstaat eine Genehmigung als Voraussetzung für die Einreise erteilt werden muss. 27. Binnengrenzkontrollen: • Durchführung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen nach Schengener Grenzkodex (SGK) im erforderlichen Umfang. Die aktuelle Anordnung gilt für die deutsch-österreichische Landgrenze bis November 2018. • Im Rahmen durchgeführter Binnengrenzkontrollen erfolgen wie bisher Zurückweisungen, wenn die Einreisevoraussetzungen des SGK nicht erfüllt sind (z.B. fehlendes Grenzübertrittsdokument oder Visum). Inzwischen werden auch Personen zurückgewiesen, gegen die ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot für Deutschland besteht, ungeachtet der Frage, ob sie ein Asylgesuch stellen. Dies gilt auch für Personen, die bereits an andere Mitgliedstaaten überstellt worden sind und versuchen nach Deutschland zurückzukehren. 12
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� An der deutsch-österreichischen Grenze wird ein neues Grenzregime ausgestaltet, das sicherstellt, dass Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise gehindert werden. Wir richten dafür Transitzentren ein, aus denen die Asylbewerber direkt in die zustä�digen Länder zurückgewiesen werden (Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise). Dafür wollen wir nicht unabgestimmt handeln, sondern mit den betroffenen Ländern Verwaltungsab�ommen abschließen oder das Benehmen herstellen. ln den Fällen, in denen sich Länder Verwaltungsabkommen über die direkte Zurückweisung verweigern, findet die Zurückweisung an der deutsch­ österreichischen Grenze auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Republik Österreich statt. 28. 1ntensive Schleierfahndung: Entwicklung von Maßnahmen unterhalb der Schwelle von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen gemäß SGK, die ein flexibles polizeiliches Agieren an allen deutschen Landgrenzen, einschließlich temporärer Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs durch die Bundespolizei beinhalten und damit einen aktiven Beitrag zur Verhinderung der illegalen Migration und der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität leisten. 29. Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit: Intensivierung der Kooperation zwischen der Bundespolizei und den Polizeien der Länder sowie den Polizei­ und Grenzbehörden der Nachbarstaaten, ggf. Durchführung von Modellpr<?jekten. 30. Stärkung der Aufgabe Grenzschutz: Ausweitung der Befugnisse d�r Bundespolizei für die Verhinderung und Unterbindung der unerlaubten Einreise auch für bedeutende Verkehrswege im Inland und der Zuständigkeit für die Aufenthaltsbeendigung. 31. 1nfrastrukturell� Vorsorge: Ausbau der flexiblen Kontroll- und Bearbeitungsinfrastruktur sowie der Ausstattung der Bundespolizei für (auch längerfristige) mobile Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen in Grenznähe. 13
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und ausländerrechtliche Verfahren Politische Ziele Wir wollen die Effizienz, Geschwindigkeit und Qualität von Asylverfahren steigern. Wir müssen wissen, wer sich in unserem Land aufhält. Und wir müssen wissen, wo sich die Antragsteller für die Dauer ihres Asylverfahrens aufhalten. Wir wollen nicht, dass sich abgelehnte Asylbewerber dem Rückführungsverfahren entziehen können. Wir wollen Fehfanreize für die Stellung eines Asylantrages in Deutschiand beseitigen. Wir wollen die asyl- und ausländerrechtliehen Mitwirkungspflichten verbindlicher gestalten und streben eine bedarfsorientierte Steuerung der Fachkräftezuwanderung an. Alles dies erfordert eine Reform bei der Organisation der Asylbehörden und bei der Gestaltung der Asylverfahren. Maßnahmen 32. Optimierung des Asylverfahrens: Einrichtung von Ankunfts-, Entscheidungs­ und Rückführungszentren (AnkER-Zentren) als moderne Dienstleistungsbehörden sowie Umsetzung gemeinsam mit den Bundesländern. Schnelle, effiziente und