UdP 2005/46

Afghanistanpapiere

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VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH



Bundesministerium



der Verteidigung



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17. November 2005  50 Jahre



Bundeswehr



Unterrichtung des Parlamentes



46/05



über die Auslandseinsätze der Bundeswehr
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= 1. Anschlag in Kabul=



Am 14.11.05 gegen 14:50 Uhr afghanischer Zeit kam es im britischen Verantwortungsbereich in Kabul zu einem Selbstmordanschlag auf ein deutsches ISAF - Fahrzeug. Dabei wurden ein deutscher Soldat (Oberstleutnant der Reserve) getötet und zwei weitere Soldaten (Hauptfeldwebel und Oberfeldwebel) schwer verletzt.



Das geschützte deutsche Fahrzeug der neuesten Generation vom Typ WOLF SSA (Sonderschutzausstattung) wurde auf der Straße von Kabul zum Camp Warehouse - der so genannten Route Violet - durch ein ziviles Fahrzeug gerammt. Die Zündung der Bombe erfolgte, nachdem der WOLF SSA zum Stillstand gekommen war.



Amerikanische Soldaten waren - gefolgt von britischen Soldaten - als erste am Ort, sicherten die Anschlagstelle und leisteten erste Hilfe. Ein verletzter Soldat wurde sofort in das britische Camp Phoenix gebracht, dort behandelt und anschließend zur weiteren medizinischen Versorgung in das deutsche Feldlazarett im Camp Warehouse verlegt. Der zweite deutsche Verletzte wurde nach der Erstversorgung sofort in das Feldlazarett im Camp Warehouse gebracht.



'''Anschlag auf deutsche ISAF-Soldaten



in KABUL'''



(Grafik)







Gegen 16 30 Uhr, etwa 100 Minuten nach der ersten Explosion, ereignete sich rund 1.000 Meter westlich vom Anschlagsort eine zweite Explosion, vermutlich wiederum durch einen Selbstmordanschlag. Drei griechische ISAF - Soldaten, die sich mit ihrem Fahrzeug vermutlich in dem sich gebildeten Stau befanden, wurden verletzt.
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Gegen 16.55 Uhr ereignete sich ein drittter Vorfall. Ein ziviles afghanisches Fahrzeug versuchte, eine auf der Route Violet infolge des Anschlages errichtete Straßensperre der Kabul City Police(KCP) mit hoher Geschwindigkeit zu durchbrechen. Britische Soldaten versuchten, das Fahrzeug anzuhalten. Als dieses nicht gelang, eröffneten sie das Feuer auf das Fahrzeug. Dabei wurde einer der Fahrzeuginsassen getötet, zwei Andere wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen.



Die Sicherheitsmaßnahmen im Camp Warehouse wurden unmittelbar nach dem Anschlag erhöht.



Am 15.11.05 wurden die verletzten deutschen Soldaten nach Deutschland geflogen. Anschließend wurden sie



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Kabul City Police (KCP) mit hoher Geschwindigkeit zu durchbrochen. Britische Soldaten versuchten, das Fahrzeug anzuhalten. Als dieses nicht gelang, eröffnten sie das Feuer



auf das Fahrzeug. Dabei wurde einer der Fahrzeuginsassen getötet, zwei Andere wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen.



Die Sicherheitsmaßnahmen im Camp Warehouse wurden unmittelbar nach dem Anschlag erhöht.



Am 15.11.05 wurden die verletzten deutschen Soldaten nach Deutschland geflogen. Anschließend wurden sie zur weiteren Behandlung in ein Bundeswehrkrankenhaus gebracht.



Am 15.11.05 fand beim deutschen Einsatzkontingent in Kabul eine Trauerzeremonie für den verstorbenen Offizier statt, an der auch der Befehlshaber ISAF, der italienische Generalleutnant Mauro Del Vecchio, teilnahm. Am 16.11.05 wurde der Leichnam nach Deutschland überführt. Auf dem militärischen Teil des Flughafens Köln/Bonn fand im Beisein des Bundesministers der Verteidigung und des Generalinspekteurs der Bundeswehr eine Trauerfeier statt.