sichere Asylverfahren durch Bündelung von Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen. Der entscheidende Vorteil der AnkER-Zentren ist, dass künftig eine Verteilung der Antragsteller auf die Städte und Gemeinden erst erfolgt, wenn ihr Schutzstatus positiv festgestellt ist. Aufgaben und Verfahren der AnkER­ Zentren sind im Koalitionsvertrag konkret und für die Parteien der Koalition verbindlich beschrieben. Im Einzelnen: �» ln AnkER-Zentren: Präsenz und Zusammenarbeit aller am Asylverfahren beteiligten Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunciler Ebene, d. h. insbesondere BAMF, BA, Aufnahmeeinrichtungen der Länder; Ausländerbehörden und Jugendämter. Möglichst auch Präsenz des zuständigen Verwaltungsgerichts vor Ort, um die verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren weiter zu beschleunigen, • Durchführung des gesamten Asylverfahrens in AnkER-Zentren von Antragstellung bis zur Asylentscheidung, einschließlich Rückkehrberatung, freiwilliger Rückkehr oder Rückführung. Dort auch generelle Altersfeststellung bei Zweifelsfällen. • Aufenthaltszeiten für Menschen in den Einrichtungen so kurz wie möglich. Neben Verfahren im BAMF sind die Zeiträume bis zum vorliegen verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in Eil- und Hauptsacheverfahren zu verkürzen. Verwaltungsgerichte mOssen schnellstmöglich entscheiden. 14
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• Wohnsitznahmepflicht für Antragsteller in AnkER-Zentren und Aufenthaltspflicht im Bezirk der unteren Ausländerbehörde (Voraussetzung für den Erhalt von Sozialleistungen) bis max. 18 Monate bzw. 6 Monate für Familien, • konsequenter Vorrang von Sachleistungen vor Geldleistungen in den Zentren als Regelfall, o Anwendung dieser Prinzipien auch auf di� in den Zentren untergebrachten Antragsteller, für die ein Dublin-Verfahren läuft, o · unmittelbare Durchsetzung der Ausreisepflicht aus den AnkER-Zentren ·nach bestandskräftigem Abschluss des erfolglosen Asylverfahrens, • stärkere Einbindung der Bundespolizei bei Rückführungen und Dublin­ Überstellungen auf dem Luftweg; hierzu ggf. personelle Verstärkung der � Bundespolizei für die Rückführungsbegleitung. Über die Fragen der konkreten Ausgestaltung der AnkER-Zentr�n sowie der Zuständigkeit und Trägerschaft werden Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern getroffen. • Beginn des Betriebs der AnkER-Zentren auf der Grundlage des geltenden Rechts; spätere Entscheidung über ggf. erforderliche Rechtsänderungen im Lichte der dabei gesammelten Erfahrungen. 33. Qualitätssteigerung im Asylverfahren: e Optimierung der Prozesse im BAMF und Qualitätssicherung der Asylentscheidungen, • Durchsetzung des Mehr-Augen-Prinzips, ·• Einführung eines Rotationsprinzips bei Mitarbeitern, � bundesweite Kontrolle von Asylentscheidungen und Schutzquoten, • lückenlose Sicherheitsprüfungen mit erkennungsdienstlicher Behandlung (im Einzelnen dazu Maßnahme 37), • Gesundheitsprüfungen (im Einzelnen dazu Maßnahme 36), • umfassende Schulung und einheitliche Handlungsieltfäden für alle Verfahrensschritte, weitere Erprobung und flächendeckende Einführung von IT-Assistenzsystemen für Identifizierungszwecke durch BAMF und �» Prüfung der Einführung von Videoaufzeichnungen bei der Anhörung. 34. Konsequente Überprüfung der Schutzberechtigung: • bei rechtskräftig verurteilten Straftätern - auch im laufenden Asylverfahren - und bei Heimataufenthalten von Schutzsuchenden sowie Schutzberechtigten, die angegeben hatten, dort bedroht zu sein. Bei 15
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Heimataufenthalten während des laufenden Asylverfahrens gilt in diesen Fällen der Asylantrag als zurückgenommen. • Hierzu Verbesserung des Datenaustausches zwischen Leistungs- und Ausländerbehörden mit BAMF, um ggf. sofort eine Überprüfung einzuleiten. e Daneben Einführung einer gesetzlichen Mitwirkungspflicht der Schutzberechtigten im Widerrufsverfahren. 35. Beschleunigte Verfahren: Durchführung beschleunigter Verfahren nach § 3Qa AsyiG mit eingeschränkten Rechten des Schutzsuchenden (z.B. verkürzte Rechtsmittelfristen) durch: • konsequente Anwendung bereits bestehender gesetzlicher Vorgaben zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens u.a. für Schutzsuchende aus sicheren Herkunftsländern, für Folgeantragsteller sowie bei' fehlender Mitwirkung im Asylverfahren und e Erweiterung des Anwendungsbereichs für beschleunigte Verfahren gemäß § 30a AsyiG bei Nichtvorlage von l dentitätsdokumenten. 36. Altersfeststellung und verr)flichtende medizinische Untersuchung durch: � Hinwirken auf die Einführung einer verbindlichen medizinischen Altersfeststellung bei Vorliegen von Zweifeln an der Minderjährigkeit des Schutzsuchenden und • flächendeckende Anwendung der bereits gesetzlich bestehenden Verpflichtungen zu einer medizinischen Untersuchung, insbesondere bei übertragbaren Krankheiten, sowie vergleichbare verpflichtende Untersuchungen auch bei Personen, die nicht in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen müssen (z.B. bei minderjährigen Asylantragstellern und bei Familiennachzug zu anerkannten Schutzberechtigten). 37. Bessere Identifizierung und SicherheitsprOfung von Drittstaatsangehörigen durch: • Verbesserung des technischen Verfahrens zur Feststellung von Si.cherheitsbedenken; generelle Einbeziehung der Bundespolizei und ErmöglichunQ der Übermittlung und Nutzung der AZR-Nummer zur eindeutigen Identifizierung in den Sicherheitsüberprüfungsveifahren, Schaffung einh�itlicher Prozesse und Abgleichmöglichkeiten bei der SicherheitsüberprOfung von Drittstaatsangehörigen, 16
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• Ausbau des Ausländerzentralregister (AZR) zum alleinigen zentralen Ausländerdateisystem und Abschaffung dezentraler Ausländerdateien in den Ausländerbehörden; dabei Fortentwicklung hin zu einer stärkeren Automatisierung, o Einführung eines standardjsierten Prozesses aller beteiligten Behörden zur besseren und schnelleren Identifizierung von Mehrfach- und Intensivtätern mit dem Ziel, erforderliche polizeiliche (Gefahrenabwehr, Strafverfolgung) sowie asyl- und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen (Widerrufsprüfung, Aufenthaltsbeendigung) eng aufeinander abzustimmen, • Verbesserung der Identifizierungsfunktion bei allen Drittstaatsangehörigen durch Speicherung und konsequentem Abgleich biometrischer Daten und eindeutiger Ordnungsmerkmale, • Herabsetzung des Mindestalters für die Abnahme von Fingerabdrücken auf den Zeitpunkt der Vollendung des sechsten Lebensjahres, " Ausweitung der Speichertatbestände im AZR zur besseren Steuerung von Rückführungen und freiwilligen Ausreisen sowie gewährten Ausreiseförderungen und bessere Identifizierung bei Rückführungen und o Aufbau eines europäischen Kerndatensystems zur europaweiten Verifizierung und Überprüfung von ldentitäten, einschließlich des Austauschs mit Drittstaaten. 38. Leistungsrechtliche Sanktionierung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten im Asylverfahren durch Schaffung eines unmittelbaren Datenaustausches zwischen BAMF und Leistungsbehörden. Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) insbesondere bei: • Nichtmitwirkung bei der Identitätsklärung oder der Klärung der Staatsangehörigkeit, bei Terminen zur förmlichen Antragstellung beim BAMF, der Passersatzbeschaffung oder dem Vollzug der Ausreise trotz bestehender Ausreisepflicht und • Verstößen gegen die Pflicht zur Wohnsitznahme und bei "Untertauchen". 39. Bekämpfung von Asylleistungsmissbrauch durch: • konsequente Anwendung des Sachleistungsprin'zips bei Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen I Gemeinschaftsunterkünften und bei Ausreisepflichtigen (ggf. Einführung einer neuen Regelbedarfsstufe) als Regelfall, • Verlängerung der Bezugsdauer von niedrigeren Leistungen nach dem AsylbLG auf 36 Monate, statt aktuell 15 Monate, zur Verzögerung von 17