Zwei Sprecher der Taliban übernahmen in unterschiedlichen Verlautbarungen die Verantwortung für die Anschläge. Über Täter und Hintergründe der Tat sowie über die Zahl der verletzten und getöteten Afghanen liegen aber noch keine gesicherten Informationen vor. Es gab für diese Anschläge nach bisherigen Erkennmissen keine spezifischen Wamhinweise. Die Untersuchungen laufen. Die in kurzer Folge auf der Route Violet in Kabul verübten Selbstmordanschläge waren nach zurzeit vorliegenden Erkennmissen koordiniert und zielgerichtet gegen ISAF. Es liegen jedoch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass gezielt deutsche Kräfte getroffen werden sollten.



Der Generalbundesanwalt ermittelt. Ein achtköpfiges Ermittlungsteam des Bundeskriminalamtes ist am 15.11.05 zur Durchführung von Ermittlungen nach Kabul geflogen.



Am 15.11.05 gab es in Kabul weitere Zwischenfälle. Im Norden der Stadt in der Nähe des Flughafens wurde ein französisches ISAF - Fahrzeug beschossen. Es wurde niemand
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verletzt. Ein Fahrzeug des deutschen Einsatzkontingentes wurde mit Steinen beworfen. Gegen 21:00 Uhr afghanischer Zeit ereignete sich ein Raketeneinschlag südlich des ISAF - Hauptquartiers, der lediglich Sachschaden verursacht hat. 45 Minuten später erfolgte südwestlich dieser Stelle eine weitere Detonation, bei der keine Schäden entstanden.



=2. Lage=



==a. Afghanistan==



===(1) Sicherheitslage===



Die Lage ist nicht ruhig und nicht stabil.



(Grafik)





Bei einem Rebellenangriff am 09.11.05 im Süden Afghanistans sind nach Medienangaben sieben Polizisten getötet und zwei entführt worden. Das teilten die Behörden in Kandahar (Nr. 29 der Karte) am 10.11.05 mit. Die Polizisten seien in drei Fahrzeugen auf einer Straße bei Kandahar unterwegs gewesen,
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berichtete ein Behördensprecher. Zwei Autos seien von Raketen getroffen und zerstört worden. Den Insassen des dritten Wagens sei die Flucht gelungen. Ebenfalls im Süden des Landes seien zwei Dorfbewohner, die fälschlicherweise für Übersetzer im Dienst der US-Streitkräfte gehalten worden seien, von mutmaßlichen Taliban - Kämpfern enthauptet worden.



Am selben Tag wurde ein Sprengstoffanschlag auf ein Fahrzeug einer Hilfsorganisation im Maiwand-Distrikt (Provinz Kandahar) verübt. Das Fahrzeug wurde zerstört, die Helfer blieben unverletzt.



Ebenfalls am 09.11.05 wurde der Fahrzeugkonvoi des Provinzgouvemeurs von Uruzgan (Nr. 26 der Karte) im Shawali-Kot-Distrikt der Provinz Kandahar angegriffen. In der Provinz Helmand (Nr. 27 der Karte) wurde bereits am 07.11.05 ein Selbstmordanschlag auf den Gouvemeurssitz verübt. Der Gouverneur blieb unverletzt.



===(2) Politische Lage===



Knapp zwei Monate nach der ersten Parlamentswahl in Afghanistan seit 36 Jahren steht die Zusammensetzung der neuen Volksvertretung fest. Der Vorsitzende der Wahlbehörde Joint Electoral Management Body (JEMB), Bissmillah Bissmill, erklärte die Auszählung der Stimmen und die Überprüfung des Wahlergebnisses laut Medienangaben am 12.11.05 offiziell für beendet. Dieser Tag sei ein wichtiger Meilenstein für Afghanistans Übergang in eine stabile und starke Demokratie, sagte Bissmill. Die Verkündung des amtlichen Endergebnisses war ursprünglich bereits für den 22.10.05 geplant gewesen. Erfolglose Kandidaten und deren Unterstützer warfen der Wahlbehörde am Sonntag Wahlbetrug und Korruption vor.