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Übergang in die mit höheren Sätzen versehene Sozialhilfe nach dem SGB XII und • Ermöglichung der Aufnahme von gemeinwohlorientierter Erwerbstätigkeit im laufenden Asylverfahren zur Strukturierung des Tagesablaufs während der Wartezeit. · 40.Optimierung asylgerichtlicher Verfahren: • Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Entlastung der Verwaltungsgerichte und Beschleunigung der Verfahren, ra Erhöhung der personellen Ausstattung der Gerichte und Beteiligung von mehr Richtern, die noch nicht auf Lebenszeit angestellt sind, bei Gerichtsentscheidungen, • Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht zur Klärung von Grundsatzfragen, • Überprüfung der Rechtsmittel im Asylverfahren und Voilziehbarkeit der Ausreisepflicht trotz Rechtsmittelverfahren, • Prüfung der Beteiligung von Schutzsuchenden an Gerichtskosten, e konsequente Umsetzung des Beschleunigungsgebots gegenüber den Prozessparteien und • Prüfung neuer Methoden zur Substantiierung des Klägerverbringens im Asylgerichtsverfahren, z.B. durch Verwertung von Videoaufzeichnungen der Anhörung. 41. Konsequente Umsetzung der zukünftigen Regelung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. 42. Festlegung weiterer sicherer Herkunftsstaaten: Bestimmung von Algerien, Marokko, Tunasien und Geergien sowie weiterer Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote von unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung: V 43. Förderung der legalen Zuwanderung: Erarbeitung eines bedarfsorientierten Fachkräftezuwanderungsgesetzes, das die bestehenc;ten Regelungen im Aufenthaltsgesetz ergänzen und besser systematisieren soll, sowie Implementierung flankierender Maßnahmen bei Qualifikationsanerkennungs­ und Verwaltungsverfahren, Spracherwerb und Werbung im Ausland. 18
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Politische Ziele Wir wollen, dass sich Menschen, die mit einem Schutzstatus länger in Deutschland bleiben, in unsere Gesellschaft und Werteordnung integrieren. Erfolgreiche Integration ist die Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Von allen Zuwanderern erwarten wir eine Identifikation mit unserem Land und die Anerkennung· unserer Werte und Lebensweise. Am Beginn des Integrationsprozesses steht die Teilnahme am lntegrationskurs, die wir für verpflichtete Teilnehmer verb,indlicher· gestalten und steuern wollen. Wir wollen die Teilnahme und den Erfolg an den bestehenden Integrationsangeboten sicherstellen. Wir wollen die Förderung von gemeinwohlorientierten Integrationsprojekten verbessern und noch gezielter untersuchen, ob die Ziele der Projekte auch erreicht werden. Maßnahmen 44. Qualitätssteigerung bei lntegrationskursen: Unverzügliche Einleitung der EvaluieruRg des Integrationskurses zur Ermittlung von Möglichkeiten zur weiteren Steigerung der Qualität der Kurse. 45. Verschärfung der Anwesenheitspfli9ht für verpflichtete Teilnehmer: Regelung strengerer Voraussetzungen für eine ordnungsgem.äße Teilnahme sowie Kopplung der Anwesenheit im Orientierungskurs zur Wertevermittlung an die Zulassung zum Abschlusstest 46. Sanktionen und Anreize: Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Pflicht zur Teilnahme am Integrationskurs sowie von zielgerichteten Anreizen für das Erreichen des Sprachniveaus B 1. 47. Verschärfung der Pflicht zur Vorlage ärztlicher Atteste bei Fernbleiben: Verschärfung der Attest-Pflicht insbesondere bei wiederheiter unentschuldigter Abwesenheit oder Verspätung verpflichteter Teilnehmer bei lntegrationskursen. 48. Kontrolldichte erhöhen: Erhöhung der Anzahl der Kontrollen bei Integrationskursträgern und Integrationskursen in angemessenem Verhältnis zum gewachsenen lntegrationskurssystem. 19
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