Das Parlament ist in seiner ethnischen Zusammensetzung ausgewogen. 47% Paschtunen stehen 49% der nord- und zentralafghanischen Ethnien gegenüber, den Rest machen Vertreter kleinerer Ethnien aus. Von der ideologischpolitischen Zusammensetzung her wird es eher konservativ ausgerichtet sein und ist damit durchaus repräsentativ für die politische Landschaft in Afghanistan.
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KUNDUZ



M AZA Ft E SHARIF



KABUL



Oberhaus ..Meshrano Jirga-



34 durch Präsident KARZAI 68 durch Provinzräte
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Usbekistan



( 1 ) Sicherheitslage



Die Lage ist überwiegend ruhig und insgesamt stabil.



Der usbekische Außenminister Ganijew informierte am 11.11.05 die Vertreter Deutschlands, Großbritanniens und Frankreichs, dass die Überflugrechte für die drei Länder über den 31.12.05 hinaus nicht verlängert würden. Anderen Partnern werde die Beendigung der Rechte gesondert mitgeteilt. Dies sei die Reaktion auf das von Usbekistan als "feindlich" empfundene Vorgehen der EU. Der Minister räumte allerdings ein, dass die Einladung zu hochrangigen Gesprächen, die an Deutschland ergangen sei, unverändert Gültigkeit habe.



Mögliche Alternativen zu Termez werden derzeit geprüft.



(2) Politische Lage



Am 14.11.05 verkündete das Oberste Gericht des Landes die Urteile gegen 15 der insgesamt 121 mutmaßlichen Haupttäter der Unruhen von Andijan (12./13.05.05). Die wegen Terrorismus und versuchten Staatsstreiches verurteilten Männer erhielten Gefängnisstrafen zwischen 14 und 20 Jahren. Menschenrechtsorganisationen bewerteten das Verfahren als Schauprozess.



Serbien und Montenegro/Kosovo



(1) Sicherheitslage im Kosovo



Die Lage ist überwiegend ruhig, aber nicht stabil.



Am 09.11.05 explodierte in Pristina vor der Vertretung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ein Sprengsatz. Dieser war unter einem dort abgestellten Privatfahrzeug deponiert. Zwei Passanten wurden leicht verletzt. Das Fahrzeug, unter dem etwa 500 Gramm Sprengstoff zur Explosion gebracht wurden, gehörte einem Kosovo-Albaner. Dieser hatte in letzter Zeit mehrere Drohungen erhalten. Über Täter und Motive liegen derzeit



keine Erkenntnisse vor.
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(2) Politische Lage



Am 10.11.05 ernannte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den vom Generalsekretär Kofi Annan bereits am 01.11.05 vorgeschlagenen Martti Ahtisaari zum Sondergesandten ftir die Verhandlungen über den zukünftigen Status des Kosovo. In Übereinstimmung mit Annans Vorschlag wurde der Österreicher Albert Rohan als Ahtisaaris Stellvertreter benannt.



Weitere Mitglieder der Verhandlungsgruppe sind neben dem Österreicher Stefan Lehne für die EU (siehe UdP 45/05) für die USA Nicholas Bums und für die Russische Föderation Wladimir Tschischow.



d. Mazedonien Sicherheitslage



Die Lage ist insgesamt ruhig und überwiegend stabil.



e. Bosnien und Herzegowina (BIH)



Sicherheitslage



Die Lage in der Föderation BIH (FBIH) und in der Serbischen Republik (RS) ist insgesamt ruhig und insgesamt stabil.



f. Georgien



Sicherheitslage



Die Lage ist insgesamt ruhig, aber nicht stabil.



g. Sudan



Sicherheitslage



Die Lage im Land ist überwiegend ruhig, aber nicht stabil und in Darfur nicht ruhig und nicht stabil.



Die Sicherheitslage im südsudanesischen Grenzgebiet zu Uganda hat sich in den vergangenen Wochen kontinuierlich verschlechtert. Angehörige der ugandischen
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Rebellenorganisation "Lords Resistance Army" (LRA), die den Südsudan als Ra* zugsgebiet nutzen, werden für eine Reihe gewaltsamer Übergriffe auf die Bevölkerung und zivile Hilfs- und Nichtregierungsorganisationen (NGO) verantwortlich gemacht. Bei den jüngsten Überfällen und Hinterhalten wurden mehrere NGOMitarbeiter getötet (siehe UdP 45/05).



Eritrea/Äthiopien



Sicherheitslage



Die Lage ist insgesamt ruhig und überwiegend stabil.



Am 08.11.05 rief die im südlichen Landesteil aktive bewaffnete Autonomiebewegung "Oromo Liberation Front" (OLF), die von der Regierung seit Jahren als terroristische Gruppierung bekämpft wird, zu einem massiven Kampf gegen die Regierung auf. Die äthiopische Regierung hat infolgedessen am 09.11.05 erstmals auch die OLF - neben Eritrea und der "Coalition for Unity and Democracy" (CUD) - als Mitverantwortliche für die Unruhen der letzten Zeit benannt. Nach Meldungen der deutschen Botschaft wurden bislang etwa 20.000 - 30.000 Personen inhaftiert und teilweise in Militärlagern festgehalten. Von der Regierung wurden rund 11.000 Festnahmen bestätigt. Über 90% der Verhafteten gehören Volksgruppen an, in denen die CUD den stärksten Rückhalt hat. Regierungsmedien bestätigten die Freilassung von 4.000 Verhafteten, die zu der Volksgruppe der Tigreer gehören, die die Machtbasis der Regierung bilden. Ministerpräsident Meies Zenawi erklärte, dass bis auf weiteres auch Vertretern des Internationalen Roten Kreuzes kein Zugang zu den Verhafteten gewährt werde. Bisher wurden 31 "hochrangige" Verhaftete - Abgeordnete, Parteivertreter, Journalisten und NGO-Vertreter - einem Gericht vorgeführt, das eine Freilassung gegen Kaution ablehnte. Meies Zenawi erklärte, dass die Oppositionsführer wegen Beteiligung an einem gewaltsamen Umsturzversuch angeklagt werden sollen, auf die nach äthiopischem Recht auch die Todesstrafe drohen kann.



Der japanische UN-Botschafter Kenzo Oshima beurteilt die Lage in der umstrittenen Grenzregion zwischen Äthiopien und Eritrea laut Medienangaben als Besorgnis erregend. Nach seinem Besuch bei den dort stationierten UN-Truppen (siehe UdP 45/05) sagte Oshima am Freitag vor dem Weltsicherheitsrat, die Gefahr einer
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amtierende Präsident des Sicherheitsrats.



i. Indonesien / Provinz Aceh Sicherheitslage



Die Lage ist überwiegend ruhig und überwiegend stabil.



j. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete Sicherheitslage



In Dschibuti ist die Lage insgesamt ruhig und insgesamt stabil, im Golf von Aden überwiegend ruhig und insgesamt stabil.



k. Strasse von Gibraltar/östliches Mittelmeer Sicherheitslage



Die Lage ist insgesamt ruhig und stabil.



Internationale Organisationen/Aktivitäten



a. Vereinte Nationen (VN)



United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK)



Internationale Polizeitruppe



Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe gehören 2.179 der 4.718 von den VN gebilligten Polizisten an. Das deutsche Kontingent umfasst 237 Beamte.



b. North Atlantic Treaty Organization (NATO)



NATO-Rat am 09.11.05



Aus amerikanischer Sicht reicht der für die NATO-Unterstützungsmaßnahmen für die Erdbebenopfer in Pakistan beschlossene Zeitraum von 90 Tagen nach der
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